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   LAG Hessen, 22.08.2011 - 17 Sa 133/11   

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https://dejure.org/2011,18069
LAG Hessen, 22.08.2011 - 17 Sa 133/11 (https://dejure.org/2011,18069)
LAG Hessen, Entscheidung vom 22.08.2011 - 17 Sa 133/11 (https://dejure.org/2011,18069)
LAG Hessen, Entscheidung vom 22. August 2011 - 17 Sa 133/11 (https://dejure.org/2011,18069)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 8 TzBfG, § 242 BGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ein Teilzeitverlangen zur Durchsetzung eines Freizeitblocks zum Jahreswechsel ist rechtsmissbräuchlich; Rechtsmissbräuchliches Teilzeitverlangen zur Durchsetzung eines Freizeitblocks zum Jahreswechsel

  • hensche.de

    Arbeitszeit, Arbeitszeitverringerung, Teilzeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TzBfG § 8; BGB § 242
    Rechtsmissbrauch; Teilzeitverlangen - Rechtsmissbräuchliches Teilzeit- und Neuverteilungsbegehren (Arbeitszeitverringerung um 3,29 % bei Neuverteilung durch Freistellungsblock vom 22.12 bis 02.01)

  • rechtsportal.de

    TzBfG § 8 Abs. 4 S. 1; BGB § 242
    Rechtsmissbräuchliches Teilzeitverlangen zur Durchsetzung eines Freizeitblocks zum Jahreswechsel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 18.08.2009 - 9 AZR 517/08

    Teilzeitanspruch - Neuverteilung außerhalb des vertraglichen

    Auszug aus LAG Hessen, 22.08.2011 - 17 Sa 133/11
    Arbeitszeitreduzierung ist beim fliegenden Personal eines Luftverkehrsunternehmens aufgrund der Besonderheiten der Arbeitszeitgestaltung grundsätzlich auch nur durch die Gewährung zusätzlicher freier Tage möglich, wobei als A zum Verringerungsanspruch nach § 8 Abs. 4 Satz 1 TzBfG auch ein Neuverteilungsanspruch besteht, der Arbeitnehmer hierbei auch nicht auf das vertraglich vereinbarte Modell der Arbeitszeitverteilung beschränkt ist (BAG 18. August 2009 - 9 AZR 517/08 - AP TzBfG § 8 Nr. 28) und bereits aus diesem Grund eine Zusammenfassung des verringerten Arbeitszeitvolumens zu einem jährlichen Freizeitblock prinzipiell jedenfalls möglich und zulässig ist (aA LAG Düsseldorf 17. Mai 2006 - 12 Sa 175/06 - DB 2006, 1682) .

    § 8 TzBfG begründet damit nicht nur für die Verringerung der Arbeitszeit, sondern auch für ihre Verteilung einen Rechtsanspruch, dessen Grenze Rechtsmissbrauch ist (BAG 18. August 2009 - 9 AZR 517/08 - aaO; Annuß/Thüsing/Mengel, TzBfG, 2. Aufl., § 8 Rdnr 78; Laux/Schlachter, TzBfG, 2. Aufl., § 8 Rdnr 55; Boecken/Joussen, TzBfG, 2. Aufl., § 8 Rdnr 87a; Meynel/Heym/Herms, TzBfG, 3. Aufl., § 8 Rdnr 30; Sievers, TzBfG, 2. Aufl., § 8 Rdnr 13) , wobei Rechtsmissbrauch insbesondere im Zusammenhang mit geringfügigen Arbeitszeitverringerungen verbunden mit einem das bisherige Arbeitszeitmodell ändernden Verteilungsbegehren diskutiert wird.

    Der Arbeitgeber, der den Ausnahmefall des Rechtsmissbrauchs einwendet, ist hierbei nach der Rspr. des BAG für die zugrunde liegenden Tatsachen darlegungs- und beweispflichtig (BAG 18. August 2009 - 9 AZR 517/08 - aaO) .

  • BAG, 24.06.2008 - 9 AZR 313/07

    Teilzeitverlangen - freiwillige Betriebsvereinbarung im Geltungsbereich des § 117

    Auszug aus LAG Hessen, 22.08.2011 - 17 Sa 133/11
    Die Freistellung von der Arbeit für eine bestimmte Dauer in einem Block unter entsprechender Reduzierung der monatlichen Vergütung stellt eine Arbeitszeitverringerung dar (BAG 24. Juni 2008 - 9 AZR 313/07 - AP BetrVG 1972 § 117 Nr. 8) .

    Hierin liegt im Übrigen auch ein Unterschied zu den Verringerungsverlangen, die den Entscheidungen der Kammer vom 19. April 2010, 17 Sa 1656/09 (nachfolgend BAG 12. Oktober 2010 - 9 AZN 631/10 - nv.) , und vom 05. Februar 2007, 17 Sa 1224/06 (nachfolgend BAG 24. Juni 2008 - 9 AZR 313/07 - aaO) und 17 Sa 1349/06 (nachfolgend BAG 24. Juni 2008 - 9 AZR 314/07 - nv., juris) , zugrunde lagen.

  • ArbG Stuttgart, 23.11.2001 - 26 Ca 1324/01

    Teilzeitarbeit - Zustimmung des Arbeitgebers und Verteilung der Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Hessen, 22.08.2011 - 17 Sa 133/11
    Es ist von grundsätzlicher Bedeutung, ob bereits aufgrund ungewöhnlich geringen Verringerungsbegehrens im Zusammenhang mit einem bestimmten Verteilungswunsch der Schluss auf rechtsmissbräuchliches Verhalten gerechtfertigt ist, wobei in der Rspr. (ArbG Stuttgart 23. November 2011 - 26 Ca 1324/01 - NZA-RR 2002, 183) und Lit. (Annuß/Thüsing/Mengel, aaO; Laux/Schlachter, aaO; Meynel/Heym/Herms, aaO) zT.
  • BAG, 30.09.2004 - 8 AZR 462/03

    Betriebsübergang - Kollektiver Widerspruch - Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Hessen, 22.08.2011 - 17 Sa 133/11
    Eine Rechtsausübung kann dann rechtsmissbräuchlich sein, wenn ihr kein schutzwürdiges Eigeninteresse zugrunde liegt und sie nur als Vorwand zur Erreichung vertragsfremder Zwecke dient (BAG 30. September 2004 - 8 AZR 462/03 - AP BGB § 613a Nr. 275) .
  • LAG Hessen, 05.02.2007 - 17 Sa 1349/06

    Zur Unzulässigkeit einer lediglich befristete Arbeitszeitreduzierung zulassenden

    Auszug aus LAG Hessen, 22.08.2011 - 17 Sa 133/11
    Hierin liegt im Übrigen auch ein Unterschied zu den Verringerungsverlangen, die den Entscheidungen der Kammer vom 19. April 2010, 17 Sa 1656/09 (nachfolgend BAG 12. Oktober 2010 - 9 AZN 631/10 - nv.) , und vom 05. Februar 2007, 17 Sa 1224/06 (nachfolgend BAG 24. Juni 2008 - 9 AZR 313/07 - aaO) und 17 Sa 1349/06 (nachfolgend BAG 24. Juni 2008 - 9 AZR 314/07 - nv., juris) , zugrunde lagen.
  • LAG Düsseldorf, 17.05.2006 - 12 Sa 175/06

    Verteilung der Arbeitszeitverringerung auf Arbeits- und Freizeitphasen?

    Auszug aus LAG Hessen, 22.08.2011 - 17 Sa 133/11
    Arbeitszeitreduzierung ist beim fliegenden Personal eines Luftverkehrsunternehmens aufgrund der Besonderheiten der Arbeitszeitgestaltung grundsätzlich auch nur durch die Gewährung zusätzlicher freier Tage möglich, wobei als A zum Verringerungsanspruch nach § 8 Abs. 4 Satz 1 TzBfG auch ein Neuverteilungsanspruch besteht, der Arbeitnehmer hierbei auch nicht auf das vertraglich vereinbarte Modell der Arbeitszeitverteilung beschränkt ist (BAG 18. August 2009 - 9 AZR 517/08 - AP TzBfG § 8 Nr. 28) und bereits aus diesem Grund eine Zusammenfassung des verringerten Arbeitszeitvolumens zu einem jährlichen Freizeitblock prinzipiell jedenfalls möglich und zulässig ist (aA LAG Düsseldorf 17. Mai 2006 - 12 Sa 175/06 - DB 2006, 1682) .
  • BAG, 24.06.2008 - 9 AZR 314/07

    Teilzeitverlangen; freiwillige Betriebsvereinbarung im Geltungsbereich des § 117

    Auszug aus LAG Hessen, 22.08.2011 - 17 Sa 133/11
    Hierin liegt im Übrigen auch ein Unterschied zu den Verringerungsverlangen, die den Entscheidungen der Kammer vom 19. April 2010, 17 Sa 1656/09 (nachfolgend BAG 12. Oktober 2010 - 9 AZN 631/10 - nv.) , und vom 05. Februar 2007, 17 Sa 1224/06 (nachfolgend BAG 24. Juni 2008 - 9 AZR 313/07 - aaO) und 17 Sa 1349/06 (nachfolgend BAG 24. Juni 2008 - 9 AZR 314/07 - nv., juris) , zugrunde lagen.
  • LAG Hessen, 05.02.2007 - 17 Sa 1224/06

    Zur Unzulässigkeit einer lediglich befristete Arbeitszeitreduzierung zulassenden

    Auszug aus LAG Hessen, 22.08.2011 - 17 Sa 133/11
    Hierin liegt im Übrigen auch ein Unterschied zu den Verringerungsverlangen, die den Entscheidungen der Kammer vom 19. April 2010, 17 Sa 1656/09 (nachfolgend BAG 12. Oktober 2010 - 9 AZN 631/10 - nv.) , und vom 05. Februar 2007, 17 Sa 1224/06 (nachfolgend BAG 24. Juni 2008 - 9 AZR 313/07 - aaO) und 17 Sa 1349/06 (nachfolgend BAG 24. Juni 2008 - 9 AZR 314/07 - nv., juris) , zugrunde lagen.
  • BAG, 11.06.2013 - 9 AZR 786/11

    Anspruch auf Teilzeit - Rechtsmissbrauch

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 22. August 2011 - 17 Sa 133/11 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Hessen, 11.04.2016 - 17 Sa 814/15

    Zur Auslegung eines TeilzeitbegehrensZustimmungsfiktion mangels schriftlicher

    aa) Der Sachverhalt entspricht nicht den Sachverhalten, in denen die Kammer bisher Rechtsmissbrauch angenommen hat (Hess. LAG 1. September 2014 - 17 Sa 1520/13 - n.v.; Hess. LAG 22. August 2011 - 17 Sa 133/11 - n.v., juris) .

    (1) Die angestrebte Arbeitszeitreduzierung, gleichgültig, ob sie von einer Vollzeittätigkeit oder einer Teilzeitbeschäftigung her angestrebt wird, ist vom Volumen und der Verteilung her für den Flugbetrieb der Beklagten nicht ungewöhnlich (hierzu Hess. LAG 22. August 2011 - 17 Sa 133/11 - a.a.O.) .

    cc) Anders als in dem der Entscheidung im Verfahren 17 Sa 133/11 zugrunde liegenden Sachverhalt liegt keine - an einer Vollzeitbeschäftigung gemessene - ungewöhnlich geringe Arbeitszeitreduzierung vor.

  • LAG Hessen, 21.09.2017 - 11 Sa 1495/16

    Unbegründetes Teilzeitbegehren mit Verteilungswunsch. Liegen im Einzelfall

    Eine Rechtsausübung kann rechtsmissbräuchlich sein, wenn ihr kein schutzwürdiges Eigeninteresse zugrunde liegt und sie nur als Vorwand zur Erreichung vertragsfremder Zwecke dient (BAG Urteil vom 30. September 2004 - 8 AZR 462/03 - Rn. 43, AP Nr. 275 zu § 613a BGB; Hess. LAG Urteil vom 6. September 2014 - 17 Sa 1520/13 - nv; Hess. LAG Urteil vom 22. August 2011 - 17 Sa 133/11 - Rn. 14, juris) .
  • LAG Hessen, 23.04.2012 - 17 Sa 1598/11

    Begründetes Verlangen auf Arbeitszeitreduzierung und Neuverteilung

    Der Verteilungswunsch erfasst somit auch einen Zeitraum, für den erfahrungsgemäß jedenfalls gerade auch mit Urlaubsanträgen anderer Arbeitnehmer zu rechnen ist (Kammerurteil vom 22. August 2011 - 17 Sa 133/11 - nv.) .
  • LAG Hessen, 16.04.2012 - 17 Sa 1634/11

    Arbeitszeitverringerung - Verteilungswunsch

    Der Verteilungswunsch erfasst somit auch einen Zeitraum, für den erfahrungsgemäß jedenfalls gerade auch mit Urlaubsanträgen anderer Arbeitnehmer zu rechnen ist (Kammerurteil vom 22. August 2011 - 17 Sa 133/11 - nv.; juris) .Dies allein rechtfertigt noch nicht die Annahme einer wesentlichen Beeinträchtigung des betrieblichen Organisationskonzepts oder der zugrunde liegenden unternehmerischen Aufgabenstellung.
  • ArbG Mannheim, 14.04.2015 - 8 Ca 91/14

    Anspruch auf Teilzeitarbeit - geringfügige Verringerung der Arbeitszeit zur

    Es geht vielmehr darum, dass er die aufgrund äußere Umstände indizierte Annahme rechtsmissbräuchlichen Verhaltens zu erschüttern hat (so LAG Hessen vom 22. August 2011 - 17 Sa 133/11- Rn. 22, juris).
  • LAG Hessen, 02.03.2023 - 11 Sa 1342/22
    a) Die Geltendmachung eines Rechtsanspruchs auf Verringerung und Neuverteilung der Arbeitszeit nach § 8 Abs. 1 TzBfG kann rechtsmissbräuchlich sein, wenn ihr kein schutzwürdiges Eigeninteresse zugrunde liegt und sie nur als Vorwand zur Erreichung vertragsfremder Zwecke dient (vgl. dazu BAG 11. Juni 2013 - 9 AZR 786/11 - Rn. 11; 18. August 2009 - 9 AZR 517/08 - Rn. 37; Hessisches Landesarbeitsgericht 21. September 2017 - 11 Sa 1495/16 -, juris, Rn. 24; 22. August 2011 - 17 Sa 133/11 -, juris, Rn. 14).
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