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   LAG Hessen, 17.11.1998 - 9 Sa 386/98   

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https://dejure.org/1998,15270
LAG Hessen, 17.11.1998 - 9 Sa 386/98 (https://dejure.org/1998,15270)
LAG Hessen, Entscheidung vom 17.11.1998 - 9 Sa 386/98 (https://dejure.org/1998,15270)
LAG Hessen, Entscheidung vom 17. November 1998 - 9 Sa 386/98 (https://dejure.org/1998,15270)
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  • BAG, 23.06.1993 - 5 AZR 337/92

    Direktionsrecht - Einschränkung des Aufgabenbereiches

    Auszug aus LAG Hessen, 17.11.1998 - 9 Sa 386/98
    Es ermöglicht dem Arbeitgeber, eine im Arbeitsvertrag nur rahmenmäßig umschriebene Leistungspflicht im einzelnen nach Zeit, Art und Ort zu bestimmen (BAGE 33, 71, 75 = AP Nr. 26 zu § 611 BGB Direktionsrecht unter III l; 47, 363, 375 = AP Nr. 27 a.a.O. unter B III 2 b bb; Urteil vom 23.06.1993 - 5 AZR 337/92 - NZA 1993, 1127, 1128; vom 30.08.1995 -l AZR 47/95 - NZA 1996, 440).
  • BAG, 30.08.1995 - 1 AZR 47/95

    Direktionsrecht und Bewährungsaufstieg nach BAT - Mitbestimmung des Personalrats

    Auszug aus LAG Hessen, 17.11.1998 - 9 Sa 386/98
    Es ermöglicht dem Arbeitgeber, eine im Arbeitsvertrag nur rahmenmäßig umschriebene Leistungspflicht im einzelnen nach Zeit, Art und Ort zu bestimmen (BAGE 33, 71, 75 = AP Nr. 26 zu § 611 BGB Direktionsrecht unter III l; 47, 363, 375 = AP Nr. 27 a.a.O. unter B III 2 b bb; Urteil vom 23.06.1993 - 5 AZR 337/92 - NZA 1993, 1127, 1128; vom 30.08.1995 -l AZR 47/95 - NZA 1996, 440).
  • BAG, 09.05.1996 - 2 AZR 387/95

    Kündigung und Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts

    Auszug aus LAG Hessen, 17.11.1998 - 9 Sa 386/98
    Nachdem dem Kläger bereits zuvor jedenfalls in Bezug auf den 25.10.1996 mindestens am Vortag und am 25.10.1996 bereits zweimal durch den Betriebsleiter und durch einen Mitarbeiter der Auftrag erteilt worden war, in der Mathilde Zimmer- Stiftung jedenfalls in vier Bädern Fliesen abzuschlagen, lag eine beharrliche Arbeitsverweigerung des Klägers vor, die jedenfalls die von der Beklagten ausgesprochene verhaltensbedingte ordentliche Kündigung gemäß § 1 Abs. 2 KSchG gegenüber dem gemäß § 3 Abs. 1, 23 Abs. 1 KSchG allgemeinen Kündigungsschutz genießenden Kläger sozial rechtfertigte (BAG, Urteil vom 09.05.1996 - 2 AZR 387/95 - NZA 1996, 1085, 1086; vom 21.11.1996 - 2 AZR 357/95 - NZA 1997, 487, 490).
  • BAG, 20.12.1984 - 2 AZR 436/83

    Arbeitsverweigerungsrecht eine Arbeitnehmers aus Gewissensnot -

    Auszug aus LAG Hessen, 17.11.1998 - 9 Sa 386/98
    Es ermöglicht dem Arbeitgeber, eine im Arbeitsvertrag nur rahmenmäßig umschriebene Leistungspflicht im einzelnen nach Zeit, Art und Ort zu bestimmen (BAGE 33, 71, 75 = AP Nr. 26 zu § 611 BGB Direktionsrecht unter III l; 47, 363, 375 = AP Nr. 27 a.a.O. unter B III 2 b bb; Urteil vom 23.06.1993 - 5 AZR 337/92 - NZA 1993, 1127, 1128; vom 30.08.1995 -l AZR 47/95 - NZA 1996, 440).
  • BAG, 27.03.1980 - 2 AZR 506/78

    Grenzen des Direktionsrechts - Teilweiser Aufgabenentzug

    Auszug aus LAG Hessen, 17.11.1998 - 9 Sa 386/98
    Es ermöglicht dem Arbeitgeber, eine im Arbeitsvertrag nur rahmenmäßig umschriebene Leistungspflicht im einzelnen nach Zeit, Art und Ort zu bestimmen (BAGE 33, 71, 75 = AP Nr. 26 zu § 611 BGB Direktionsrecht unter III l; 47, 363, 375 = AP Nr. 27 a.a.O. unter B III 2 b bb; Urteil vom 23.06.1993 - 5 AZR 337/92 - NZA 1993, 1127, 1128; vom 30.08.1995 -l AZR 47/95 - NZA 1996, 440).
  • BAG, 21.11.1996 - 2 AZR 357/95

    Kündigung - beharrliche Arbeitsverweigerung

    Auszug aus LAG Hessen, 17.11.1998 - 9 Sa 386/98
    Nachdem dem Kläger bereits zuvor jedenfalls in Bezug auf den 25.10.1996 mindestens am Vortag und am 25.10.1996 bereits zweimal durch den Betriebsleiter und durch einen Mitarbeiter der Auftrag erteilt worden war, in der Mathilde Zimmer- Stiftung jedenfalls in vier Bädern Fliesen abzuschlagen, lag eine beharrliche Arbeitsverweigerung des Klägers vor, die jedenfalls die von der Beklagten ausgesprochene verhaltensbedingte ordentliche Kündigung gemäß § 1 Abs. 2 KSchG gegenüber dem gemäß § 3 Abs. 1, 23 Abs. 1 KSchG allgemeinen Kündigungsschutz genießenden Kläger sozial rechtfertigte (BAG, Urteil vom 09.05.1996 - 2 AZR 387/95 - NZA 1996, 1085, 1086; vom 21.11.1996 - 2 AZR 357/95 - NZA 1997, 487, 490).
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