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   LAG Hessen, 23.05.2008 - 10 Sa 532/07   

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https://dejure.org/2008,30488
LAG Hessen, 23.05.2008 - 10 Sa 532/07 (https://dejure.org/2008,30488)
LAG Hessen, Entscheidung vom 23.05.2008 - 10 Sa 532/07 (https://dejure.org/2008,30488)
LAG Hessen, Entscheidung vom 23. Mai 2008 - 10 Sa 532/07 (https://dejure.org/2008,30488)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 28.09.2005 - 10 AZR 587/04

    Baugewerbe - selbständige Betriebsabteilung

    Auszug aus LAG Hessen, 23.05.2008 - 10 Sa 532/07
    Nach ständiger Rechtsprechung des BAG ist eine Betriebsabteilung ein räumlich, personell und organisatorisch vom Gesamtbetrieb abgegrenzter Betriebsteil, der mit eigenen technischen Mitteln einen eigenen Betriebszweck verfolgt, der auch nur ein Hilfszweck sein kann (BAG 28.09.2005 10 AZR 587/04 AP Nr. 278 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    In einem solchen Fall ist in der Regel die Voraussetzung einer nach außen hin deutlich erkennbaren personellen, räumlichen und organisatorischen Abgrenzung vom Gesamtbetrieb erfüllt (BAG 28.09.2005 - 10 AZR 587/04 - a. a. O.).

  • LAG Hessen, 08.12.2003 - 16 Sa 785/03

    Arbeitnehmerentsendung; Aufrechnung mit Urlaubsabgeltungszahlungen

    Auszug aus LAG Hessen, 23.05.2008 - 10 Sa 532/07
    Maßgeblich ist insoweit, dass der in der Betriebsabteilung verfolgte Betriebszweck nicht Teil einer gemeinsamen Zweckverfolgung zusammen mit anderen Betriebsabteilungen oder Betriebsteilen ist (vgl. dazu auch Hess. LAG 18.12.2003 - 16 Sa 785/03 - Rn 43 n. v./juris).
  • BAG, 20.08.1998 - 2 AZR 84/98

    Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Hessen, 23.05.2008 - 10 Sa 532/07
    Dass der Betriebszentrale das Recht zur Letztentscheidung in personellen und sozialen Angelegenheiten zusteht, steht dem schon deshalb nicht entgegen, da Betriebsteile kündigungsschutzrechtlich dem Hauptbetrieb zuzurechnen sind und etwa die Sozialauswahl betriebsteilübergreifend durchzuführen ist (vgl. dazu BAG 20. August 1998 - 2 AZR 84/98 - NZA 1999, 255).
  • BAG, 21.11.2007 - 10 AZR 782/06

    Arbeitnehmerentsendung - selbständige Betriebsabteilung

    Auszug aus LAG Hessen, 23.05.2008 - 10 Sa 532/07
    Maßgeblich ist insoweit, dass die Arbeitnehmer in J. andere Arbeitsmittel einsetzen als zum Beispiel die Arbeitnehmer im Hauptbetrieb oder den weiteren Werken der Beklagten in Deutschland (BAG 21.11.2007 - 10 AZR 782/06 - Rn 33 n. v./juris).
  • BAG, 24.02.2010 - 10 AZR 760/08

    Parallelentscheidung zu führender Sache - 10 AZR 759/08

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 23. Mai 2008 - 10 Sa 532/07 - wird zurückgewiesen.
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