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   LAG Hessen, 18.03.2016 - 14 Sa 788/15   

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LAG Hessen, 18.03.2016 - 14 Sa 788/15 (https://dejure.org/2016,19991)
LAG Hessen, Entscheidung vom 18.03.2016 - 14 Sa 788/15 (https://dejure.org/2016,19991)
LAG Hessen, Entscheidung vom 18. März 2016 - 14 Sa 788/15 (https://dejure.org/2016,19991)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1 KSchG, Art. 5 Abs. 1, 2 GG, § 301 ZPO, § 1 KSchG, Art. 5 Abs. 1, 2 GG, § 301 ZPO

  • IWW

    Art. 5 GG, §§ ... 8 Abs. 2, 64 Abs. 2 c ArbGG, §§ 66 Abs. 1 ArbGG, 519, 520 ZPO, § 4 Satz 1, 7 KSchG, § 1 Abs. 1 KSchG, § 1 Abs. 2 KSchG, § 138 ZPO, § 106 GewO, § 139 ZPO, §§ 611, 241 BGB, Art. 5 Abs. 1 GG, § 241 BGB, Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG, Art. 5 Abs. 2 GG, § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG, Art. 103 GG, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, 613, 242 BGB, Art 1, 2 GG, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • arbeitsrechtsiegen.de

    Arbeitnehmerkündigung wegen Arbeitsverweigerung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1; GG Art. 5 Abs. 1, 2; ZPO § 301
    Unzulässiges Teilurteil; Meinungsfreiheit; Schmähkritik; Präjudizialität

  • rechtsportal.de

    KSchG § 1 ; GG Art. 5 Abs. 1, 2 ; ZPO § 301
    Umfang der Rechtskraft eines unzulässigen Teilurteils über eine außerordentliche Kündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 24.07.2013 - 1 BvR 444/13

    Strafrechtliche Verurteilung von Mitarbeitern einer Flüchtlingsorganisation wegen

    Auszug aus LAG Hessen, 18.03.2016 - 14 Sa 788/15
    Bei der Frage, ob eine Äußerung ihrem Schwerpunkt nach als Meinungsäußerung oder als Tatsachenbehauptung anzusehen ist, kommt es entscheidend auf den Gesamtkontext der fraglichen Äußerung an (BVerfG 24. Juli 2013 - 1 BvR 444/13 - AfP 2013, 389) .

    Wesentliches Merkmal der Schmähung ist mithin eine das sachliche Anliegen völlig in den Hintergrund drängende persönliche Kränkung (BVerfG 24. Juli 2013 - 1 BvR 444/13 - AfP 2013, 389) .

    Sowohl die Überdehnung des Begriffs der Schmähkritik als auch eine daran anschließende unzureichende Abwägung zwischen Ehrschutz und Meinungsfreiheit stellen einen verfassungsrechtlich erheblichen Fehler dar ( BVerfG 24. Juli 2013 - 1 BvR 444/13 - a.a.O.) .

  • BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 63/03

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen Äußerungen des Arbeitnehmers im

    Auszug aus LAG Hessen, 18.03.2016 - 14 Sa 788/15
    Eine alleinige Beeinträchtigung des Betriebsfriedens ohne konkrete Feststellung einer arbeitsvertraglichen Pflichtverletzung reicht zur Annahme eines verhaltensbedingten Kündigungsgrundes nicht aus ( BAG 24. Juni 2004 - 2 AZR 63/03 % AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 49 ).

    (a) Bei der Konkretisierung der Verletzung der vertraglichen Rücksichtnahmepflicht des § 241 BGB sind die grundrechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere das Grundrecht auf Meinungsfreiheit, zu beachten (BAG 24. Juni 2004 - 2 AZR 63/03 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 49; BAG 24. November 2005 - 2 AZR 584/04 - AP Nr. 198 zu § 626 BGB) .

    Schon die erstmalige Ehrverletzung kann kündigungsrelevant sein und wiegt um so schwerer, je überlegter sie erfolgte (BAG 24. Juni 2004 - 2 AZR 63/03 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 49; BAG 24. November 2005 - 2 AZR 584/04 - AP Nr. 198 zu § 626 BGB).

  • BVerfG, 16.10.1998 - 1 BvR 1685/92

    Zur Rechtmäßigkeit einer arbeitsrechtlichen Abmahnung wegen Äußerungen in einem

    Auszug aus LAG Hessen, 18.03.2016 - 14 Sa 788/15
    Selbst eine polemische oder verletzende Formulierung entzieht einer Äußerung noch nicht den Schutz der Meinungsfreiheit (BVerfG 16. Oktober 1998 - 1 BvR 1685/92 - AP BGB § 611 Abmahnung Nr. 24).

    Berührt eine arbeitsgerichtliche Entscheidung die Meinungsfreiheit, so verlangt Art. 5 Abs. 1 GG, dass die Gerichte die grundrechtsbeschränkende Norm ihrerseits wieder im Licht der Meinungsfreiheit auslegen und anwenden, damit die wertsetzende Bedeutung des Grundrechts auch auf der Rechtsanwendungsebene gewahrt bleibt; das Gericht hat unter Berücksichtigung aller Umstände eine Abwägung zwischen den Belangen der Meinungsfreiheit einerseits und des Rechtsguts, in dessen Interesse die Meinungsfreiheit eingeschränkt ist, andererseits vorzunehmen ( BVerfG 16. Oktober 1998 - 1 BvR 1685/92 - AP BGB § 611 Abmahnung Nr. 24) .

  • BAG, 24.11.2005 - 2 AZR 584/04

    Außerordentliche Kündigung - Meinungsfreiheit

    Auszug aus LAG Hessen, 18.03.2016 - 14 Sa 788/15
    (a) Bei der Konkretisierung der Verletzung der vertraglichen Rücksichtnahmepflicht des § 241 BGB sind die grundrechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere das Grundrecht auf Meinungsfreiheit, zu beachten (BAG 24. Juni 2004 - 2 AZR 63/03 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 49; BAG 24. November 2005 - 2 AZR 584/04 - AP Nr. 198 zu § 626 BGB) .

    Schon die erstmalige Ehrverletzung kann kündigungsrelevant sein und wiegt um so schwerer, je überlegter sie erfolgte (BAG 24. Juni 2004 - 2 AZR 63/03 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 49; BAG 24. November 2005 - 2 AZR 584/04 - AP Nr. 198 zu § 626 BGB).

  • BAG, 23.02.2010 - 2 AZR 554/08

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Hessen, 18.03.2016 - 14 Sa 788/15
    Auch dürfen die Parteien nicht leichtfertig Tatsachenbehauptungen aufstellen, deren Unhaltbarkeit ohne Weiteres auf der Hand liegt (vgl. insgesamt BAG 23. Februar 2010 -2 AZR 554/08 - NZA 2012, 1123).
  • BVerfG, 13.04.1994 - 1 BvR 23/94

    Auschwitzlüge

    Auszug aus LAG Hessen, 18.03.2016 - 14 Sa 788/15
    Wo dies nicht möglich ist, muss die Äußerung im Interesse eines wirksamen Grundrechtsschutzes insgesamt als Meinungsäußerung angesehen werden, weil andernfalls eine wesentliche Verkürzung des Grundrechtsschutzes drohte (vgl. BVerfGE 61, 1 [BVerfG 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79] ; 90, 241) .
  • LAG Hessen, 13.07.1987 - 1 Ta 151/87

    Zwangsvollstreckung: Voraussetzungen - Zustellung - Vollstreckungsfähiger Inhalt

    Auszug aus LAG Hessen, 18.03.2016 - 14 Sa 788/15
    Die Vollstreckungsfähigkeit eines Titels auf Weiterbeschäftigung ist zu bejahen, wenn die zutreffende Beschäftigungsweise jedenfalls unter Heranziehung von Tatbestand und Entscheidungsgründen des Urteils für einen unbeteiligten Dritten aus sich heraus eindeutig erkennbar ist (Hess. LAG 16. Mai 2003 - 16 Ta 158/03 - Juris; Hess. LAG 13. Juli 1987 - 1 Ta 151/87 - NZA 1988, 175; LAG Hamm 21. November 1989 - 7 Ta 475/89 - NZA 1990, 327) .
  • BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79

    Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'

    Auszug aus LAG Hessen, 18.03.2016 - 14 Sa 788/15
    Wo dies nicht möglich ist, muss die Äußerung im Interesse eines wirksamen Grundrechtsschutzes insgesamt als Meinungsäußerung angesehen werden, weil andernfalls eine wesentliche Verkürzung des Grundrechtsschutzes drohte (vgl. BVerfGE 61, 1 [BVerfG 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79] ; 90, 241) .
  • BAG, 07.03.2002 - 2 AZR 158/01

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Hessen, 18.03.2016 - 14 Sa 788/15
    Dies gilt unter bestimmten Umständen sogar für vom Arbeitnehmer nicht veranlasste Erklärungen seines Prozessbevollmächtigten (BAG 7. März 2002 - 2 AZR 158/01 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 42 = EzA KSchG § 9 nF Nr. 45).
  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG Hessen, 18.03.2016 - 14 Sa 788/15
    Obsiegt der Arbeitnehmer mit der Bestandsschutzklage erst- oder zweitinstanzlich, überwiegt sein Interesse an der Weiterbeschäftigung das Interesse des Arbeitgebers, ihn nicht zu beschäftigen, bis zum Ergehen einer rechtskräftigen Entscheidung, es denn, die Umstände des Einzelfalls gebieten eine andere Bewertung (BAG GS 27. Februar 1985 - GS 1/84 - BAGE 48, 122).
  • LAG Hamm, 21.11.1989 - 7 Ta 475/89

    Beginn der Zwangsvollstreckung; Zustellung; Weiterbeschäftigung

  • LAG Hessen, 16.05.2003 - 16 Ta 158/03
  • LAG Düsseldorf, 08.03.2012 - 5 Sa 684/11

    Jugendamtsleiter - Eintritt in die Beweisaufnahme angekündigt

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 05.06.2013 - 2 Sa 252/12

    Einigungsstelle - Zeitpunkt des Kündigungsausspruchs

  • BAG, 23.01.2014 - 2 AZR 638/13

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - öffentlicher Dienst - Beteiligung der

  • BAG, 08.10.2009 - 2 AZR 682/08

    Auflösung des Arbeitsverhältnisses auf Antrag des Arbeitgebers

  • BVerfG, 15.04.2008 - 1 BvR 1793/07

    Verletzung von Art 12 Abs 1 GG durch Erteilung einer berufsständischen Rüge wegen

  • BVerfG, 28.11.2011 - 1 BvR 917/09

    Zum Schutz der Meinungsfreiheit bei der strafrechtlichen Beurteilung von

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.10.2016 - 2 Sa 175/16

    Außerordentliche Kündigung - Meinungsfreiheit

    Vor diesem Hintergrund hat der Kläger mit seinen vom Grundrecht der Meinungsfreiheit geschützten Äußerungen nach der vorzunehmenden Abwägung unter Berücksichtigung des Gesamtzusammenhangs noch nicht seine Pflicht zur Rücksichtnahme verletzt ( vgl. hierzu auch LAG Hessen 18. März 2016 - 14 Sa 788/15 - Rn. 36, juris ).
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