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   LAG Hessen, 18.05.2011 - 18 Sa 125/10   

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https://dejure.org/2011,13074
LAG Hessen, 18.05.2011 - 18 Sa 125/10 (https://dejure.org/2011,13074)
LAG Hessen, Entscheidung vom 18.05.2011 - 18 Sa 125/10 (https://dejure.org/2011,13074)
LAG Hessen, Entscheidung vom 18. Mai 2011 - 18 Sa 125/10 (https://dejure.org/2011,13074)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    AEntG, AVE-Einschränkungen 2006, § 1 Abs 2 Abschn VI S 3 VTV

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Die AVE-Einschränkungen sind seit 2006 nur noch bezogen auf eine Betriebsabteilung zu prüfen; Sozialkassenpflicht im Baugewerbe; Einschränkung der Allgemeinverbindlichkeitserklärung gegenüber den Tarifverträgen der Metall- und Elektroindustrie für den Einsatz von ...

  • Techniker Krankenkasse
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sozialkassenpflicht im Baugewerbe; Einschränkung der Allgemeinverbindlichkeitserklärung gegenüber den Tarifverträgen der Metall- und Elektroindustrie für den Einsatz von entsandten Arbeitnehmern; Fassadenbau als baugewerbliche Tätigkeit; Zahlungsklage der Sozialkasse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 25.01.2005 - 9 AZR 154/04

    Bauwirtschaft - Urlaubskassenverfahren - Betrieblicher Geltungsbereich

    Auszug aus LAG Hessen, 18.05.2011 - 18 Sa 125/10
    Durch Urteil vom 25. Januar 2005 verneinte das Bundesarbeitsgericht ( - 9 AZR 154/04 - NZA 2005, 1376 ) eine solche Verpflichtung der Beklagten.

    Im Unterschied zu der Rechtslage des vorherigen Verfahrens der Parteien ( BAG Urteil vom 25. Januar 2005 - 9 AZR 154/04 -) sei in der Einschränkung der AVE zu Anhang I mittlerweile bestimmt, dass Betriebe im Sinne des Anhangs auch selbständige Betriebsabteilungen seien.

    Die Formulierung des Satzes 2 des Anhangs I stelle eine Reaktion auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 25. Januar 2005 ( - 9 AZR 154/04 -) dar.

    Die Projektplanung erfolge von Polen aus ( BAG Urteil vom 25. Januar 2005 - 9 AZR 154/04 - NZA 2005, 1376 ).

    Der Kläger hat auch gegen über dem Sachverhalt, welcher dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 25. Januar 2005 ( - 9 AZR 154/04 - )zu Grunde legt, keine anderen erheblichen Tatsachen vorgetragen.

    Die Auslegung der Einschränkungen für die Metall- und Elektroindustrie kann daher nicht mehr lediglich betriebsbezogen erfolgen, wie in dem von beiden Parteien angeführten Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 25. Januar 2005 ( - 9 AZR 154/04 -) festgestellt.

  • BAG, 25.01.2005 - 9 AZR 44/04

    Urlaubskassenverfahren des Baugewerbes - betrieblicher Geltungsbereich

    Auszug aus LAG Hessen, 18.05.2011 - 18 Sa 125/10
    Das AEntG vom 26. Februar 1996 (in der bis 23. April 2009 geltenden Fassung) ist durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23. Dezember 2003 in der Weise abgeändert worden, dass auf einen eigenständigen Betriebsbegriff verzichtet und stattdessen auf die tarifliche Definition des Betriebes und der Betriebsabteilung verwiesen wurde (vgl. BAG Urteil vom 17. November 2010 - 10 AZR 845/09 - veröffentlicht in juris; BAG Urteil vom 21. November 2007 - 10 AZR 782/06 - 10 AZR 782/06 - NZA-RR 2008, 253; BAG Urteil vom 25. Januar 2005 - 10 AZR 44/04 - NZA 2005, 1365 ).

    Diese Ausweitung gegenüber dem in Satz 2 des Abschnitts VI geregelten Begriffs der Betriebsabteilung ist seit der zum 01. Januar 2004 in Kraft getretenen Änderung des AEntG (in der bis 23. April 2009 maßgeblichen Fassung) durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23. Dezember 2003 nach § 1 Abs. 1 S. 1 AEntG ebenfalls erheblich ( BAG Urteil vom 25. Januar 2005 - 10 AZR 44/04 - NZA 2005, 1365 ).

    Eine Gesamtheit von Arbeitnehmern gilt danach als selbständige Betriebsabteilung, wenn in einem Mischbetrieb mit überwiegend baufremden Leistungen die Selbständigkeit einer Betriebsabteilung mit baulichen Leistungen nicht festgestellt werden kann ( BAG Urteil vom 25. November 2009 - 10 AZR 737/08 - NZA 2010, 518; BAG Urteil vom 25. Januar 2005 - 9 AZR 44/04 - NZA 2005, 1365 ).

    Dass Kriterium nach Satz 2, eine auch für Außenstehende wahrnehmbare räumliche und organisatorische Abgrenzung, muss nicht erfüllter sein ( BAG Urteil vom 25. Januar 2005 - 9 AZR 44/04 - NZA 2005, 1365; Hess. LAG Urteil vom 26. März 2007 - 16 Sa 1602/06 - veröffentlicht in juris; Hess. LAG Urteil vom 01. September 2010 - 18 Sa 1555/09 - veröffentlicht in juris ).

  • BAG, 25.11.2009 - 10 AZR 737/08

    Baugewerbe - selbständige Betriebsabteilung - Verjährung

    Auszug aus LAG Hessen, 18.05.2011 - 18 Sa 125/10
    Eine Gesamtheit von Arbeitnehmern gilt danach als selbständige Betriebsabteilung, wenn in einem Mischbetrieb mit überwiegend baufremden Leistungen die Selbständigkeit einer Betriebsabteilung mit baulichen Leistungen nicht festgestellt werden kann ( BAG Urteil vom 25. November 2009 - 10 AZR 737/08 - NZA 2010, 518; BAG Urteil vom 25. Januar 2005 - 9 AZR 44/04 - NZA 2005, 1365 ).

    Es solle solche vielmehr Gruppen von Arbeitnehmern erfasst werden, welche in einem Mischbetrieb mit überwiegend baufremden Leistungen bauliche Tätigkeiten ausüben, wenn deren Abteilung, welche von den übrigen mit baufremden Leistungen befassten Abteilungen unterschieden werden kann, nicht iSd. § 1 Abs. 2 Abschnitt VI Unterabs. 1 S. 2 selbständig ist (vgl. BAG Urteil 25. November 2009 - 10 AZR 737/08 - NZA 2010, 518 ).

  • BAG, 21.11.2007 - 10 AZR 782/06

    Arbeitnehmerentsendung - selbständige Betriebsabteilung

    Auszug aus LAG Hessen, 18.05.2011 - 18 Sa 125/10
    Das AEntG vom 26. Februar 1996 (in der bis 23. April 2009 geltenden Fassung) ist durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23. Dezember 2003 in der Weise abgeändert worden, dass auf einen eigenständigen Betriebsbegriff verzichtet und stattdessen auf die tarifliche Definition des Betriebes und der Betriebsabteilung verwiesen wurde (vgl. BAG Urteil vom 17. November 2010 - 10 AZR 845/09 - veröffentlicht in juris; BAG Urteil vom 21. November 2007 - 10 AZR 782/06 - 10 AZR 782/06 - NZA-RR 2008, 253; BAG Urteil vom 25. Januar 2005 - 10 AZR 44/04 - NZA 2005, 1365 ).

    Eine selbständige Betriebsabteilung iSd. Satzes 2 liegt dagegen vor, wenn der ausländische Arbeitgeber in Deutschland eine Niederlassung unterhält, von der aus er den Einsatz der von ihm entsandten Arbeitnehmer koordiniert ( BAG Urteil vom 19. November 2008 - 10 AZR 864/07 - veröffentlicht in juris; BAG Urteil vom 21. November 2007 - 10 AZR 782/06 - NZA-RR 2008, 253 ).

  • BAG, 18.10.2006 - 10 AZR 576/05

    Spezialitätsgrundsatz im Geltungsbereich des AEntG

    Auszug aus LAG Hessen, 18.05.2011 - 18 Sa 125/10
    Es gilt keine Tarifeinheit (vgl. BAG Urteil vom 18. Oktober 2006 - 10 AZR 576/05 - NZA 2007, 1111 ).
  • LAG Hessen, 01.09.2010 - 18 Sa 1555/09

    Sozialkassenverfahren - Beitragspflicht - selbständige Betriebsabteilung iSd

    Auszug aus LAG Hessen, 18.05.2011 - 18 Sa 125/10
    Dass Kriterium nach Satz 2, eine auch für Außenstehende wahrnehmbare räumliche und organisatorische Abgrenzung, muss nicht erfüllter sein ( BAG Urteil vom 25. Januar 2005 - 9 AZR 44/04 - NZA 2005, 1365; Hess. LAG Urteil vom 26. März 2007 - 16 Sa 1602/06 - veröffentlicht in juris; Hess. LAG Urteil vom 01. September 2010 - 18 Sa 1555/09 - veröffentlicht in juris ).
  • LAG Hessen, 26.03.2007 - 16 Sa 1602/06

    Bautarifvertrag, Geltungsbereich, selbständige Betriebsabteilung

    Auszug aus LAG Hessen, 18.05.2011 - 18 Sa 125/10
    Dass Kriterium nach Satz 2, eine auch für Außenstehende wahrnehmbare räumliche und organisatorische Abgrenzung, muss nicht erfüllter sein ( BAG Urteil vom 25. Januar 2005 - 9 AZR 44/04 - NZA 2005, 1365; Hess. LAG Urteil vom 26. März 2007 - 16 Sa 1602/06 - veröffentlicht in juris; Hess. LAG Urteil vom 01. September 2010 - 18 Sa 1555/09 - veröffentlicht in juris ).
  • BAG, 02.07.2008 - 10 AZR 386/07

    Einschränkung der AVE des VTV

    Auszug aus LAG Hessen, 18.05.2011 - 18 Sa 125/10
    Die für die Einschränkung der AVE darlegungs- und beweisbelastete Beklagte (vgl. BAG Urteil vom 02. Juli 2008 - 10 AZR 386/07 - DB 2009, 798 ) hat zu den Voraussetzungen dieser Einschränkung nichts vorgetragen.
  • BAG, 12.05.2010 - 10 AZR 559/09

    Abbruchgewerbe - Allgemeinverbindlichkeit 2005

    Auszug aus LAG Hessen, 18.05.2011 - 18 Sa 125/10
    Dies gilt auch für ihre Grenzen, d.h. die Einschränkungen ( BAG Urteil vom 12. Mai 2010 - 10 AZR 559/09 - NZA 2010, 954 ).
  • BAG, 18.10.2006 - 10 AZR 301/06

    Einschränkung der AVE des VTV - Fertigbauarbeiten

    Auszug aus LAG Hessen, 18.05.2011 - 18 Sa 125/10
    Fertigbauarbeiten iSv. § 1 Abs. 2 Abschnitt V Nr. 13 VTV und damit auch iSv. Abschnitt II der Einschränkungsklausel sind zu bejahen, wenn entweder Bauwerke aus Fertigteilen vollständig in Fertigbauweise errichtet werden oder Fertigbauteile zur Erstellung, Instandsetzung, Instandhaltung oder Änderung von Bauwerken eingebaut oder zusammengefügt werden und durch die Verwendung kompletter Baueinheiten die herkömmliche konventionelle Arbeitsweise am Bau ersetzt wird ( BAG Urteil vom 18. Oktober 2006 - 10 AZR 301/06 - EzA § 4 TVG Bauindustrie Nr. 130 ).
  • BAG, 21.01.2009 - 10 AZR 325/08

    Einschränkung der AVE des VTV

  • BAG, 04.12.2002 - 10 AZR 113/02

    Tarifpluralität - Metallhandwerk/Baugewerbe

  • BAG, 19.11.2008 - 10 AZR 864/07

    Baugewerbe - selbständige Betriebsabteilung

  • BAG, 17.11.2010 - 10 AZR 845/09

    Bauliche Leistungen - Rohrleitungsbau

  • BAG, 17.10.2012 - 10 AZR 500/11

    Betrieblicher Geltungsbereich - Fassadenbau - Einschränkung der

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 18. Mai 2011 - 18 Sa 125/10 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Hessen, 14.11.2012 - 18 Sa 1479/11

    Sozialkassenverfahren - Geltung des VTV-Bau für selbstständige Betriebsabteilung

    Eine Abgrenzung hat nicht über schlagwortartige Begriffe zu erfolgen, sondern lässt sich in der Regel über eine Prüfung der AVE-Einschränkungen für die Metall- und Elektroindustrie oder das Metallbauerhandwerk herstellen (vgl. Hess. LAG Urteil vom 18. Mai 2011 - 18 Sa 125/10 - veröffentlicht in juris, bestätigt durch Urteil des BAG vom 17. Oktober 2012 - 10 AZR 500/11 - Entscheidungsgründe noch nicht veröffentlicht ).

    Es gilt keine Tarifeinheit (vgl. BAG Urteil vom 18. Oktober 2006 - 10 AZR 576/05 - NZA 2007, 1111; Hess. LAG Urteil vom 18. Mai 2011 - 18 Sa 125/10 - veröffentlicht in juris, bestätigt durch Urteil des BAG vom 17. Oktober 2012 - 10 AZR 500/11 - Entscheidungsgründe noch nicht veröffentlicht ).

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