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   LAG Hessen, 18.05.2009 - 17 Sa 2221/08   

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https://dejure.org/2009,43260
LAG Hessen, 18.05.2009 - 17 Sa 2221/08 (https://dejure.org/2009,43260)
LAG Hessen, Entscheidung vom 18.05.2009 - 17 Sa 2221/08 (https://dejure.org/2009,43260)
LAG Hessen, Entscheidung vom 18. Mai 2009 - 17 Sa 2221/08 (https://dejure.org/2009,43260)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 26.04.2007 - 8 AZR 695/05

    Betriebsübergang - Betriebsbedingte Kündigung bei Insolvenz eines

    Auszug aus LAG Hessen, 18.05.2009 - 17 Sa 2221/08
    Mehrgliedrige betriebsverfassungsrechtliche Vereinbarungen sind zulässig, jedenfalls soweit nicht erkennbar ist, dass eines der beteiligten Gremien seine Regelungsmacht überschritten hätte ( BAG 26. April 2007 - 8 AZR 695/05 - AP InsO § 125 Nr. 4).

    Insbesondere aus §§ 3, 5 und 9 des Interessenausgleichs vom 17. Dezember 2003 folge, dass der Interessenausgleich auch eine Betriebsänderung in Form der beabsichtigten Betriebsstillegung regele (vgl. BAG 26. April 2007 - 8 AZR 695/05 - a.a.O.).

    Selbst der Übergang eines Teilbetriebs Flugbetrieb, zu dem der Kläger ohnehin nicht gehörte, könnte auch bei rechtsgeschäftlicher Übernahme von drei Flugzeugen durch die Beklagte zu 2) angesichts der bisherigen Flotte der Schuldnerin nicht ohne nähere Angaben zum Erhalt der Identität der wirtschaftlichen Einheit angenommen werden ( BAG 26. April 2007 - 8 AZR 695/05 - a.a.O.).

  • BAG, 19.06.2007 - 2 AZR 304/06

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - Namensliste - Altersdiskriminierung

    Auszug aus LAG Hessen, 18.05.2009 - 17 Sa 2221/08
    Hiervon geht auch das Bundesarbeitsgericht aus ( BAG 19. Juni 2007 - 2 AZR 304/06 - AP KSchG 1969 § 1 Namensliste Nr. 16).
  • BAG, 14.11.2006 - 1 ABR 4/06

    Mitbestimmung bei elektronischem Datenverarbeitungssystem

    Auszug aus LAG Hessen, 18.05.2009 - 17 Sa 2221/08
    Für eine einheitliche beteiligungspflichtige Maßnahme ist eine Kompetenzaufspaltung nicht möglich ( BAG 14. November 2006 - 1 ABR 4/06 - AP BetrVG 1972 § 87 Überwachung Nr. 43).
  • LAG Hessen, 13.07.2005 - 17 Sa 2299/04
    Auszug aus LAG Hessen, 18.05.2009 - 17 Sa 2221/08
    Insbesondere besteht auch nicht die Gefahr von Interessenkonflikten, nachdem die Personalvertretungen Cockpit und Kabine und der Gesamtbetriebsrat unterschiedliche und nicht miteinander vergleichbare Arbeitnehmer vertreten, bei denen eine Austauschbarkeit ohnehin nicht gegeben ist ( Hessisches LAG 13. Juli 2005 - 17 Sa 2299/04 - n.v., juris).
  • BAG, 24.01.1996 - 1 AZR 542/95

    Interessenausgleich bei Zweifeln über die zuständige Arbeitnehmervertretung

    Auszug aus LAG Hessen, 18.05.2009 - 17 Sa 2221/08
    Der Gesamtbetriebsrat ist gemäß § 50 Abs. 1 BetrVG originär zuständig, da die Angelegenheit nicht nur einen Betrieb, sondern alle Betriebe der Schuldnerin betraf und einheitlich zu regeln war und ein einheitliches Konzept zugrunde liegt ( BAG 24. Januar 1996 - 1 AZR 542/95 - AP BetrVG 1972 § 50 Nr. 16).
  • EuGH, 27.01.2005 - C-188/03

    Junk - Richtlinie 98/59/EG - Massenentlassungen - Verfahren zur Konsultation der

    Auszug aus LAG Hessen, 18.05.2009 - 17 Sa 2221/08
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ( BAG 23. März 2006 - 2 AZR 343/05 - AP KSchG 1969 § 17 Nr. 21), der die Kammer folgt, ist zwar in Abweichung von der früheren gefestigten Rechtsprechung und im Anschluss an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ( EuGH 27. Januar 2005 - C-188/04 - NZA 2005, 213 [EuGH 27.01.2005 - C 188/03] [Junk]) § 17 Abs. 1 Satz 1 KSchG richtlinienkonform dahin auszulegen, dass unter dem Begriff "Entlassung" der Ausspruch der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses zu verstehen ist.
  • BAG, 23.03.2006 - 2 AZR 343/05

    Anzeigepflicht bei einer Massenentlassung

    Auszug aus LAG Hessen, 18.05.2009 - 17 Sa 2221/08
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ( BAG 23. März 2006 - 2 AZR 343/05 - AP KSchG 1969 § 17 Nr. 21), der die Kammer folgt, ist zwar in Abweichung von der früheren gefestigten Rechtsprechung und im Anschluss an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ( EuGH 27. Januar 2005 - C-188/04 - NZA 2005, 213 [EuGH 27.01.2005 - C 188/03] [Junk]) § 17 Abs. 1 Satz 1 KSchG richtlinienkonform dahin auszulegen, dass unter dem Begriff "Entlassung" der Ausspruch der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses zu verstehen ist.
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