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   LAG Hessen, 22.06.2011 - 8 Sa 1832/10   

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https://dejure.org/2011,25485
LAG Hessen, 22.06.2011 - 8 Sa 1832/10 (https://dejure.org/2011,25485)
LAG Hessen, Entscheidung vom 22.06.2011 - 8 Sa 1832/10 (https://dejure.org/2011,25485)
LAG Hessen, Entscheidung vom 22. Juni 2011 - 8 Sa 1832/10 (https://dejure.org/2011,25485)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 159 SGB 6, § 275c SGB 6, § 157 BGB, § 313 BGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Außerordentliche Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 275c SGB VI erfordert keine ergänzende Vertragsauslegung; Berechnung der Betriebsrente bei außerordentlicher Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berechnung der Betriebsrente bei außerordentlicher Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 21.04.2009 - 3 AZR 471/07

    Außerplanmäßige Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze - ergänzende Auslegung

    Auszug aus LAG Hessen, 22.06.2011 - 8 Sa 1832/10
    Die außerordentliche Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung durch § 275 c SGB 6 zwingt nicht zu einer ergänzenden Vertragsauslegung (Abweichung von BAG v. 21.04.2009 - 3 AZR 471/07 und 3 AZR 695/08).

    Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteilen vom 21. April 2009 (3 AZR 471/07 und 3 AZR 695/08) entschieden, dass Versorgungsordnungen, die eine "gespaltene Rentenformel" enthalten, durch die außerplanmäßige Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze um 500,-- Euro monatlich (6.000,-- Euro jährlich) im Jahre 2003 regelmäßig lückenhaft geworden seien.

    Eine bestimmte Regelung muss nach objektiver Betrachtung zwingend geboten sein (BAG vom 21. April 2009 - 3 AZR 471/07 zur II. 1. c)).

    Die Revision wird zugelassen wegen Abweichung von den Entscheidungen des BAG v. 21.04.2009 - 3 AZR 695/08 und 3 AZR 471/07.

  • BAG, 21.04.2009 - 3 AZR 695/08

    Außerplanmäßige Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze - ergänzende Auslegung

    Auszug aus LAG Hessen, 22.06.2011 - 8 Sa 1832/10
    Die außerordentliche Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung durch § 275 c SGB 6 zwingt nicht zu einer ergänzenden Vertragsauslegung (Abweichung von BAG v. 21.04.2009 - 3 AZR 471/07 und 3 AZR 695/08).

    Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteilen vom 21. April 2009 (3 AZR 471/07 und 3 AZR 695/08) entschieden, dass Versorgungsordnungen, die eine "gespaltene Rentenformel" enthalten, durch die außerplanmäßige Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze um 500,-- Euro monatlich (6.000,-- Euro jährlich) im Jahre 2003 regelmäßig lückenhaft geworden seien.

    Das ist dann der Fall, wenn eine Bestimmung fehlt, die erforderlich ist, um den zugrundeliegenden "Regelungsplan" der Parteien zu verwirklichen, (vgl. BAG v. 21.04.2009 - 3 AZR 695/08 zu II 2 der Gründe - DB 2009, 2162; zur Problematik Larenz, Methodenlehre der Rechtswissenschaft 2. Auflage 1969 S. 286; Esser Vorverständnis und Methodenwahl in der Rechtsfindung 1970 S. 176; Staudinger/Roth a. a. O. § 157 Rz 15 mit weiteren Nachweisen).

    Die Revision wird zugelassen wegen Abweichung von den Entscheidungen des BAG v. 21.04.2009 - 3 AZR 695/08 und 3 AZR 471/07.

  • BGH, 17.04.2002 - VIII ZR 297/01

    Auslegung eines Unternehmenskaufvertrages; Übernahme von Schulden durch den

    Auszug aus LAG Hessen, 22.06.2011 - 8 Sa 1832/10
    Die Parteien können vom Gericht nicht auf eine von mehreren möglichen Problemlösungen festgelegt werden (BGH v. 17.04.2002 - VIII ZR 297/01 - DB 2002, 1463 - Staudinger/Roth Rz 43).
  • BGH, 03.02.1984 - V ZR 191/82

    "Roggenklausel"; Anpassung des Erbbauzinses; Anknüpfung an Wert einer bestimmten

    Auszug aus LAG Hessen, 22.06.2011 - 8 Sa 1832/10
    Dass eine andere Regelung den Belangen der Vertragsparteien oder einer von ihnen besser entsprechen würde, rechtfertigt für sich allein keine ergänzende Auslegung, genauso wenig, wie harte oder unangemessene Folgen eines Vertrages (vgl. BGH v. 03.02.1984 - V ZR 194/82 BB 1984, 694).
  • BGH, 10.07.1969 - III ZR 238/68

    Verhältnis von ergänzender Vertragsauslegung und Wegfall der Geschäftsgrundlage

    Auszug aus LAG Hessen, 22.06.2011 - 8 Sa 1832/10
    Die Vereinbarung der Parteien muss einen offengebliebenen Punkt enthalten, den die Parteien abschließend zu regeln unterlassen haben und dessen Ergänzung zwingend und selbstverständlich geboten ist, um einen offenbaren Widerspruch zwischen den tatsächlich entstandenen Lage und dem vertraglich Vereinbarten zu beseitigen (BGH v. 10.07.1969 - III ZR 238/68 - DB 1969, 2033).
  • LAG Hessen, 14.03.2007 - 8 Sa 906/06

    Zur Berechnung der Betriebsrente nach der Pensionsordnung der Allgemeinen

    Auszug aus LAG Hessen, 22.06.2011 - 8 Sa 1832/10
    Anders als in dem Fall, der dem Urteil der Kammer vom 14. März 2007 (8 Sa 906/06) zu Grunde lag verweist die PHB 78 nicht auf § 159 SGB 6 oder sonst auf Berechnungsvorschriften der gesetzlichen Rentenversicherung.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.02.2012 - 2 Sa 566/11

    Betriebliche Altersversorgung - außerordentliche Erhöhung der

    Ebenso wie das Landesarbeitsgericht Hessen im Urteil vom 05.10.2011 - 8 Sa 181/11 - vom 22.06.2011 - 8 Sa 1832/10 - und das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg im Urteil vom 16.05.2011 - 2 Sa 115/10 - vermag die Kammer dieser Rechtsprechungen nicht zu folgen.
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