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   LAG Hessen, 21.11.2016 - 16 Sa 1257/15   

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https://dejure.org/2016,53210
LAG Hessen, 21.11.2016 - 16 Sa 1257/15 (https://dejure.org/2016,53210)
LAG Hessen, Entscheidung vom 21.11.2016 - 16 Sa 1257/15 (https://dejure.org/2016,53210)
LAG Hessen, Entscheidung vom 21. November 2016 - 16 Sa 1257/15 (https://dejure.org/2016,53210)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 611 Absatz 1 BGB, § 1 MiLoG, § 611 Abs. 1 BGB, § 1 MiLoG
    Rufbereitschaft ist keine mindestlohnpflichtige Arbeitszeit.

  • IWW

    § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 TzBfG, § 8 Abs. 2, § 511 Abs. 1 ZPO, § 64 Abs. 2b ArbGG, § 66 Abs. 1 ArbGG, § 519, § 520 ZPO, § 17 TzBfG, § 611 Absatz 1 BGB, § 92 Absatz 1 ZPO, § 72 Absatz 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611 Abs. 1; MiLoG § 1
    Kein Mindestlohn bei Rufbereitschaft

  • rechtsportal.de

    BGB § 611 Abs. 1 ; MiLoG § 1
    Anspruch auf Zahlung des Mindestlohns für Zeiten der Rufbereitschaft eines Busfahrers

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.02.2016 - 2 Sa 378/15

    Mindestentgelt in der Pflegebranche - Privathaushalt

    Auszug aus LAG Hessen, 21.11.2016 - 16 Sa 1257/15
    Wegezeiten in dieser Größenordnung sind nicht unüblich und deshalb vom Arbeitgeber auch bei Rufbereitschaft, die herkömmlicherweise überwiegend zu Hause geleistet wird, generell hinzunehmen (BAG 31. Januar 2002 - 6 AZR 214/00 - Rn. 22, ZTR 2002, 432 [BAG 31.01.2002 - 6 AZR 214/00] ; LAG Rheinland-Pfalz 11. Februar 2016 - 2 Sa 378/15 - Rn. 25).
  • BAG, 31.01.2002 - 6 AZR 214/00

    Rufbereitschaft - Zeitvorgabe zur Arbeitsaufnahme

    Auszug aus LAG Hessen, 21.11.2016 - 16 Sa 1257/15
    Wegezeiten in dieser Größenordnung sind nicht unüblich und deshalb vom Arbeitgeber auch bei Rufbereitschaft, die herkömmlicherweise überwiegend zu Hause geleistet wird, generell hinzunehmen (BAG 31. Januar 2002 - 6 AZR 214/00 - Rn. 22, ZTR 2002, 432 [BAG 31.01.2002 - 6 AZR 214/00] ; LAG Rheinland-Pfalz 11. Februar 2016 - 2 Sa 378/15 - Rn. 25).
  • BAG, 11.07.2006 - 9 AZR 519/05

    Dienstreise - Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Hessen, 21.11.2016 - 16 Sa 1257/15
    In der Sache muss der Arbeitnehmer seine jederzeitige Erreichbarkeit sicherstellen (BAG 11. Juli 2006 - 9 AZR 519/05, Rn. 41, NZA 2007, 155 [BAG 11.07.2006 - 9 AZR 519/05] ).
  • BAG, 29.06.2016 - 5 AZR 716/15

    Mindestlohn - Vergütung von Bereitschaftszeiten

    Auszug aus LAG Hessen, 21.11.2016 - 16 Sa 1257/15
    Zwar sind Bereitschaftszeiten vergütungspflichtige Arbeit im Sinne von § 611 Absatz 1 BGB, sodass jede erbrachte Zeitstunde mit dem gesetzlichen Mindestlohn zu vergüten ist (Bundesarbeitsgericht 29. Juni 2016 - 5 AZR 716/15 - Rn. 28-30).
  • BAG, 19.11.2014 - 5 AZR 1101/12

    Mindestentgelt in der Pflegebranche

    Auszug aus LAG Hessen, 21.11.2016 - 16 Sa 1257/15
    Rufbereitschaft setzt - in Abgrenzung zum Bereitschaftsdienst - voraus, dass der Arbeitnehmer nicht gezwungen ist, sich am Arbeitsplatz oder einer anderen vom Arbeitgeber bestimmten Stelle aufzuhalten, sondern - unter freier Wahl des Aufenthaltsorts - lediglich jederzeit erreichbar sein muss, um auf Abruf des Arbeitgebers die Arbeit alsbald aufnehmen zu können (BAG 19. November 2014 - 5 AZR 1101/12 - Rn. 18, AP BGB § 611 Nr. 24).
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