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   LAG Hessen, 20.12.2019 - 14 Sa 329/19   

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LAG Hessen, 20.12.2019 - 14 Sa 329/19 (https://dejure.org/2019,56718)
LAG Hessen, Entscheidung vom 20.12.2019 - 14 Sa 329/19 (https://dejure.org/2019,56718)
LAG Hessen, Entscheidung vom 20. Dezember 2019 - 14 Sa 329/19 (https://dejure.org/2019,56718)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (29)

  • BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 650/00

    Annahmeverzug - Anrechnung böswillig unterlassenen Erwerbs - Versetzung ohne

    Auszug aus LAG Hessen, 20.12.2019 - 14 Sa 329/19
    Eine andere Beurteilung ist auch dann nicht gerechtfertigt, wenn feststeht, dass der Arbeitnehmer die Beschäftigung unabhängig von der nicht erteilten Zustimmung des Betriebsrates nicht angetreten hätte (anders u.U BAG 7. November 2002-2 AZR 650/2000- AP Nr. 98 zu § 615 BGB), etwa weil der Arbeitnehmer selbst davon ausging, leitender Angestellter zu sein.

    Dies folge auch aus der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 7. November 2002 (2 AZR 650/00 Rn.30 ff. - Juris) .

    In seiner Entscheidung vom 7. November 2002 (2 AZR 650/00) habe das Bundesarbeitsgericht ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine andere Entscheidung -nämlich die, dass böswilliges Unterlassen im Sinne des § 615 S. 2 BGB vorliege- gerechtfertigt sein könne, wenn der Arbeitnehmer zu erkennen gebe, dass er das Arbeitsangebot auch für den Fall ausschlagen würde, dass die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats gewahrt werden.

    (1) Allerdings ist der Beklagten zuzugestehen, dass das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 7. November 2002 (-2 AZR 650/00- Juris) die erforderliche aber fehlende Zustimmung des Betriebsrats zur Versetzung im Rahmen des § 615 S. 2 BGB unter dem Gesichtspunkt berücksichtigt hat, ob ein böswilliges Unterlassen hinsichtlich der Erzielung anderweitigen Erwerbs des betroffenen Arbeitnehmers angenommen werden kann, wenn der Arbeitnehmer die Tätigkeit auf der neu zugewiesenen Stelle ablehnt.

    Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner Entscheidung vom 7. November 2002 (2 AZR 650/00 Rn.30 ff.) - ohne dass dies entscheidungsrelevant gewesen wäre - in Erwägung gezogen, dass es Fallgestaltungen geben könne, in denen das böswillige Unterlassen von Zwischenverdienst iSd. § 615 S. 2 BGB angenommen werden kann, obwohl die fragliche Beschäftigungsmöglichkeit einer zustimmungsbedürftigen Versetzung bedarf und die Zustimmung des Betriebsrats nicht vorliegt.

  • LAG Hessen, 26.06.2019 - 18 Sa 607/18

    Anstellungsvertrag als Allgemeine Geschäftsbedingungen; Unangemessene

    Auszug aus LAG Hessen, 20.12.2019 - 14 Sa 329/19
    Wegen des Aufgabenbereichs als Betriebsleiter im Einzelnen wird auf die Darstellung im Tatbestand des Urteils des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 26. Juni 2019 (18 Sa 607/18, Bl. 536, 537) Bezug genommen.

    Der Kläger leistete der erneuten Versetzung zunächst Folge, setzte sich aber auch gegen diese Versetzung einschließlich ihrer Erweiterung gerichtlich zur Wehr und obsiegte auch hier rechtskräftig durch Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 26. Juni 2019 (18 Sa 607/18).

    Dies steht aufgrund des Urteils des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 26. Juni 2019 (18 Sa 607/18) im Sinne des § 322 Abs. 1 ZPO rechtskräftig fest.

    Die Feststellungen des Hessischen Landesarbeitsgerichts in der Entscheidung vom 26. Juni 2019 (18 Sa 607/18) hierzu erwachsen auch nicht gemäß § 322 ZPO in materielle Rechtskraft.

    Die entsprechende Feststellung der Kammer 18 des Hessischen Landesarbeitsgerichts im Urteil vom 26. Juni 2019 ( 18 Sa 607/18; Seite 33 des Urteils, Bl. 564 der Akte) der sich die Kammer anschließt, ist von den Parteien im vorliegenden Verfahren nicht in Zweifel gezogen worden.

  • BAG, 14.06.2017 - 10 AZR 330/16

    Versetzung - unbillige Weisung - Anfrage nach § 45 Abs. 3 Satz 1 ArbGG

    Auszug aus LAG Hessen, 20.12.2019 - 14 Sa 329/19
    Dies folge aus den Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 14. September 2017 (5 AZR 7/17) und vom 14. Juni 2017 (10 AZR 330/16), wonach ein Arbeitnehmer an eine unbillige Weisung auch nicht vorläufig gebunden sei.

    Etwas anderes könne auch aus der geänderten höchstrichterlichen Rechtsprechung des Fünften Senats des Bundesarbeitsgerichts im Urteil vom 14. September 2017 (-5 AS 7/17- NZA 2017, 1452) und des Zehnten Senats im Urteil vom 14. Juni 2017 (-10 AZR 330/16 (A)- NZA 2017, 1185) nicht abgeleitet werden.

    Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 18. Oktober 2017 (10 AZR 330/16- Juris) mache deutlich, dass der Arbeitnehmer nur das Risiko trage, dass er keine Vergütung erhalte, wenn sich die Weisung doch als wirksam herausstelle.

    Etwas anderes ergebe sich nicht aus der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 18. Oktober 2018 (10 AZR 330/16- Juris) , dieses habe im Gegenteil gerade ausdrücklich klargestellt, dass der Arbeitnehmer weiterhin das Risiko trage, möglicherweise keine Vergütung zu erhalten, wenn er der Weisung nicht folge.

  • BAG, 20.04.2011 - 5 AZR 191/10

    Widerruf - AGB-Kontrolle - ergänzende Vertragsauslegung in Altfällen

    Auszug aus LAG Hessen, 20.12.2019 - 14 Sa 329/19
    Behält sich der Arbeitgeber im Rahmen Allgemeiner Geschäftsbedingungen einen Widerruf vor, muss bei den Widerrufsgründen zumindest die Richtung angegeben, werden, aus der der Widerruf möglich sein soll (BAG 20. April 2011 -5 AZR 191/10- Juris; BAG 12. Januar 2005 -5 AZR 364/04- BAGE 113, 140; BAG 11. Oktober 2006 -5 AZR 721/05- AP BGB § 308 Nr. 6).

    Dieser Widerruf muss im Einzelfall billigem Ermessen entsprechen (BAG 24. Januar 2017-1 AZR 774/14- Juris; BAG 21. März 2012-5 AZR 651/10- Juris; BAG 20 April 2011-5 AZR 191/10-BAGE 137, 383) .Eine Leistungsbestimmung entspricht billigem Ermessen, wenn die wesentlichen Umstände des Falls abgewogen und die beiderseitigen Interessen angemessen berücksichtigt worden sind.

  • BAG, 21.03.2018 - 10 AZR 560/16

    Vollstreckungsabwehrklage - Beschäftigungstitel - Unmöglichkeit

    Auszug aus LAG Hessen, 20.12.2019 - 14 Sa 329/19
    Dem Arbeitgeber obliegt eine Mitwirkungshandlung iSd. § 295 Satz 1 BGB bei der Annahme der Arbeitsleistung, nämlich, dem Arbeitnehmer einen Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen und ihm Arbeit zuzuweisen (BAG 21. März 2018 - 10 AZR 560/16-BAGE 162, 221) .

    Der Arbeitnehmer kann (und muss) seine Arbeitsleistung so erbringen, wie sie durch die letzte wirksame Weisung konkretisiert wurde ( BAG 21. März 2018 - 10 AZR 560/16- BAGE 162, 221) .Die Tätigkeit als Betriebsleiter war die dem Kläger zuletzt wirksam zugewiesene Tätigkeit.

  • BAG, 05.06.2014 - 2 AZR 615/13

    Änderungskündigung - Chefarzt-Dienstvertrag

    Auszug aus LAG Hessen, 20.12.2019 - 14 Sa 329/19
    Hiervon sind Aufsichts- und Überwachungsfunktionen so wie die Durchführung unternehmerischer Entscheidung zu trennen (BAG Urteil vom 05. Juni 2014 - 2 AZR 615/13 - NZA 2015, 40, Rz. 51; Fitting u.a., BetrVG, 29. Aufl., § 5 Rz. 392-395).

    Die nach § 5 Abs. 3 S. 2 Nr. 3 BetrVG notwendige Entscheidungsbeinflussung muss sich auf eine unternehmerische Leitungsaufgabe beziehen (BAG Urteil vom 05. Juni 2014 - 2 AZR 615/13 - NZA 2015, 40, Rz. 5; BAG Beschluss vom 25. März 2009 - 7 ABR 2/08 - NZA 2009, 1296, Rz. 30 f.; BAG Beschluss vom 16. April 2002 - 1 ABR 23/01 - NZA 2003, 56, Rz. 26).

  • BAG, 16.04.2002 - 1 ABR 23/01

    Leitender Angestellter - Bereichsleiter einer Spielbank

    Auszug aus LAG Hessen, 20.12.2019 - 14 Sa 329/19
    Er ist kein leitender Angestellter i.S.d. § 5 Abs. 3 BetrVG (vgl. BAG Beschluss vom 16. April 2002 - 1 ABR 23/01 - NZA 2003, 56, Rz. 25).

    Die nach § 5 Abs. 3 S. 2 Nr. 3 BetrVG notwendige Entscheidungsbeinflussung muss sich auf eine unternehmerische Leitungsaufgabe beziehen (BAG Urteil vom 05. Juni 2014 - 2 AZR 615/13 - NZA 2015, 40, Rz. 5; BAG Beschluss vom 25. März 2009 - 7 ABR 2/08 - NZA 2009, 1296, Rz. 30 f.; BAG Beschluss vom 16. April 2002 - 1 ABR 23/01 - NZA 2003, 56, Rz. 26).

  • BAG, 09.04.1991 - 1 AZR 406/90

    Umfang des Tarifvorbehaltes

    Auszug aus LAG Hessen, 20.12.2019 - 14 Sa 329/19
    Die Befugnis zur Regelung von Ausschlussfristen für arbeitsvertragliche Ansprüche folgt aus der umfassenden Regelungskompetenz der Betriebspartner, die grundsätzlich der der Tarifvertragsparteien entspricht ( BAG 9. April 1991 - 1 AZR 406/90- BAGE 67, 377 ).

    (2) Ein zwingendes betriebliches Mitbestimmungsrecht folgt auch nicht aus § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG, da es sich bei einer Verfallfrist nicht um eine Frage der betrieblichen Lohngestaltung handelt (offengelassen BAG 9. April 1991-1 AZR 406/90- BAGE 67, 377) .

  • BAG, 24.09.2015 - 2 AZR 347/14

    Kündigung - Klageverzicht - Inhaltskontrolle

    Auszug aus LAG Hessen, 20.12.2019 - 14 Sa 329/19
    Auf vorformulierte Vertragsbedingungen finden nach § 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB die §§ 307-309 BGB selbst dann Anwendung, wenn die Vertragsbedingungen nur zur einmaligen Verwendung bestimmt sind, soweit der Verbraucher aufgrund der Vorformulierung hierauf keinen Einfluss nehmen konnte (BAG 24. September 2015-2 AZR 347/14 -Rn.13, BAGE 153, 1) .
  • BAG, 21.03.2012 - 5 AZR 651/10

    Widerruf der privaten Nutzung eines Dienstwagens - Auslauffrist

    Auszug aus LAG Hessen, 20.12.2019 - 14 Sa 329/19
    Dieser Widerruf muss im Einzelfall billigem Ermessen entsprechen (BAG 24. Januar 2017-1 AZR 774/14- Juris; BAG 21. März 2012-5 AZR 651/10- Juris; BAG 20 April 2011-5 AZR 191/10-BAGE 137, 383) .Eine Leistungsbestimmung entspricht billigem Ermessen, wenn die wesentlichen Umstände des Falls abgewogen und die beiderseitigen Interessen angemessen berücksichtigt worden sind.
  • BAG, 12.01.2005 - 5 AZR 364/04

    Änderungsvorbehalt in einem Formulararbeitsvertrag

  • BAG, 22.04.2010 - 2 AZR 491/09

    Änderungskündigung - Versetzung

  • BAG, 24.01.2017 - 1 AZR 774/14

    Anforderungen an eine Revisionsbegründung - Widerrufsvorbehalt in Allgemeinen

  • BAG, 23.01.1986 - 6 ABR 51/81

    Leitende Angestellte im Ruhrbergbau

  • BAG, 15.02.2005 - 9 AZN 892/04

    Nichtzulassungsbeschwerde; Berufungsverfahren

  • BAG, 29.10.2002 - 1 AZR 573/01

    Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung - Ablösungsprinzip

  • BAG, 25.02.2015 - 1 AZR 642/13

    Pausengewährung - Annahmeverzug

  • BAG, 21.01.1993 - 2 AZR 309/92

    Annahmeverzug und Arbeitsunfähigkeit

  • BAG, 26.04.2005 - 1 ABR 1/04

    Mitbestimmung bei Ausgleich für Nachtarbeit

  • BAG, 25.03.2009 - 7 ABR 2/08

    Leitender Angestellter - Prokura

  • BAG, 06.09.2006 - 5 AZR 703/05

    Freistellung von der Arbeit

  • BAG, 11.10.2006 - 5 AZR 721/05

    Widerruf übertariflicher Leistungen - AGB-Kontrolle

  • BAG, 22.03.2017 - 5 AZR 337/16

    Annahmeverzug - unterlassener Zwischenverdienst

  • LAG Sachsen, 17.07.2019 - 2 Sa 364/18

    Kein ausdrückliches Leistungsangebot des Schuldners bei unwiderruflicher

  • BAG, 28.02.2019 - 8 AZR 201/18

    Betriebsübergang - Verzicht auf das Widerspruchsrecht

  • LAG Hamm, 18.02.2014 - 14 Sa 806/13

    Klageänderung durch Klagehäufung in Berufung

  • BAG, 03.12.1991 - GS 2/90

    Mitbestimmung - Anrechung übertariflicher Zulage.

  • BAG, 14.09.2017 - 5 AS 7/17

    Versetzung - Verbindlichkeit einer Weisung

  • LAG Hessen, 08.11.2017 - 18 Sa 686/17

    Umfang des Direktionsrechts des Arbeitgebers; Zulässigkeit der Zuweisung einer

  • BAG, 23.02.2021 - 5 AZR 213/20

    Annahmeverzug - unterlassener Zwischenverdienst - Böswilligkeit

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 20. Dezember 2019 - 14 Sa 329/19 - aufgehoben.
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