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   LAG Hessen, 17.05.2002 - 15 Ta 77/02   

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LAG Hessen, 17.05.2002 - 15 Ta 77/02 (https://dejure.org/2002,7729)
LAG Hessen, Entscheidung vom 17.05.2002 - 15 Ta 77/02 (https://dejure.org/2002,7729)
LAG Hessen, Entscheidung vom 17. Mai 2002 - 15 Ta 77/02 (https://dejure.org/2002,7729)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage; Verspätete Erhebung der Klage gegen Insolvenzverwalter; Angabe der, die nachträgliche Zulassung rechtfertigenden Tatsachen; Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde im Rahmen des § 5 KSchG; Bewusste ...

  • Judicialis

    KSchG § 5; ; KSchG § 13 Abs. 1 Satz 2; ; KSchG § 13 Abs. 4 Satz 1

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • LAG Düsseldorf, 20.11.1995 - 1 Ta 291/95

    Kündigungsschutzklage: Passivrubrum nach Konkurseröffnung - Anwaltsverschulden

    Auszug aus LAG Hessen, 17.05.2002 - 15 Ta 77/02
    Denn der Insolvenzverwalter in dieser Funktion war, wie dies die Parteien übereinstimmend auch so sehen, ab Insolvenzeröffnung am 27. Dezember 2000 um 8 Uhr alleiniger richtiger Adressat der Kündigungsschutzklage (dazu im Sinne der nach wie vor zutreffenden herrschenden Meinung [vgl. zum Streitstand Thomas/Putzo, ZPO, 24. Aufl., § 51 Rz. 25 ff. mit weit. Nachw.; FK-InsO/App, § 80 Rz. 21 ff. mit weit. Nachw.] etwa LAG Düsseldorf Beschluss vom 20. November 1995 - 1 Ta 291/95 - ZIP 1996, 191 mit div. Nachw.; APS/Ascheid, § 4 KSchG Rz. 53; abweichend LAG Hamm Urteil vom 23. November 2000 - 4 Sa 1179/00 - ZInsO 2001, 234, zu 1.1.1 bis 1.1.4 der Gründe).

    Nach allem bedarf es keiner Stellungnahme mehr zu der Frage, ob die Versäumung der Klagefrist tatsächlich unverschuldet im Sinne des § 5 Abs. 1 KSchG war (dazu in vergleichbarer Konstellation LAG Düsseldorf Beschluss vom 20. November 1995 - 1 Ta 291/95 - ZIP 1996, 191).

  • LAG Hamm, 04.11.1996 - 12 Ta 114/96

    Arbeitsgerichtsverfahren: Bestimmung der beklagten Partei - Auslegung

    Auszug aus LAG Hessen, 17.05.2002 - 15 Ta 77/02
    Dabei unterliegt die Frage der Auslegung auch der ursprünglichen Klage der Beurteilung des Beschwerdegerichts (vgl. dazu auch den Beschluss der Kammer 4 des Hess. LAG vom 17. April 2002 - 4 Ta 80/82 - in dieser Sache zur Frage einer Berichtigung des Passivrubrums = Blatt 180/181 d.A.; insoweit entsprechend etwa auch LAG Hamm Urteil vom 23. November 2000 - 4 Sa 1179/00 - ZInsO 2001, 234, zu 1.1 der Gründe; LAG Hamm Beschluss vom 04. November 1996 - 12 Ta 114/96 - LAGE § 5 KSchG Nr. 84; a.A. LAG Hamm Beschluss vom 28. Juni 2000 - 12 Ta 77/00 - BuW 2001, 440: In einer ähnlichen Situation wie hier im Beschwerdeverfahren nicht über die Frage der Rubrumsberichtigung zu befinden).

    Eine derartige Auslegung ist grundsätzlich und speziell auch in Fällen der Klage gegen die Insolvenzmasse statt gegen den Insolvenzverwalter als Partei kraft Amtes durchaus möglich (vgl. etwa LAG Hamm Beschluss vom 04. November 1996 - 12 Ta 114/96 - LAGE § 5 KSchG Nr. 84 mit weit. Nachw.; Zöller/Vollkommer, ZPO, 22. Aufl., vor § 50 Rz. 7), wobei als Auslegungsmittel auch spätere Prozessvorgänge hinzugezogen werden können (BGH Urteil vom 24. November 1980 - VII ZR 208/79 - NJW 1981, 1453, zu III.2.a der Gründe; BGH Urteil vom 26. Februar 1987 - VII ZR 58/86 - NJW 1987, 1946, zu II.1.a der Gründe).

  • LAG Hamm, 23.11.2000 - 4 Sa 1179/00

    Passivlegitimation einer GmbH im Insolvenzverfahren; Zustellung "demnächst";

    Auszug aus LAG Hessen, 17.05.2002 - 15 Ta 77/02
    Denn der Insolvenzverwalter in dieser Funktion war, wie dies die Parteien übereinstimmend auch so sehen, ab Insolvenzeröffnung am 27. Dezember 2000 um 8 Uhr alleiniger richtiger Adressat der Kündigungsschutzklage (dazu im Sinne der nach wie vor zutreffenden herrschenden Meinung [vgl. zum Streitstand Thomas/Putzo, ZPO, 24. Aufl., § 51 Rz. 25 ff. mit weit. Nachw.; FK-InsO/App, § 80 Rz. 21 ff. mit weit. Nachw.] etwa LAG Düsseldorf Beschluss vom 20. November 1995 - 1 Ta 291/95 - ZIP 1996, 191 mit div. Nachw.; APS/Ascheid, § 4 KSchG Rz. 53; abweichend LAG Hamm Urteil vom 23. November 2000 - 4 Sa 1179/00 - ZInsO 2001, 234, zu 1.1.1 bis 1.1.4 der Gründe).

    Dabei unterliegt die Frage der Auslegung auch der ursprünglichen Klage der Beurteilung des Beschwerdegerichts (vgl. dazu auch den Beschluss der Kammer 4 des Hess. LAG vom 17. April 2002 - 4 Ta 80/82 - in dieser Sache zur Frage einer Berichtigung des Passivrubrums = Blatt 180/181 d.A.; insoweit entsprechend etwa auch LAG Hamm Urteil vom 23. November 2000 - 4 Sa 1179/00 - ZInsO 2001, 234, zu 1.1 der Gründe; LAG Hamm Beschluss vom 04. November 1996 - 12 Ta 114/96 - LAGE § 5 KSchG Nr. 84; a.A. LAG Hamm Beschluss vom 28. Juni 2000 - 12 Ta 77/00 - BuW 2001, 440: In einer ähnlichen Situation wie hier im Beschwerdeverfahren nicht über die Frage der Rubrumsberichtigung zu befinden).

  • BGH, 24.11.1980 - VII ZR 208/79

    Klageerhebung - Bezeichnung des Klägers - Unrichtige Bezeichnung -

    Auszug aus LAG Hessen, 17.05.2002 - 15 Ta 77/02
    Eine derartige Auslegung ist grundsätzlich und speziell auch in Fällen der Klage gegen die Insolvenzmasse statt gegen den Insolvenzverwalter als Partei kraft Amtes durchaus möglich (vgl. etwa LAG Hamm Beschluss vom 04. November 1996 - 12 Ta 114/96 - LAGE § 5 KSchG Nr. 84 mit weit. Nachw.; Zöller/Vollkommer, ZPO, 22. Aufl., vor § 50 Rz. 7), wobei als Auslegungsmittel auch spätere Prozessvorgänge hinzugezogen werden können (BGH Urteil vom 24. November 1980 - VII ZR 208/79 - NJW 1981, 1453, zu III.2.a der Gründe; BGH Urteil vom 26. Februar 1987 - VII ZR 58/86 - NJW 1987, 1946, zu II.1.a der Gründe).
  • BAG, 28.04.1983 - 2 AZR 438/81

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch eine fristgerechte Kündigung

    Auszug aus LAG Hessen, 17.05.2002 - 15 Ta 77/02
    Zwar ist die Klage nicht innerhalb der hier einschlägigen - das Kündigungsschutzgesetz findet im Hinblick auf §§ 1 Abs. 1, 23 Abs. 1 KSchG unstreitig Anwendung - Frist der §§ 13 Abs. 1 Satz 2, 4 Satz 1 KSchG erhoben, und es ist daher über den Antrag auf nachträgliche Zulassung zu entscheiden (dazu BAG Urteile vom 28. April 1983 - 2 AZR 438/81 - und 05. April 1984 - 2 AZR 67/83 - AP Nr. 4 mit abl. Anm. Grunsky und Nr. 6 zu § 5 KSchG 1969 = EzA § 5 KSchG Nr. 20 mit krit. Anm. Otto und Nr. 21; Bader/Bram/Dörner/Wenzel, KSchG, § 5 Rz. 24; insoweit ebenso APS/Ascheid, § 5 KSchG Rz. 97 mit weit. Nachw. - auf die Frage des Prüfungsumfangs im Übrigen und die Frage der Bindungswirkung des Beschlusses gem. § 5 KSchG ist hier nicht näher einzugehen [dazu etwa APS/Ascheid, § 5 KSchG Rz. 103 ff. und 129 ff. mit weit. Nachw.]).
  • LAG Hessen, 26.10.1993 - 16 Ta 263/93

    Antrag auf nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage; Entscheidung über

    Auszug aus LAG Hessen, 17.05.2002 - 15 Ta 77/02
    Die Entscheidung über die statthafte (§ 5 Abs. 4 Satz 2 KSchG) und auch im Übrigen zulässige sofortige Beschwerde kann ohne mündliche Verhandlung und damit durch den Vorsitzenden allein ergehen (§§ 64 Abs. 7, 53 Abs. 1 Satz 1 ArbGG; vgl. Hess.LAG Beschluss vom 26. Oktober 1993 - 16 Ta 263/93 - LAGE § 5 KSchG Nr. 63 - maßgebend ist gem. § 26 Nr. 10 EGZPO noch das alte Beschwerderecht).
  • LAG Nürnberg, 27.05.2002 - 4 Ta 80/02

    Prozesskostenhilfe - Abänderung der Beiordnung - Antrags- und Beschwerdebefugnis

    Auszug aus LAG Hessen, 17.05.2002 - 15 Ta 77/02
    Mit Beschluss vom 17. April 2002 - 4 Ta 80/02 - (Blatt 180/181 d.A.), der an die Parteien am 03. Mai 2002 abgesandt worden ist, hat das Hessische Landesarbeitsgericht zunächst die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss bezüglich der Berichtigung zurückgewiesen.
  • LAG Hamm, 28.06.2000 - 12 Ta 77/00

    Nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage; Einhaltung der dreiwöchige

    Auszug aus LAG Hessen, 17.05.2002 - 15 Ta 77/02
    Dabei unterliegt die Frage der Auslegung auch der ursprünglichen Klage der Beurteilung des Beschwerdegerichts (vgl. dazu auch den Beschluss der Kammer 4 des Hess. LAG vom 17. April 2002 - 4 Ta 80/82 - in dieser Sache zur Frage einer Berichtigung des Passivrubrums = Blatt 180/181 d.A.; insoweit entsprechend etwa auch LAG Hamm Urteil vom 23. November 2000 - 4 Sa 1179/00 - ZInsO 2001, 234, zu 1.1 der Gründe; LAG Hamm Beschluss vom 04. November 1996 - 12 Ta 114/96 - LAGE § 5 KSchG Nr. 84; a.A. LAG Hamm Beschluss vom 28. Juni 2000 - 12 Ta 77/00 - BuW 2001, 440: In einer ähnlichen Situation wie hier im Beschwerdeverfahren nicht über die Frage der Rubrumsberichtigung zu befinden).
  • BAG, 05.04.1984 - 2 AZR 67/83

    Kündigungsschutzklage - Nachträgliche Zulassung - Verschulden

    Auszug aus LAG Hessen, 17.05.2002 - 15 Ta 77/02
    Zwar ist die Klage nicht innerhalb der hier einschlägigen - das Kündigungsschutzgesetz findet im Hinblick auf §§ 1 Abs. 1, 23 Abs. 1 KSchG unstreitig Anwendung - Frist der §§ 13 Abs. 1 Satz 2, 4 Satz 1 KSchG erhoben, und es ist daher über den Antrag auf nachträgliche Zulassung zu entscheiden (dazu BAG Urteile vom 28. April 1983 - 2 AZR 438/81 - und 05. April 1984 - 2 AZR 67/83 - AP Nr. 4 mit abl. Anm. Grunsky und Nr. 6 zu § 5 KSchG 1969 = EzA § 5 KSchG Nr. 20 mit krit. Anm. Otto und Nr. 21; Bader/Bram/Dörner/Wenzel, KSchG, § 5 Rz. 24; insoweit ebenso APS/Ascheid, § 5 KSchG Rz. 97 mit weit. Nachw. - auf die Frage des Prüfungsumfangs im Übrigen und die Frage der Bindungswirkung des Beschlusses gem. § 5 KSchG ist hier nicht näher einzugehen [dazu etwa APS/Ascheid, § 5 KSchG Rz. 103 ff. und 129 ff. mit weit. Nachw.]).
  • BGH, 26.02.1987 - VII ZR 58/86

    Mißbräuchliche Verweigerung der Zustimmung zu einem Parteiwechsel

    Auszug aus LAG Hessen, 17.05.2002 - 15 Ta 77/02
    Eine derartige Auslegung ist grundsätzlich und speziell auch in Fällen der Klage gegen die Insolvenzmasse statt gegen den Insolvenzverwalter als Partei kraft Amtes durchaus möglich (vgl. etwa LAG Hamm Beschluss vom 04. November 1996 - 12 Ta 114/96 - LAGE § 5 KSchG Nr. 84 mit weit. Nachw.; Zöller/Vollkommer, ZPO, 22. Aufl., vor § 50 Rz. 7), wobei als Auslegungsmittel auch spätere Prozessvorgänge hinzugezogen werden können (BGH Urteil vom 24. November 1980 - VII ZR 208/79 - NJW 1981, 1453, zu III.2.a der Gründe; BGH Urteil vom 26. Februar 1987 - VII ZR 58/86 - NJW 1987, 1946, zu II.1.a der Gründe).
  • BAG, 20.08.2002 - 2 AZB 16/02

    Nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage - Rechtsbeschwerde

    Die Neuregelung des § 78 Satz 2 ArbGG nF iVm. § 574 Abs. 1 Nr. 2 ZPO nF eröffnet keine Rechtsbeschwerde im Verfahren der nachträglichen Klagezulassung (so auch Hess. LAG 17. Mai 2002 - 15 Ta 77/02 - nv.; GK-ArbGG/Wenzel § 78 Stand: Juli 2002 Rn. 121; aA Münch-Komm. InsO-Löwisch/Caspers § 113 Rn. 75; Holthaus/Koch RdA 2002, 140, 158).

    Die Neueröffnung einer dritten Instanz im Verfahren der nachträglichen Zulassung gemäß § 5 KSchG, die in der gesetzgeberischen Konzeption des § 5 Abs. 4 Satz 2 KSchG nicht enthalten war, müßte in § 5 Abs. 4 KSchG selbst angeordnet sein (so auch Hess. LAG 17. Mai 2002 - 15 Ta 77/02 - nv.; GK-ArbGG/Wenzel § 78 Rn. 121).

  • LAG Niedersachsen, 14.12.2011 - 2 Sa 97/11

    Insolvenzverwalter als Adressat der Kündigungsschutzklage eines Arbeitnehmers bei

    Hat der spätere Schuldner gekündigt, ist ab dem Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung der Insolvenzverwalter regelmäßig alleiniger richtiger Adressat der Kündigungsschutzklage (LAG Hessen, 17. Mai 2002 - 15 Ta 77/02 - AR-Blattei ES 1020.3 Nr. 23; KR-Friedrich, Gemeinschaftskommentar Kündigungsschutzgesetz, 9. Aufl., § 4 KSchG, Rn. 97 a; APS/Ascheid/Hesse, Kündigungsrecht, 3. Aufl., § 4 KSchG, Rn. 52 jeweils m.w.N.).
  • LAG Hessen, 04.12.2002 - 15 Ta 203/02

    Nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage

    Die Möglichkeit einer Zulassung der Rechtsbeschwerde besteht nicht (Kammerbeschluss vom 17. Mai 2002 - 15 Ta 77/02 -, zur Veröff. vorgesehen; ebenso nunmehr BAG Beschluss vom 20. August 2002 - 2 AZB 16/02 - demnächst EzA § 5 KSchG Nr. 34).
  • LAG Hessen, 26.02.2003 - 15 Ta 598/02

    Nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage

    Die Möglichkeit einer Zulassung der Rechtsbeschwerde besteht nicht (Kammerbeschluss vom 17. Mai 2002 - 15 Ta 77/02 -, zur Veröff. vorgesehen; ebenso nunmehr BAG Beschluss vom 20. August 2002 - 2 AZB 16/02 -, demnächst EzA § 5 KSchG Nr. 34).
  • BAG, 19.06.2002 - 2 AZB 9/02

    Außerordentliche sofortige Beschwerde gegen nachträgliche Zulassung der

    Ob die Vorschriften der Zivilprozeßordnung über die Rechtsbeschwerde (§ 574 ff. ZPO) auf das Verfahren der nachträglichen Zulassung von Kündigungsschutzklagen nach § 5 KSchG überhaupt Anwendung finden (dagegen Hessisches LAG 17. Mai 2002 - 15 Ta 77/02 - zVv.; GK-ArbGG/Wenzel Stand Februar 2002 § 78 Rn. 21), kann dahinstehen.
  • LAG Hessen, 10.09.2002 - 15 Ta 98/02

    Anspruch auf nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage; Zurechnung des

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