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LAG Hessen, 21.12.1995 - 5 TaBV 33/95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Pflichten des Arbeitgebers bei der Entgegennahme beziehungsweise Duldung von Überstunden und Mehrarbeit; Durchführung einer Gleitzeitbetriebsvereinbarung; Mitbestimmungpflicht bezüglich unvergüteter Überstunden beziehungsweise Mehrarbeit bei Vorliegen eines kollektiven ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BetrVG § 77 Abs. 1 § 87 Abs. 1 Nr. 3
Arbeitszeit: Gleitzeitvereinbarung - Durchführung - Mitbestimmung durch den Betriebsrat
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 14.12.1994 - 9 BV 243/93
- LAG Hessen, 21.12.1995 - 5 TaBV 33/95
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 23.06.1992 - 1 ABR 11/92
Keine Mehrarbeit ohne Zustimmung des Betriebsrats
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 28.10.1992 - 7 ABR 14/92
Ladung der Betriebsratsmitglieder mit dem Tagesordnungspunkt "Verschiedenes"
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- LAG Baden-Württemberg, 11.07.2002 - 2 TaBV 2/01
Betriebsvereinbarung über gleitende Arbeitszeit - Verfall von Arbeitszeitguthaben
Im Gegenteil besteht ein noch höheres Schutzbedürfnis der Arbeitnehmer, wenn sie zusätzliche Arbeit unvergütet leisten (Hessisches LAG 21.12.96 - 5 TaBV 33/95 - AuR 97, 124, 09.10.97 - 5 TaBV 8/97 - AuR 98, 170). - LAG Hessen, 09.10.1997 - 5 TaBV 8/97
Arbeitszeit: Durchführungsverpflichtung einer Gleitzeitvereinbarung
Jedenfalls ist nicht damit gemeint eine bloße Anhörung oder eine Abstimmung (vgl. den Beschluss in Sachen 5 TaBV 33/95 - Bl. 83 - 109 d.A., insbesondere Bl. 108 d.A.) oder eine nachträgliche Genehmigung oder nachträgliche Information.