Rechtsprechung
   LAG Hessen, 23.05.2011 - 17 Sa 1954/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,41284
LAG Hessen, 23.05.2011 - 17 Sa 1954/10 (https://dejure.org/2011,41284)
LAG Hessen, Entscheidung vom 23.05.2011 - 17 Sa 1954/10 (https://dejure.org/2011,41284)
LAG Hessen, Entscheidung vom 23. Mai 2011 - 17 Sa 1954/10 (https://dejure.org/2011,41284)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,41284) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 106 GewO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuweisung eines neuen Stationierungsortes durch Ausübung des Direktionsrechts; unbegründete Änderungsschutzklage eines Piloten bei wirksamer Versetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (30)

  • BAG, 26.01.1983 - 4 AZR 224/80

    Begriff des Tarifvertrages - Vorvertrag - Vertrag zugunsten Dritter

    Auszug aus LAG Hessen, 23.05.2011 - 17 Sa 1954/10
    Tariffähige Koalitionen können damit auch nichttarifrechtliche schuldrechtliche Vereinbarungen zugunsten Dritter treffen (BAG 26. Januar 1983 - 4 AZR 224/80 - AP TVG § 1 Nr. 20) .

    Mit dem Vertrag zugunsten Dritten sollen dem Dritten, also dem einzelnen Arbeitnehmer oder auch nur den Mitgliedern der vertragsschließenden Gewerkschaft (vgl. BAG 26. Januar 1983 - 4 AZR 224/80 - aaO) , unmittelbar eigene Ansprüche begründet werden.

    Denkbar sind aber auch andere Vereinbarungen, insbesondere rein schuldrechtliche zwischen den Tarifvertragsparteien ohne Drittwirkung (BAG 16. Februar 2000 - 4 AZR 14/99 - AP TVG § 2 Nr. 54) , Vorverträge (BAG 26. Januar 1983 - 4 AZR 224/80 - aaO) oder auch gemeinsame Erklärungen oder Vereinbarungen über den Inhalt beabsichtigter Tarifänderungen, die weder einen Vertrag zugunsten Dritter noch einen Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter darstellen (BAG 28. Juli 1988 - 6 AZR 349/787 - AP TV Arb Bundespost § 5 Nr. 1; BAG 23. November 1994 - 4 AZR 879/93 - AP TVG § 1 Rückwirkung Nr. 12) .

    bb) Gegen die Annahme eines Vertrags zugunsten Dritter spricht jedoch, dass im Zweifel davon auszugehen ist, dass die Tarifvertragsparteien sich der in §§ 328 ff BGB vorgesehenen Gestaltungsmöglichkeiten eben nicht bedienen wollen, da sie im Rahmen der Tarifautonomie gerade die Möglichkeit zur unmittelbaren Rechtssetzung nach dem TVG besitzen (BAG 26. Januar 1983 - 4 AZR 224/80 - aaO; BAG 05. November 1997 - 4 AZR 872/95 - AP TVG § 1 Nr. 29; BAG 16. Februar 2000 - 4 AZR 14/99 - aaO; LAG Brandenburg 05. Mai 2000 - 4 Sa 22/00 - n. v., juris) .

  • BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 433/06

    Verlagerung einer Betriebsabteilung - Wirksamkeit von Versetzungen

    Auszug aus LAG Hessen, 23.05.2011 - 17 Sa 1954/10
    Diese Kompensation beruht auf den Besonderheiten des Kündigungsschutzrechts und ist daher eine Besonderheit des Arbeitsrechts, die einer weitergehenden AGB-Kontrolle entgegensteht (BAG 11. April 2006 - 9 AZR 557/05 - AP BGB § 307 Nr. 17; BAG 13. März 2007 - 9 AZR 433/06 - AP BGB § 307 Nr. 26) .

    79 bb) Ankündigungsfristen, zulässige Entfernungsradien für örtliche Versetzungen und/oder Gründe für eine Änderung des Stationierungsorts sind nicht unter dem Aspekt des Transparenzgebots bereits in die Vertragsklausel aufzunehmen (BAG 11. April 2006 - 9 AZR 557/05 - aaO; BAG 13. März 2007 - 9 AZR 433/06 - aaO; BAG 13. April 2010 - 9 AZR 36/09 - aaO) .

    Die Darlegungs- und Beweislast für die Tatsachen, aus denen sich die Billigkeit der Maßnahme ergibt, liegt bei dem zur Leistungsbestimmung berechtigten Arbeitgeber, der sich auf die Wirksamkeit der Maßnahme beruft (BAG 13. März 2007 - 9 AZR 433/06 - aaO) .

  • BAG, 21.07.2009 - 9 AZR 404/08

    Fluggesellschaft - Bordpersonal - Einsatzort

    Auszug aus LAG Hessen, 23.05.2011 - 17 Sa 1954/10
    69 Die einseitige Veränderung des dem Mitglied des fliegenden Personals zugewiesenen Einsatzortes, an dem der Dienst anzutreten ist und der den Beginn der für die Arbeitszeit maßgeblichen Arbeitstätigkeit bestimmt, ist individualrechtlich eine Versetzung (BAG 21. Juli 2009 - 9 AZR 404/08 - EzA TVG § Luftfahrt Nr. 18) , und zwar unter dem Gesichtspunkt der Zuweisung eines anderen Orts der Arbeitsleistung.

    Hierzu können insbesondere die Vorteile aus der Regelung, die Risikoverteilung zwischen den Vertragsparteien, die beiderseitigen Bedürfnisse, außervertragliche Vor- und Nachteile, Vermögens- und Einkommensverhältnisse sowie soziale Lebensumstände wie familiäre Pflichten und Unterhaltsverpflichtungen gehören (BAG 21. Juli 2009 - 9 AZR 404/08 - EzA TVG § 4 Luftfahrt Nr. 18; BAG 13. April 2010 - 9 AZR 36/09 - aaO) .

    Dem entspricht es, wenn auch nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wirtschaftliche Gründe wie die Vermeidung erhöhter "Dead-Head-Zeiten" und unproduktiver Arbeitszeiten bei veränderten Flugplänen und hierauf beruhender fehlender Flugbewegungen an einem Flughafen als Anlass einer Versetzung im Sinne einer Umstationierung in Betracht kommen können (BAG 21. Juli 2009 - 9 AZR 404/08 - aaO) .

  • BAG, 13.04.2010 - 9 AZR 36/09

    Versetzung - anderer Arbeitsort - AGB-Kontrolle

    Auszug aus LAG Hessen, 23.05.2011 - 17 Sa 1954/10
    Ergibt die Vertragsauslegung dagegen, dass sich der Arbeitgeber mit dem Versetzungsvorbehalt über § 106 GewO hinaus ein Recht zur Vertragsänderung vorbehält, so unterliegt die Regelung der Angemessenheitskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB (BAG 13. April 2010 - 9 AZR 36/09 - AP BGB § 307 Nr. 45; BAG 25. August 2010 - 10 AZR 275/09 - EzA BGB 2002 § 307 Nr. 49) .

    79 bb) Ankündigungsfristen, zulässige Entfernungsradien für örtliche Versetzungen und/oder Gründe für eine Änderung des Stationierungsorts sind nicht unter dem Aspekt des Transparenzgebots bereits in die Vertragsklausel aufzunehmen (BAG 11. April 2006 - 9 AZR 557/05 - aaO; BAG 13. März 2007 - 9 AZR 433/06 - aaO; BAG 13. April 2010 - 9 AZR 36/09 - aaO) .

    Hierzu können insbesondere die Vorteile aus der Regelung, die Risikoverteilung zwischen den Vertragsparteien, die beiderseitigen Bedürfnisse, außervertragliche Vor- und Nachteile, Vermögens- und Einkommensverhältnisse sowie soziale Lebensumstände wie familiäre Pflichten und Unterhaltsverpflichtungen gehören (BAG 21. Juli 2009 - 9 AZR 404/08 - EzA TVG § 4 Luftfahrt Nr. 18; BAG 13. April 2010 - 9 AZR 36/09 - aaO) .

  • BAG, 19.09.2007 - 4 AZR 670/06

    Protokollnotiz und Tarifvertrag

    Auszug aus LAG Hessen, 23.05.2011 - 17 Sa 1954/10
    Dieser Wille muss im Interesse der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit hinreichend deutlich und überprüfbar hervortreten (BAG 19. September 2007 - 4 AZR 670/06 - AP TVG § 1 Auslegung Nr. 202) .

    Die den Normen des Tarifvertrags Unterworfenen müssen selbst erkennen können, welchen Regelungsgehalt die Normen haben und können nicht auf Auskünfte ihrer Koalitionen verwiesen werden (BAG 19. September 2007 - 4 AZR 670/06 - aaO) .

  • BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 246/00

    Verlagerung eines Betriebsteils - betriebsbedingte Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Hessen, 23.05.2011 - 17 Sa 1954/10
    Hierzu gehört auch das Recht, sein Unternehmen aufzugeben bzw. selbst darüber zu entscheiden, welche Größenordnung es haben und welche unternehmerischen Zwecke es verfolgen soll, sowie die Festlegung, an welchem Standort welche arbeitstechnischen Zwecke verfolgt werden sollen (BAG 27. September 2001 - 2 AZR 246/00 - EzA KSchG § 2 Nr. 41; BAG 21. Februar 2002 - 2 AZR 556/00 - EzA KSchG § 2 Nr. 45) .

    Dementsprechend unterliegen organisatorische Unternehmerentscheidungen, die sich nachteilig auf die Einsatzmöglichkeiten des Arbeitnehmers auswirken, keiner Zweckmäßigkeitsprüfung, sondern nur einer Missbrauchskontrolle dahin, ob sie offensichtlich unsachlich, unvernünftig oder willkürlich sind, wobei für eine beschlossene und tatsächlich durchgeführte unternehmerische Organisationsentscheidung grundsätzlich die Vermutung spricht, dass sie aus sachlichen Gründen erfolgt (BAG 27. September 2001 - 2 AZR 246/00 - aaO) .

  • BAG, 16.02.2000 - 4 AZR 14/99

    Heueranspruch nach dem Heuertarifvertrag und Manteltarifvertrag für die deutsche

    Auszug aus LAG Hessen, 23.05.2011 - 17 Sa 1954/10
    Denkbar sind aber auch andere Vereinbarungen, insbesondere rein schuldrechtliche zwischen den Tarifvertragsparteien ohne Drittwirkung (BAG 16. Februar 2000 - 4 AZR 14/99 - AP TVG § 2 Nr. 54) , Vorverträge (BAG 26. Januar 1983 - 4 AZR 224/80 - aaO) oder auch gemeinsame Erklärungen oder Vereinbarungen über den Inhalt beabsichtigter Tarifänderungen, die weder einen Vertrag zugunsten Dritter noch einen Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter darstellen (BAG 28. Juli 1988 - 6 AZR 349/787 - AP TV Arb Bundespost § 5 Nr. 1; BAG 23. November 1994 - 4 AZR 879/93 - AP TVG § 1 Rückwirkung Nr. 12) .

    bb) Gegen die Annahme eines Vertrags zugunsten Dritter spricht jedoch, dass im Zweifel davon auszugehen ist, dass die Tarifvertragsparteien sich der in §§ 328 ff BGB vorgesehenen Gestaltungsmöglichkeiten eben nicht bedienen wollen, da sie im Rahmen der Tarifautonomie gerade die Möglichkeit zur unmittelbaren Rechtssetzung nach dem TVG besitzen (BAG 26. Januar 1983 - 4 AZR 224/80 - aaO; BAG 05. November 1997 - 4 AZR 872/95 - AP TVG § 1 Nr. 29; BAG 16. Februar 2000 - 4 AZR 14/99 - aaO; LAG Brandenburg 05. Mai 2000 - 4 Sa 22/00 - n. v., juris) .

  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 557/05

    AGB-Kontrolle - Versetzungsklausel

    Auszug aus LAG Hessen, 23.05.2011 - 17 Sa 1954/10
    Diese Kompensation beruht auf den Besonderheiten des Kündigungsschutzrechts und ist daher eine Besonderheit des Arbeitsrechts, die einer weitergehenden AGB-Kontrolle entgegensteht (BAG 11. April 2006 - 9 AZR 557/05 - AP BGB § 307 Nr. 17; BAG 13. März 2007 - 9 AZR 433/06 - AP BGB § 307 Nr. 26) .

    79 bb) Ankündigungsfristen, zulässige Entfernungsradien für örtliche Versetzungen und/oder Gründe für eine Änderung des Stationierungsorts sind nicht unter dem Aspekt des Transparenzgebots bereits in die Vertragsklausel aufzunehmen (BAG 11. April 2006 - 9 AZR 557/05 - aaO; BAG 13. März 2007 - 9 AZR 433/06 - aaO; BAG 13. April 2010 - 9 AZR 36/09 - aaO) .

  • BAG, 13.03.2007 - 1 AZR 262/06

    Auslegung eines Sozialplans

    Auszug aus LAG Hessen, 23.05.2011 - 17 Sa 1954/10
    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Regelung führt (BAG 13. März 2007 - 1 AZR 262/06 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 183; BAG 26. September 2007 - 10 AZR 657/08 - EzA BGB 2002 § 613 a Nr. 73; BAG 11. Dezember 2007 - 1 AZR 953/06 - AP BetrVG 1972 § 77 Betriebsvereinbarung Nr. 37) .
  • BAG, 05.11.1997 - 4 AZR 872/95

    Keine kollektivvertragliche Festschreibung der Arbeitszeit der Lehrkräfte an

    Auszug aus LAG Hessen, 23.05.2011 - 17 Sa 1954/10
    bb) Gegen die Annahme eines Vertrags zugunsten Dritter spricht jedoch, dass im Zweifel davon auszugehen ist, dass die Tarifvertragsparteien sich der in §§ 328 ff BGB vorgesehenen Gestaltungsmöglichkeiten eben nicht bedienen wollen, da sie im Rahmen der Tarifautonomie gerade die Möglichkeit zur unmittelbaren Rechtssetzung nach dem TVG besitzen (BAG 26. Januar 1983 - 4 AZR 224/80 - aaO; BAG 05. November 1997 - 4 AZR 872/95 - AP TVG § 1 Nr. 29; BAG 16. Februar 2000 - 4 AZR 14/99 - aaO; LAG Brandenburg 05. Mai 2000 - 4 Sa 22/00 - n. v., juris) .
  • BAG, 15.09.2009 - 9 AZR 757/08

    Sonn- und Feiertagsarbeit - Weisungsrecht des Arbeitgebers für die

  • BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 661/05

    Tarifauslegung

  • LAG Brandenburg, 05.05.2000 - 4 Sa 22/00

    Tarifvertrag: Voraussetzungen

  • BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 368/06

    Änderungskündigung - Ablehnung des Änderungsangebotes - Direktionsrecht

  • BAG, 23.11.1994 - 4 AZR 879/93

    Rückwirkende Tariflohnsenkung; Vertrauensschutz

  • BAG, 21.02.2002 - 2 AZR 556/00

    Betriebsbedingte Änderungskündigung nach betrieblicher Organisationsänderung

  • BAG, 11.12.2007 - 1 AZR 953/06

    Änderung einer Gesamtzusage

  • BAG, 26.08.2008 - 1 AZR 353/07

    Überflüssige" Änderungskündigung - Wechsel der Lohnart durch Betriebsvereinbarung

  • LAG Hessen, 10.03.2008 - 17 Sa 1571/07

    Zur Unwirksamkeit der Versetzung fliegenden Personals aufgrund einer

  • BAG, 27.05.2008 - 3 AZR 893/06

    Auslegung einer Protokollnotiz

  • BAG, 23.09.2004 - 6 AZR 567/03

    Direktionsrecht - Personelle Auswahlentscheidung

  • BAG, 24.11.1993 - 4 AZR 402/92

    Tätigkeit für Arbeiter- und Bauern-Inspektion

  • LAG Hessen, 28.03.2011 - 17 Sa 1024/10
  • LAG Hessen, 04.10.1983 - 3 Sa 215/83
  • BAG, 16.01.1991 - 4 AZR 320/90

    Beginn einer tariflichen Ausschlußfrist

  • BAG, 21.11.2002 - 6 AZR 82/01

    Umfang des Direktionsrechts - Bewährungsaufstieg

  • BAG, 27.05.2004 - 6 AZR 192/03

    Direktionsrecht des öffentlichen Arbeitgebers

  • BAG, 07.12.2000 - 6 AZR 444/99

    Direktionsrecht des Arbeitgebers

  • BAG, 25.08.2010 - 10 AZR 275/09

    Allgemeine Geschäftsbedingungen - Versetzungsvorbehalt

  • BAG, 17.03.2005 - 2 AZR 275/04

    Zulässigkeit der Zustimmung des Betriebsrats zur außerordentlichen Kündigung

  • LAG Düsseldorf, 22.03.2012 - 15 Sa 1285/11

    Versetzung; Flugbegleiter; Stationierungsort

    Der Umstand, dass auch solche - ("nur") zu Versetzungen führende - organisatorische Unternehmerentscheidungen grundsätzlich hinzunehmen und zu respektieren sind, bedeutet jedenfalls dann, wenn eine Vielzahl von Arbeitnehmern davon betroffen sind, dass bei der im Rahmen der Ausübungskontrolle nach § 106 GewO vorzunehmenden Interessenabwägung evtl. entgegenstehenden Interessen der betroffenen Arbeitnehmer grundsätzlich nur insoweit Rechnung getragen werden kann, wie in dem von der Organisationsentscheidung gezogenen Rahmen Wahlmöglichkeiten bzw. Entscheidungsspielräume verblieben sind (im Anschluss an Hessisches LAG, Urteil vom 23.05.2011 - 17 Sa 1954/10).

    Mit dem Hessischen Landesarbeitsgericht (Urteil vom 23.05.2011 - 17 Sa 1954/10 -) geht auch die erkennende Kammer davon aus, dass im Rahmen der Ausübungskontrolle nach § 106 GewO den Interessen des betroffenen Arbeitnehmers die verfassungsrechtlich nach Art. 2 Abs. 1, 12 Abs. 1, 14 GG geschützte Position des Arbeitgebers, wozu auch die Berücksichtigung bindender Unternehmerentscheidungen gehört, gegenüberzustellen ist.

  • LAG Düsseldorf, 13.11.2012 - 16 Sa 1329/12

    Interessanabwägung bei Schließung von Stationen eines Flugbetriebs

    Mit dem Hessischen Landesarbeitsgericht (Urteil vom 23.05.2011 - 17 Sa 1954/10 -) geht auch die erkennende Kammer davon aus, dass im Rahmen der Ausübungskontrolle nach § 106 GewO den Interessen des betroffenen Arbeitnehmers die verfassungsrechtlich nach Art. 2 Abs. 1, 12 Abs. 1, 14 GG geschützte Position des Arbeitgebers, wozu auch die Berücksichtigung bindender Unternehmerentscheidungen gehört, gegenüberzustellen ist.
  • LAG Hessen, 12.06.2017 - 17 Sa 256/17

    Wirksame Maßnahme des Direktionsrechts (Umstationierung einer

    Denn es geht nicht darum, ob die Zustimmung der Personalvertretung infolge Fristablaufs als erteilt gilt, da die Gruppenvertretung der Versetzung ausdrücklich zugestimmt hat (Hess. LAG 23. Mai 2011 - 17 Sa 1954/10 - juris) .
  • LAG Düsseldorf, 22.03.2012 - 15 Sa 1204/11
    Mit dem Hessischen Landesarbeitsgericht (Urteil vom 23.05.2011 - 17 Sa 1954/10 -) geht auch die erkennende Kammer davon aus, dass im Rahmen der Ausübungskontrolle nach § 106 GewO den Interessen des betroffenen Arbeitnehmers die verfassungsrechtlich nach Art. 2 Abs. 1, 12 Abs. 1, 14 GG geschützte Position des Arbeitgebers, wozu auch die Berücksichtigung bindender Unternehmerentscheidungen gehört, gegenüberzustellen ist.
  • LAG Hessen, 12.06.2017 - 17 Sa 185/17

    Wirksame Maßnahme des Direktionsrechts (Umstationierung einer

    Denn es geht nicht darum, ob die Zustimmung der Personalvertretung infolge Fristablaufs als erteilt gilt, da die Gruppenvertretung der Versetzung ausdrücklich zugestimmt hat (Hess. LAG 23. Mai 2011 - 17 Sa 1954/10 - juris) .
  • LAG Baden-Württemberg, 24.06.2011 - 18 Sa 7/11

    Wirksamkeit einer Versetzungsmaßnahme - Tarifvertrag zugunsten Dritter

    Diese Entscheidung weicht ab von dem Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 23. Mai 2011 (17 Sa 1954/10) bei der Frage, ob die Protokollnotiz zum MTV Nr. 2 als Vertrag zu Gunsten Dritter ausgelegt werden kann.
  • LAG Baden-Württemberg, 24.06.2011 - 18 Sa 6/11

    Wirksamkeit einer Versetzungsmaßnahme - Tarifvertrag zugunsten Dritter

    Diese Entscheidung weicht ab von dem Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 23. Mai 2011 (17 Sa 1954/10) bei der Frage, ob die Protokollnotiz zum MTV Nr. 2 als Vertrag zu Gunsten Dritter ausgelegt werden kann.
  • LAG München, 07.09.2011 - 5 Sa 26/11

    Auslegung Protokollnotiz, Versetzungsklausel, Ausübung billigen Ermessens

    Die Konsequenz einer Ermessensentscheidung nach § 106 S. 1 GewO kann aber nicht sein, dass der Unternehmer gezwungen ist, einen Arbeitsplatz aufrecht zu erhalten, der aufgrund unternehmerischer Entscheidung so nicht mehr existiert (vgl. hierzu auch Hessisches Landesarbeitsgericht vom 23.05.2011 - 17 Sa 1954/10).
  • ArbG Düsseldorf, 11.08.2011 - 5 Ca 2174/11

    Veränderung des dienstlichen Einsatzortes einer Flugbegleiterin; Flugzeug als

    Insoweit weicht die Kammer auch nicht von der Rechtsauffassung der 11. Kammer des Arbeitsgerichts E. (Urteil vom 12.02.2011, 11 Ca 2059/11) oder der von der Beklagten angeführten Entscheidung des hessischen LAG vom 23.05.2011 (17 Sa 1954/10) ab.
  • ArbG Düsseldorf, 11.08.2011 - 5 Ca 2173/11

    Veränderung des dienstlichen Einsatzortes einer Flugbegleiterin; Flugzeug als

    Insoweit weicht die Kammer auch nicht von der Rechtsauffassung der 11. Kammer des Arbeitsgerichts E. (Urteil vom 12.02.2011, 11 Ca 2059/11) oder der von der Beklagten angeführten Entscheidung des hessischen LAG vom 23.05.2011 (17 Sa 1954/10) ab.
  • LAG Baden-Württemberg, 21.06.2011 - 8 Sa 79/10

    Wirksamkeit einer Versetzung und einer Änderungskündigung - Auslegung der

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht