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   LAG Hessen, 21.10.2014 - 12 Ta 6/14   

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https://dejure.org/2014,54433
LAG Hessen, 21.10.2014 - 12 Ta 6/14 (https://dejure.org/2014,54433)
LAG Hessen, Entscheidung vom 21.10.2014 - 12 Ta 6/14 (https://dejure.org/2014,54433)
LAG Hessen, Entscheidung vom 21. Oktober 2014 - 12 Ta 6/14 (https://dejure.org/2014,54433)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 887; HGB § 87c Abs. 2
    Zur im Wege der Auslegung zu ermittelnden Bestimmtheit eines Titels auf Erteilung eines Buchauszugs nach § 87 c Abs. 2 HGB .

  • rechtsportal.de

    ZPO § 887 ; HGB § 87c Abs. 2
    Anforderungen an die Bestimmtheit der Verteilung zur Erteilung eines Buchauszugs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Auslegung, Bestimmtheit, Buchauszugserteilung, Vollstreckungstitel, sofortige Beschwerde, Auskunft, Provisionszahlung, Vollstreckungsantrag, Bestimmtheitsgrundsatz, Rechtsstaatsgebot, Informationspflicht, Auskunftspflicht, Teil-Anerkenntnisurteil, Provisionsregelung, ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 15.04.2009 - 3 AZB 93/08

    Zwangsvollstreckung - hinreichende Bestimmtheit eines ausgeurteilten

    Auszug aus LAG Hessen, 21.10.2014 - 12 Ta 6/14
    Dessen Aufgabe ist es zu klären, ob der Schuldner einer festgelegten Verpflichtung nachgekommen ist, nicht aber, worin die Verpflichtung besteht und ob das Urteil zu Recht ergangen ist (BAG 15.04.2009 - 3 AZB 93/08 - NZA 2009, 917).

    Soweit das Gericht davon Gebrauch gemacht hat, sind diese Unterlagen deshalb als Teil des vollstreckbaren Titels zu betrachten und können zur Auslegung herangezogen werden.(BAG Beschluss v. 15.04.2009 - 3 AZB 93/08 - juris; Hess LAG 23.1.2003 - 16 Ta 672/02; Hess LAG 25.06.2007 - 12 Ta 194/07).

  • BGH, 20.01.2011 - I ZB 67/09

    Abrechnung über Provision des Handelsvertreters: Anforderungen an einen

    Auszug aus LAG Hessen, 21.10.2014 - 12 Ta 6/14
    Für die Erteilung eines Buchauszugs gelten darüber hinaus nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH 21.03.2001 - VIII ZR 149/99; 20.01.2011 - I ZB 67/09) ergänzend noch folgende Grundsätze: der Buchauszug gemäß 87c Abs. 2 HGB muss die im Zeitpunkt seiner Aufstellung für die Berechnung, die Höhe und die Fälligkeit der Provisionen relevanten Geschäftsverhältnisse vollständig widerspiegeln, soweit sie sich aus den Büchern des Unternehmens entnehmen lassen.

    Das gilt bis zum Zeitpunkt der Entscheidung über die sofortige Beschwerde (BGH Beschluss v. 5.11.2004, IXa ZB 32/04; BGH 20.01.2011 - I ZB 67/09; Zöller/Stöber ZPO 28. Aufl. § 888 Rn. 11).

  • BGH, 05.11.2004 - IXa ZB 32/04

    Beachtlichkeit des Einwandes der Erfüllung im Zwangsvollstreckungsverfahren

    Auszug aus LAG Hessen, 21.10.2014 - 12 Ta 6/14
    Das gilt bis zum Zeitpunkt der Entscheidung über die sofortige Beschwerde (BGH Beschluss v. 5.11.2004, IXa ZB 32/04; BGH 20.01.2011 - I ZB 67/09; Zöller/Stöber ZPO 28. Aufl. § 888 Rn. 11).
  • BGH, 21.03.2001 - VIII ZR 149/99

    Form und Umfang des Buchauszuges

    Auszug aus LAG Hessen, 21.10.2014 - 12 Ta 6/14
    Für die Erteilung eines Buchauszugs gelten darüber hinaus nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH 21.03.2001 - VIII ZR 149/99; 20.01.2011 - I ZB 67/09) ergänzend noch folgende Grundsätze: der Buchauszug gemäß 87c Abs. 2 HGB muss die im Zeitpunkt seiner Aufstellung für die Berechnung, die Höhe und die Fälligkeit der Provisionen relevanten Geschäftsverhältnisse vollständig widerspiegeln, soweit sie sich aus den Büchern des Unternehmens entnehmen lassen.
  • OLG Saarbrücken, 15.06.2001 - 1 U 78/01

    Teilurteil, Buchauszug, Unzulässigkeit eines auf einen bestimmten Zeitraum

    Auszug aus LAG Hessen, 21.10.2014 - 12 Ta 6/14
    Er bleibt nicht hinter den - von der Schuldnerin herangezogenen - Anforderungen an einen "umfassenden" Buchauszug im Urteil des OLG Saarbrücken vom 15.06.2001 (1 U 78/01) zurück.
  • LAG Hessen, 30.11.2015 - 10 Ta 328/15

    Bei dem Anspruch auf Erteilung von Auskünften über die verdienten Provisionen

    Der Titel ist notfalls auszulegen, wobei auf das gesetzliche Leitbild in § 87c Abs. 3 HGB abgestellt werden kann (Anschluss an Hess. LAG 21. Oktober 2014 - 12 Ta 6/14 - Juris).

    Unklarheiten über den Inhalt der Verpflichtung dürfen deshalb nicht aus dem Erkenntnisverfahren ins Vollstreckungsverfahren verlagert werden (vgl. BAG 15. April 2009 - 3 AZB 93/08 - Rn. 16, NZA 2009, 917 [BAG 15.04.2009 - 3 AZB 93/08] ; Hess. LAG 21. Oktober 2014 - 12 Ta 6/14 - Rn. 15, Juris; Hess. LAG 21. Januar 2014 - 12 Ta 191/13 - Rn. 9, Juris).

    Soweit das Gericht davon Gebrauch gemacht hat, sind diese Unterlagen deshalb als Teil des vollstreckbaren Titels zu betrachten und können zur Auslegung herangezogen werden (vgl. BAG 15. April 2009 - 3 AZB 93/08 - Rn. 18, NZA 2009, 917 [BAG 15.04.2009 - 3 AZB 93/08] ; Hess. LAG 21. Oktober 2014 - 12 Ta 6/14 - Rn. 16, Juris).

    Das Hess. LAG hat bereits entschieden, dass bei der Auslegung eines Titels gerichtet auf Erteilung eines Buchauszugs ergänzend die Bestimmung in § 87c Abs. 2 HGB heranzuziehen ist (vgl. Hess. LAG 21. Oktober 2014 - 12 Ta 6/14 -Rn. 17, Juris).

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