Rechtsprechung
   LAG Hessen, 23.10.2015 - 10 Sa 254/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,46872
LAG Hessen, 23.10.2015 - 10 Sa 254/15 (https://dejure.org/2015,46872)
LAG Hessen, Entscheidung vom 23.10.2015 - 10 Sa 254/15 (https://dejure.org/2015,46872)
LAG Hessen, Entscheidung vom 23. Oktober 2015 - 10 Sa 254/15 (https://dejure.org/2015,46872)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,46872) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Hessen

    § 626 BGB, § 8 TzBfG, § 102 BetrVG, § 626 BGB, § 8 TzBfG, § 102 BetrVG
    Stellt der Arbeitnehmer einen Antrag auf Reduzierung der Arbeitszeit nach § 8 TzBfG und bleibt sodann entsprechend der begehrten Reduzierung der Arbeit fern, kann dies als beharrliche Arbeitsverweigerung aufzufassen sein und den Arbeitgeber zur außerordentlichen Kündigung ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • arbeitsrechtsiegen.de

    Arbeitsverweigerung - fristlose Kündigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626; TzBfG § 8; BetrVG § 102
    Fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen teilweisen Fernbleibens von der Arbeit nach einem unberechtigten Verlangen auf Reduzierung der Arbeitszeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Beharrliche Arbeitsverweigerung nach abgelehntem Teilzeitantrag begründet eine außerordentliche Kündigung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 18.02.2003 - 9 AZR 164/02

    Anspruch auf Teilzeitarbeit

    Auszug aus LAG Hessen, 23.10.2015 - 10 Sa 254/15
    Für eine gegenteilige Auslegung bedarf es besonderer Anhaltspunkte (vgl. BAG 18. Februar 2003 / 9 AZR 164/02 / zu II 2 a der Gründe, NZA 2003, 1392 [BAG 18.02.2003 - 9 AZR 164/02] ).

    Der Arbeitgeber kann nicht nur den Teil des Angebots annehmen, der sich auf die Verringerung der Arbeitszeit bezieht (vgl. BAG 18. Februar 2003 / 9 AZR 164/02 / zu II 2 a der Gründe, NZA 2003, 1392 [BAG 18.02.2003 - 9 AZR 164/02] ; BAG 16. Dezember 2008 / 9 AZR 893/07 / Rn. 28, AP Nr. 27 zu § 8 TzBfG).

    Wird die Verringerung der Arbeitszeit, wie dies vorliegend mangels abweichender Anhaltspunkte der Fall war, von der Verteilung derselben abhängig gemacht, gilt nicht nur für die beantragte Verringerung (hier 50 %), sondern für das Teilzeitbegehren einheitlich die Drei-Monats-Frist (vgl. BAG 18. Februar 2003 / 9 AZR 164/02 / zu II 2 a der Gründe, NZA 2003, 1392 [BAG 18.02.2003 - 9 AZR 164/02] ; Lehnen in Arnold/Gräfl TzBfG 3. Aufl. § 8 Rn. 34; ErfK/Rolfs 15. Aufl. § 8 TzBfG Rn. 14).

    Ein Organisationskonzept ist das Konzept, mit dem die unternehmerische Aufgabenstellung im Betrieb verwirklicht werden soll (vgl. BAG 18. Februar 2003 / 9 AZR 164/02 / zu II 3 der Gründe, NZA 2003, 1392 [BAG 18.02.2003 - 9 AZR 164/02] ).

  • BAG, 29.08.2013 - 2 AZR 273/12

    Außerordentliche Kündigung - beharrliche Arbeitsverweigerung - Rechtsirrtum

    Auszug aus LAG Hessen, 23.10.2015 - 10 Sa 254/15
    Einen in diesem Sinne die fristlose Kündigung "an sich" rechtfertigenden Grund stellt u.a. die beharrliche Weigerung des Arbeitnehmers dar, seine vertraglich geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen (vgl. BAG 29. August 2013 / 2 AZR 273/12 / Rn. 19, NZA 2014, 533 [BAG 29.08.2013 - 2 AZR 273/12] ).

    Ein Arbeitnehmer verweigert die angewiesene Arbeit beharrlich, wenn er sie bewusst und nachhaltig nicht leisten will (vgl. BAG 29. August 2013 / 2 AZR 273/12 / Rn. 29, NZA 2014, 533 [BAG 29.08.2013 - 2 AZR 273/12] ).

    Verweigert der Arbeitnehmer die geschuldete Arbeitsleistung in der Annahme, er handele rechtmäßig, hat grundsätzlich er selbst das Risiko zu tragen, dass sich seine Rechtsauffassung als fehlerhaft erweist (vgl. BAG 29. August 2013 / 2 AZR 273/12 / Rn. 32, NZA 2014, 533 [BAG 29.08.2013 - 2 AZR 273/12] ).

    Unverschuldet ist ein Rechtsirrtum nur, wenn sie mit einem Unterliegen im Rechtsstreit nicht zu rechnen brauchte (vgl. BAG 29. August 2013 / 2 AZR 273/12 / Rn. 34, NZA 2014, 533 [BAG 29.08.2013 - 2 AZR 273/12] ).

  • BAG, 20.01.2015 - 9 AZR 735/13

    Anspruch auf Begründung eines Teilzeitarbeitsverhältnisses

    Auszug aus LAG Hessen, 23.10.2015 - 10 Sa 254/15
    Insoweit genügt es, wenn der Arbeitgeber rational nachvollziehbare, hinreichend gewichtige Gründe hat, der Verringerung der Arbeitszeit nicht zuzustimmen (vgl. BAG 20. Januar 2015 / 9 AZR 735/13 / Rn. 17, NZA 2015, 816 [BAG 20.01.2015 - 9 AZR 735/13] ).

    Maßgeblich für das Vorliegen der betrieblichen Gründe ist der Zeitpunkt der Ablehnung des Arbeitszeitwunschs durch den Arbeitgeber, der die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen entgegenstehender betrieblicher Gründe trägt (vgl. BAG 20. Januar 2015 / 9 AZR 735/13 / Rn. 18, NZA 2015, 816 [BAG 20.01.2015 - 9 AZR 735/13] ).

  • BAG, 20.07.2000 - 6 AZR 13/99

    Voraussetzungen des Feststellungsinteresses

    Auszug aus LAG Hessen, 23.10.2015 - 10 Sa 254/15
    Die Klage ist nur zulässig, wenn sich aus der Feststellung noch Rechtsfolgen für die Gegenwart oder Zukunft ergeben Dies gilt grundsätzlich auch für Feststellungsklagen, die ursprünglich auf ein gegenwärtiges Rechtsverhältnis bezogen waren, jedenfalls dann, wenn dieses Rechtsverhältnis bereits vor der letzten mündlichen Verhandlung des Arbeitsgerichts beendet war (vgl. BAG 20. Juli 2000 / 6 AZR 13/99 / zu II 1 b der Gründe, Juris).
  • BAG, 16.10.2007 - 9 AZR 239/07

    Arbeitszeitverringerung - Bestimmtes Verringerungsverlangen - Konkretisierung

    Auszug aus LAG Hessen, 23.10.2015 - 10 Sa 254/15
    Der Inhalt des zwischen den Parteien zu Stande kommenden Änderungsvertrags muss feststehen (vgl. BAG 16. Oktober 2007 / 9 AZR 239/07 / Rn. 20, NZA 2008, 289 [BAG 16.10.2007 - 9 AZR 239/07] ).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 29.05.2015 - 5 Sa 121/14

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen Nichteinhaltung der vertraglichen Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Hessen, 23.10.2015 - 10 Sa 254/15
    bb) Der Kläger hat seine Arbeitsleistung auch beharrlich, d.h. bewusst in Kenntnis aller Umstände, verweigert (vgl. zu einem ähnlich gelagerten Fall bei Streit um die Reduzierung der Arbeitszeit LAG Mecklenburg/Vorpommern 29. Mai 2015 / 5 Sa 121/14 / Rn. 56, Juris).
  • BAG, 18.12.2014 - 2 AZR 265/14

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung - Meinungsfreiheit

    Auszug aus LAG Hessen, 23.10.2015 - 10 Sa 254/15
    Alsdann bedarf es der weiteren Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zumutbar war oder nicht (vgl. BAG 18. Dezember 2014 / 2 AZR 265/14 / Rn. 14, NZA 2015, 797 [BAG 18.12.2014 - 2 AZR 265/14] ).
  • BAG, 16.12.2008 - 9 AZR 893/07

    Teilzeitanspruch und betriebliche Mitbestimmung

    Auszug aus LAG Hessen, 23.10.2015 - 10 Sa 254/15
    Der Arbeitgeber kann nicht nur den Teil des Angebots annehmen, der sich auf die Verringerung der Arbeitszeit bezieht (vgl. BAG 18. Februar 2003 / 9 AZR 164/02 / zu II 2 a der Gründe, NZA 2003, 1392 [BAG 18.02.2003 - 9 AZR 164/02] ; BAG 16. Dezember 2008 / 9 AZR 893/07 / Rn. 28, AP Nr. 27 zu § 8 TzBfG).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 14.10.2022 - 12 Sa 51/22

    Abmahnungserfordernis - Nachfragen nach Herkunft - rassistische Belästigung -

    (3) Die Entbehrlichkeit einer Abmahnung wird angenommen, wenn der Arbeitnehmer durch sein Verhalten oder seine Äußerungen unmissverständlich zum Ausdruck gebracht hat, sein Fehlverhalten nicht ändern zu wollen (Hessisches Landesarbeitsgericht, 23. Oktober 2015 - 10 Sa 254/15, juris Rn 105; KR/Fischermeier/Krumbiegel, 13. Aufl. 2022, § 626 BGB Rn 280).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht