Rechtsprechung
   LAG Hessen, 22.04.1997 - 9 Sa 2125/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,2296
LAG Hessen, 22.04.1997 - 9 Sa 2125/96 (https://dejure.org/1997,2296)
LAG Hessen, Entscheidung vom 22.04.1997 - 9 Sa 2125/96 (https://dejure.org/1997,2296)
LAG Hessen, Entscheidung vom 22. April 1997 - 9 Sa 2125/96 (https://dejure.org/1997,2296)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,2296) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung / Auflösungsvertrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG §§ 9 10
    Berufung: Zulässigkeit - Beschwer - Höhe der Abfindung im Auflösungsurteil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1998, 230
  • BB 1998, 376
  • NZA-RR 1998, 162 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 13.10.1981 - VI ZR 162/80

    Beschwer bei unbeziffertem Leistungsantrag

    Auszug aus LAG Hessen, 22.04.1997 - 9 Sa 2125/96
    Es kann dahinstehen, ob der erstinstanzliche Antrag der Beklagten, das Arbeitsverhältnis aufzulösen, nicht mangels hinreichender Bestimmtheit gem. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO unzulässig war oder aber der Antragsteller, auch wenn das Gesetz einen Anspruch der Höhe nach in das Ermessen des Gerichts stellt, wie bei einem Auflösungsantrag nach §§ 9, 10, 14 KSchG , zumindest die Größenordnung zu benennen hat, in der sich sein Anspruch oder die Leistung bewegen soll (BGHZ 45, 91, 93; BGH Urteil vom 24.04.1975 - III ZR 7/73 - VersR 1975, 856, 857; vom 13.10.1981 - VI ZR 162/80 - NJW 1982, 340 f.; anderer Ansicht von Hoyningen-Huene, KSchG , 12. Aufl., § 9 Randnr. 57; wohl auch Kittner/ Trittin, Kündigungsschutzrecht, § 9 KSchG Randnr. 47; KR-Spilger, 4. Aufl., § 9 KSchG Randnr. 87, § 10 KSchG Randnr. 65; abweichend für den Fall des Auflösungsantrags des Arbeitnehmers Bader/Bram/Dörner/Wenzel, KSchG , § 9 Anmerkung 9).

    Dann handelte es sich bei den niedrigeren Vorstellungen der Beklagten E. um Wünsche oder Hoffnungen, denen jede prozessuale Verbindlichkeit fehlt (BGHZ 45, 91, 93; BGH Urteil vom 13.10.1981, a.a.O.., 341).

    Allerdings kann in diesen Fällen ausnahmsweise dann, wenn der erstinstanzlichen Verurteilung ein grober Ermessensfehler zugrunde liegt, gleichwohl von einer insoweit zulässigen Berufung ausgegangen werden (BGHZ 45, 91, 94; Urteil vom 13.10.1981, a.a.O.., 341).

  • BGH, 01.02.1966 - VI ZR 193/64

    Beschwer bei unbeziffertem (Schmerzensgeld-)Antrag

    Auszug aus LAG Hessen, 22.04.1997 - 9 Sa 2125/96
    Es kann dahinstehen, ob der erstinstanzliche Antrag der Beklagten, das Arbeitsverhältnis aufzulösen, nicht mangels hinreichender Bestimmtheit gem. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO unzulässig war oder aber der Antragsteller, auch wenn das Gesetz einen Anspruch der Höhe nach in das Ermessen des Gerichts stellt, wie bei einem Auflösungsantrag nach §§ 9, 10, 14 KSchG , zumindest die Größenordnung zu benennen hat, in der sich sein Anspruch oder die Leistung bewegen soll (BGHZ 45, 91, 93; BGH Urteil vom 24.04.1975 - III ZR 7/73 - VersR 1975, 856, 857; vom 13.10.1981 - VI ZR 162/80 - NJW 1982, 340 f.; anderer Ansicht von Hoyningen-Huene, KSchG , 12. Aufl., § 9 Randnr. 57; wohl auch Kittner/ Trittin, Kündigungsschutzrecht, § 9 KSchG Randnr. 47; KR-Spilger, 4. Aufl., § 9 KSchG Randnr. 87, § 10 KSchG Randnr. 65; abweichend für den Fall des Auflösungsantrags des Arbeitnehmers Bader/Bram/Dörner/Wenzel, KSchG , § 9 Anmerkung 9).

    Dann handelte es sich bei den niedrigeren Vorstellungen der Beklagten E. um Wünsche oder Hoffnungen, denen jede prozessuale Verbindlichkeit fehlt (BGHZ 45, 91, 93; BGH Urteil vom 13.10.1981, a.a.O.., 341).

    Allerdings kann in diesen Fällen ausnahmsweise dann, wenn der erstinstanzlichen Verurteilung ein grober Ermessensfehler zugrunde liegt, gleichwohl von einer insoweit zulässigen Berufung ausgegangen werden (BGHZ 45, 91, 94; Urteil vom 13.10.1981, a.a.O.., 341).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.05.1981 - 6 Sa 56/81

    Kündigung; Streitwert

    Auszug aus LAG Hessen, 22.04.1997 - 9 Sa 2125/96
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der von der Beklagten zitierten Entscheidung des LAG Rheinland-Pfalz vom 15. Mai 1981 - 6 Sa 56/81 (EzA § 61 ArbGG 1979 Nr. 8) -, die sich mit dieser Frage gar nicht beschäftigt.
  • BGH, 24.04.1975 - III ZR 7/73

    Unzulässigkeit eines unbezifferten Leistungsantrags bei Fehlen der Angaben über

    Auszug aus LAG Hessen, 22.04.1997 - 9 Sa 2125/96
    Es kann dahinstehen, ob der erstinstanzliche Antrag der Beklagten, das Arbeitsverhältnis aufzulösen, nicht mangels hinreichender Bestimmtheit gem. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO unzulässig war oder aber der Antragsteller, auch wenn das Gesetz einen Anspruch der Höhe nach in das Ermessen des Gerichts stellt, wie bei einem Auflösungsantrag nach §§ 9, 10, 14 KSchG , zumindest die Größenordnung zu benennen hat, in der sich sein Anspruch oder die Leistung bewegen soll (BGHZ 45, 91, 93; BGH Urteil vom 24.04.1975 - III ZR 7/73 - VersR 1975, 856, 857; vom 13.10.1981 - VI ZR 162/80 - NJW 1982, 340 f.; anderer Ansicht von Hoyningen-Huene, KSchG , 12. Aufl., § 9 Randnr. 57; wohl auch Kittner/ Trittin, Kündigungsschutzrecht, § 9 KSchG Randnr. 47; KR-Spilger, 4. Aufl., § 9 KSchG Randnr. 87, § 10 KSchG Randnr. 65; abweichend für den Fall des Auflösungsantrags des Arbeitnehmers Bader/Bram/Dörner/Wenzel, KSchG , § 9 Anmerkung 9).
  • BAG, 24.11.1983 - 2 AZR 327/82

    Kündigung

    Auszug aus LAG Hessen, 22.04.1997 - 9 Sa 2125/96
    Wenn und soweit nämlich der Kläger sich in einer Weise eingelassen hat, die sein Verhalten in einem anderen Licht, insbesondere ein Verschulden als nicht gegeben, erscheinen läßt, war es Sache der Beklagten, den Vortrag des Klägers - ggf. unter Beweisantritt - substantiiert zu widerlegen (BAG Urteil vom 12.08.1976 - 2 AZR 237/75 - AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969; vom 24.11.1983 - 2 AZR 327/82 - AP Nr. 76 zu § 626 BGB unter B III 1; vom 06.08.1987 - 2 AZR 226/87 - AP Nr. 97 zu § 626 BGB ).
  • BAG, 14.01.1986 - 1 ABR 75/83

    Mitbestimmung beim Radiohören im Betrieb

    Auszug aus LAG Hessen, 22.04.1997 - 9 Sa 2125/96
    bb) Zwar schuldete der Kläger der Beklagten entgegen der Ansicht des Arbeitsgerichts keine Arbeit nur "mittlerer Art und Güte", da es sich bei der nach dem Arbeitsvertrag zu leistenden Arbeit nicht um eine Gattungsschuld gem. § 279 BGB , sondern um die Erbringung der individuell vereinbarten Einzelleistungen als Lackierer- und Spenglermeister i.V.m. dem "Aufgabenbild" handelte, sondern einwandfreie Arbeit (BAG Beschluß vom 14.01.1986 - 1 ABR 75/83 - AP Nr. 10 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes unter B 2).
  • BAG, 12.08.1976 - 2 AZR 237/75

    Beweislast des Arbeitgebers für Arbeitsfähigkeit des Arbeitnehmers

    Auszug aus LAG Hessen, 22.04.1997 - 9 Sa 2125/96
    Wenn und soweit nämlich der Kläger sich in einer Weise eingelassen hat, die sein Verhalten in einem anderen Licht, insbesondere ein Verschulden als nicht gegeben, erscheinen läßt, war es Sache der Beklagten, den Vortrag des Klägers - ggf. unter Beweisantritt - substantiiert zu widerlegen (BAG Urteil vom 12.08.1976 - 2 AZR 237/75 - AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969; vom 24.11.1983 - 2 AZR 327/82 - AP Nr. 76 zu § 626 BGB unter B III 1; vom 06.08.1987 - 2 AZR 226/87 - AP Nr. 97 zu § 626 BGB ).
  • BAG, 06.08.1987 - 2 AZR 226/87

    Außerordentliche Kündigung wegen Konkurrenztätigkeit

    Auszug aus LAG Hessen, 22.04.1997 - 9 Sa 2125/96
    Wenn und soweit nämlich der Kläger sich in einer Weise eingelassen hat, die sein Verhalten in einem anderen Licht, insbesondere ein Verschulden als nicht gegeben, erscheinen läßt, war es Sache der Beklagten, den Vortrag des Klägers - ggf. unter Beweisantritt - substantiiert zu widerlegen (BAG Urteil vom 12.08.1976 - 2 AZR 237/75 - AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969; vom 24.11.1983 - 2 AZR 327/82 - AP Nr. 76 zu § 626 BGB unter B III 1; vom 06.08.1987 - 2 AZR 226/87 - AP Nr. 97 zu § 626 BGB ).
  • BAG, 05.05.1977 - 2 AZR 297/76

    Ausschlußfrist - Verwirkung - Genossenschaft - Generalversammlung - Recht zur

    Auszug aus LAG Hessen, 22.04.1997 - 9 Sa 2125/96
    Selbst wenn aber der jeweilige Prokurist im Innenverhältnis gegenüber der Beklagten entgegen § 49 Abs. 1 HGB zur Kündigung des Meisters A. nicht berechtigt gewesen sein sollte, stand er der Geschäftsleitung doch so nahe, daß sich die Geschäftsführer der Komplementärin der Beklagten dessen oder deren Kenntnis zurechnen lassen müssen (BAG Urteil vom 05.05.1977 - 2 AZR 297/76 - AP Nr. 3 zu § 626 BGB Ausschlußfrist unter II 3 a).
  • BAG, 17.05.1984 - 2 AZR 3/83

    Fristlose Kündigung wegen Entwendung eines Stückes Bienenstiches

    Auszug aus LAG Hessen, 22.04.1997 - 9 Sa 2125/96
    Alsdann ist zu prüfen, ob das auch im konkreten Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen so ist, wobei es auf das Gewicht der zugunsten des Kündigenden sprechenden Umstände ankommt, ob eine außerordentliche oder "nur" eine ordentliche Kündigung berechtigt ist (BAG Urteil vom 17.05.1994 - 2 AZR 3/93 - AP Nr. 14 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung unter II 1 b; vom 20.09.1984 - 2 AZR 633/82 - AP Nr. 80 zu § 626 BGB unter I 3).
  • BAG, 20.09.1984 - 2 AZR 633/82

    Fristlose Kündigung wegen Diebstahls - Kiwi-Fall

  • BAG, 06.07.1972 - 2 AZR 386/71

    Verfassungsmäßigkeit der Ausschlussfrist des § 626 II BGB - Fristbeginn

  • LAG Thüringen, 30.08.1999 - 8 Ta 108/99

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine Festsetzung des Streitwertes bei

    Seine Berufung ist nämlich mangels Beschwer unzulässig (vgl. zum Schmerzensgeld nur BGH Urteil vom 02.02.1999 - VI ZB 25/98 - MDR 99, 545 - auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; zur Abfindung vgl. Hessisches Landesarbeitsgericht Urteil vom 22.04.1997 - 9 Sa 2125/96 - LAGE § 64 ArbGG Entscheidung 33).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht