Rechtsprechung
LAG Hessen, 19.01.2015 - 16 Sa 1091/14 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 611 BGB, § 4 EFzG, § 11 BUrlG
Soweit die Arbeitszeit von 48 Stunden wöchentlich überschritten wird, bewahrt dies den Arbeitgeber nicht davor, die 48 Stunden übersteigende Arbeitszeit zu vergüten. Das Arbeitszeitgesetz enthält keine Vergütungsregelungen. Auch die unter Verstoß gegen das ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vergütung des die 48 Stunden übersteigende Arbeitszeit durch den Arbeitgeber; Vergütung der die unter Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz erbrachten Arbeitsleistung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 611; EFzG § 4; BUrlG § 11
Vergütungsanspruch; Entgeltfortzahlung; Urlaubsentgelt - rechtsportal.de
BGB § 611 ; EFzG § 4; BUrlG § 11
Umfang des Anspruchs auf Vergütung von Überstunden - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Vergütungspflicht auch bei Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz
Verfahrensgang
- ArbG Offenbach, 04.06.2014 - 8 Ca 48/14
- LAG Hessen, 19.01.2015 - 16 Sa 1091/14
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 10.04.2014 - VII ZR 241/13
Schwarzarbeit wird nicht bezahlt
Auszug aus LAG Hessen, 19.01.2015 - 16 Sa 1091/14
In seiner Schwarzarbeitsentscheidung habe der Bundesgerichtshof im Urteil vom 10. April 2014-VII ZR 241/13-ausgeführt, dass dem Unternehmer ein bereicherungsrechtlicher Anspruch gegen den Besteller nicht zustehe.Die von der Beklagten herangezogene Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Schwarzgeldabrede für Bauhandwerkerleistungen (10. April 2014 -VII ZR 241/13) ist nicht einschlägig.
- BAG, 21.11.2001 - 5 AZR 296/00
Entgeltfortzahlung- regelmäßige Arbeitszeit
Auszug aus LAG Hessen, 19.01.2015 - 16 Sa 1091/14
Sie bewahren den Arbeitgeber nicht von der Verpflichtung, die darüber hinausgehende Arbeitszeit zu vergüten (Bundesarbeitsgericht 21. November 2001 -5 AZR 296/00- Rn. 17). - BAG, 26.06.2002 - 5 AZR 500/00
Entgeltfortzahlung - regelmäßige Arbeitszeit
Auszug aus LAG Hessen, 19.01.2015 - 16 Sa 1091/14
Es handelte sich insoweit nicht um Überstunden, sondern um die regelmäßige Arbeitszeit des Klägers (vgl. dazu: Bundesarbeitsgericht 26. Juni 2002 -5 AZR 500/00).