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   LAG Hessen, 18.07.2017 - 12 Sa 1014/16   

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LAG Hessen, 18.07.2017 - 12 Sa 1014/16 (https://dejure.org/2017,44016)
LAG Hessen, Entscheidung vom 18.07.2017 - 12 Sa 1014/16 (https://dejure.org/2017,44016)
LAG Hessen, Entscheidung vom 18. Juli 2017 - 12 Sa 1014/16 (https://dejure.org/2017,44016)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    VTV-Bau
    VTV-Bau

  • IWW

    Abschnitt II VTV, §§ 18, 21 Abs. 1 VTV, §§ 5 Abs. 4, ... 4 Abs. 2 TVG, Abschnitt V Nr. 29 VTV, § 138 Abs. 2 ZPO, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, §§ 519, 520 Abs. 1, 3, 5 ZPO, § 69 Abs. 2 ArbGG, § 362 BGB, § 7 Abs. 7 SokaSiG, § 7 SokaSiG, Art. 100 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz, § 5 Abs. 1 Nr. 1 TVG, § 98 ArbGG, Art. 100 GG, § 79 Abs. 1, § 31 Abs. 2 BVerfGG, § 4 Abs. 2 TVG, Art. 9 Abs. 3 GG, § 5 Abs. 1 Nr. 2 TVG, § 13 VTV, § 8 Nr. 6.1 Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe, § 19 des Tarifvertrags über die Berufsbildung im Baugewerbe, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VTV-Bau
    Sozialkassenverfahren

  • rechtsportal.de

    SokaSiG § 7
    Teilnahme eines Abbruchunternehmens am Sozialkassenverfahren in der Bauwirtschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (34)

  • BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvL 5/08

    § 43 Abs 18 KAGG wegen Verletzung des rechtsstaatlichen Rückwirkungsverbots

    Auszug aus LAG Hessen, 18.07.2017 - 12 Sa 1014/16
    Nach dem im Rechtsstaatsprinzip wurzelnden Rückwirkungsverbot (Art. 20 Abs. 3 GG) ist eine "echte" Rückwirkung ("Rückbewirkung von Rechtsfolgen") verfassungsrechtlich grundsätzlich unzulässig (vgl. BVerfG 12. November 2015 - 1 BvR 2961/14 ua. - Rn. 55, NVwZ 2016, 300; BVerfG 17. Dezember 2013 - 1 BvL 5/08 - Rn. 63, NVwZ 2014, 577) .

    Das Rückwirkungsverbot findet im Grundsatz des Vertrauensschutzes nicht nur seinen Grund, sondern auch seine Grenze (vgl. BVerfG 17. Dezember 2013 - 1 BvL 5/08 - Rn. 63, NVwZ 2014, 577) .

    Ist das Vertrauen des Bürgers auf den Fortbestand einer bestimmten Rechtslage sachlich nicht gerechtfertigt und daher nicht schutzwürdig, ist ein rückwirkender belastender Eingriff ausnahmsweise zulässig (vgl. BVerfG 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 - Rn. 44, ZTR 2016, 170; BVerfG 17. Dezember 2013 - 1 BvL 5/08 - Rn. 63, NVwZ 2014, 577) .

    Der Vertrauensschutz muss ferner zurücktreten, wenn überragende Belange des Gemeinwohls, die dem Prinzip der Rechtssicherheit vorgehen, eine rückwirkende Beseitigung erfordern (vgl. BVerfG 17. Dezember 2013 - 1 BvL 5/08 - Rn. 65, NVwZ 2014, 577).

    Das Gleiche gilt, falls sich der Bürger nicht auf den durch eine ungültige Norm erzeugten Rechtsschein verlassen durfte (vgl. BVerfG 17. Dezember 2013 - 1 BvL 5/08 - Rn. 63, NVwZ 2014, 577) und die unwirksame durch eine wirksame Norm ersetzt wird (vgl. BVerwG 5. Dezember 1986 - 4 C 31/85 - NJW 1987, 1346 für Bebauungsplan; BVerwG 15. April 1983 - 8 C 170/81 - Juris für Ortssatzung; BVerfG 19. Dezember 1961 - 2 BvL 6/59 - zu III 2 der Gründe, NJW 1962, 291) .

    (3) Eine Rückwirkung ist - von den oben erörterten Fällen abgesehen - ausnahmsweise zulässig und der Vertrauensschutz muss zurücktreten, wenn überragende Belange des Gemeinwohls, die dem Prinzip der Rechtssicherheit vorgehen, eine rückwirkende Beseitigung erfordern (vgl. BVerfG 17. Dezember 2013 - 1 BvL 5/08 - Rn. 65, NVwZ 2014, 577; BVerfG 25. Mai 1993 - 1 BvR 1509/91 u.a. - zu B II 2 a BVerfGE 88, 384 für eine Angleichung der Lebensverhältnisse in Ost und West).

  • BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 33/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

    Auszug aus LAG Hessen, 18.07.2017 - 12 Sa 1014/16
    Mit Beschluss vom 21. September 2016 (10 ABR 33/15) hat das Bundesarbeitsgericht u.a. entschieden, dass die Allgemeinverbindlicherklärung vom 25. Juni 2010 des Tarifvertrags über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe vom 18. Dezember 2009 (VTV 2009), welcher den streitbefangenen Zeitraum regelt, rechtsunwirksam ist.

    Die Allgemeinverbindlicherklärung vom 25. Juni 2010, welche den VTV 2009 erfasst, ist unwirksam (BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - NZA Beilage 2017, Nr. 1, 12) .

    Der Zehnte Senat stellte für die Allgemeinverbindlicherklärungen 2008 und 2010 maßgeblich darauf ab, dass die zuständige Bundesministerin im BMAS bei dem Erlass der Allgemeinverbindlicherklärung nicht beteiligt gewesen sei; dies ergäbe sich jedenfalls nicht aus den Akten (vgl. BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 138 ff., NZA Beilage 1/2017, 12 ff.) .

    Auch in dem Beschluss vom 21. September 2016 hat der Zehnte Senat bejaht, dass ein öffentliches Interesse an der Allgemeinverbindlicherklärung im Sozialkassenverfahren wegen der Vermeidung von Urlaubsabgeltungsansprüchen nach wie vor anzunehmen sei (vgl. BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 129) .

    Die Außenseiterarbeitgeber profitierten ferner dadurch von der überbetrieblichen Berufsausbildung, indem sie auf von anderen Arbeitgebern ausgebildete Fachkräfte im Baugewerbe für ihre Betriebe zurückgreifen könnten (vgl. BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 130) .

  • BVerfG, 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13

    Ein Dienstposten kann mehreren Besoldungsgruppen zugeordnet werden, wenn hierfür

    Auszug aus LAG Hessen, 18.07.2017 - 12 Sa 1014/16
    Eine "unechte" Rückwirkung ("tatbestandliche Rückanknüpfung") ist mit den Grundsätzen grundrechtlichen und rechtsstaatlichen Vertrauensschutzes nur vereinbar, wenn sie zur Förderung des Gesetzeszwecks geeignet und erforderlich ist und bei einer Gesamtabwägung zwischen dem Gewicht des enttäuschten Vertrauens und dem Gewicht und der Dringlichkeit der die Rechtsänderung rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit gewahrt bleibt (vgl. BVerfG 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 - Rn. 43, ZTR 2016, 170; BVerfG 13. Dezember 2016 - 1 BvR 713/13 - Rn. 15, NJW 2017, 876).

    Ist das Vertrauen des Bürgers auf den Fortbestand einer bestimmten Rechtslage sachlich nicht gerechtfertigt und daher nicht schutzwürdig, ist ein rückwirkender belastender Eingriff ausnahmsweise zulässig (vgl. BVerfG 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 - Rn. 44, ZTR 2016, 170; BVerfG 17. Dezember 2013 - 1 BvL 5/08 - Rn. 63, NVwZ 2014, 577) .

    Das Rückwirkungsverbot gilt ferner nicht, wenn das rückwirkend geänderte Recht unklar und verworren oder ein Zustand allgemeiner und erheblicher Rechtsunsicherheit eingetreten war und für eine Vielzahl Betroffener Unklarheit darüber herrschte, was rechtens ist (vgl. BVerfG 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 - Rn. 44, ZTR 2016, 170) , wenn also die Rechtslage unklar und verworren oder lückenhaft war oder in einem Maße systemwidrig und unbillig, dass ernsthafte Zweifel an deren Verfassungsmäßigkeit bestanden ( vgl. BVerfG 23. März 1971 - 2 BvL 2/66 u.a. - BVerfGE 30, 367, 388) .

    Ein schutzwürdiges Vertrauen der normunterworfenen Arbeitgeber bestand nicht, weshalb auch eine Rückwirkung zulässig ist (vgl. auch BVerfG 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 - Rn. 52, ZTR 2016, 170 für ein fehlendes schutzwürdiges Vertrauen in den Fortbestand einer besoldungsrechtlichen Vorschrift) .

  • BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 48/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

    Auszug aus LAG Hessen, 18.07.2017 - 12 Sa 1014/16
    Das BMAS sei von einer falschen, nämlich ungeeigneten Schätzgrundlage für die Bestimmung der großen Zahl ausgegangen (vgl. BAG 21. September 2016 - 10 ABR 48/15 - Rn. 185, Juris ).

    Eine weitere Aufklärung sei auch nicht geboten, weil es allein auf die Zahlen ankommen könne, die dem Bundesministerium im Zeitpunkt der Entscheidung über die Allgemeinverbindlicherklärung vorlagen (vgl. BAG 21. September 2016 - 10 ABR 48/15 - Rn. 190, Juris) .

  • EGMR, 02.06.2016 - 23646/09

    Keine Verletzung von Art. 11 EMRK (Recht auf Versammlungsfreiheit)

    Auszug aus LAG Hessen, 18.07.2017 - 12 Sa 1014/16
    Dass das Sozialkassenverfahren nicht gegen die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Eigentums i.S.d. Europäischen Menschenrechtskonvention verstößt, hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in dem Verfahren Geotech Kancev GmbH gegen die Bundesrepublik Deutschland jüngst am 02. Juni 2016 (23646/09 - NZA 2016, 1519) festgestellt.

    Dies hat auch jüngst der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte so bestätigt (EGMR 02. Juni 2016 - 23646/09 - Rn. 54, NZA 2016, 1519: Die betreffenden Tarifverträge waren auf eine Allgemeinverbindlicherklärung angelegt) .

  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 31.85

    Rückwirkende Inkraftsetzung eines ungültigen Bebauungsplans nach Fehlerbehebung;

    Auszug aus LAG Hessen, 18.07.2017 - 12 Sa 1014/16
    Das Gleiche gilt, falls sich der Bürger nicht auf den durch eine ungültige Norm erzeugten Rechtsschein verlassen durfte (vgl. BVerfG 17. Dezember 2013 - 1 BvL 5/08 - Rn. 63, NVwZ 2014, 577) und die unwirksame durch eine wirksame Norm ersetzt wird (vgl. BVerwG 5. Dezember 1986 - 4 C 31/85 - NJW 1987, 1346 für Bebauungsplan; BVerwG 15. April 1983 - 8 C 170/81 - Juris für Ortssatzung; BVerfG 19. Dezember 1961 - 2 BvL 6/59 - zu III 2 der Gründe, NJW 1962, 291) .

    Insbesondere wurden in der Vergangenheit Gesetze mit einer Rückwirkung dann unbeanstandet gelassen, wenn die fehlerhafte Norm lediglich an formellen Mängeln litt (vgl. BVerfG 27. Februar 2007 - 1 BvR 3140/06 - Rn. 33, NVwZ-RR 2007, 433 für die zweifelhafte Reichweite einer Ermächtigungsnorm für eine RVO; BVerwG 5. Dezember 1986 - 4 C 31/85 - NJW 1987, 1346 für einen formell fehlerhaften Bebauungsplan).

  • BVerfG, 12.06.1986 - 2 BvL 5/80
    Auszug aus LAG Hessen, 18.07.2017 - 12 Sa 1014/16
    Das Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfG 12. Juni 1986 - 2 BvL 5/80 u.a. - NJW 1986, 2817) untersuchte in einer Entscheidung zu einer rückwirkenden Änderung des Beurkundungsrechts konkret, ob und welches schutzwürdige Vertrauen durch private Dispositionen möglicherweise verletzt worden sein könnte.

    Hier kamen allenfalls - vernachlässigenswerte - Kosten für Prozesse, die im Hinblick auf die damalige Rechtsprechungsänderung des Bundesgerichtshofs veranlasst waren, infrage (vgl. BVerfG 12. Juni 1986 - 2 BvL 5/80 u.a. - zu II 3 der Gründe, NJW 1986, 2817).

  • BVerwG, 03.07.2003 - 2 C 36.02

    Alimentation; Beihilfe; Beihilfestandard; Eigenbeteiligung; Eigenvorsorge;

    Auszug aus LAG Hessen, 18.07.2017 - 12 Sa 1014/16
    Das Rückwirkungsverbot ist dann nicht verletzt, wenn die ursprünglich geltende, rückwirkend geänderte Norm nicht geeignet ist, den Normunterworfenen in seinem Verhalten bei der Inanspruchnahme von den sich aus dem Gesetz ergebenen Leistungen zu beeinflussen (vgl. BVerwG 3. Juli 2003 - 2 C 36/02 - NJW 2004, 308) .

    (b) Es ist auch nicht ersichtlich, dass die Bauarbeitgeber relevante Dispositionen in Bezug auf ihr Vertrauen in die Unwirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärungen getätigt hätten (zu dem Gesichtspunkt der fehlgeschlagenen Dispositionen BVerwG 3. Juli 2003 - 2 C 36/02 - Rn. 30, NJW 2004, 308) .

  • BVerfG, 08.10.1974 - 2 BvR 747/73

    Rechtsbeistand

    Auszug aus LAG Hessen, 18.07.2017 - 12 Sa 1014/16
    Gültige Gesetze sind in der Regel mit dem "Rechtsschein der Verfassungsmäßigkeit" versehen (vgl. BVerfG 16. Januar 1980 - zu II 1 der Gründe, BVerfGE 38, 115, 128 [BVerfG 08.10.1974 - 2 BvR 747/73] ).

    Insoweit unterscheidet sich die vorliegende Konstellation von der häufiger anzutreffenden Konstellation, dass die Normunterworfenen zunächst auf eine ihnen günstigere Rechtslage vertraut und dementsprechend Dispositionen getroffen haben (vgl. BVerfG 16. Januar 1980 - zu II 1 der Gründe, BVerfGE 38, 115, 128 [BVerfG 08.10.1974 - 2 BvR 747/73] ), dadurch, dass hier keine nachträgliche Verschlechterung der Rechtslage eintritt, sondern die Rechtslage vielmehr gleich bleibt: Es gilt der VTV.

  • LAG Hessen, 02.06.2017 - 10 Sa 907/16

    Das am 25. Mai 2017 in Kraft getretene Gesetz zur Sicherung der

    Auszug aus LAG Hessen, 18.07.2017 - 12 Sa 1014/16
    Hiesige Bezugnahme auf die Entscheidungen der 10. Kammer (10 Sa 907/16 vom 02. Juni 2017 und 10 Ta 524/16).

    Im Übrigen ist die Verfassungsgemäßheit des SokaSiG, abgesehen von der Rückwirkungsproblematik, umfassend in der Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 02. Juni 2017 - 10 Sa 907/16 - (dokumentiert in Juris) erörtert worden, zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die dortigen Ausführungen Bezug genommen.

  • BVerfG, 07.10.2015 - 2 BvR 568/15

    Verfassungsbeschwerden gegen das Sächsische Besoldungsgesetz ohne Erfolg

  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 3140/06

    Verfassungsmäßigkeit der Erhebung von Umlagebeträgen für die staatliche Aufsicht

  • LAG Hessen, 19.06.2017 - 10 Ta 524/16

    Die Rechtswegzuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen folgt bei

  • BVerfG, 13.12.2016 - 1 BvR 713/13

    Verfassungsbeschwerde gegen die Änderung der gesetzlichen Bewertung von in der

  • BVerfG, 12.11.2015 - 1 BvR 2961/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die rückwirkende Festsetzung von

  • BAG, 17.02.2016 - 10 AZR 600/14

    Zulässigkeit der Revision - Aussetzung nach § 98 Abs. 6 ArbGG

  • BAG, 19.11.2014 - 10 AZR 787/13

    Selbständige Betriebsabteilung iSd. § 1 Abs. 2 Abschn. VI Unterabs. 1 Satz 3 VTV

  • LAG Hessen, 02.07.2014 - 18 Sa 619/13

    Überprüfung AVE

  • BVerwG, 15.09.2014 - 8 B 30.14

    Gerichtsbarkeitsklausel; Allgemeinverbindlicherklärung; Rechtsetzungsakt;

  • BAG, 10.09.2014 - 10 AZR 958/13

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung - Aussetzung

  • BAG, 14.12.2011 - 10 AZR 720/10

    Beitragspflicht - Sozialkassen des Baugewerbes - bauliche Leistung -

  • BAG, 13.11.2013 - 10 AZR 842/12

    Baugewerbe - Betrieblicher Geltungsbereich - Gussasphaltkocher

  • LAG Hessen, 07.06.2011 - 12 Sa 1340/10

    Sozialkassenverfahren im Baugewerbe - Abbrucharbeiten -

  • BAG, 11.06.1975 - 4 AZR 395/74

    Tarifautonomie: Auslegung der Satzung des Bundesinnungsverbandes -

  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.03.2009 - 18 Sa 650/08
  • BAG, 23.11.1988 - 4 AZR 419/88

    Entrichtung von Beiträgen an die Einzugsstelle für die Beiträge zu den

  • BVerfG, 10.09.1991 - 1 BvR 561/89

    Tarifverträge: Allgemeinverbindlicherklärung - Verstoß gegen die negative

  • BVerwG, 15.04.1983 - 8 C 170.81

    Rechtmäßigkeit einer Beitragssatzerhöhung bei rückwirkender Ersetzung einer wegen

  • BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvL 6/59

    Rückwirkende Steuern

  • LAG Hessen, 04.06.2007 - 16 Sa 1444/05

    Allgemeinverbindlicherklärung, Bautarifvertrag

  • BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 2/66

    Bundesentschädigungsgesetz

  • BAG, 25.06.2002 - 9 AZR 405/00

    Erstreckung der tariflichen Vorschriften über die Urlaubskasse des Baugewerbes

  • BVerfG, 15.07.1980 - 1 BvR 24/74

    Allgemeinverbindlicherklärung II

  • BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 1509/91

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden betreffend die gesetzliche Anpassung in der DDR

  • LAG Hessen, 15.08.2017 - 12 Sa 1015/16

    Sozialkassenverfahren im Baugewerbe

    Die zu verzinsenden Beiträge für den Zeitraum von Dezember 2010 bis Dezember 2011 wurden mit einem im Jahr 2014 beantragten Mahnbescheid gerichtlich geltend gemacht und sind Gegenstand des zwischen den Parteien zwischenzeitlich zu Gunsten des Klägers zweitinstanzlich entschiedenen Parallelverfahrens unter dem Aktenzeichen 12 Sa 1014/16.

    In dem vorliegenden Klageverfahren begehrt der Kläger Zinsen für den Zinszeitraum vom 01. Januar 2010 bis zum 30. Dezember 2012 auf die rechtskräftig titulierten Beiträge sowie auf die Beitragsforderung für den Zeitraum Dezember 2010 bis Dezember 2011, die Gegenstand des Verfahrens 12 Sa 1014/16 war.

  • BAG, 03.07.2019 - 10 AZR 498/17

    Beitragspflichten zur Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft -

    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 18. Juli 2017 - 12 Sa 1014/16 - wird zurückgewiesen.
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