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   LAG Hessen, 20.02.2018 - 12 Sa 1418/15   

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LAG Hessen, 20.02.2018 - 12 Sa 1418/15 (https://dejure.org/2018,12326)
LAG Hessen, Entscheidung vom 20.02.2018 - 12 Sa 1418/15 (https://dejure.org/2018,12326)
LAG Hessen, Entscheidung vom 20. Februar 2018 - 12 Sa 1418/15 (https://dejure.org/2018,12326)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VTV Gerüstbau
    Teilnahme eines mobile und sog. Eventtribünen vermietenden Betriebes am Sozialkassenverfahren im Gerüstbaugewerbe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (52)

  • BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvL 5/08

    § 43 Abs 18 KAGG wegen Verletzung des rechtsstaatlichen Rückwirkungsverbots

    Auszug aus LAG Hessen, 20.02.2018 - 12 Sa 1418/15
    Nach dem im Rechtsstaatsprinzip wurzelnden Rückwirkungsverbot (Art. 20 Abs. 3 GG) ist eine "echte" Rückwirkung ("Rückbewirkung von Rechtsfolgen") verfassungsrechtlich grundsätzlich unzulässig (vgl. BVerfG 12. November 2015 - 1 BvR 2961/14 ua. - Rn. 55, NVwZ 2016, 300; BVerfG 17. Dezember 2013 - 1 BvL 5/08 - Rn. 63, NVwZ 2014, 577) .

    Das Rückwirkungsverbot findet im Grundsatz des Vertrauensschutzes nicht nur seinen Grund, sondern auch seine Grenze (vgl. BVerfG 17. Dezember 2013 - 1 BvL 5/08 - Rn. 63, NVwZ 2014, 577) .

    Ist das Vertrauen des Bürgers auf den Fortbestand einer bestimmten Rechtslage sachlich nicht gerechtfertigt und daher nicht schutzwürdig, ist ein rückwirkender belastender Eingriff ausnahmsweise zulässig (vgl. BVerfG 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 - Rn. 44, ZTR 2016, 170; BVerfG 17. Dezember 2013 - 1 BvL 5/08 - Rn. 63, NVwZ 2014, 577) .

    Der Vertrauensschutz muss ferner zurücktreten, wenn überragende Belange des Gemeinwohls, die dem Prinzip der Rechtssicherheit vorgehen, eine rückwirkende Beseitigung erfordern (vgl. BVerfG 17. Dezember 2013 - 1 BvL 5/08 - Rn. 65, NVwZ 2014, 577).

    Das Gleiche gilt, falls sich der Bürger nicht auf den durch eine ungültige Norm erzeugten Rechtsschein verlassen durfte (vgl. BVerfG 17. Dezember 2013 - 1 BvL 5/08 - Rn. 63, NVwZ 2014, 577) und die unwirksame durch eine wirksame Norm ersetzt wird (vgl. BVerwG 5. Dezember 1986 - 4 C 31/85 - NJW 1987, 1346 für Bebauungsplan; BVerwG 15. April 1983 - 8 C 170/81 - Juris für Ortssatzung; BVerfG 19. Dezember 1961 - 2 BvL 6/59 - zu III 2 der Gründe, NJW 1962, 291) .

    (c) Eine Rückwirkung ist - von den oben erörterten Fällen abgesehen - ausnahmsweise zulässig und der Vertrauensschutz muss zurücktreten, wenn überragende Belange des Gemeinwohls, die dem Prinzip der Rechtssicherheit vorgehen, eine rückwirkende Beseitigung erfordern (vgl. BVerfG 17. Dezember 2013 - 1 BvL 5/08 - Rn. 65, NVwZ 2014, 577; BVerfG 25. Mai 1993 - 1 BvR 1509/91 u.a. - zu B II 2 a BVerfGE 88, 384 für eine Angleichung der Lebensverhältnisse in Ost und West).

  • BVerfG, 15.07.1980 - 1 BvR 24/74

    Allgemeinverbindlicherklärung II

    Auszug aus LAG Hessen, 20.02.2018 - 12 Sa 1418/15
    Dazu ist es erforderlich, zur Tragung der finanziellen Lasten alle Arbeitgeber eines Berufszweigs heranzuziehen, um die Gefahr einer zufällig überhöhten Belastung des einzelnen zu verhindern" (vgl. BVerfG 15. Juli 1980 - 1 BvR 24/74 ua. - unter II 2 b der Gründe, AP Nr. 17 zu § 5 TVG) .

    Das Gesetz hat nur eine Tarifnormerstreckung zur Folge, keine Mitgliedschaft in einer nicht gewünschten Koalition (vgl . BVerfG 15. Juli 1980 - 1 BvR 24/74 ua. -zu Bll 2 a der Gründe, AP Nr. 17 zu § 5 TVG).

    Soweit sich daraus ein gewisser Druck, Mitglied einer Koalition zu werden, ergibt, sei dieser nicht so erheblich, dass die negative Koalitionsfreiheit verletzt würde (vgl. BVerfG 15. Juli 1980 - 1 BvR 24/74 ua. - zu II 2 a der Gründe, AP Nr. 17 zu § 5 TVG; ebenso Lakies in Däubler TVG 4. Aufl. § 5 Rn. 49; vgl. zu Art. 11 der Konvention EGMR 02. Juni 2016 -23646/09 - Rn. 80 ff., NZA 2016, 1519).

    Es fehlt bereits an einer objektiv berufsregelnden Tendenz (vgl. BVerfG 15. Juli 1980 - 1 BvR 24/74 ua. - zu II 4 b der Gründe, AP Nr. 17 zu § 5 TVG; Franzen SR Sonderausgabe Mai 2017, 14, 20).

  • EGMR, 02.06.2016 - 23646/09

    Keine Verletzung von Art. 11 EMRK (Recht auf Versammlungsfreiheit)

    Auszug aus LAG Hessen, 20.02.2018 - 12 Sa 1418/15
    Dass das Sozialkassenverfahren nicht gegen die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Eigentums i.S.d. Europäischen Menschenrechtskonvention verstößt, hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in dem Verfahren Geotech Kancev GmbH gegen die Bundesrepublik Deutschland jüngst am 02. Juni 2016 (23646/09 - NZA 2016, 1519) festgestellt.

    Dies hat auch jüngst der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte so bestätigt (EGMR 02. Juni 2016 - 23646/09 - Rn. 54, NZA 2016, 1519: Die betreffenden Tarifverträge waren auf eine Allgemeinverbindlicherklärung angelegt) .

    Soweit sich daraus ein gewisser Druck, Mitglied einer Koalition zu werden, ergibt, sei dieser nicht so erheblich, dass die negative Koalitionsfreiheit verletzt würde (vgl. BVerfG 15. Juli 1980 - 1 BvR 24/74 ua. - zu II 2 a der Gründe, AP Nr. 17 zu § 5 TVG; ebenso Lakies in Däubler TVG 4. Aufl. § 5 Rn. 49; vgl. zu Art. 11 der Konvention EGMR 02. Juni 2016 -23646/09 - Rn. 80 ff., NZA 2016, 1519).

    Dies hat jüngst der EGMR so bestätigt (vgl. EGMR 02. Juni 2016 -23646/09 - Rn. 111, NZA 2016, 1519 ).

  • BVerfG, 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13

    Ein Dienstposten kann mehreren Besoldungsgruppen zugeordnet werden, wenn hierfür

    Auszug aus LAG Hessen, 20.02.2018 - 12 Sa 1418/15
    Eine "unechte" Rückwirkung ("tatbestandliche Rückanknüpfung") ist mit den Grundsätzen grundrechtlichen und rechtsstaatlichen Vertrauensschutzes nur vereinbar, wenn sie zur Förderung des Gesetzeszwecks geeignet und erforderlich ist und bei einer Gesamtabwägung zwischen dem Gewicht des enttäuschten Vertrauens und dem Gewicht und der Dringlichkeit der die Rechtsänderung rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit gewahrt bleibt (vgl. BVerfG 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 - Rn. 43, ZTR 2016, 170; BVerfG 13. Dezember 2016 - 1 BvR 713/13 - Rn. 15, NJW 2017, 876).

    Ist das Vertrauen des Bürgers auf den Fortbestand einer bestimmten Rechtslage sachlich nicht gerechtfertigt und daher nicht schutzwürdig, ist ein rückwirkender belastender Eingriff ausnahmsweise zulässig (vgl. BVerfG 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 - Rn. 44, ZTR 2016, 170; BVerfG 17. Dezember 2013 - 1 BvL 5/08 - Rn. 63, NVwZ 2014, 577) .

    Das Rückwirkungsverbot gilt ferner nicht, wenn das rückwirkend geänderte Recht unklar und verworren oder ein Zustand allgemeiner und erheblicher Rechtsunsicherheit eingetreten war und für eine Vielzahl Betroffener Unklarheit darüber herrschte, was rechtens ist (vgl. BVerfG 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 - Rn. 44, ZTR 2016, 170) , wenn also die Rechtslage unklar und verworren oder lückenhaft war oder in einem Maße systemwidrig und unbillig, dass ernsthafte Zweifel an deren Verfassungsmäßigkeit bestanden ( vgl. BVerfG 23. März 1971 - 2 BvL 2/66 u.a. - BVerfGE 30, 367, 388) .

    Ein schutzwürdiges Vertrauen der normunterworfenen Arbeitgeber bestand nicht, weshalb auch eine Rückwirkung zulässig ist (vgl. auch BVerfG 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 - Rn. 52, ZTR 2016, 170 für ein fehlendes schutzwürdiges Vertrauen in den Fortbestand einer besoldungsrechtlichen Vorschrift) .

  • BVerfG, 07.12.2004 - 1 BvR 1804/03

    Stiftung 'Erinnerung'

    Auszug aus LAG Hessen, 20.02.2018 - 12 Sa 1418/15
    (a) Der Eigentumsschutz im Bereich des Privatrechts betrifft grundsätzlich alle Vermögenswerten Rechte, die dem Berechtigten von der Rechtsordnung in der Weise zugeordnet sind, dass er die damit verbundenen Befugnisse nach eigenverantwortlicher Entscheidung zu seinem privaten Nutzen ausüben darf (vgl. BVerfG 07. Dezember 2004 - 1 BvR 1804/03 - Rn. 47, NJW 2005, 879 [BVerfG 07.12.2004 - 1 BvR 1804/03] ).

    Ist jedoch mit dem Entzug bestehender Rechtspositionen der Ausgleich privater Interessen beabsichtigt, handelt es sich um eine Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums (vgl. BVerfG 07. Dezember 2004 - 1 BvR 1804/03 - Rn. 54 , NJW 2005, 879 [BVerfG 07.12.2004 - 1 BvR 1804/03] ).

    Mit einer solch komplexen Abwägung kann auch eine Pauschalisierung durch den Gesetzgeber einhergehen, ohne dass dem Grundsatz der Einzelfallgerechtigkeit der Vorrang einzuräumen wäre (vgl. BVerfG 07. Dezember 2004 - 1 BvR 1804/03 - Rn. 61, NJW 2005, 879 [BVerfG 07.12.2004 - 1 BvR 1804/03] ).

  • BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 33/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

    Auszug aus LAG Hessen, 20.02.2018 - 12 Sa 1418/15
    Der Zehnte Senat stellte für die Allgemeinverbindlicherklärungen 2008 und 2010 maßgeblich darauf ab, dass die zuständige Bundesministerin im BMAS bei dem Erlass der Allgemeinverbindlicherklärung nicht beteiligt gewesen sei; dies ergäbe sich jedenfalls nicht aus den Akten (vgl. BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 138 ff., NZA Beilage 1/2017, 12 ff.) .

    Auch in dem Beschluss vom 21. September 2016 hat der Zehnte Senat bejaht, dass ein öffentliches Interesse an der Allgemeinverbindlicherklärung im Sozialkassenverfahren wegen der Vermeidung von Urlaubsabgeltungsansprüchen nach wie vor anzunehmen sei (vgl. BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 129) .

    Die Außenseiterarbeitgeber profitierten ferner dadurch von der überbetrieblichen Berufsausbildung, indem sie auf von anderen Arbeitgebern ausgebildete Fachkräfte im Baugewerbe für ihre Betriebe zurückgreifen könnten (vgl. BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 130) .

  • BVerfG, 08.10.1974 - 2 BvR 747/73

    Rechtsbeistand

    Auszug aus LAG Hessen, 20.02.2018 - 12 Sa 1418/15
    Gültige Gesetze sind in der Regel mit dem "Rechtsschein der Verfassungsmäßigkeit" versehen (vgl. BVerfG 16. Januar 1980 - zu II 1 der Gründe, BVerfGE 38, 115, 128 [BVerfG 08.10.1974 - 2 BvR 747/73] ).

    Insoweit unterscheidet sich die vorliegende Konstellation von der häufiger anzutreffenden Konstellation, dass die Normunterworfenen zunächst auf eine ihnen günstigere Rechtslage vertraut und dementsprechend Dispositionen getroffen haben (vgl. BVerfG 16. Januar 1980 - zu II 1 der Gründe, BVerfGE 38, 115, 128 [BVerfG 08.10.1974 - 2 BvR 747/73] ), dadurch, dass hier keine nachträgliche Verschlechterung der Rechtslage eintritt, sondern die Rechtslage vielmehr gleich bleibt: Es gilt der VTV.

  • BVerwG, 03.07.2003 - 2 C 36.02

    Alimentation; Beihilfe; Beihilfestandard; Eigenbeteiligung; Eigenvorsorge;

    Auszug aus LAG Hessen, 20.02.2018 - 12 Sa 1418/15
    Das Rückwirkungsverbot ist dann nicht verletzt, wenn die ursprünglich geltende, rückwirkend geänderte Norm nicht geeignet ist, den Normunterworfenen in seinem Verhalten bei der Inanspruchnahme von den sich aus dem Gesetz ergebenen Leistungen zu beeinflussen (vgl. BVerwG 03. Juli 2003 - 2 C 36/02 - NJW 2004, 308) .

    (bb) Es ist auch nicht ersichtlich, dass die Bauarbeitgeber relevante Dispositionen in Bezug auf ihr Vertrauen in die Unwirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärungen getätigt hätten (zu dem Gesichtspunkt der fehlgeschlagenen Dispositionen BVerwG 03. Juli 2003 - 2 C 36/02 - Rn. 30, NJW 2004, 308) .

  • BAG, 25.06.2002 - 9 AZR 405/00

    Erstreckung der tariflichen Vorschriften über die Urlaubskasse des Baugewerbes

    Auszug aus LAG Hessen, 20.02.2018 - 12 Sa 1418/15
    Eine Pflicht zu einer entsprechenden Amtsermittlung wurde allerdings nur aufgrund von ernsthaften Zweifeln ausgelöst (vgl. BAG 25. Juni 2002 - 9 AZR 405/00 - Rn. 23, NZA 2003, 275; Hess. LAG 07. Juni 2011 - 12 Sa 1340/10 - Rn. 38, Juris; BAG 11. Juni 1975 - 4 AZR 395/74 - zu II 1 der Gründe, AP Nr. 29 zu § 2 TVG; Hess. LAG 24. Juni 2007 - 16 Sa 1444/05 - BeckRS 2007, 4780).

    Der Gesetzgeber war auch frei darin gewesen, sich bei der Erstreckung durch das Arbeitnehmerentsendegesetz für eine andere Rechtsform als die Regelung in § 5 TVG a.F. zu entscheiden (vgl. BVerfG 18. Juli 2000 - 1 BvR 948/00 - zu II 2 der Gründe, NZA 2000, 948 [BVerfG 18.07.2000 - 1 BvR 948/00] ; BAG 25. Juni 2002 - 9 AZR 405/00 - Rn. 76 , AP Nr. 12 zu § 1 AEntG).

  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvL 11/74

    Allgemeinverbindlicherklärung I

    Auszug aus LAG Hessen, 20.02.2018 - 12 Sa 1418/15
    Den frei gebildeten Koalitionen sei durch Art. 9 Abs. 3 GG die im öffentlichen Interesse liegende Aufgabe zugewiesen, insbesondere Löhne und sonstige materielle Arbeitsbedingungen in einem von staatlicher Rechtsetzung frei gelassenen Raum in eigener Verantwortung und im Wesentlichen ohne staatliche Einflussnahme durch unabdingbare Gesamtvereinbarungen sinnvoll zu ordnen (vgl. BVerfG 24. Mai 1977 - 2 BvL 11/74 - zu B II 1 b aa der Gründe, AP Nr. 15 zu § 5 TVG).

    Es sei vielmehr Sache des subsidiär für die Ordnung des Arbeitslebens weiterhin zuständigen staatlichen Gesetzgebers, die Betätigungsgarantie der Koalitionen in einer den besonderen Erfordernissen des jeweiligen Sachbereichs entsprechenden Weise - in den Grenzen des Kernbereichs der Koalitionsfreiheit - näher zu regeln (vgl . BVerfG 24. Mai 1977 - 2 BvL 11/74 - zu B I11 b bb der Gründe, AP Nr. 15 zu § 5 TVG).

  • BVerfG, 07.05.1969 - 2 BvL 15/67

    lex Rheinstahl

  • BVerfG, 12.06.1986 - 2 BvL 5/80
  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 31.85

    Rückwirkende Inkraftsetzung eines ungültigen Bebauungsplans nach Fehlerbehebung;

  • BAG, 17.10.2012 - 10 AZR 629/11

    Gerüstbaugewerbe - Erstellung mobiler Tribünen

  • BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 48/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 3140/06

    Verfassungsmäßigkeit der Erhebung von Umlagebeträgen für die staatliche Aufsicht

  • BVerfG, 07.10.2015 - 2 BvR 568/15

    Verfassungsbeschwerden gegen das Sächsische Besoldungsgesetz ohne Erfolg

  • BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 1509/91

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden betreffend die gesetzliche Anpassung in der DDR

  • BAG, 25.06.2002 - 9 AZR 439/01

    Arbeitnehmerentsendung - Urlaubskasse Baugewerbe - Slowakische Republik

  • BVerfG, 18.07.2000 - 1 BvR 948/00

    Verfassungsbeschwerde gegen Bau-Mindestlohn erfolglos

  • BVerfG, 02.03.1999 - 1 BvL 2/91

    Montan Mitbestimmung

  • BVerfG, 24.04.1996 - 1 BvR 712/86

    Wissenschaftliches Personal

  • BVerfG, 08.06.1977 - 2 BvR 499/74

    Rückwirkende Verordnungen

  • BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 2/66

    Bundesentschädigungsgesetz

  • BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvL 6/59

    Rückwirkende Steuern

  • BVerfG, 11.07.2006 - 1 BvL 4/00

    Verlangen nach Abgabe einer Tariftreueerklärung bei der Vergabe öffentlicher

  • LAG Hessen, 04.06.2007 - 16 Sa 1444/05

    Allgemeinverbindlicherklärung, Bautarifvertrag

  • BVerwG, 15.04.1983 - 8 C 170.81

    Rechtmäßigkeit einer Beitragssatzerhöhung bei rückwirkender Ersetzung einer wegen

  • BAG, 23.11.1988 - 4 AZR 419/88

    Entrichtung von Beiträgen an die Einzugsstelle für die Beiträge zu den

  • BVerfG, 10.09.1991 - 1 BvR 561/89

    Tarifverträge: Allgemeinverbindlicherklärung - Verstoß gegen die negative

  • BAG, 11.06.1975 - 4 AZR 395/74

    Tarifautonomie: Auslegung der Satzung des Bundesinnungsverbandes -

  • BVerwG, 27.01.2010 - 8 C 38.09

    Zwischenurteil; Feststellungsklage; streitiges Rechtsverhältnis;

  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.03.2009 - 18 Sa 650/08
  • LAG Hessen, 07.06.2011 - 12 Sa 1340/10

    Sozialkassenverfahren im Baugewerbe - Abbrucharbeiten -

  • BAG, 14.12.2011 - 10 AZR 720/10

    Beitragspflicht - Sozialkassen des Baugewerbes - bauliche Leistung -

  • BAG, 13.11.2013 - 10 AZR 842/12

    Baugewerbe - Betrieblicher Geltungsbereich - Gussasphaltkocher

  • BVerfG, 06.12.2016 - 1 BvR 2821/11

    Die Dreizehnte Novelle des Atomgesetzes ist im Wesentlichen mit dem Grundgesetz

  • LAG Hessen, 02.07.2014 - 18 Sa 619/13

    Überprüfung AVE

  • BVerwG, 15.09.2014 - 8 B 30.14

    Gerichtsbarkeitsklausel; Allgemeinverbindlicherklärung; Rechtsetzungsakt;

  • BAG, 10.09.2014 - 10 AZR 958/13

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung - Aussetzung

  • BAG, 19.11.2014 - 10 AZR 787/13

    Selbständige Betriebsabteilung iSd. § 1 Abs. 2 Abschn. VI Unterabs. 1 Satz 3 VTV

  • LAG Hessen, 17.04.2015 - 10 Sa 1281/14

    Der ULAK als gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien ist wirksam die

  • BAG, 17.02.2016 - 10 AZR 600/14

    Zulässigkeit der Revision - Aussetzung nach § 98 Abs. 6 ArbGG

  • LAG Hessen, 02.06.2017 - 10 Sa 907/16

    Das am 25. Mai 2017 in Kraft getretene Gesetz zur Sicherung der

  • BAG, 18.10.2017 - 10 AZR 327/16

    Gerüstbauerhandwerk - Vermieten von Bauaufzügen - Sozialkassenverfahren

  • BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 733/00

    Klageänderung - leitender Angestellter - Leiter der Revisionsabteilung

  • BAG, 12.09.2006 - 9 AZR 271/06

    Personalakte - Aufbewahrung von Gesundheitsdaten

  • BGH, 25.10.2012 - IX ZR 207/11

    Anwaltsregress wegen Verlusts eines Vorprozesses gegen einen Finanzdienstleister:

  • BAG, 25.09.2013 - 10 AZR 454/12

    Hemmung der Verjährung

  • BVerfG, 12.11.2015 - 1 BvR 2961/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die rückwirkende Festsetzung von

  • BVerfG, 13.12.2016 - 1 BvR 713/13

    Verfassungsbeschwerde gegen die Änderung der gesetzlichen Bewertung von in der

  • LAG Hessen, 19.06.2017 - 10 Ta 524/16

    Die Rechtswegzuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen folgt bei

  • BAG, 27.03.2019 - 10 AZR 211/18

    Verfassungsmäßigkeit des SokaSiG2

    Die Revisionen der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 20. Februar 2018 - 12 Sa 1418/15 - werden zurückgewiesen.
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