Rechtsprechung
   LAG Hessen, 22.01.2016 - 14 Sa 966/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,16433
LAG Hessen, 22.01.2016 - 14 Sa 966/15 (https://dejure.org/2016,16433)
LAG Hessen, Entscheidung vom 22.01.2016 - 14 Sa 966/15 (https://dejure.org/2016,16433)
LAG Hessen, Entscheidung vom 22. Januar 2016 - 14 Sa 966/15 (https://dejure.org/2016,16433)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,16433) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Hessen

    § 14 Abs. 2 TzBfG, § 242 BGB, § 14 Abs. 2 TzBfG, § 242 BGB
    Hinsichtlich der Frage einer rechtsmissbräuchlichen sachgrundlosen Befristung gem. § 14 II TzBfG ist die Konstellation, in der der Arbeitnehmer zunächst sachgrundlos befristet bei einem Unternehmen als Leiharbeitnehmer eingestellt war und sodann sachgrundlos befristet bei ...

  • IWW

    § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG, § ... 14 Abs. 2 TzBfG, § 242 BGB, § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG, §§ 8 Abs. 2 ArbGG, 511 Abs. 1 ZPO, 64 Abs. 2c ArbGG, §§ 66 Abs. 1 ArbGG, 517, 519, 520 ZPO, § 17 Satz 2 TzBfG, § 7 Halbsatz 1 KSchG, § 69 Abs. 2 ArbGG, Richtlinie 1999/70/EG, Richtlinie 1999/70, §§ 64 Abs. 6 ArbGG, 91 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TzBfG § 14 Abs. 2; BGB § 242
    Sachgrundlose Befristung; Arbeitnehmerüberlassung; Rechtsmissbrauch

  • rechtsportal.de

    TzBfG § 14 Abs. 2 ; BGB § 242
    Rechtsmissbräuchlichkeit der sachgrundlosen Befristung der Einstellung eines Arbeitnehmers bei einem Zeitarbeitsunternehmen und anschließend bei dem entleihenden Unternehmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Rechtsmissbrauch einer Befristung nach Übernahme eines Zeitarbeitnehmers?

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 24.06.2015 - 7 AZR 452/13

    Sachgrundlose Befristung - Anschlussverbot - Rechtsmissbrauch

    Auszug aus LAG Hessen, 22.01.2016 - 14 Sa 966/15
    Der unionsrechtlich vorgegebenen Missbrauchskontrolle ist mit der bereits nach nationalem Recht gebotenen Rechtsmissbrauchs-, Vertragsgestaltungs-, und Umgehungskontrolle (§ 242 BGB) Rechnung getragen (vgl. BAG 24. Juni 2015 - 7 AZR 452/13 - NZA 2015, 1507; BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - BAGE 142, 302; BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 525/11 - BAGE 145, 128).

    Unter Berücksichtigung dieser Möglichkeit, missbräuchliche Gestaltungen zu prüfen und zu verhindern, widerspricht es nicht dem Ziel der EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge (Rahmenvereinbarung) im Anhang der Richtlinie 1999/70/EG des Rates vom 28. Juni 1999 (Richtlinie 1999/70), unter "demselben Arbeitgeber" im Sinne von § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG nur den Vertragsarbeitgeber zu verstehen (BAG 24. Juni 2015 - 7 AZR 452/13 - a. a. O.).

    Dem Gebot des effet utile ist bei der Verhinderung eines rechtsmissbräuchlichen Einsatzes aufeinanderfolgender befristeter Arbeitsverträge im nationalen Recht durch die Möglichkeit, missbräuchliche Gestaltungen zu prüfen und zu verhindern, genügt (BAG 24. Juni 2015 - 7 AZR 452/13 - a. a. O.).

    dd) Das Arbeitsgericht stellt zutreffend dar, dass die Ausnutzung der durch das Teilzeit- und Befristungsgesetz vorgesehenen Gestaltungsmöglichkeiten gerade auch gegen § 242 BGB verstoßen kann, wenn mehrere rechtlich und tatsächlich verbundene Vertragsarbeitgeber im bewussten und gewollten Zusammenwirken aufeinander folgende befristete Arbeitsverträge mit einem Arbeitnehmer ausschließlich deshalb schließen, um auf diese Weise über die nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG vorgesehene Befristungsmöglichkeit hinaus sachgrundlose Befristungen aneinanderreihen zu können (BAG 24. Juni 2005 - 7 AZR 452/13 - a. a. O; BAG 4. Dezember 2013 - 7 AZR 290/12 - BAGE 146, 371; BAG 19. März 2014 - 7 AZR 527/12 - NZA 2014, 840).

    Besteht der Zweck des Arbeitgeberwechsels allein darin, dass die verbundenen Arbeitgeber eine nach § 14 Abs. 2 TzBfG nicht mehr zulässige sachgrundlose Befristung mit dem selben Arbeitnehmer erreichen wollen, kann sich der unredliche Vertragspartner auf solche eine Befristung nicht berufen (BAG 24. Juni 2015 - 7 AZR 452/13 - a. a. O.; BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 525/11 - BAGE 145, 128).

    Ein "einander nicht unähnliches tarifvertragliches (Entgelt-) Regime" der gleichen Branche (vgl. BAG 24. Juni 2015 - 7 AZR 452/13 - NZA 2015, 1507) ist hier gerade nicht gegeben.

  • BAG, 15.05.2013 - 7 AZR 525/11

    Sachgrundlose Befristung - Rechtsmissbrauch

    Auszug aus LAG Hessen, 22.01.2016 - 14 Sa 966/15
    Der unionsrechtlich vorgegebenen Missbrauchskontrolle ist mit der bereits nach nationalem Recht gebotenen Rechtsmissbrauchs-, Vertragsgestaltungs-, und Umgehungskontrolle (§ 242 BGB) Rechnung getragen (vgl. BAG 24. Juni 2015 - 7 AZR 452/13 - NZA 2015, 1507; BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - BAGE 142, 302; BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 525/11 - BAGE 145, 128).

    Besteht der Zweck des Arbeitgeberwechsels allein darin, dass die verbundenen Arbeitgeber eine nach § 14 Abs. 2 TzBfG nicht mehr zulässige sachgrundlose Befristung mit dem selben Arbeitnehmer erreichen wollen, kann sich der unredliche Vertragspartner auf solche eine Befristung nicht berufen (BAG 24. Juni 2015 - 7 AZR 452/13 - a. a. O.; BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 525/11 - BAGE 145, 128).

    Das Arbeitsgericht hat bei der Bejahung der Rechtsmissbräuchlichkeit nicht ausreichend berücksichtigt, dass sich die hier zu beurteilende Konstellation grundsätzlich von derjenigen unterscheidet, in der der Arbeitnehmer zunächst vom späteren Entleihunternehmen befristet eingestellt wurde und nach Ablauf der Höchstbefristung bei dem Verleihunternehmen befristet eingestellt wird, um wiederrum an das Unternehmen verliehen zu werden, in dem er ursprünglich tätig war (vgl. zu dieser Fallgestaltung BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 525/11 - BAGE 145, 128) .

  • BAG, 18.07.2012 - 7 AZR 443/09

    Vertretungsbefristung - Rechtsmissbrauchskontrolle

    Auszug aus LAG Hessen, 22.01.2016 - 14 Sa 966/15
    Der unionsrechtlich vorgegebenen Missbrauchskontrolle ist mit der bereits nach nationalem Recht gebotenen Rechtsmissbrauchs-, Vertragsgestaltungs-, und Umgehungskontrolle (§ 242 BGB) Rechnung getragen (vgl. BAG 24. Juni 2015 - 7 AZR 452/13 - NZA 2015, 1507; BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - BAGE 142, 302; BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 525/11 - BAGE 145, 128).
  • BAG, 19.03.2014 - 7 AZR 527/12

    Sachgrundlose Befristung - Anschlussverbot - Rechtsmissbrauch

    Auszug aus LAG Hessen, 22.01.2016 - 14 Sa 966/15
    dd) Das Arbeitsgericht stellt zutreffend dar, dass die Ausnutzung der durch das Teilzeit- und Befristungsgesetz vorgesehenen Gestaltungsmöglichkeiten gerade auch gegen § 242 BGB verstoßen kann, wenn mehrere rechtlich und tatsächlich verbundene Vertragsarbeitgeber im bewussten und gewollten Zusammenwirken aufeinander folgende befristete Arbeitsverträge mit einem Arbeitnehmer ausschließlich deshalb schließen, um auf diese Weise über die nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG vorgesehene Befristungsmöglichkeit hinaus sachgrundlose Befristungen aneinanderreihen zu können (BAG 24. Juni 2005 - 7 AZR 452/13 - a. a. O; BAG 4. Dezember 2013 - 7 AZR 290/12 - BAGE 146, 371; BAG 19. März 2014 - 7 AZR 527/12 - NZA 2014, 840).
  • BAG, 04.12.2013 - 7 AZR 290/12

    Sachgrundlose Befristung - Rechtsmissbrauch

    Auszug aus LAG Hessen, 22.01.2016 - 14 Sa 966/15
    dd) Das Arbeitsgericht stellt zutreffend dar, dass die Ausnutzung der durch das Teilzeit- und Befristungsgesetz vorgesehenen Gestaltungsmöglichkeiten gerade auch gegen § 242 BGB verstoßen kann, wenn mehrere rechtlich und tatsächlich verbundene Vertragsarbeitgeber im bewussten und gewollten Zusammenwirken aufeinander folgende befristete Arbeitsverträge mit einem Arbeitnehmer ausschließlich deshalb schließen, um auf diese Weise über die nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG vorgesehene Befristungsmöglichkeit hinaus sachgrundlose Befristungen aneinanderreihen zu können (BAG 24. Juni 2005 - 7 AZR 452/13 - a. a. O; BAG 4. Dezember 2013 - 7 AZR 290/12 - BAGE 146, 371; BAG 19. März 2014 - 7 AZR 527/12 - NZA 2014, 840).
  • LAG Hessen, 28.04.2017 - 14 Sa 809/16

    Hinsichtlich der Frage einer rechtsmissbräuchlichen sachgrundlosen Befristung

    Insoweit hat sich das Arbeitsgericht der Entscheidung der erkennenden Kammer vom 22. Januar 2016 (14 Sa 966/15) angeschlossen, die in einem vergleichbaren Fall ergangen ist.

    Hinsichtlich der Entscheidung der erkennenden Kammer vom 22. Januar 2016 (14 Sa 966/15), auf die sich das Arbeitsgericht gestützt hat, rügt der Kläger, soweit diese verlange, dass der Arbeitnehmer nachweise, dass Entleihunternehmen und Vorarbeitgeber bereits beim Vertragsschluss zwischen Arbeitnehmer und Vorarbeitgeber rechtsmissbräuchliches Vorgehen geplant haben, seien die Anforderungen zu hoch angesetzt.

    Die Kammer schließt sich insofern den Ausführungen des Arbeitsgerichts zur nicht ausreichend erfolgten Darlegung von Indizien für einen Rechtsmissbrauch durch den Kläger unter dessen Bezugnahme auf die Entscheidung der erkennenden Kammer vom 22. Januar 2016 (14 Sa 966/15) ausdrücklich an und macht sich diese zu eigen, § 69 Abs. 2 ArbGG.

  • LAG Hessen, 28.04.2017 - 14 Sa 813/16

    Hinsichtlich der Frage einer rechtsmissbräuchlichen sachgrundlosen Befristung

    Insoweit hat sich das Arbeitsgericht der Entscheidung der erkennenden Kammer vom 22. Januar 2016 (14 Sa 966/15) angeschlossen, die in einem vergleichbaren Fall ergangen ist.

    Hinsichtlich der Entscheidung der erkennenden Kammer vom 22. Januar 2016 (14 Sa 966/15), auf die sich das Arbeitsgericht gestützt hat, rügt sie, soweit diese verlange, dass der Arbeitnehmer nachweise, dass das Entleihunternehmen und der Vorarbeitgeber bereits beim Vertragsschluss zwischen Arbeitnehmer und Vorarbeitgeber rechtsmissbräuchliches Vorgehen geplant haben, seien die Anforderungen zu hoch angesetzt.

    Die Kammer schließt sich insofern den Ausführungen des Arbeitsgerichts zur nicht ausreichend erfolgten Darlegung von Indizien für einen Rechtsmissbrauch durch die Klägerin unter dessen Bezugnahme auf die Entscheidung der erkennenden Kammer vom 22. Januar 2016 (14 Sa 966/15) ausdrücklich an und macht sich diese zu eigen, § 69 Abs. 2 ArbGG.

  • LAG Hessen, 28.04.2017 - 14 Sa 810/16

    Hinsichtlich der Frage einer rechtsmissbräuchlichen sachgrundlosen Befristung

    Insoweit hat sich das Arbeitsgericht der Entscheidung der erkennenden Kammer vom 22. Januar 2016 (14 Sa 966/15) angeschlossen, die in einem vergleichbaren Fall ergangen ist.

    Hinsichtlich der Entscheidung der erkennenden Kammer vom 22. Januar 2016 (14 Sa 966/15), auf die sich das Arbeitsgericht gestützt hat, rügt der Kläger, soweit dieses verlange, dass der Arbeitnehmer nachweise, dass Entleihunternehmen und Vorarbeitgeber bereits beim Vertragsschluss zwischen Arbeitnehmer und Vorarbeitgeber rechtsmissbräuchliches Vorgehen geplant haben, seien die Anforderungen zu hoch angesetzt.

    Die Kammer schließt sich insofern den Ausführungen des Arbeitsgerichts zur nicht ausreichend erfolgten Darlegung von Indizien für einen Rechtsmissbrauch durch den Kläger unter dessen Bezugnahme auf die Entscheidung der erkennenden Kammer vom 22. Januar 2016 (14 Sa 966/15) ausdrücklich an und macht sich diese zu eigen, § 69 Abs. 2 ArbGG.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 11.03.2021 - 21 Sa 1293/20

    Sachgrundlose Befristung im Anschluss an Leiharbeit - Umgehung der

    Denn auch ein befristeter Arbeitsvertrag ist ein Arbeitsvertrag und macht das Arbeitsverhältnis grundsätzlich weniger prekär als das eines oder einer Leiharbeitnehmer:in (vergleiche Hessisches LAG (Landesarbeitsgericht) 22. Januar 2016 - 14 Sa 966/15 - Rn. 37 zitiert nach juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht