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LAG Hessen, 19.02.2015 - 11 Sa 1397/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bemessung der Höhe der aufgrund eines Sozialplans zu zahlenden Abfindung
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 26.08.2014 - 24 Ca 1767/14
- LAG Hessen, 19.02.2015 - 11 Sa 1397/14
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 19.04.2011 - 3 AZR 272/09
Auslegung einer Betriebsvereinbarung - Begriff des versorgungsfähigen Entgelts
Auszug aus LAG Hessen, 19.02.2015 - 11 Sa 1397/14
Sofern normsetzende Parteien eine Änderung ihrer Vereinbarung, hier einer Betriebsvereinbarung gemäß §§ 77, 112 I BetrVG , erreichen wollen, können sie dies in Form einer neuen schriftlichen Vereinbarung betreffend denselben Gegenstand tun; es gilt insoweit das sogenannte Ablösungsprinzip (BAG, ständige Rechtsprechung, zum Beispiel Urteile vom 19.04.2011, 3 AZR 272/09 , RN 20 ff; 02.10.2007, 1 AZR 815/06 , RN 19 ff; 19.06.2007, 1 AZR 340/06 , RN 40 ff, alle dokumentiert in und unter Hinweis auf weitere Rechtsprechung, insbesondere auch des BVerfG, 15.10.1996, 1 BvL 44, 48/92, dort RN 109 ff, dokumentiert in ). - BAG, 19.06.2007 - 1 AZR 340/06
Abfindung nach § 1a KSchG
Auszug aus LAG Hessen, 19.02.2015 - 11 Sa 1397/14
Sofern normsetzende Parteien eine Änderung ihrer Vereinbarung, hier einer Betriebsvereinbarung gemäß §§ 77, 112 I BetrVG , erreichen wollen, können sie dies in Form einer neuen schriftlichen Vereinbarung betreffend denselben Gegenstand tun; es gilt insoweit das sogenannte Ablösungsprinzip (BAG, ständige Rechtsprechung, zum Beispiel Urteile vom 19.04.2011, 3 AZR 272/09 , RN 20 ff; 02.10.2007, 1 AZR 815/06 , RN 19 ff; 19.06.2007, 1 AZR 340/06 , RN 40 ff, alle dokumentiert in und unter Hinweis auf weitere Rechtsprechung, insbesondere auch des BVerfG, 15.10.1996, 1 BvL 44, 48/92, dort RN 109 ff, dokumentiert in ). - BAG, 02.10.2007 - 1 AZR 815/06
Rückwirkende Änderung eines Sozialplans - Vertrauensschutz- und …
Auszug aus LAG Hessen, 19.02.2015 - 11 Sa 1397/14
Sofern normsetzende Parteien eine Änderung ihrer Vereinbarung, hier einer Betriebsvereinbarung gemäß §§ 77, 112 I BetrVG , erreichen wollen, können sie dies in Form einer neuen schriftlichen Vereinbarung betreffend denselben Gegenstand tun; es gilt insoweit das sogenannte Ablösungsprinzip (BAG, ständige Rechtsprechung, zum Beispiel Urteile vom 19.04.2011, 3 AZR 272/09 , RN 20 ff; 02.10.2007, 1 AZR 815/06 , RN 19 ff; 19.06.2007, 1 AZR 340/06 , RN 40 ff, alle dokumentiert in und unter Hinweis auf weitere Rechtsprechung, insbesondere auch des BVerfG, 15.10.1996, 1 BvL 44, 48/92, dort RN 109 ff, dokumentiert in ).