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   LAG Hessen, 18.08.2008 - 16 Sa 2180/06   

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https://dejure.org/2008,7904
LAG Hessen, 18.08.2008 - 16 Sa 2180/06 (https://dejure.org/2008,7904)
LAG Hessen, Entscheidung vom 18.08.2008 - 16 Sa 2180/06 (https://dejure.org/2008,7904)
LAG Hessen, Entscheidung vom 18. August 2008 - 16 Sa 2180/06 (https://dejure.org/2008,7904)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1 TVG, § 1 Abs 3 S 2 AEntG, § 211 Abs 1 S 2 SGB 3
    Arbeitnehmerentsendung - Sozialkassenverfahren im Baugewerbe - Geltungsbereich

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausnahmeklausel für Betriebe des Gas und Wasserinstallationsgewerbes und des Zentralheizungs und Lüftungsbaugewerbes

  • Judicialis

    AEntG § 1; ; VTV/Bau § 1 Abs. 2 Abschn. VII Nr. 12

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sozialkassenverfahren im Baugewerbe - Ausnahmeklausel für Betriebe des Gas- und Wasserinstallationsgewerbes und des Zentralheizungs- und Lüftungsbaugewerbes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • LAG Hessen, 14.05.2007 - 16 Sa 1155/06

    Bauliche Leistungen, Bautarifvertrag, Geltungsbereich, Installationsarbeiten

    Auszug aus LAG Hessen, 18.08.2008 - 16 Sa 2180/06
    Das ergibt die Auslegung der tariflichen Bestimmung (Ergänzung zu Kammerurteil v. 14. Mai 2007 - 16 Sa 1155/06).

    Das ist bei (teilweiser) einseitiger Erledigung der Hauptsache der Fall, weil die einseitige Erledigungserklärung nicht die Rechtshängigkeit des für erledigt erklärten Anspruchs verändert, sondern dieser verfahrensmäßig die Hauptsache bleibt (vgl. Kammerurteile vom 14. Februar 2000 - 16 Sa 992/99 und vom 14. Mai 2007 - 16 Sa 1155/06; Bergerfurth, NJW 1992, 1655, 1658; Musielak/Wolst, a.a.O.).

    Da es sich bei dieser Klassifizierung um eine Dokumentation handelt, bei deren Erstellung die Vorstellungen der Wirtschaft in hohem Maße berücksichtigt worden sind, kann und darf dann davon ausgegangen werden, dass die Klassifizierung bei der Bestimmung der Reichweite eines Gewerbezweiges die Verkehrsauffassung wiedergibt (vgl. BFH 16. März 2000, BStBl. II, 2000, 444; Kammerurteil v. 14. Mai 2007 - 16 Sa 1155/06).

    Soweit dem Urteil der Berufungskammer vom 14. Mai 2007 (16 Sa 1155/06), in dem es auf diese Frage ohnehin nicht ankam, anderes zu entnehmen ist, hält die Berufungskammer daran nicht fest.

  • BAG, 28.09.2005 - 10 AZR 28/05

    Arbeitnehmerentsendung - selbständige Betriebsabteilung

    Auszug aus LAG Hessen, 18.08.2008 - 16 Sa 2180/06
    Dies gilt auch, wenn es sich - wie hier - um Zeiträume vor In-Kraft-Treten der Änderung handelt und der Arbeitgeber seinen Sitz nicht in einem EG-Mitgliedstaat hatte (vgl. BAG 25. Januar 2005 AP Nr. 22 zu § 1 AEntG, BAG 25. Januar 2005 - 9 AZR 154/04 - BAG 20. Juli 2004 AP Nr. 18 zu § 1 AEntG; BAG 28. September 2005 NZA 2006, 379).

    Darüber hinaus ist Betrieb iSv § 211 Abs. 1 SGB nach S. 4 dieser Bestimmung auch eine Betriebsabteilung (vgl. BAG 25. Januar 2005 AP Nr. 22 zu § 1 AEntG; BAG 28. September 2005 NZA 2006, 379).

  • BAG, 18.05.1994 - 10 AZR 646/93

    Baugewerbliche Tätigkeiten - Betrieb des Glaser- oder Schreinerhandwerks

    Auszug aus LAG Hessen, 18.08.2008 - 16 Sa 2180/06
    Ein Betrieb eines der im Abschn. VII des § 1 Abs. 2 VTV genannten Gewerbezweige liegt nämlich nur dann vor, wenn in diesem arbeitszeitlich zu mehr als der Hälfte Arbeiten verrichtet werden, die als solche dem entsprechenden Gewerbezweig zuzuordnen sind (vgl. BAG 18. Mai 1994 AP Nr. 180 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Ein Betrieb eines der genannten Gewerbezweige liegt, wie bereits ausgeführt, nur dann vor, wenn in diesem arbeitszeitlich zu mehr als der Hälfte Arbeiten verrichtet werden, die als solche dem entsprechenden Gewerbezweig zuzuordnen sind (vgl. BAG 18. Mai 1994 AP Nr. 180 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

  • BAG, 25.01.2005 - 9 AZR 154/04

    Bauwirtschaft - Urlaubskassenverfahren - Betrieblicher Geltungsbereich

    Auszug aus LAG Hessen, 18.08.2008 - 16 Sa 2180/06
    Dies gilt auch, wenn es sich - wie hier - um Zeiträume vor In-Kraft-Treten der Änderung handelt und der Arbeitgeber seinen Sitz nicht in einem EG-Mitgliedstaat hatte (vgl. BAG 25. Januar 2005 AP Nr. 22 zu § 1 AEntG, BAG 25. Januar 2005 - 9 AZR 154/04 - BAG 20. Juli 2004 AP Nr. 18 zu § 1 AEntG; BAG 28. September 2005 NZA 2006, 379).

    Das zusätzliche tarifliche Merkmal der Selbständigkeit in § 1 Abs. 2 Abschnitt VI VTV (in der im Klagezeitraum maßgeblichen Fassung) erfordert eine auch für Außenstehende wahrnehmbare räumliche und organisatorische Abgrenzung sowie einen besonders ausgeprägten spezifischen arbeitstechnischen Zweck (vgl BAG 25. Januar 2005 aaO.; BAG 25. Januar 2005 - AP Nr. 22 zu § 1 AEntG; BAG 24. November 2004 AP Nr. 12 zu § 61 ArbGG 1979).

  • BAG, 26.09.2007 - 10 AZR 415/06

    Baugewerbe - Bergbau - Betriebsabteilung

    Auszug aus LAG Hessen, 18.08.2008 - 16 Sa 2180/06
    Eine Betriebsabteilung ist nach dem allgemeinen Sprachgebrauch ein räumlich, personell und organisatorisch vom Gesamtbetrieb abgegrenzter Betriebsteil, der mit eigenen technischen Betriebsmitteln einen eigenen Betriebszweck verfolgt, der auch nur ein Hilfszweck sein kann (vgl. BAG 25. Januar 2005 AP Nr. 21 zu § 1 AEntG; BAG 21. November 2007 AP Nr. 297 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG 26. September 2007 NZA 2007, 1442; BAG 28. September 2005 EzA AEntG § 1 Nr. 9).
  • LAG Hessen, 29.03.2004 - 16 Sa 1503/03

    Beurteilung, ob arbeitszeitlich hauptsächlich bauliche Leistungen erbracht worden

    Auszug aus LAG Hessen, 18.08.2008 - 16 Sa 2180/06
    Erforderlich für eine solche Annahme ist jedenfalls, dass - wie es in sämtlichen eine Betriebsabteilung bejahenden Entscheidungen der Berufungskammer in der Vergangenheit der Fall war - über die bloße Tätigkeit von Arbeitnehmern hinaus, Anhaltspunkte für einen organisatorisch verfassten und nach außen auch erkennbaren Leitungsapparat vorhanden sind (vgl. Kammerurteil v. 29. März 2004 - 16 Sa 1503/03).
  • LAG Hessen, 02.02.2004 - 16 Sa 47/03

    Arbeitnehmerentsendung; Betriebsabteilung

    Auszug aus LAG Hessen, 18.08.2008 - 16 Sa 2180/06
    Zutreffend ist, dass die Berufungskammer in der Vergangenheit in zahlreichen Fällen angenommen hat, dass bereits eine tatsächliche Vermutung dafür spricht, dass ein, Arbeitnehmer aus dem Ausland nach Deutschland entsendender Arbeitgeber insoweit einen, vom übrigen Betrieb in seinem Heimatland abgegrenzten verselbständigten arbeitstechnischen Leitungsapparat unterhält (vgl z.B. Kammerurteil v. 02. Februar 2004 - 16 Sa 47/03).
  • BAG, 05.09.1990 - 4 AZR 82/90

    Heizungs- und Lüftungsbau als Baugewerbe

    Auszug aus LAG Hessen, 18.08.2008 - 16 Sa 2180/06
    Diese Einschränkung der AVE wiederum war zeitlich unmittelbare Folge der bereits erwähnten Entscheidung des BAG vom 5. September 1990 (AP Nr. 135 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 22.11.1995 - 10 AZR 500/95

    Pflicht zur Beitragszahlung an eine Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes -

    Auszug aus LAG Hessen, 18.08.2008 - 16 Sa 2180/06
    Daraus folgt gleichzeitig, dass eine Zusammenrechnung verschiedener, unterschiedlichen Ziffern zugeordneter Gewerbezweige des § 1 Abs. 2 Abschnitt VII VTV nicht erfolgen darf, um einen Ausnahmetatbestand zu begründen (vgl. BAG 18.05.1994 aaO.; BAG 22. November 1995 - 10 AZR 500/95).
  • BAG, 27.04.1988 - 4 AZR 707/87

    Bestimmung des Lohngruppen-Differenzierungsmerkmals "Schwere der Arbeit"

    Auszug aus LAG Hessen, 18.08.2008 - 16 Sa 2180/06
    Gleichzeitig haben die Tarifvertragsparteien des Baugewerbes damit auch in Kauf genommen, dass sich die verwendeten Begriffe bei Änderung der Verkehrsanschauung inhaltlich ändern (vgl. BAG 27. April 1988 AP Nr. 63 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie).
  • BGH, 24.11.1977 - VII ZR 160/76

    Voraussetzungen für die Einlegung einer Anschlussberufung - Anforderungen an die

  • BSG, 15.02.2000 - B 11 AL 41/99 R

    Betriebe des Baugewerbes, überwiegende Betriebstätigkeit beim Transport von

  • OLG Düsseldorf, 16.06.1997 - 9 U 289/96
  • BGH, 12.01.2006 - VII ZR 73/04

    Übergang vom Kostenvorschuss zur Kostenerstattung in der Berufungsinstanz

  • BAG, 21.10.2009 - 10 AZR 73/09

    Baugewerbe - Gewerbe "Installateur und Heizungsbauer

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 18. August 2008 - 16 Sa 2180/06 - wird zurückgewiesen.
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