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   LAG Hessen, 18.07.2016 - 16 TaBV 1/16   

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https://dejure.org/2016,52936
LAG Hessen, 18.07.2016 - 16 TaBV 1/16 (https://dejure.org/2016,52936)
LAG Hessen, Entscheidung vom 18.07.2016 - 16 TaBV 1/16 (https://dejure.org/2016,52936)
LAG Hessen, Entscheidung vom 18. Juli 2016 - 16 TaBV 1/16 (https://dejure.org/2016,52936)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 50 Absatz 1 BetrVG, § 77 BetrVG, § 50 Abs. 1 BetrVG, § 77 BetrVG
    In Unternehmen mit mehreren Betrieben sind im Bereich des § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG regelmäßig die Einzelbetriebsräte für die Regelung der davon erfassten Arbeitszeitfragen zuständig. Dies kann allerdings anders zu beurteilen sein, wenn es an einer zu verteilenden ...

  • IWW

    §§ 87 Abs. 1 Nr. 2, ... 50 Abs. 1 BetrVG, § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG, § 50 Abs. 1 BetrVG, § 50 Abs. 2 BetrVG, § 87 Abs. 1 BetrVG, § 76 BetrVG, § 50 BetrVG, § 87 Abs. 2 BetrVG, § 87 Abs. 1 Nr. 2, § 87 Abs. 1 ArbGG, § 87 Abs. 2 S. 1, § 66 Abs. 1 S. 1, § 89 Abs. 1, 2 ArbGG, § 594 ZPO, § 256 Abs. 1 ZPO, § 611 BGB, § 50 Absatz 1 S. 1 BetrVG, § 50 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 261 Abs. 3 Nr. 1 ZPO, § 92 Abs. 1, 72 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 50 Abs. 1; BetrVG § 77
    Wirksamkeit einer Gesamtbetriebsvereinbarung; Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats; Grundsatz der Zuständigkeitstrennung

  • rechtsportal.de

    BetrVG § 50 Abs. 1 ; BetrVG § 77
    Abgrenzung der Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats und der Einzelbetriebsräte für die Regelung von Arbeitszeitfragen in Unternehmen mit mehreren Betrieben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 21.01.2003 - 3 ABR 26/02

    Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrates; abweichende Vereinbarung von der

    Auszug aus LAG Hessen, 18.07.2016 - 16 TaBV 1/16
    Die gesetzliche Zuständigkeitsverteilung ist zwingend und unabdingbar (BAG 9. Dezember 2003 - 1 ABR 49/02 - BAGE 109, 71, zu B II 1 b aa der Gründe mwN; 21. Januar 2003 - 3 ABR 26/02 - EzA BetrVG 2001 § 50 Nr. 2, zu B I 3 der Gründe).

    Er kann diese grundsätzlich auch nicht auf die örtlichen Betriebsräte delegieren (BAG 21. Januar 2003 - 3 ABR 26/02 - EzA BetrVG 2001 § 50 Nr. 2, zu B I 3 der Gründe; 14. November 2006 -1 ABR 4/06 Rn. 33-35).

  • BAG, 14.11.2006 - 1 ABR 4/06

    Mitbestimmung bei elektronischem Datenverarbeitungssystem

    Auszug aus LAG Hessen, 18.07.2016 - 16 TaBV 1/16
    Allein der Wunsch des Arbeitgebers nach einer unternehmenseinheitlichen oder betriebsübergreifenden Regelung, sein Kosten- oder Koordinierungsinteresse sowie reine Zweckmäßigkeitsgesichtspunkte genügen nicht, um in Angelegenheiten der zwingenden Mitbestimmung die Zustimmung des Gesamtbetriebsrats zu begründen (BAG 14. November 2006 - 1 ABR 4/06 - Rn. 22, BAGE 120, 146).

    Er kann diese grundsätzlich auch nicht auf die örtlichen Betriebsräte delegieren (BAG 21. Januar 2003 - 3 ABR 26/02 - EzA BetrVG 2001 § 50 Nr. 2, zu B I 3 der Gründe; 14. November 2006 -1 ABR 4/06 Rn. 33-35).

  • BAG, 19.06.2012 - 1 ABR 19/11

    Gesamtbetriebsrat - Zuständigkeit - Schichtrahmenplan

    Auszug aus LAG Hessen, 18.07.2016 - 16 TaBV 1/16
    Der Arbeitgeber ist der Auffassung, das Bundesarbeitsgericht habe in seiner Entscheidung vom 19. Juni 2012 -1 ABR 19/11- in einem vergleichbaren Fall die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats bejaht.

    Für die Regelung der Arbeitszeitfragen nach dieser Vorschrift ist dann der Gesamtbetriebsrat nach § 50 Abs. 1 BetrVG zuständig (Bundesarbeitsgericht 19. Juni 2012 -1 ABR 19/11- Rn. 21, 22).

  • BAG, 09.12.2003 - 1 ABR 49/02

    Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats

    Auszug aus LAG Hessen, 18.07.2016 - 16 TaBV 1/16
    In Unternehmen mit mehreren Betrieben sind im Bereich des § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG regelmäßig die Einzelbetriebsräte für die Regelung der davon erfassten Arbeitszeitfragen zuständig (vgl. BAG 9. Dezember 2003 - 1 ABR 49/02 - zu B II 1 a der Gründe, BAGE 109, 71).

    Die gesetzliche Zuständigkeitsverteilung ist zwingend und unabdingbar (BAG 9. Dezember 2003 - 1 ABR 49/02 - BAGE 109, 71, zu B II 1 b aa der Gründe mwN; 21. Januar 2003 - 3 ABR 26/02 - EzA BetrVG 2001 § 50 Nr. 2, zu B I 3 der Gründe).

  • BAG, 11.11.1998 - 7 ABR 47/97

    Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats bei unternehmenseinheitlicher

    Auszug aus LAG Hessen, 18.07.2016 - 16 TaBV 1/16
    Gesamtbetriebsrat und Arbeitgeber müssen sich in einem solchen Fall nicht auf die Aufstellung von Rahmenvorschriften beschränken, die Raum für ausgestaltende Regelungen durch die örtlichen Betriebsräte lassen (so im Ergebnis auch BAG 11. November 1998 - 7 ABR 47/97 - AP BetrVG 1972 § 50 Nr. 19 = EzA BetrVG 1972 § 50 Nr. 17, zu B I 4 d der Gründe; ausdrücklich offen gelassen dagegen in BAG 31. Januar 1989 - 1 ABR 60/87 - AP ArbGG 1979 § 81 Nr. 12 = EzA ArbGG 1979 § 81 Nr. 14, zu B II 5 b der Gründe) .
  • BAG, 03.05.2006 - 1 ABR 15/05

    Zuständigkeit für Sozialplan

    Auszug aus LAG Hessen, 18.07.2016 - 16 TaBV 1/16
    Gerechtfertigt und geboten ist eine Differenzierung der Zuständigkeiten nur dann, wenn es sich um unterschiedliche Mitbestimmungstatbestände handelt (vgl. zur unterschiedlichen betriebsverfassungsrechtlichen Zuständigkeit für Interessenausgleich und Sozialplan zuletzt BAG 3. Mai 2006 - 1 ABR 15/05 - ZIP 2006, 1596, zu B III der Gründe).
  • BAG, 31.01.1989 - 1 ABR 60/87

    Beschlussverfahren: Anspruchshäufung - Feststellung der Beteiligtenfähigkeit

    Auszug aus LAG Hessen, 18.07.2016 - 16 TaBV 1/16
    Gesamtbetriebsrat und Arbeitgeber müssen sich in einem solchen Fall nicht auf die Aufstellung von Rahmenvorschriften beschränken, die Raum für ausgestaltende Regelungen durch die örtlichen Betriebsräte lassen (so im Ergebnis auch BAG 11. November 1998 - 7 ABR 47/97 - AP BetrVG 1972 § 50 Nr. 19 = EzA BetrVG 1972 § 50 Nr. 17, zu B I 4 d der Gründe; ausdrücklich offen gelassen dagegen in BAG 31. Januar 1989 - 1 ABR 60/87 - AP ArbGG 1979 § 81 Nr. 12 = EzA ArbGG 1979 § 81 Nr. 14, zu B II 5 b der Gründe) .
  • BAG, 15.01.2002 - 1 ABR 10/01

    Unternehmenssanierung - Zuständigkeit des Betriebsrats - Gesamtbetriebsrat -

    Auszug aus LAG Hessen, 18.07.2016 - 16 TaBV 1/16
    Das Vorliegen eines zwingenden Erfordernisses bestimmt sich nach Inhalt und Zweck des Mitbestimmungstatbestands, der einer zu regelnden Angelegenheit zugrunde liegt (BAG 15. Januar 2002 - 1 ABR 10/01 - zu B III 3 a bb [2] der Gründe, BAGE 100, 157; 16. Juni 1998 - 1 ABR 68/97 - zu B II der Gründe, BAGE 89, 139).
  • BAG, 05.03.2013 - 1 ABR 75/11

    Betriebsrat - Antragsbefugnis - Normenkontrolle

    Auszug aus LAG Hessen, 18.07.2016 - 16 TaBV 1/16
    Zwar kann der Betriebsrat die Unwirksamkeit einer von einer anderen Arbeitnehmervertretung abgeschlossenen Betriebsvereinbarung nur im Hinblick auf eine Verletzung gerade seiner Regelungsbefugnis geltend machen (Bundesarbeitsgericht 5. März 2013 -1 ABR 75/11- Rn. 18).
  • BAG, 16.06.1998 - 1 ABR 68/97

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Maßnahmen der Unfallverhütung

    Auszug aus LAG Hessen, 18.07.2016 - 16 TaBV 1/16
    Das Vorliegen eines zwingenden Erfordernisses bestimmt sich nach Inhalt und Zweck des Mitbestimmungstatbestands, der einer zu regelnden Angelegenheit zugrunde liegt (BAG 15. Januar 2002 - 1 ABR 10/01 - zu B III 3 a bb [2] der Gründe, BAGE 100, 157; 16. Juni 1998 - 1 ABR 68/97 - zu B II der Gründe, BAGE 89, 139).
  • BAG, 28.05.2002 - 1 ABR 40/01

    Mitbestimmungsrecht bei der Aufstellung von Wochenschichtplänen

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