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   LAG Hessen, 19.02.2018 - 16 Ta 493/17   

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https://dejure.org/2018,8543
LAG Hessen, 19.02.2018 - 16 Ta 493/17 (https://dejure.org/2018,8543)
LAG Hessen, Entscheidung vom 19.02.2018 - 16 Ta 493/17 (https://dejure.org/2018,8543)
LAG Hessen, Entscheidung vom 19. Februar 2018 - 16 Ta 493/17 (https://dejure.org/2018,8543)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    §§ 2a Absatz 1 Nr. 1, 2 Absatz 1 Nr. 3a ArbGG
    Eine Entgeltklage eines Betriebsratsmitglieds für Zeiten, in denen Betriebsratsaufgaben nach § 37 Absatz 2 BetrVG wahrgenommen wurden, ist im Urteilsverfahren zu verfolgen (entgegen Kappelhoff/Kühnel ArbRB 2015, 151).

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG §§ 2a Abs. 1 Nr. 1, 2 Abs. 1 Nr. 3a
    Zutreffende Verfahrensart für eine Entgeltklage eines Betriebsratsmitglieds

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 30.06.1993 - 7 ABR 45/92

    Kosten der Lohnzahlungsklage eines Betriebsratsmitgliedes

    Auszug aus LAG Hessen, 19.02.2018 - 16 Ta 493/17
    Dementsprechend ist das Bundesarbeitsgericht seit jeher der Auffassung, eine Lohnzahlungsklage eines Betriebsratsmitglieds sei nicht im Beschlussverfahren, sondern im Urteilsverfahren zu verfolgen (Bundesarbeitsgericht 30. Juni 1993 -7 ABR 45/92- Rn. 17), wobei über die betriebsverfassungsrechtlichen Voraussetzungen als Vorfrage zu entscheiden ist.
  • BAG, 04.12.2013 - 7 ABR 7/12

    Abmahnung eines Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus LAG Hessen, 19.02.2018 - 16 Ta 493/17
    Der erforderliche Bezug zur betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsstellung eines Betriebsratsmitglieds kann auch dann gegeben sein, wenn dieses sich gegen eine Abmahnung zur Wehr setzt, sofern es nach den Gesamtumständen nicht fernliegt, dass der Sachverhalt, der mit der Abmahnung sanktioniert werden soll, einen Bezug zu der betriebsverfassungsrechtlichen Stellung des Betriebsratsmitglieds aufweist (Bundesarbeitsgericht 9. September 2015 -7 ABR 69/13- Rn. 13; 4. Dezember 2013 -7 ABR 7/12- Rn. 12).
  • BAG, 09.09.2015 - 7 ABR 69/13

    Abmahnung eines Betriebsratsmitglieds - Anspruch auf Entfernung der Abmahnung aus

    Auszug aus LAG Hessen, 19.02.2018 - 16 Ta 493/17
    Der erforderliche Bezug zur betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsstellung eines Betriebsratsmitglieds kann auch dann gegeben sein, wenn dieses sich gegen eine Abmahnung zur Wehr setzt, sofern es nach den Gesamtumständen nicht fernliegt, dass der Sachverhalt, der mit der Abmahnung sanktioniert werden soll, einen Bezug zu der betriebsverfassungsrechtlichen Stellung des Betriebsratsmitglieds aufweist (Bundesarbeitsgericht 9. September 2015 -7 ABR 69/13- Rn. 13; 4. Dezember 2013 -7 ABR 7/12- Rn. 12).
  • BAG, 21.03.2017 - 7 ABR 17/15

    Antragsbefugnis des Betriebsrats - Arbeitsbefreiung

    Auszug aus LAG Hessen, 19.02.2018 - 16 Ta 493/17
    Er betrifft ausschließlich die individualrechtliche Rechtsbeziehung zwischen den Arbeitsvertragsparteien (Bundesarbeitsgericht 21. März 2017 -7 ABR 17/15- Rn. 22).
  • BAG, 12.06.2018 - 9 AZB 9/18

    Bestimmung der zulässigen Verfahrensart - Arbeitsentgelt von

    Die Rechtsbeschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 19. Februar 2018 - 16 Ta 493/17 - wird zurückgewiesen.
  • ArbG Kassel, 28.10.2019 - 8 BV 10/19
    Hat dagegen der Streit zwischen Arbeitgeber und Betriebsratsmitglied z. B. allein die betriebsverfassungsrechtliche Frage zum Inhalt, ob eine entsprechende Arbeitsbefreiung zur ordnungsgemäßen Durchführung der Betriebsratsaufgaben erforderlich ist (§ 37 Abs. 2 BetrVG), ohne daraus vergütungsmäßige Folgerungen zu ziehen, ist dieser Streit im Beschlussverfahren zu entscheiden (Hessisches Landesarbeitsgericht, 16 Ta 493/17, Juris, mwN).
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