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   LAG Hessen, 19.02.2015 - 11 Sa 1397/14   

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LAG Hessen, 19.02.2015 - 11 Sa 1397/14 (https://dejure.org/2015,27800)
LAG Hessen, Entscheidung vom 19.02.2015 - 11 Sa 1397/14 (https://dejure.org/2015,27800)
LAG Hessen, Entscheidung vom 19. Februar 2015 - 11 Sa 1397/14 (https://dejure.org/2015,27800)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bemessung der Höhe der aufgrund eines Sozialplans zu zahlenden Abfindung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 19.04.2011 - 3 AZR 272/09

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung - Begriff des versorgungsfähigen Entgelts

    Auszug aus LAG Hessen, 19.02.2015 - 11 Sa 1397/14
    Sofern normsetzende Parteien eine Änderung ihrer Vereinbarung, hier einer Betriebsvereinbarung gemäß §§ 77, 112 I BetrVG , erreichen wollen, können sie dies in Form einer neuen schriftlichen Vereinbarung betreffend denselben Gegenstand tun; es gilt insoweit das sogenannte Ablösungsprinzip (BAG, ständige Rechtsprechung, zum Beispiel Urteile vom 19.04.2011, 3 AZR 272/09 , RN 20 ff; 02.10.2007, 1 AZR 815/06 , RN 19 ff; 19.06.2007, 1 AZR 340/06 , RN 40 ff, alle dokumentiert in und unter Hinweis auf weitere Rechtsprechung, insbesondere auch des BVerfG, 15.10.1996, 1 BvL 44, 48/92, dort RN 109 ff, dokumentiert in ).
  • BAG, 19.06.2007 - 1 AZR 340/06

    Abfindung nach § 1a KSchG

    Auszug aus LAG Hessen, 19.02.2015 - 11 Sa 1397/14
    Sofern normsetzende Parteien eine Änderung ihrer Vereinbarung, hier einer Betriebsvereinbarung gemäß §§ 77, 112 I BetrVG , erreichen wollen, können sie dies in Form einer neuen schriftlichen Vereinbarung betreffend denselben Gegenstand tun; es gilt insoweit das sogenannte Ablösungsprinzip (BAG, ständige Rechtsprechung, zum Beispiel Urteile vom 19.04.2011, 3 AZR 272/09 , RN 20 ff; 02.10.2007, 1 AZR 815/06 , RN 19 ff; 19.06.2007, 1 AZR 340/06 , RN 40 ff, alle dokumentiert in und unter Hinweis auf weitere Rechtsprechung, insbesondere auch des BVerfG, 15.10.1996, 1 BvL 44, 48/92, dort RN 109 ff, dokumentiert in ).
  • BAG, 02.10.2007 - 1 AZR 815/06

    Rückwirkende Änderung eines Sozialplans - Vertrauensschutz- und

    Auszug aus LAG Hessen, 19.02.2015 - 11 Sa 1397/14
    Sofern normsetzende Parteien eine Änderung ihrer Vereinbarung, hier einer Betriebsvereinbarung gemäß §§ 77, 112 I BetrVG , erreichen wollen, können sie dies in Form einer neuen schriftlichen Vereinbarung betreffend denselben Gegenstand tun; es gilt insoweit das sogenannte Ablösungsprinzip (BAG, ständige Rechtsprechung, zum Beispiel Urteile vom 19.04.2011, 3 AZR 272/09 , RN 20 ff; 02.10.2007, 1 AZR 815/06 , RN 19 ff; 19.06.2007, 1 AZR 340/06 , RN 40 ff, alle dokumentiert in und unter Hinweis auf weitere Rechtsprechung, insbesondere auch des BVerfG, 15.10.1996, 1 BvL 44, 48/92, dort RN 109 ff, dokumentiert in ).
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