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   LAG Hessen, 19.12.2007 - 8 Sa 262/07   

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LAG Hessen, 19.12.2007 - 8 Sa 262/07 (https://dejure.org/2007,25136)
LAG Hessen, Entscheidung vom 19.12.2007 - 8 Sa 262/07 (https://dejure.org/2007,25136)
LAG Hessen, Entscheidung vom 19. Dezember 2007 - 8 Sa 262/07 (https://dejure.org/2007,25136)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 16.08.2005 - 9 AZR 378/04

    Übergangsversorgung - Gleichheitssatz

    Auszug aus LAG Hessen, 19.12.2007 - 8 Sa 262/07
    Vollzieht der Arbeitsgeber hingegen lediglich die Norm eines Gesetzes oder eines Tarifvertrages greift der Prüfmaßstab des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes nicht ein, sondern es ist allein die Wirksamkeit der Norm und deren Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht zu überprüfen (vgl. BAG vom 16.08.2005 - 9 AZR 378/04 - AP Nr. 8 zu § 1 TVG Gleichbehandlung).

    Die Tarifvertragsparteien haben den allgemeinen Gleichheitssatz der Verfassung zu beachten - sei es aufgrund unmittelbarer oder nur mittelbarer Geltung des Art. 3 Abs. 1 GG (BAG vom 16.08.2005 a.a.O.; vom 12.10.2004 - § AZR 571/03 - EZA Art. 3 GG Nr. 102).

    Der Gleichheitssatz wird durch eine Tarifnorm verletzt, wenn die Tarifvertragsparteien es versäumt haben, tatsächlich Gleichheiten oder Ungleichheiten der zu ordnenden Lebensverhältnisse zu berücksichtigen, die so bedeutsam sind, dass sie bei einer am allgemeinen Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtung hätten beachtet werden müssen (ständige Rechtsprechung BAG vom 16.08.2005 a.a.O.).

  • BVerfG, 26.06.2007 - 1 BvR 2204/00

    Rentenversicherungspflicht für selbstständige Lehrer verfassungsgemäß

    Auszug aus LAG Hessen, 19.12.2007 - 8 Sa 262/07
    Bei Stichtagsregelungen kommt es darauf an, ob die für die zeitliche Anknüpfung in Betracht kommenden Faktoren hinreichend gewürdigt wurden und sich die gefundene Lösung im Hinblick auf den gegebenen Sachverhalt und das System der Gesamtregelung durch sachliche Gründe rechtfertigen lässt oder als willkürlich erscheint (ständige Rechtsprechung vgl. nur Bundesverfassungsgericht Beschluss vom 26.06.2007 - 1 BvR 2204/00).
  • BAG, 11.09.1980 - 3 AZR 606/79

    Versorgungsordnung - Betriebliche Altersversorgung - Ruhestand

    Auszug aus LAG Hessen, 19.12.2007 - 8 Sa 262/07
    Umgekehrt wird es nicht als Verstoß gegen den Gleichheitssatz angesehen, wenn die Verbesserung für aktive Arbeitnehmer nicht auf Rentner erstreckt wird (vgl. BAG vom 28.07.2005 AP Nr. 47 zu § 1 BetrAVG Ablösung; DB 1981 S. 943; BAG vom 14.06.1983 - 3 AZR 565/81 - AP Nr. 58 zu § 242 BGB Gleichbehandlung zu III. 3. a) vom 12.05.1966 - 5 AZR 528/65 - BAG 18, 308; BAGE 44, 61 zu III 3 a der Gründe vom 11.09.1980 - 3 AZR 606/79).
  • BVerfG, 22.03.2000 - 1 BvR 1136/96

    Zur Berechnung der von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder gewährten

    Auszug aus LAG Hessen, 19.12.2007 - 8 Sa 262/07
    Vor dem Hintergrund, dass sich die Tarifvertragsparteien des Öffentlichen Dienstes mit dem Altersvorsorgeplan 2001 vom 13.11.2001 auf eine grundlegende Reform der VBL-Zusatzversorgung unter Ablösung des bisherigen Gesamtversorgungssystems geeinigt haben und insoweit auch nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 22.03.2000 (1 BvR 1136/96) Rechnung getragen haben, wird die im A.-Konzern seit 01.01.1995 bestehende Zusage auf eine VBL-gleiche Zusatzversorgung nach Maßgabe dieses Tarifvertrages abgelöst und durch eine neue Zusage auf betriebliche Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung ersetzt.
  • BAG, 18.05.2004 - 9 AZR 250/03

    Übergangsversorgung

    Auszug aus LAG Hessen, 19.12.2007 - 8 Sa 262/07
    Allerdings ist zu beachten, dass der TV Vereinheitlichung die Verbesserungen durch den TV A. Betriebsrente nicht allein auf die noch in einem Arbeitsverhältnis zu ihr stehenden, aktiven Mitarbeiter beschränkt und alle übrigen Arbeitnehmer ausschließt (vgl. zur Rechtfertigung der Differenzierung zwischen aktiven und ausgeschiedenen Arbeitnehmern Urteil der Kammer vom 21.08.2002 - Hess. LAG 8 Sa 1588/01 - bestätigt durch BAG vom 18.05.2004 - 9 AZR 250/03 - EZA § 4 TVG Luftfahrt Nr. 9).
  • BAG, 25.05.2004 - 3 AZR 123/03

    Abbau einer tariflichen Überversorgung im öffentlichen Dienst

    Auszug aus LAG Hessen, 19.12.2007 - 8 Sa 262/07
    Die veränderte Rechtsstellung rechtfertigt die Unterscheidung (BAG vom 22.02.2000 - 3 AZR 39/99 - Ap Nr. 13 zu § 1 BetrAVG Beamtenversorgung zu B IV 1. d) sowie vom 27.06.2006 - 3 AZR 212/05 - vom 25.05.2004 - 3 AZR 123/03 - AP BetrAVG § 1 Überversorgung Nr. 11 zu B II 1 d) der Gründe BAG vom 27.06.2006 - 3 AZR 212/05 zu B I 5. b) bb der Gründe in DB 2007 2491).
  • BAG, 27.06.2006 - 3 AZR 212/05

    Einführung einer nettoentgeltbezogenen Gesamtversorgungsobergrenze

    Auszug aus LAG Hessen, 19.12.2007 - 8 Sa 262/07
    Die veränderte Rechtsstellung rechtfertigt die Unterscheidung (BAG vom 22.02.2000 - 3 AZR 39/99 - Ap Nr. 13 zu § 1 BetrAVG Beamtenversorgung zu B IV 1. d) sowie vom 27.06.2006 - 3 AZR 212/05 - vom 25.05.2004 - 3 AZR 123/03 - AP BetrAVG § 1 Überversorgung Nr. 11 zu B II 1 d) der Gründe BAG vom 27.06.2006 - 3 AZR 212/05 zu B I 5. b) bb der Gründe in DB 2007 2491).
  • BAG, 27.02.2007 - 3 AZR 734/05

    Tariflicher Eingriff in laufende Betriebsrenten

    Auszug aus LAG Hessen, 19.12.2007 - 8 Sa 262/07
    Soweit es um Verschlechterungen der Versorgungsansprüche geht, wird dabei Rentnern ein besonderer Bestandschutz zugebilligt (vgl. BAG vom 27.02.2007 - 3 AZR 734/05 - EZA Art. 9 GG Nr. 90).
  • BAG, 14.06.1983 - 3 AZR 565/81

    Zahlung einer Energiebeihilfe anstelle früher bezogener Hausbrandkohle -

    Auszug aus LAG Hessen, 19.12.2007 - 8 Sa 262/07
    Umgekehrt wird es nicht als Verstoß gegen den Gleichheitssatz angesehen, wenn die Verbesserung für aktive Arbeitnehmer nicht auf Rentner erstreckt wird (vgl. BAG vom 28.07.2005 AP Nr. 47 zu § 1 BetrAVG Ablösung; DB 1981 S. 943; BAG vom 14.06.1983 - 3 AZR 565/81 - AP Nr. 58 zu § 242 BGB Gleichbehandlung zu III. 3. a) vom 12.05.1966 - 5 AZR 528/65 - BAG 18, 308; BAGE 44, 61 zu III 3 a der Gründe vom 11.09.1980 - 3 AZR 606/79).
  • BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 678/02

    Übergangsversorgung für Bordpersonal

    Auszug aus LAG Hessen, 19.12.2007 - 8 Sa 262/07
    Diejenigen, die Versorgungsleistungen erst mit dem 65. Lebensjahr beanspruchen, waren danach bevorzugt gegenüber denjenigen, die bereits ab der Vollendung des 63. Lebensjahres Rente beanspruchen konnten, in dem sie - höhere - Übergangsversorgung bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres beanspruchen konnten und dadurch gegebenenfalls sogar eine vergleichsweise höhere Altersversorgung (vgl. dazu BAG vom 14.10.2003 - 9 AZR 678/02 - AP Nr. 1 Nr. 31 zu § 1 TVG Tarifverträge: A.).
  • BAG, 12.05.1966 - 5 AZR 528/65

    Steinkohlenbergbau - Anspruch invalidisierter Arbeiter - Belieferung mit

  • LAG Hessen, 21.08.2002 - 8 Sa 1588/01

    Gleichbehandlung; Übergangsversorgung in Abgrenzung zu betrieblicher

  • BAG, 29.09.2004 - 5 AZR 43/04

    Gleichbehandlungsgrundsatz

  • BAG, 22.02.2000 - 3 AZR 39/99

    Beamtenähnliche Versorgung - Anrechnungsvorschriften

  • BAG, 11.08.2009 - 3 AZR 321/08

    Tarifvertragliche Versorgung: Ausschluss von einer verbessernden Regelung -

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 19. Dezember 2007 - 8 Sa 262/07 - wird zurückgewiesen.
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