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   LAG Hessen, 20.03.2012 - 19 Sa 1460/11   

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LAG Hessen, 20.03.2012 - 19 Sa 1460/11 (https://dejure.org/2012,13250)
LAG Hessen, Entscheidung vom 20.03.2012 - 19 Sa 1460/11 (https://dejure.org/2012,13250)
LAG Hessen, Entscheidung vom 20. März 2012 - 19 Sa 1460/11 (https://dejure.org/2012,13250)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sachgrund der Befristung wegen geplanter Übernahme eines Auszubildenden; Rechtsmissbrauch

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Befristung wegen geplanter Übernahme einer Studierenden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TzBfG § 14 Abs. 1; BGB § 242
    Sachgrund der Befristung wegen geplanter Übernahme eines Auszubildenden; Rechtsmissbrauch

  • rechtsportal.de

    TzBfG § 14 Abs. 1 ; BGB § 242
    Befristung des Arbeitsverhältnisses; Sachgrund der Befristung wegen geplanter Übernahme eines Auszubildenden; Rechtsmissbrauch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 02.06.2010 - 7 AZR 136/09

    Befristung - Vertretung - sonstiger Sachgrund

    Auszug aus LAG Hessen, 20.03.2012 - 19 Sa 1460/11
    Die beabsichtigte Übernahme eines Auszubildenden lässt sich zwar nicht einem der § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 8 TzBfG genannten Befristungsgründe zuordnen (BAG 2. Juni 2010 - 7 AZR 136/09 - Rn. 18, BAGE 134, 339 = AP TzBfG § 14 Nr. 71 = EzA TzBfG § 14 Nr. 67 ).

    Die Aufzählung ist nicht abschließend, wie aus dem Wort "insbesondere" folgt (BAG 2. Juni 2010 - 7 AZR 136/09 - Rn. 18, BAGE 134, 339 = AP TzBfG § 14 Nr. 71 = EzA TzBfG § 14 Nr. 67; BAG 13. Oktober 2004 - 7 AZR 218/04 - BAGE 112, 187 = EzA TzBfG § 17 Nr. 6) .

    In § 14 Abs. 1 TzBfG nicht genannte Sachgründe können die Befristung eines Arbeitsvertrags rechtfertigen, wenn sie den Wertungsmaßstäben des § 14 Abs. 1 TzBfG entsprechen und den dort genannten Sachgründen von ihrem Gewicht her gleichwertig sind (BAG 2. Juni 2010 - 7 AZR 136/09 - Rn. 20, BAGE 134, 339 = AP TzBfG § 14 Nr. 71 = EzA TzBfG § 14 Nr. 67; BAG 16. März 2005 - 7 AZR 289/04 - Rn. 27, BAGE 114, 146 = AP TzBfG § 14 Nr. 16 = EzA TzBfG § 14 Nr. 17) .

    Der Arbeitgeber hat wegen des mit der Ausbildung verbundenen Aufwands ein berechtigtes Interesse an der Übernahme des Auszubildenden in ein Arbeitsverhältnis (BAG 2. Juni 2010 - 7 AZR 136/09 - Rn. 18, BAGE 134, 339 = AP TzBfG § 14 Nr. 71 = EzA TzBfG § 14 Nr. 67 ).

  • BAG, 21.04.1993 - 7 AZR 388/92

    Arbeitsverhältnis: Befristung wegen geplanter Übernahme eines Auszubildenden

    Auszug aus LAG Hessen, 20.03.2012 - 19 Sa 1460/11
    a) Nach der vor Inkrafttreten des TzBfG ergangenen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts konnte die Absicht eines Arbeitgebers, einen seiner Auszubildenden nach der Ausbildung in ein Arbeitsverhältnis zu übernehmen, die Befristung des Arbeitsvertrags mit einem anderen Arbeitnehmer bis zum Ende der Ausbildung rechtfertigen (BAG 6. Juni 1984 - 7 AZR 458/82 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 83 = EzA BGB § 620 Nr. 71; BAG 21. April 1993 - 7 AZR 388/92 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 148 = EzA BGB § 620 Nr. 120; BAG 6. November 1996 - 7 AZR 909/95 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 188 = EzA BGB § 620 Nr. 146, zu 5a der Gründe) .

    Vielmehr genügt es, dass der Arbeitgeber im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit dem befristet eingestellten Arbeitnehmer nach seiner Personalplanung die Übernahme des Auszubildenden für den Fall eines normalen Geschehensablaufs beabsichtigt und dass keine greifbaren Umstände entgegenstehen, die gegen die Übernahme des Auszubildenden sprechen (BAG 21. April 1993 - 7 AZR 388/92 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 148 = EzA BGB § 620 Nr. 120; BAG 19. September 2001 - 7 AZR 333/00 - EzA BGB § 620 Nr. 181) .

    Daher genügt ein Kausalzusammenhang, aus dem sich ergibt, dass der Arbeitgeber infolge der geplanten Übernahme des Auszubildenden an der Arbeitsleistung des befristet eingestellten Arbeitnehmers nur ein vorübergehendes Interesse hat ( BAG 21. April 1993 - 7 AZR 388/92 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 148 = EzA BGB § 620 Nr. 12 ).

  • BAG, 25.03.2009 - 7 AZR 34/08

    Befristeter Arbeitsvertrag - Vertretung eines Beamten - Vielzahl kurz befristeter

    Auszug aus LAG Hessen, 20.03.2012 - 19 Sa 1460/11
    Zudem entspricht es der ständigen Rechtsprechung der Bundesarbeitsgerichts, dass die Arbeitsvertragsparteien ihr Arbeitsverhältnis durch den vorbehaltlosen Abschluss eines weiteren befristeten Arbeitsvertrags regelmäßig auf eine neue rechtliche Grundlage stellen wollen und damit zugleich ihr etwa unwirksam befristetes früheres Arbeitsverhältnis aufheben (BAG 6. Oktober 2010 - 7 AZR 397/09 -, Rn. 13, AP TzBfG § 14 Nr. 79 = EzA TzBfG § 14 Nr. 70; BAG 25. März 2009 - 7 AZR 34/08 - Rn. 9, EzA TzBfG § 14 Nr. 57) .

    Anders verhält es sich, wenn es sich bei dem letzten Arbeitsvertrag um einen unselbständigen Annex zu dem vorherigen Arbeitsvertrag handelt, mit dem lediglich die in dem vorangegangenen Vertrag vereinbarte Vertragslaufzeit verhältnismäßig geringfügig verlängert wird und sich die Korrektur am Sachgrund für die Befristung des vorangegangenen Vertrags orientiert und allein in der Anpassung der Vertragslaufzeit an später eintretende, im Zeitpunkt des Abschlusses des vorangegangenen Vertrags nicht absehbare Umstände besteht (BAG 6. Oktober 2010 - 7 AZR 397/09 - Rn. 13, AP TzBfG § 14 Nr. 79 = EzA TzBfG § 14 Nr. 70; BAG 25. März 2009 - 7 AZR 34/08 - Rn. 9, EzA TzBfG § 14 Nr. 57) .

    Sie lassen unter Berücksichtigung der Umstände des Streitfalls nicht darauf schließen, dass die Beklagte die Gestaltungsmöglichkeiten des Teilzeit- und Befristungsgesetztes missbräuchlich ausgenutzt hat (vgl. BAG 25. März 2009 - 7 AZR 34/08 - EzA TzBfG § 14 Nr. 57) .

  • BAG, 09.03.2011 - 7 AZR 728/09

    Befristung - Haushalt - Selbstverwaltungskörperschaft

    Auszug aus LAG Hessen, 20.03.2012 - 19 Sa 1460/11
    Die Beklagte habe in Erwartung des Urteils des Bundesarbeitsgerichts vom 9. März 2011 - 7 AZR 728/09 - zur Unwirksamkeit der Haushaltsbefristung ihre Kenntnis und Machtposition ausgenutzt und die Klägerin vor die Entscheidung gestellt, den befristeten Vertrag zu unterschreiben oder arbeitslos zu werden.

    Die Entscheidung des Bundesarbeitgerichts zur Haushaltsbefristung vom 9. März 2011 - 7 AZR 728/09 - habe sie bei Vertragsabschluss nicht vorhersehen können.

    Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hierzu erging erst am 9. März 2011 (-7 AZR 728/09).

  • BAG, 06.10.2010 - 7 AZR 397/09

    Befristetes Arbeitsverhältnis zur Vertretung

    Auszug aus LAG Hessen, 20.03.2012 - 19 Sa 1460/11
    a) Die früheren Befristungsabreden gelten nach § 17 Satz 2 TzBfG, § 7 Halbs. 1 KSchG als wirksam, da die Klägerin sie nicht innerhalb der 3-Wochen-Frist des § 17 Satz 1 TzBfG gerichtlich angegriffen hat (BAG 6. Oktober 2010 - 7 AZR 397/09 - Rn. 13, AP TzBfG § 14 Nr. 79 = EzA TzBfG § 14 Nr. 70) .

    Zudem entspricht es der ständigen Rechtsprechung der Bundesarbeitsgerichts, dass die Arbeitsvertragsparteien ihr Arbeitsverhältnis durch den vorbehaltlosen Abschluss eines weiteren befristeten Arbeitsvertrags regelmäßig auf eine neue rechtliche Grundlage stellen wollen und damit zugleich ihr etwa unwirksam befristetes früheres Arbeitsverhältnis aufheben (BAG 6. Oktober 2010 - 7 AZR 397/09 -, Rn. 13, AP TzBfG § 14 Nr. 79 = EzA TzBfG § 14 Nr. 70; BAG 25. März 2009 - 7 AZR 34/08 - Rn. 9, EzA TzBfG § 14 Nr. 57) .

    Anders verhält es sich, wenn es sich bei dem letzten Arbeitsvertrag um einen unselbständigen Annex zu dem vorherigen Arbeitsvertrag handelt, mit dem lediglich die in dem vorangegangenen Vertrag vereinbarte Vertragslaufzeit verhältnismäßig geringfügig verlängert wird und sich die Korrektur am Sachgrund für die Befristung des vorangegangenen Vertrags orientiert und allein in der Anpassung der Vertragslaufzeit an später eintretende, im Zeitpunkt des Abschlusses des vorangegangenen Vertrags nicht absehbare Umstände besteht (BAG 6. Oktober 2010 - 7 AZR 397/09 - Rn. 13, AP TzBfG § 14 Nr. 79 = EzA TzBfG § 14 Nr. 70; BAG 25. März 2009 - 7 AZR 34/08 - Rn. 9, EzA TzBfG § 14 Nr. 57) .

  • BAG, 09.03.2011 - 7 AZR 657/09

    Sachgrundlose Befristung - derselbe Arbeitgeber iSv. § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG

    Auszug aus LAG Hessen, 20.03.2012 - 19 Sa 1460/11
    Auch die Ausnutzung der durch das Teilzeit- und Befristungsgesetz vorgesehenen Gestaltungsmöglichkeiten kann unter bestimmten Voraussetzungen rechtsmissbräuchlich sein (BAG 9. März 2011 - 7 AZR 657/09 - Rn. 21, AP TzBfG § 14 Nr. 81 = EzA TzBfG § 14 Nr. 75) .

    Entschließt sich ein Mitgliedstaat zu einer dieser Maßnahmen oder zu mehreren, hat er das unionsrechtlich vorgegebene Ziel der Verhinderung des Missbrauchs von aufeinanderfolgenden befristeten Arbeitsverträgen zu gewährleisten (BAG 9. März 2011 - 7 AZR 657/09 - Rn. 21, AP TzBfG § 14 Nr. 81 = EzA TzBfG § 14 Nr. 75) .

  • BAG, 16.03.2005 - 7 AZR 289/04

    Befristung - Schriftform - Konkurrentenklage

    Auszug aus LAG Hessen, 20.03.2012 - 19 Sa 1460/11
    Der Anerkennung weiterer, in § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1-8 TzBfG nicht erwähnter Sachgründe steht die Richtlinie 1999/70/EG des Rates zu der EGB-UNICE-CEEP- Rahmenvereinbarung vom 28. Juni 1999 nicht entgegen ( BAG 16. März 2005 - 7 AZR 289/04 -, Rn. 27, BAGE 114, 146 = AP TzBfG § 14 Nr. 16 = EzA TzBfG § 14 Nr. 17) .

    In § 14 Abs. 1 TzBfG nicht genannte Sachgründe können die Befristung eines Arbeitsvertrags rechtfertigen, wenn sie den Wertungsmaßstäben des § 14 Abs. 1 TzBfG entsprechen und den dort genannten Sachgründen von ihrem Gewicht her gleichwertig sind (BAG 2. Juni 2010 - 7 AZR 136/09 - Rn. 20, BAGE 134, 339 = AP TzBfG § 14 Nr. 71 = EzA TzBfG § 14 Nr. 67; BAG 16. März 2005 - 7 AZR 289/04 - Rn. 27, BAGE 114, 146 = AP TzBfG § 14 Nr. 16 = EzA TzBfG § 14 Nr. 17) .

  • BAG, 29.06.2011 - 7 AZR 6/10

    Bedingungs- und Befristungskombination - Weiterarbeit

    Auszug aus LAG Hessen, 20.03.2012 - 19 Sa 1460/11
    Die materiellrechtliche Klagefrist des § 17 Satz 1 TzBfG wird nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der sich die Kammer anschließt, auch dann gewahrt, wenn die Klage vor dem Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit erhoben wird ( BAG 21. September 2011 - 7 AZR 375/10 - Rn. 8, NZA 2012, 255 ; BAG 29. Juni 2011 - 7 AZR 6/10 - Rn.12, NZA 2011, 1346 ).

    Worauf sich die Vertragsparteien geeinigt haben, ist durch Auslegung der getroffenen Vereinbarungen zu ermitteln ( BAG 29. Juni 2011 - 7 AZR 6/10 - Rn.15, NZA 2011, 1346).

  • BAG, 01.12.2004 - 7 AZR 135/04

    Auflösende Bedingung - Rente wegen Erwerbsminderung

    Auszug aus LAG Hessen, 20.03.2012 - 19 Sa 1460/11
    Es ist Sache des Arbeitnehmers, sich Gewissheit darüber zu verschaffen, in welcher Form und Frist er seine Rechte geltend zu machen hat (BAG 1. Dezember 2004 - 7 AZR 135/04 - BAGE 113, 64 = AP BAT § 59 Nr. 13, zu I 5 b der Gründe ).
  • EuGH, 07.09.2006 - C-53/04

    Marrosu und Sardino - Richtlinie 1999/70/EG - Paragrafen 1 Buchstabe b und 5 der

    Auszug aus LAG Hessen, 20.03.2012 - 19 Sa 1460/11
    Es ist Aufgabe der nationalen Gerichte, im Rahmen ihrer Zuständigkeit diesem Ziel bei der Auslegung der nationalen Vorschriften Rechnung zu tragen ( EuGH 23. April 2009 - C-378/07 ua. - [Angelidaki] Rn. 106, aaO; 7. September 2006 - C-53/04 - [Marrosu und Sardino] Rn. 56, Slg. 2006, I-7213; 7. September 2006 - C-180/04 - [Vassallo] Rn. 41, Slg. 2006, I-7251) .
  • EuGH, 07.09.2006 - C-180/04

    Vassallo - Richtlinie 1999/70/EG - Paragrafen 1 Buchstabe b und 5 der

  • EuGH, 23.04.2009 - C-378/07

    Angelidaki u.a. - Richtlinie 1999/70/EG - Paragrafen 5 und 8 der

  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 983/07

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

  • BAG, 13.10.2004 - 7 AZR 218/04

    Befristung - Vorbehalt - Sonstiger Sachgrund

  • BAG, 06.11.1996 - 7 AZR 909/95

    Befristeter Arbeitsvertrag mit einer schwangeren Arbeitnehmerin

  • BAG, 19.09.2001 - 7 AZR 333/00

    Befristeter Arbeitsvertrag wegen geplanter Übernahme eines Auszubildenden

  • BAG, 06.06.1984 - 7 AZR 458/82

    Anspruch auf Feststellung des Bestehens eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses

  • BAG, 21.09.2011 - 7 AZR 375/10

    Berufsausbildungsverhältnis und Vorbeschäftigung

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