Rechtsprechung
   LAG Hessen, 24.02.2016 - 6 Sa 1163/12 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,14571
LAG Hessen, 24.02.2016 - 6 Sa 1163/12 B (https://dejure.org/2016,14571)
LAG Hessen, Entscheidung vom 24.02.2016 - 6 Sa 1163/12 B (https://dejure.org/2016,14571)
LAG Hessen, Entscheidung vom 24. Februar 2016 - 6 Sa 1163/12 B (https://dejure.org/2016,14571)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,14571) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 1 b Abs. 3; BetrAVG § 16 Abs. 3 Nr. 2
    Pflicht des Arbeitgebers zur Prüfung der Anpassung einer Betriebsrente in Übergangsfällen

  • rechtsportal.de

    § 1 b Abs. 3; BetrAVG § 16 Abs. 3 Nr. 2
    Pflicht des Arbeitgebers zur Prüfung der Anpassung einer Betriebsrente in Übergangsfällen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kein Entfallen der Anpassungsprüfungspflicht bei Pensionskassen vor dem 31.12.2015

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2016, 1883
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 617/12

    Betriebsrente - Einstandspflicht - Anpassungsprüfung

    Auszug aus LAG Hessen, 24.02.2016 - 6 Sa 1163/12
    Der Kläger meint, dass es hinsichtlich der begehrten Anpassung seiner Betriebsrente zu den Anpassungsstichtagen 01. Januar 2009, 01. Januar 2012 und 01. Januar 2015 bei der Anwendung des Gesetzes § 16 Abs. 3 Nr. 2 BetrAVG in der bis zum 31. Dezember 2015 gültigen Fassung in der Auslegung des Bundesarbeitsgerichts - so Entscheidung vom 30. September 2014 - 3 AZR 617/12 - zu verbleiben habe.

    Die Ausnahmeregeln des § 16 Abs. 3 Nr. 2 BetrAVG alter Fassung ist nicht erfüllt (vgl. BAG 30.09.2014 - 3 AZR 617/12 - Rn. 64-83).

  • BAG, 27.01.2004 - 1 AZR 105/03

    Beschwerdewert und Zulässigkeit der Berufung - übertarifliche Vergütung und

    Auszug aus LAG Hessen, 24.02.2016 - 6 Sa 1163/12
    Antragsänderungen können aus prozessökonomischen Gründen jedenfalls dann zugelassen werden, wenn es sich dabei um Fälle des § 264 Nr. 2 ZPO handelt, der neue Sachantrag sich auf den in der Berufungsinstanz festgestellten Sachverhalt stützt und berechtigte Interessen der Beklagten nicht beeinträchtigt werden (vgl. BAG 18.09.2007 - 3 AZR 560/05 - Rn. 14; 25.04.2006 - 3 AZR 184/05 - Rn. 13; 27.01.2004 - 1 AZR 105/03 - zu III der Gründe).
  • BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 184/05

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung der laufenden Betriebsrenten -

    Auszug aus LAG Hessen, 24.02.2016 - 6 Sa 1163/12
    Antragsänderungen können aus prozessökonomischen Gründen jedenfalls dann zugelassen werden, wenn es sich dabei um Fälle des § 264 Nr. 2 ZPO handelt, der neue Sachantrag sich auf den in der Berufungsinstanz festgestellten Sachverhalt stützt und berechtigte Interessen der Beklagten nicht beeinträchtigt werden (vgl. BAG 18.09.2007 - 3 AZR 560/05 - Rn. 14; 25.04.2006 - 3 AZR 184/05 - Rn. 13; 27.01.2004 - 1 AZR 105/03 - zu III der Gründe).
  • BAG, 18.09.2007 - 3 AZR 560/05

    Behandlung gesetzlicher Rente bei beamtenähnlicher Versorgung

    Auszug aus LAG Hessen, 24.02.2016 - 6 Sa 1163/12
    Antragsänderungen können aus prozessökonomischen Gründen jedenfalls dann zugelassen werden, wenn es sich dabei um Fälle des § 264 Nr. 2 ZPO handelt, der neue Sachantrag sich auf den in der Berufungsinstanz festgestellten Sachverhalt stützt und berechtigte Interessen der Beklagten nicht beeinträchtigt werden (vgl. BAG 18.09.2007 - 3 AZR 560/05 - Rn. 14; 25.04.2006 - 3 AZR 184/05 - Rn. 13; 27.01.2004 - 1 AZR 105/03 - zu III der Gründe).
  • BAG, 17.06.2014 - 3 AZR 529/12

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung eines Versorgungstarifvertrags -

    Auszug aus LAG Hessen, 24.02.2016 - 6 Sa 1163/12
    Im Gegensatz zu § 259 ZPO muss nicht die Besorgnis bestehen, der Schuldner werde sich der rechtzeitigen Leistungen entziehen (vgl. etwa BAG 10.02.2015 - 3 AZR 37/14 - Rn. 17; 17.06.2014 - 3 AZR 529/12 - Rn. 21 m. w. N.).
  • BAG, 10.02.2015 - 3 AZR 37/14

    Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Lage des Versorgungsschuldners -

    Auszug aus LAG Hessen, 24.02.2016 - 6 Sa 1163/12
    Im Gegensatz zu § 259 ZPO muss nicht die Besorgnis bestehen, der Schuldner werde sich der rechtzeitigen Leistungen entziehen (vgl. etwa BAG 10.02.2015 - 3 AZR 37/14 - Rn. 17; 17.06.2014 - 3 AZR 529/12 - Rn. 21 m. w. N.).
  • BAG, 23.01.2008 - 1 AZR 988/06

    Ablösende Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Hessen, 24.02.2016 - 6 Sa 1163/12
    Dies ist dann der Fall, wenn die vom Normgeber angeordnete unechte Rückwirkung zur Erreichung des Normzwecks nicht geeignet oder nicht erforderlich ist, oder wenn die Bestandsinteressen der Betroffenen die Änderungsgründe der Neuregelung überwiegen (vgl. BAG vom 23.01.2008 - 1 AZR 988/06 - Rn. 28 m. w. N.).
  • BAG, 17.06.2003 - 3 AZR 396/02

    Widerruf wegen wirtschaftlicher Notlage

    Auszug aus LAG Hessen, 24.02.2016 - 6 Sa 1163/12
    Grundsätzlich sind auch Gesetzesänderungen zukunftsgerichtet (vgl. BAG 17.06.2006 - 3 AZR 396/02 - Rn. 58).
  • LAG Düsseldorf, 14.09.2016 - 12 Sa 448/16

    Anpassung gemäß § 16 BetrAVG; Pensionskassenzusage; Einstandspflicht des

    Soweit sie der Ansicht ist, der aufgrund Art. 1 Nr. 7 und Art. 4 des Gesetzes zur Umsetzung der EU-Mobilitäts-Richtlinie (BGBl. I 2012, 2553) zum 31.12.2015 in Kraft getretene § 16 Abs. 3 Nr. 2 BetrAVG nF belege, dass der Wille des Gesetzgebers bereits bei der bisherigen Fassung gewesen sei, sämtliche Versorgungszusagen, d.h. auch solche vor dem 16.05.1996 zu erfassen, folgt die Kammer dem nicht (ebenso Hessisches LAG 24.02.2016 - 6 Sa 1163/12, juris Rn. 44).

    Die Rechtsprechung geht - soweit ersichtlich - bislang davon aus, dass § 16 Abs. 3 Nr. 2 BetrAVG nF keine Rückwirkung zukommt (ArbG Gelsenkirchen 12.01.2016 - 5 Ca 1061/15, juris; Hessische LAG 24.02.2016 a.a.O.; offen gelassen von BAG 15.03.2016 a.a.O. Rn. 60).

    Da die Rückwirkung von Gesetzen die Ausnahme (vgl. Hessisches LAG 24.02.2016 a.a.O. Rn. 42) und außerdem begründungsbedürftig ist, ist nicht davon auszugehen, dass der Gesetzgeber, ohne sich mit den Rückabwicklungsproblemen, die eine rückwirkende Geltung von § 16 Abs. 3 Nr. 2 BetrAVG nF zur Folge hätte, auseinanderzusetzen, eine solche angeordnet hat, ohne dass dies ausdrücklich im Gesetzestext zum Ausdruck kommt.

  • LAG Köln, 20.02.2019 - 5 Sa 399/18

    Wegfall der Anpassungsüberprüfungspflicht bei Durchführung der Altersversorgung

    Für die Annahme einer echten Rückwirkung wird angeführt, dass der maßgebliche Anpassungsprüfungszeitraum abgelaufen sei und die Ansprüche der Betriebsrentner fällig und entstanden seien (LAG Hessen 24. Februar 2016 - 6 Sa 1163/12; ArbG Gelsenkirchen 12. Januar 2016 - 5 Ca 1061/15).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht