Rechtsprechung
   LAG Hessen, 19.12.2011 - 17 Sa 1973/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,30411
LAG Hessen, 19.12.2011 - 17 Sa 1973/10 (https://dejure.org/2011,30411)
LAG Hessen, Entscheidung vom 19.12.2011 - 17 Sa 1973/10 (https://dejure.org/2011,30411)
LAG Hessen, Entscheidung vom 19. Dezember 2011 - 17 Sa 1973/10 (https://dejure.org/2011,30411)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,30411) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 626 BGB, § 1 KSchG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Außerordentliche Kündigung; Verdacht der Privatnutzung eines Diensthandys; Zumutbarkeit einer ordentlichen Kündigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626; KSchG § 1
    Außerordentliche Kündigung; Verdacht der Privatnutzung des Diensthandys; Zumutbarkeit der ordentlichen Kündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (42)

  • BAG, 19.04.2007 - 2 AZR 180/06

    Außerordentliche Kündigung - Personalrat

    Auszug aus LAG Hessen, 19.12.2011 - 17 Sa 1973/10
    Soweit ein steuerbares Verhalten betroffen ist, muss der Kündigung grundsätzlich eine erfolglose Abmahnung vorausgehen, es sei denn, sie ist nicht erfolgversprechend oder es handelt sich um eine schwere Pflichtverletzung, bei der dem Arbeitnehmer die Rechtswidrigkeit seines Handelns ohne Weiteres ebenso erkennbar ist wie der Umstand, dass eine Hinnahme seines Verhaltens durch den Arbeitgeber offensichtlich ausgeschlossen ist (BAG 17. Juni 2003 - 2 AZR 62/023 - EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 59; BAG 12. Januar 2006 - 2 AZR 179/05 - aaO; BAG 19. April 2007 - 2 AZR 180/06 - AP BGB § 174 Nr. 20; BAG 31. Mai 2007 - 2 AZR 200/07 - aaO; BAG 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - EzA BGB 2002 § 626 Nr. 32 ["Emmely"]) .

    Diese Grundsätze gelten gleichermaßen im Bereich der auf verhaltensbedingte Gründe gestützten außerordentlichen Kündigung (BAG 19. April 2007 - 2 AZR 180/06 - aaO; BAG 26. Juni 2008 - 2 AZR 190/07 - AP BGB § 626 Nr. 213) .

  • BAG, 01.02.2007 - 2 AZR 333/06

    Ausschlussfrist des § 626 Abs. 2 BGB - Verdachtskündigung

    Auszug aus LAG Hessen, 19.12.2011 - 17 Sa 1973/10
    Sind die Ermittlungen jedoch abgeschlossen und hat der Kündigungsberechtigte hinreichende Kenntnis vom Kündigungssachverhalt und von den erforderlichen Beweismitteln, beginnt der Lauf der Ausschlussfrist (BAG 01. Februar 2007 - 2 AZR 333/06 - EzA BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 3 mwN.) .

    Die Darlegungs- und Beweislast für die Einhaltung der Frist des § 626 Abs. 2 BGB trägt hierbei der Kündigungsberechtigte (BAG 01. Februar 2007 - 2 AZR 333/06 - aaO) .

  • BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 179/05

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen privater Internetnutzung

    Auszug aus LAG Hessen, 19.12.2011 - 17 Sa 1973/10
    Die Abmahnung ist insoweit notwendiger Bestandteil bei der Anwendung des Prognoseprinzips (BAG 12. Januar 2006 - 2 AZR 179/05 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 54; BAG 31. Mai 2007 - 2 AZR 200/06 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 57) .

    Soweit ein steuerbares Verhalten betroffen ist, muss der Kündigung grundsätzlich eine erfolglose Abmahnung vorausgehen, es sei denn, sie ist nicht erfolgversprechend oder es handelt sich um eine schwere Pflichtverletzung, bei der dem Arbeitnehmer die Rechtswidrigkeit seines Handelns ohne Weiteres ebenso erkennbar ist wie der Umstand, dass eine Hinnahme seines Verhaltens durch den Arbeitgeber offensichtlich ausgeschlossen ist (BAG 17. Juni 2003 - 2 AZR 62/023 - EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 59; BAG 12. Januar 2006 - 2 AZR 179/05 - aaO; BAG 19. April 2007 - 2 AZR 180/06 - AP BGB § 174 Nr. 20; BAG 31. Mai 2007 - 2 AZR 200/07 - aaO; BAG 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - EzA BGB 2002 § 626 Nr. 32 ["Emmely"]) .

  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener

    Auszug aus LAG Hessen, 19.12.2011 - 17 Sa 1973/10
    Soweit ein steuerbares Verhalten betroffen ist, muss der Kündigung grundsätzlich eine erfolglose Abmahnung vorausgehen, es sei denn, sie ist nicht erfolgversprechend oder es handelt sich um eine schwere Pflichtverletzung, bei der dem Arbeitnehmer die Rechtswidrigkeit seines Handelns ohne Weiteres ebenso erkennbar ist wie der Umstand, dass eine Hinnahme seines Verhaltens durch den Arbeitgeber offensichtlich ausgeschlossen ist (BAG 17. Juni 2003 - 2 AZR 62/023 - EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 59; BAG 12. Januar 2006 - 2 AZR 179/05 - aaO; BAG 19. April 2007 - 2 AZR 180/06 - AP BGB § 174 Nr. 20; BAG 31. Mai 2007 - 2 AZR 200/07 - aaO; BAG 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - EzA BGB 2002 § 626 Nr. 32 ["Emmely"]) .

    Die Beklagte verweist zutreffend darauf, dass jeder Arbeitnehmer sich so zu verhalten hat, dass es um seinetwillen einer Kontrolle nicht bedürfte (BAG 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - aaO) .

  • BAG, 18.05.1994 - 2 AZR 930/93

    Fristlose Kündigung, Ausschlußfrist

    Auszug aus LAG Hessen, 19.12.2011 - 17 Sa 1973/10
    Hinzu kommen muss, dass die verspätet erlangte Kenntnis des Kündigungsberechtigten in diesen Fällen auf einer unsachgemäßen Organisation des Betriebs beruht, obwohl eine andere betriebliche Organisation sachgemäß und zumutbar gewesen wäre (BAG 05. Mai 1977 - 2 AZR 297/76 - AP BGB § 626 Ausschlussfrist Nr. 11; BAG 07. September 1983 - 7 AZR 196/82 - NZA 1984, 228; BAG 26. November 1987 - 2 AZR 312/87 - RzK I 6g Nr. 13; BAG 18. Mai 1994 - 2 AZR 930/93 - AP BGB § 626 Ausschlussfrist Nr. 33; BAG 23. Oktober 2008 - 2 AZR 388/07 - AP BGB § 626 Nr. 217) .
  • BAG, 16.09.2004 - 2 AZR 406/03

    Verhaltensbedingte Kündigung; Abmahnung

    Auszug aus LAG Hessen, 19.12.2011 - 17 Sa 1973/10
    Ein die ordentliche Kündigung nach § 1 Abs. 2 KSchG aus Gründen im Verhalten des Arbeitnehmers rechtfertigender Grund liegt vor, wenn das dem Arbeitnehmer vorgeworfene Verhalten eine Vertragspflicht verletzt, das Arbeitsverhältnis dadurch konkret beeinträchtigt wird, keine zumutbare Möglichkeit anderweitiger Beschäftigung besteht und die Lösung des Arbeitsverhältnisses in Abwägung der Interessen beider Parteien billigenswert und angemessen erscheint (BAG 17. Juni 2003 - 2 AZR 62/02 - EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 59; BAG 24. Juni 2004 - 2 AZR 63/03 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 49; BAG 16. September 2004 - 2 AZR 406/03 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 50; BAG 12. Januar 2006 - 2 AZR 21/05 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 53) .
  • BAG, 24.02.2000 - 8 AZR 167/99

    Widerspruch bei Betriebsteilübergang - Soziale Auswahl - Anhörung des

    Auszug aus LAG Hessen, 19.12.2011 - 17 Sa 1973/10
    Ausweislich des Anhörungsschreibens vom 04. Mai 2010 (Anlagenband) und den beigefügten Anlagen hat sie dem Betriebsrat die Kündigungsgründe mitgeteilt, auf die sie die Kündigung auch im vorliegenden Rechtsstreit stützt und entsprechend dem Grundsatz der subjektiven Determinierung (vgl. hierzu BAG 24. Februar 2000 - 8 AZR 167/99 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 47 mwN) den aus ihrer Sicht maßgeblichen Kündigungssachverhalt mitgeteilt.
  • BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 63/03

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen Äußerungen des Arbeitnehmers im

    Auszug aus LAG Hessen, 19.12.2011 - 17 Sa 1973/10
    Ein die ordentliche Kündigung nach § 1 Abs. 2 KSchG aus Gründen im Verhalten des Arbeitnehmers rechtfertigender Grund liegt vor, wenn das dem Arbeitnehmer vorgeworfene Verhalten eine Vertragspflicht verletzt, das Arbeitsverhältnis dadurch konkret beeinträchtigt wird, keine zumutbare Möglichkeit anderweitiger Beschäftigung besteht und die Lösung des Arbeitsverhältnisses in Abwägung der Interessen beider Parteien billigenswert und angemessen erscheint (BAG 17. Juni 2003 - 2 AZR 62/02 - EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 59; BAG 24. Juni 2004 - 2 AZR 63/03 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 49; BAG 16. September 2004 - 2 AZR 406/03 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 50; BAG 12. Januar 2006 - 2 AZR 21/05 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 53) .
  • BAG, 22.02.1979 - 2 AZR 115/78

    Ordnungsmäßigkeit des Zustimmungsverfahrens bei Mängeln im Bereich des

    Auszug aus LAG Hessen, 19.12.2011 - 17 Sa 1973/10
    Dies schließt mittelbare Auswirkungen des Gleichbehandlungsgrundsatzes auf die Interessenabwägung nicht aus, wenn der Arbeitgeber bei gleicher Ausgangslage im Sinne einer gleichartigen Pflichtverletzung nicht allen beteiligten Arbeitnehmern kündigt und daraus zu schließen ist, dass es für ihn zumutbar ist, das Arbeitsverhältnis auch mit dem gekündigten Arbeitnehmer fortzusetzen (BAG 14. Oktober 1965 - 2 AZR 466/64 - AP BetrVG 1952 § 66 Nr. 27; BAG 21. Oktober 1969 - 1 AZR 93/68 - AP GG Art. 9 Arbeitskampf Nr. 41; BAG 25. März 1976 - 2 AZR 163/75 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 6; BAG 22. Februar 1979 - 2 AZR 115/78 - EzA § 103 BetrVG Nr. 23; BAG 28. April 1982 - 7 AZR 1139/79 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 3) .
  • BAG, 28.04.1982 - 7 AZR 1139/79

    Änderungskündigung und Gleichbehandlung

    Auszug aus LAG Hessen, 19.12.2011 - 17 Sa 1973/10
    Dies schließt mittelbare Auswirkungen des Gleichbehandlungsgrundsatzes auf die Interessenabwägung nicht aus, wenn der Arbeitgeber bei gleicher Ausgangslage im Sinne einer gleichartigen Pflichtverletzung nicht allen beteiligten Arbeitnehmern kündigt und daraus zu schließen ist, dass es für ihn zumutbar ist, das Arbeitsverhältnis auch mit dem gekündigten Arbeitnehmer fortzusetzen (BAG 14. Oktober 1965 - 2 AZR 466/64 - AP BetrVG 1952 § 66 Nr. 27; BAG 21. Oktober 1969 - 1 AZR 93/68 - AP GG Art. 9 Arbeitskampf Nr. 41; BAG 25. März 1976 - 2 AZR 163/75 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 6; BAG 22. Februar 1979 - 2 AZR 115/78 - EzA § 103 BetrVG Nr. 23; BAG 28. April 1982 - 7 AZR 1139/79 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 3) .
  • BAG, 14.10.1965 - 2 AZR 466/64

    Kündigung - Betriebsratsanhörung

  • BAG, 05.05.1977 - 2 AZR 297/76

    Ausschlußfrist - Verwirkung - Genossenschaft - Generalversammlung - Recht zur

  • BAG, 17.06.2003 - 2 AZR 62/02

    Kündigung - verhaltensbedingt - Pflegekraft - Geschenkannahme

  • LAG Nürnberg, 16.10.2007 - 7 Sa 182/07

    Kündigung - Verdachtskündigung - 500g-Brot - Betriebszugehörigkeit -

  • BAG, 02.03.2006 - 2 AZR 46/05

    Außerordentliche Kündigung - Schwerbehinderter

  • BAG, 31.03.1993 - 2 AZR 492/92

    Beginn der Ausschlußfrist; tätliche Auseinandersetzung

  • BAG, 07.09.1983 - 7 AZR 196/82

    Finanzamt - Amtsvorsteher - Fristlose Kündigung - Oberfinanzdirektion -

  • BAG, 25.03.1976 - 2 AZR 163/75

    Arbeitsverhältnis: Ordentliche Kündigung aller Betriebsratsmitglieder,

  • BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 21/05

    Verhaltensbedingte Kündigung

  • BAG, 18.12.2008 - 6 AZN 646/08

    Rechtliches Gehör bei nachgereichtem Schriftsatz

  • BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 36/03

    Fristlose Kündigung

  • LAG Hessen, 10.09.2008 - 6 Sa 384/08

    Kündigung - Missbrauch Payback-Punkte - Gleichbehandlung

  • BAG, 20.09.1984 - 2 AZR 633/82

    Fristlose Kündigung wegen Diebstahls - Kiwi-Fall

  • BAG, 26.06.2008 - 2 AZR 190/07

    Außerordentliche Kündigung - Wettbewerb - Ausschlussfrist

  • BAG, 26.11.1987 - 2 AZR 312/87

    Beginn der Ausschlußfrist des § 626 Abs 2 BGB - Kenntnis des

  • BAG, 21.10.1969 - 1 AZR 93/68

    Fristlose Kündigung wegen Beteiligung an einem wilden Streik

  • BAG, 12.08.1976 - 2 AZR 311/75

    Anhörung des Betriebsrats - Ordentliche Kündigung - AußerordentlicheKündigung -

  • BAG, 14.12.2010 - 6 AZN 986/10

    Rechtliches Gehör bei einem nach Schluss der mündlichen Verhandlung, aber vor

  • BAG, 04.06.1997 - 2 AZR 526/96

    Kündigung eines U-Bahn-Zugfahrers wegen Volltrunkenheit bei außerdienstlicher

  • BAG, 23.10.2008 - 2 AZR 388/07

    Außerordentliche Kündigung - Ausschlussfrist - Umdeutung in ordentliche Kündigung

  • LAG Hessen, 19.12.2011 - 17 Sa 1974/10

    Außerordentliche Kündigung - Verdacht auf Privatnutzung des Diensthandys -

  • BAG, 05.12.2002 - 2 AZR 478/01

    Anfechtung der Eigenkündigung eines Arbeitnehmers wegen Drohung des Arbeitgebers

  • BAG, 25.11.2010 - 2 AZR 801/09

    Verdachtskündigung - Beteiligung des Personalrats

  • LAG Hessen, 07.04.2009 - 13 Sa 1166/08

    Außerordentliche Kündigung wegen privater Nutzung des Diensthandys

  • BAG, 27.04.2006 - 2 AZR 386/05

    Ordentliche Unkündbarkeit

  • BAG, 31.05.2007 - 2 AZR 200/06

    Surfen am Arbeitsplatz - Zur verhaltenbedingten Kündigung wegen privater

  • LAG Hamm, 28.11.2008 - 10 Sa 1921/07

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds; Führung unerlaubter

  • BAG, 28.08.2008 - 2 AZR 15/07

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung wegen mehrjähriger

  • BAG, 07.07.2005 - 2 AZR 581/04

    Außerordentliche Kündigung - "Surfen" im Internet

  • BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 474/07

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Tat- bzw. Verdachtskündigung

  • BAG, 04.03.2004 - 2 AZR 147/03

    Betriebsrat - Außerordentliche Kündigung - Zustimmung

  • BAG, 12.05.2010 - 2 AZR 587/08

    Außerordentliche Kündigung - Betriebsratsmitglied

  • ArbG Köln, 11.10.2023 - 9 Ca 5402/22

    Kündigung einer TV-Moderatorin wegen Wettbewerbstätigkeit wirksam

    Ist diese durch den Arbeitnehmer dargetan, so muss der Arbeitgeber darlegen, warum er bei den Gekündigten das Verhalten als kündigungsrelevant erachtet hat, bei den anderen hingegen nicht (BAG 28.4.1982, NJW 1982, 2687; HessLAG 19.12.2011, BeckRS 2012, 68300; SPV Kündigung/Preis Rn. 252 f.; KR/Rachor Rn. 247).
  • LAG Hessen, 10.12.2012 - 17 Sa 960/12

    Außerordentliche Kündigung wegen unerlaubter Privatnutzung des Diensthandys -

    Die Kammer hat nach Beweisaufnahme durch Vernehmung der Zeuginnen F und G (Bl. 532 f d.A.) auf die Berufung der Beklagten und unter Zurückweisung im Übrigen durch Urteil vom 19. Dezember 2011, 17 Sa 1973/10, das angefochtene Urteil teilweise abgeändert, festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die außerordentliche Kündigung der Beklagten vom 15. März 2010 und durch die Kündigung vom 19. März 2010 nicht aufgelöst worden ist und die Klage im Übrigen abgewiesen.
  • LAG Hessen, 19.12.2011 - 17 Sa 617/11

    Außerordentliche Kündigung - Verdacht auf Privatnutzung des Diensthandys -

    Die Parteien haben sich einverstanden erklärt, die Beweisaufnahme durch Vernehmung der Zeuginnen F und G in den parallelen Rechtsstreiten 17 Sa 569/11, 17 Sa 1974/10, 17 Sa 89/11, 17 Sa 1973/10, 17 Sa 857/11, 17 Sa 318/11, 17 Sa 319/11 und 17 Sa 320/11 auch im vorliegenden Rechtsstreit zu verwerten.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht