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   LAG Hessen, 19.03.2014 - 18 Sa 791/13   

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https://dejure.org/2014,42165
LAG Hessen, 19.03.2014 - 18 Sa 791/13 (https://dejure.org/2014,42165)
LAG Hessen, Entscheidung vom 19.03.2014 - 18 Sa 791/13 (https://dejure.org/2014,42165)
LAG Hessen, Entscheidung vom 19. März 2014 - 18 Sa 791/13 (https://dejure.org/2014,42165)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1 Abs 2 Abschn VI UAbs 1 S 3 VTV-Bau

  • IWW

    § 3 AEntG, Abschnitt VI Unterabs. 1 S. 3 VTV, Abschn. V Nr. 12... VTV, Abschnitt VI Unterabs. 1 S. 2 VTV, § 2 Abs. 3 AEntG, § 242 BGB, Abschn. VI Unterabs. 1 Satz 3 VTV, §§ 8 Abs. 2, 64 Abs. 2 b) ArbGG, §§ 66 Abs. 1 ArbGG, 519, 520 ZPO, § 1 Abs. 3 Satz 2 AEntG, § 175 Abs. 2 SGB III, § 101 Abs. 2 SGB III, Abschn. VI Unterabs.1 Satz 2 oder Satz 3 VTV, § 1 Abs. 1 Satz 1 AEntG, Abschn. VI Unterabs. 1 Satz 2 VTV, § 2 Abs. 2a AEntG, § 91 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Teilnahme eines ausländischen Arbeitnehmerentleihers am Sozialkassenverfahren der Bauwirtschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VTV-Bau § 1 Abs. 2 Abschn. VI UAbs. 1 S. 3
    Selbständige Betriebsabteilung

  • rechtsportal.de

    VTV-Bau § 1 Abs. 2 Abschn. VI UAbs. 1 S. 3
    Teilnahme eines ausländischen Arbeitnehmerentleihers am Sozialkassenverfahren der Bauwirtschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 17.10.2012 - 10 AZR 500/11

    Betrieblicher Geltungsbereich - Fassadenbau - Einschränkung der

    Auszug aus LAG Hessen, 19.03.2014 - 18 Sa 791/13
    Der betriebliche Geltungsbereich war und wird auch eröffnet, wenn solche Bauleistungen lediglich in einer selbständigen Betriebsabteilung gemäß § 1 Abs. 2 Abschn. VI Unterabs.1 Satz 2 oder Satz 3 VTV eines im Übrigen baufremden Betriebs oder Mischbetriebs ausgeübt werden (vgl. BAG Urteil vom 17. Oktober 2012 - 10 AZR 500/11 - AP Nr. 345 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau ).

    Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn mehrere baugewerblich tätige Arbeitnehmer in koordinierter Form baugewerbliche Arbeiten durchführen ( BAG Urteil vom 17. Oktober 2012 - 10 AZR 500/11 - AP Nr. 345 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG Urteil vom 25. November 2009 - 10 AZR 737/08 - AP Nr. 317 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG Urteil vom 25. Januar 2005 - 9 AZR 44/04 - AP Nr. 22 zu § 1 AEntG ).

    Typischerweise kann eine Gesamtheit iSd. § 1 Abs. 2 Abschn. VI. Unterabs. 1 Satz 3 VTV angenommen werden, wenn ein ausländischer Arbeitgeber seine Arbeitnehmer auf eine oder mehrere Baustellen nach Deutschland entsendet, diese nicht nur wenige Tage in Deutschland arbeiten und ihr Einsatz auf den Auftragsbaustellen zentral (vom Unternehmenssitz oder auch aus dem Inland) gesteuert und koordiniert wird (vgl. BAG Urteil vom 17. Oktober 2012 - 10 AZR 500/11- AP Nr. 345 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau ).

    Etwas anders kommt nur in Betracht, wenn voneinander trennbare und nicht gemeinsam koordinierte Arbeitnehmergruppen entsandt werden (vgl. dazu den Sachverhalt, der dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 17. Oktober 2012 zu Grunde lag - 10 AZR 500/11 - AP Nr. 345 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau ).

  • BAG, 19.07.2000 - 10 AZR 918/98

    Sozialkassentarifverträge - Wärmedämmverbundarbeiten

    Auszug aus LAG Hessen, 19.03.2014 - 18 Sa 791/13
    Ebenso wie bei einem Betrieb geprüft werden muss, ob die Arbeitnehmer in dem Kalenderjahr arbeitszeitlich überwiegend von dem VTV erfasste Tätigkeiten verrichtet haben ( BAG Urteil vom 19. Juli 2000 - 10 AZR 918/98 - AP Nr. 232 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau ), kann diese Prüfung bei einer selbständigen Betriebsabteilung erforderlich sein, wenn eine Gesamtheit von Arbeitnehmern, die in einer koordinierten Form eingesetzt werden, sowohl bauliche wie baufremde Tätigkeiten ausüben.
  • BAG, 25.01.2005 - 9 AZR 44/04

    Urlaubskassenverfahren des Baugewerbes - betrieblicher Geltungsbereich

    Auszug aus LAG Hessen, 19.03.2014 - 18 Sa 791/13
    Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn mehrere baugewerblich tätige Arbeitnehmer in koordinierter Form baugewerbliche Arbeiten durchführen ( BAG Urteil vom 17. Oktober 2012 - 10 AZR 500/11 - AP Nr. 345 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG Urteil vom 25. November 2009 - 10 AZR 737/08 - AP Nr. 317 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG Urteil vom 25. Januar 2005 - 9 AZR 44/04 - AP Nr. 22 zu § 1 AEntG ).
  • BAG, 21.11.2007 - 10 AZR 782/06

    Arbeitnehmerentsendung - selbständige Betriebsabteilung

    Auszug aus LAG Hessen, 19.03.2014 - 18 Sa 791/13
    Eine selbständige Betriebsabteilung iSd. Satzes 2 liegt aber z.B. vor, wenn der ausländische Arbeitgeber in Deutschland eine Niederlassung unterhält, von der aus er den Einsatz der von ihm entsandten Arbeitnehmer koordiniert ( BAG Urteil vom 19. November 2008 - 10 AZR 864/07 - veröffentlicht in juris; BAG Urteil vom 21. November 2007 - 10 AZR 782/06 - NZA-RR 2008, 253 ).
  • BAG, 19.11.2008 - 10 AZR 864/07

    Baugewerbe - selbständige Betriebsabteilung

    Auszug aus LAG Hessen, 19.03.2014 - 18 Sa 791/13
    Eine selbständige Betriebsabteilung iSd. Satzes 2 liegt aber z.B. vor, wenn der ausländische Arbeitgeber in Deutschland eine Niederlassung unterhält, von der aus er den Einsatz der von ihm entsandten Arbeitnehmer koordiniert ( BAG Urteil vom 19. November 2008 - 10 AZR 864/07 - veröffentlicht in juris; BAG Urteil vom 21. November 2007 - 10 AZR 782/06 - NZA-RR 2008, 253 ).
  • BAG, 25.11.2009 - 10 AZR 737/08

    Baugewerbe - selbständige Betriebsabteilung - Verjährung

    Auszug aus LAG Hessen, 19.03.2014 - 18 Sa 791/13
    Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn mehrere baugewerblich tätige Arbeitnehmer in koordinierter Form baugewerbliche Arbeiten durchführen ( BAG Urteil vom 17. Oktober 2012 - 10 AZR 500/11 - AP Nr. 345 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG Urteil vom 25. November 2009 - 10 AZR 737/08 - AP Nr. 317 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG Urteil vom 25. Januar 2005 - 9 AZR 44/04 - AP Nr. 22 zu § 1 AEntG ).
  • LAG Hessen, 04.06.2014 - 18 Sa 1325/13

    AVE-Einschränkung - Betriebsabteilung - Metall- und Elektroindustrie -

    Die Beklagte hat anlässlich der Erörterung der Voraussetzungen einer selbständigen Betriebsabteilung iSd. § 1 Abs. 2 Abschnitt VI Unterabs. 1 S. 3 VTV und ihres Vortrag über den Austausch von Bauleitern nicht behauptet, dass Arbeitnehmer im Jahr wechselnd im konstruktiven Fassadenbau und bei Werkstattarbeiten eingesetzt wurden (vgl. Hess. LAG Urteil vom 19. März 2014 - 18 Sa 791/13 - zur Veröffentlichung in juris vorgesehen ).
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