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   LAG Hessen, 21.01.2019 - 16 Ta 301/18   

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LAG Hessen, 21.01.2019 - 16 Ta 301/18 (https://dejure.org/2019,1966)
LAG Hessen, Entscheidung vom 21.01.2019 - 16 Ta 301/18 (https://dejure.org/2019,1966)
LAG Hessen, Entscheidung vom 21. Januar 2019 - 16 Ta 301/18 (https://dejure.org/2019,1966)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 17a Absatz 4 Satz 3 GVG, §§ 48 Absatz 1, 78 ArbGG, § 567 Absatz 1 ZPO, § 2 Absatz 1 Nr. 3a ArbGG
    § 17a Absatz 4 Satz 3 GVG, §§ 48 Absatz 1, 78 ArbGG, § 567 Absatz 1 ZPO, § 2 Absatz 1 Nr. 3a ArbGG, ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Richtige Verfahrensart für eine Streitigkeit zwischen einem freigestellten Betriebsratsmitglied und dem Arbeitgeber über die Lage des Urlaubs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 12.06.2018 - 9 AZB 9/18

    Bestimmung der zulässigen Verfahrensart - Arbeitsentgelt von

    Auszug aus LAG Hessen, 21.01.2019 - 16 Ta 301/18
    Mit Beschluss vom 12. Juni 2018 -9 AZB 9/18- hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass Verfahren, die den Anspruch eines Betriebsratsmitglieds auf Zahlung von Arbeitsentgelt für die durch Wahrnehmung von Betriebsratsaufgaben ausgefallene berufliche Tätigkeit (§ 37 Abs. 2 BetrVG) bzw. einen Vergütungsanspruch eines gemäß § 38 BetrVG freigestellten Betriebsratsmitglieds zum Gegenstand haben, bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern aus dem Arbeitsverhältnis iSd. § 2 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a ArbGG sind und nicht zu den "Angelegenheiten aus dem Betriebsverfassungsgesetz" gemäß § 2a Abs. 1 Nr. 1 ArbGG gehören.

    Im Beschwerdeverfahren nach § 48 Abs. 1 ArbGG i.V.m. § 80 Abs. 3 ArbGG, § 17 Buchst. a Abs. 4 GVG bestimmen sich die Kostenregelungen nach der Verfahrensart, in die der Rechtsstreit verwiesen wird (Bundesarbeitsgericht 12. Juni 2018 -9 AZB 9/18- Rn. 12ff), hier also dem Urteilsverfahren.

  • BAG, 17.06.2003 - 3 ABR 43/02

    Verschlechternde Ablösung einer Gesamtzusage durch Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Hessen, 21.01.2019 - 16 Ta 301/18
    Immer wenn die betriebsverfassungsrechtliche Ordnung des Betriebs und die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Betriebspartner als Träger dieser Ordnung im Streit stehen, sollen darüber die Gerichte für Arbeitssachen im Beschlussverfahren als der dafür geschaffenen und besonders geeigneten Verfahrensart entscheiden (BAG 17. Juni 2003 - 3 ABR 43/02 - zu B II 1 a der Gründe, BAGE 106, 301).
  • BAG, 13.03.2001 - 1 AZB 19/00

    Verfahrensart für den Unterlassungsanspruch einer Gewerkschaft

    Auszug aus LAG Hessen, 21.01.2019 - 16 Ta 301/18
    Diese müssen sich nicht unmittelbar aus dem BetrVG ergeben, sondern können ihre Grundlage auch in Tarifverträgen oder anderen Rechtsvorschriften haben (BAG 13. März 2001 - 1 AZB 19/00 - zu C I 1 der Gründe mwN, BAGE 97, 167).
  • BAG, 30.06.1993 - 7 ABR 45/92

    Kosten der Lohnzahlungsklage eines Betriebsratsmitgliedes

    Auszug aus LAG Hessen, 21.01.2019 - 16 Ta 301/18
    Sie sind daher im Urteilsverfahren zu entscheiden (st. Rspr., vgl. BAG 30. Juni 1993 - 7 ABR 45/92 - zu B II 1 der Gründe mwN, BAGE 73, 314; 30. Januar 1973 - 1 ABR 22/72 - zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 30.01.1973 - 1 ABR 22/72

    Betriebsratsmitglied - Versäumnis der Arbeitszeit - Geltendmachung von

    Auszug aus LAG Hessen, 21.01.2019 - 16 Ta 301/18
    Sie sind daher im Urteilsverfahren zu entscheiden (st. Rspr., vgl. BAG 30. Juni 1993 - 7 ABR 45/92 - zu B II 1 der Gründe mwN, BAGE 73, 314; 30. Januar 1973 - 1 ABR 22/72 - zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 29.06.2011 - 7 ABR 135/09

    Ab- und Rückmeldepflicht von Betriebsratsmitgliedern

    Auszug aus LAG Hessen, 21.01.2019 - 16 Ta 301/18
    Soweit sich der Antragsteller auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 29. Juni 2011 -7 ABR 135/09- bezieht, betrifft diese die Ab- und Rückmeldepflicht von Betriebsratsmitgliedern bei Ausübung von Betriebsratstätigkeiten am Arbeitsplatz und ist daher mit dem vorliegenden Fall nicht vergleichbar.
  • BAG, 25.11.1992 - 7 ABR 80/91
    Auszug aus LAG Hessen, 21.01.2019 - 16 Ta 301/18
    Für das Vorliegen einer betriebsverfassungsrechtlichen Streitigkeit ist entscheidend, ob der geltend gemachte Anspruch bzw. die begehrte Feststellung ihre Rechtsgrundlage in einem betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsverhältnis hat (vgl. BAG 25. November 1992 - 7 ABR 80/91 - zu B II 2 der Gründe; GK-ArbGG/Ahrendt Stand Juni 2018 § 2a Rn. 17; Fitting 29. Aufl. Anhang 3 ArbGG Rn. 7).
  • BAG, 09.09.2015 - 7 ABR 69/13

    Abmahnung eines Betriebsratsmitglieds - Anspruch auf Entfernung der Abmahnung aus

    Auszug aus LAG Hessen, 21.01.2019 - 16 Ta 301/18
    Das Verfahren muss sich auf das betriebsverfassungsrechtliche Verhältnis der Betriebspartner beziehen (vgl. BAG 9. September 2015 - 7 ABR 69/13 - Rn. 13).
  • ArbG Frankfurt/Main, 05.07.2018 - 19 BV 136/18
    Auszug aus LAG Hessen, 21.01.2019 - 16 Ta 301/18
    Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 5. Juli 2018 - 19 BV 136/18 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
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