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   LAG Hessen, 17.09.2012 - 16 TaBV 109/11   

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https://dejure.org/2012,42640
LAG Hessen, 17.09.2012 - 16 TaBV 109/11 (https://dejure.org/2012,42640)
LAG Hessen, Entscheidung vom 17.09.2012 - 16 TaBV 109/11 (https://dejure.org/2012,42640)
LAG Hessen, Entscheidung vom 17. September 2012 - 16 TaBV 109/11 (https://dejure.org/2012,42640)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit eines auf ein vergangenes Rechtsverhältnis gerichteten Feststellungsantrags; Unwirksamkeit einer Betriebsvereinbarung mangels wirksamen Beschlusses des Betriebsrats

  • hensche.de

    Betriebsrat: Beschluss, Betriebsvereinbarung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 256; BetrVG § 77; BetrVG § 29 Abs. 2 S. 3
    Zulässigkeit eines auf ein vergangenes Rechtsverhältnis gerichteter Feststellungsantrags; Unwirksamkeit einer Betriebsvereinbarung mangels wirksamen Beschlusses des Betriebsrats

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 24.05.2006 - 7 AZR 201/05

    Betriebsrat - Beschluss - Tagesordnung - Verwirkung

    Auszug aus LAG Hessen, 17.09.2012 - 16 TaBV 109/11
    Dies ist unverzichtbare Voraussetzung für die Wirksamkeit eines in der Sitzung gefassten Betriebsratsbeschlusses (Bundesarbeitsgericht 24. Mai 2006-7 AZR 201/05-NZA 2006, 1364, Rn. 17).

    Anderenfalls kann ein Beschluss des Betriebsrats zu einem nicht in der Tagesordnung aufgeführten Punkt nicht wirksam gefasst werden (Bundesarbeitsgericht, 24. Mai 2006, a.a.O., Rn. 19).

  • BAG, 28.04.2009 - 1 ABR 7/08

    Anfechtung eines Einigungsstellenspruchs

    Auszug aus LAG Hessen, 17.09.2012 - 16 TaBV 109/11
    Das rechtliche Interesse im Sinne von § 256 Abs. 1 ZPO muss an der Feststellung des streitigen Rechtsverhältnisses selbst bestehen; ein Interesse an der Klärung streitiger Vorfragen genügt nicht (Bundesarbeitsgericht 28. April 2009-1 ABR 7/08-AP Nr. 99 zu § 77 BetrVG 1972, Rn. 10).
  • BAG, 15.04.2014 - 1 ABR 2/13

    Fehlerhafte Ladung zu einer Betriebsratssitzung

    Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberinnen wird der Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 17. September 2012 - 16 TaBV 109/11 - aufgehoben, soweit das Beschwerdegericht dem Hauptwiderantrag des Betriebsrats entsprochen hat, und insoweit neu gefasst:.
  • LAG Hessen, 13.09.2012 - 9 TaBV 79/12

    1.Für einen u.a. auf anmaßende und beleidigende Äußerungen einer

    Die 16. Kammer des Hessischen Landesarbeitsgerichts hat durch zwei Beschlüsse vom 17. Sept. 2011 ( - 16 TaBV 109/11 - 16 TaBV 244/11 -) und einem Beschluss vom 22. Okt.
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