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   LAG Hessen, 18.05.2015 - 16 Sa 999/14   

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https://dejure.org/2015,25808
LAG Hessen, 18.05.2015 - 16 Sa 999/14 (https://dejure.org/2015,25808)
LAG Hessen, Entscheidung vom 18.05.2015 - 16 Sa 999/14 (https://dejure.org/2015,25808)
LAG Hessen, Entscheidung vom 18. Mai 2015 - 16 Sa 999/14 (https://dejure.org/2015,25808)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 4 Satz 1 KSchG, § 626 Absatz 1 BGB
    Streitgegenstand der Kündigungsschutzklage ist auch, dass das Arbeitsverhältnis jedenfalls im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung bestanden hat und nicht schon zuvor durch andere Ereignisse aufgelöst wurde. Daher wird auch eine zunächst nicht ausdrücklich angegriffene ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fristlose Kündigung nach Ankündigung einer zukünftigen, im Zeitpunkt der Ankündigung nicht bestehenden Erkrankung durch den Arbeitnehmer; Feststellung der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses aus Anlass einer fristlosen Kündigung als Streitgegenstand einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 4 S. 1; BGB § 626 Abs. 1
    Streitgegenstand der Kündigungsschutzklage; erweiterter punktueller Streitgegenstandsbegriff; Fristlose Kündigung wegen Ankündigung einer Erkrankung

  • rechtsportal.de

    KSchG § 4 S. 1; BGB § 626 Abs. 1
    Streitgegenstand einer Kündigungsschutzklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Fristlose Kündigung nach Ankündigung einer zukünftigen Erkrankung grundsätzlich möglich

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 18.12.2014 - 2 AZR 163/14

    Kündigungsschutzklage - Streitgegenstand - Klagefrist

    Auszug aus LAG Hessen, 18.05.2015 - 16 Sa 999/14
    Dies gilt selbst dann, wenn diese von keiner Seite in den Prozess eingeführt wurden (Bundesarbeitsgericht 18. Dezember 2014 - 2 AZR 163/14- Rn. 22).
  • BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 651/13

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung

    Auszug aus LAG Hessen, 18.05.2015 - 16 Sa 999/14
    Alsdann bedarf es der Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falles -jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist- zumutbar ist oder nicht (Bundesarbeitsgericht 20. November 2014 - 2 AZR 651/13-Rn. 13 mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 26.09.2013 - 2 AZR 682/12

    Kündigungsschutzklage - Klagefrist

    Auszug aus LAG Hessen, 18.05.2015 - 16 Sa 999/14
    Mit Rechtskraft des der Klage stattgebenden Urteils steht deshalb fest, dass jedenfalls im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung zwischen den streitenden Parteien ein Arbeitsverhältnis bestanden hat, das nicht schon zuvor durch andere Ereignisse aufgelöst worden ist (sogenannter erweiterter punktueller Streitgegenstandsbegriff, Bundesarbeitsgericht 26. September 2013 - 2 AZR 682/12- Rn. 18; 23. Mai 2013 - 2 AZR 102/12- Rn. 13; 22. November 2012 - 2 AZR 732/11 - Rn. 19; 10. November 2005 - 2 AZR 623/04- Rn. 30; 5. Oktober 1995-2 AZR 909/94-Rn. 31).
  • BAG, 23.05.2013 - 2 AZR 102/12

    Außerordentliche Verdachtskündigung - Nachschieben von Kündigungsgründen -

    Auszug aus LAG Hessen, 18.05.2015 - 16 Sa 999/14
    Mit Rechtskraft des der Klage stattgebenden Urteils steht deshalb fest, dass jedenfalls im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung zwischen den streitenden Parteien ein Arbeitsverhältnis bestanden hat, das nicht schon zuvor durch andere Ereignisse aufgelöst worden ist (sogenannter erweiterter punktueller Streitgegenstandsbegriff, Bundesarbeitsgericht 26. September 2013 - 2 AZR 682/12- Rn. 18; 23. Mai 2013 - 2 AZR 102/12- Rn. 13; 22. November 2012 - 2 AZR 732/11 - Rn. 19; 10. November 2005 - 2 AZR 623/04- Rn. 30; 5. Oktober 1995-2 AZR 909/94-Rn. 31).
  • BAG, 22.11.2012 - 2 AZR 732/11

    Außerordentliche Kündigung - Zwei-Wochen-Frist

    Auszug aus LAG Hessen, 18.05.2015 - 16 Sa 999/14
    Mit Rechtskraft des der Klage stattgebenden Urteils steht deshalb fest, dass jedenfalls im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung zwischen den streitenden Parteien ein Arbeitsverhältnis bestanden hat, das nicht schon zuvor durch andere Ereignisse aufgelöst worden ist (sogenannter erweiterter punktueller Streitgegenstandsbegriff, Bundesarbeitsgericht 26. September 2013 - 2 AZR 682/12- Rn. 18; 23. Mai 2013 - 2 AZR 102/12- Rn. 13; 22. November 2012 - 2 AZR 732/11 - Rn. 19; 10. November 2005 - 2 AZR 623/04- Rn. 30; 5. Oktober 1995-2 AZR 909/94-Rn. 31).
  • BAG, 12.03.2009 - 2 AZR 251/07

    Außerordentliche fristlose Kündigung - Ankündigung einer Erkrankung

    Auszug aus LAG Hessen, 18.05.2015 - 16 Sa 999/14
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist bereits die Ankündigung einer zukünftigen, im Zeitpunkt der Ankündigung nicht bestehenden Erkrankung durch den Arbeitnehmer für den Fall, dass der Arbeitgeber einem unberechtigten Verlangen auf Gewährung von Urlaub nicht entsprechen sollte, ohne Rücksicht auf eine später tatsächlich auftretende Krankheit an sich geeignet, einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung abzugeben (Bundesarbeitsgericht 12. März 2009 - 2 AZR 251/07- Rn. 20).
  • BAG, 05.10.1995 - 2 AZR 909/94

    Anforderungen an die Berufungsbegründung bei mehrfachen Kündigungen - Beteiligung

    Auszug aus LAG Hessen, 18.05.2015 - 16 Sa 999/14
    Mit Rechtskraft des der Klage stattgebenden Urteils steht deshalb fest, dass jedenfalls im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung zwischen den streitenden Parteien ein Arbeitsverhältnis bestanden hat, das nicht schon zuvor durch andere Ereignisse aufgelöst worden ist (sogenannter erweiterter punktueller Streitgegenstandsbegriff, Bundesarbeitsgericht 26. September 2013 - 2 AZR 682/12- Rn. 18; 23. Mai 2013 - 2 AZR 102/12- Rn. 13; 22. November 2012 - 2 AZR 732/11 - Rn. 19; 10. November 2005 - 2 AZR 623/04- Rn. 30; 5. Oktober 1995-2 AZR 909/94-Rn. 31).
  • BAG, 10.11.2005 - 2 AZR 623/04

    Außerordentliche Kündigung - erneute Anhörung des Betriebsrats bei wiederholter

    Auszug aus LAG Hessen, 18.05.2015 - 16 Sa 999/14
    Mit Rechtskraft des der Klage stattgebenden Urteils steht deshalb fest, dass jedenfalls im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung zwischen den streitenden Parteien ein Arbeitsverhältnis bestanden hat, das nicht schon zuvor durch andere Ereignisse aufgelöst worden ist (sogenannter erweiterter punktueller Streitgegenstandsbegriff, Bundesarbeitsgericht 26. September 2013 - 2 AZR 682/12- Rn. 18; 23. Mai 2013 - 2 AZR 102/12- Rn. 13; 22. November 2012 - 2 AZR 732/11 - Rn. 19; 10. November 2005 - 2 AZR 623/04- Rn. 30; 5. Oktober 1995-2 AZR 909/94-Rn. 31).
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