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   LAG Hessen, 24.07.2014 - 5 Sa 1455/13   

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https://dejure.org/2014,49967
LAG Hessen, 24.07.2014 - 5 Sa 1455/13 (https://dejure.org/2014,49967)
LAG Hessen, Entscheidung vom 24.07.2014 - 5 Sa 1455/13 (https://dejure.org/2014,49967)
LAG Hessen, Entscheidung vom 24. Juli 2014 - 5 Sa 1455/13 (https://dejure.org/2014,49967)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611 Abs. 1; TVG § 1
    Eingruppierung einer sog. "F & B Waitress" nach dem Tarifvertrag für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Hessen

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 19.08.2004 - 8 AZR 375/03

    Eingruppierung eines Maschinenbedieners in der Chemischen Industrie

    Auszug aus LAG Hessen, 24.07.2014 - 5 Sa 1455/13
    aa) Da es sich bei der begehrten Bewertungsgruppe 6.1 des Entgelttarifvertrages um eine sogenannte "Aufbaufallgruppe" handelt, kommt es darauf an, ob der Arbeitnehmer die Anforderungen der allgemeinen und darauf jeweils nacheinander die der qualifizierenden Merkmale der höheren Vergütungsgruppe erfüllt (vgl. z.B. BAG 12.05.2004 - 4 AZR 371/03 - Rn 28, zitiert nach juris; BAG 19.8.2004 - 8 AZR 375/03 - 37, zitiert nach juris).

    Eine pauschale Überprüfung der niedrigeren Vergütungsgruppen reicht aus, soweit die Parteien die Tätigkeit als unstreitig ansehen und der Arbeitgeber selbst für die Tätigkeit des Arbeitnehmers die Merkmale als erfüllt erachtet (vgl. z.B. BAG 12.05.2004 - 4 AZR 371/03 - Rn 28, zitiert nach juris; BAG 19.8.2004 - 8 AZR 375/03 - Rn38, zitiert nach juris).

    Im Entscheidungsfall kann dahinstehen, ob die Erfordernisse der allgemeinen Tätigkeitsmerkmale regelmäßig dann als erfüllt anzusehen sind, wenn der Arbeitnehmer eine diesen Beispielen entsprechende Tätigkeit ausübt oder ob neben den Tätigkeitsbeispielen zusätzlich die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale der Entgeltgruppe erfüllt sein müssen (vgl. BAG 19.08.2004 - 8 AZR 375/03 - Rn 43 und 44, zitiert nach juris).

    Wird nämlich eine Tätigkeit von einem Tätigkeitsbeispiel nicht erfasst, muss auf die allgemeinen Merkmale zurückgegriffen werden (vgl. BAG 19.08.2004 - 8 AZR 375/03 - Rn 44, zitiert nach juris).

    Es bleibt also dann bei den allgemeinen Merkmalen (vgl. nochmals BAG 19.08.2004 - 8 AZR 375/03 - Rn 44, zitiert nach juris).

  • BAG, 19.08.2004 - 8 AZR 361/03

    Eingruppierung einer Verwaltungskraft in einem Feriendorf

    Auszug aus LAG Hessen, 24.07.2014 - 5 Sa 1455/13
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. nur BAG 23.09.2009 - 4 AZR 382/08 - Rn 14, zitiert nach juris m. w. N.; BAG 19.8.2004 - 8 AZR 361/03 - Rn 40, 41, zitiert nach juris).

    Nach dem mangels eigener Definition der Tarifvertragsparteien maßgeblichen allgemeinen Sprachgebrauch (vgl. BAG 19.8.2004 - 8 AZR 361/03 - Rn 40, 41, zitiert nach juris) kommt es nur darauf an, dass mindestens zwei Jahre lang Erfahrungen "im Beruf" (vgl. Duden, Das große Wörterbuch der deutschen Sprache, 3. Aufl., Stichwort "Berufserfahrung") gesammelt wurden.

    (2) Da die Tarifvertragsparteien den Begriff nicht näher definiert haben, ist er ausgehend vom allgemeinen Sprachgebrauch und der fachspezifischen Bedeutung auszulegen (vgl. BAG 19.08.2004 - 8 AZR 361/03 - Rn 40, 41, zitiert nach juris).

    Nach Brockhaus Wahrig, Deutsches Wörterbuch, ist der Demi Chef de Rang ein Stationskellner dessen Hauptaufgabe im Aufgeben der Bestellung und Bonieren besteht (zur Heranziehung eines Wörterbuchs: vgl. BAG 19.08.2004 - 8 AZR 361/03 - Rn 40, zitiert nach juris) und nach dem berufskundlichen Schrifttum (zur Heranziehung: BAG 19.08.2004 - 8 AZR 361/03 - Rn 41, zitiert nach juris) ist seine Hauptaufgabe das Bedienen der Gäste.

  • BAG, 21.04.2010 - 4 AZR 735/08

    Eingruppierung einer Vorarbeiterin in der Systemgastronomie

    Auszug aus LAG Hessen, 24.07.2014 - 5 Sa 1455/13
    60 dd) Gegen das Auslegungsergebnis sprechen auch nicht die von der Beklagten besonders hervorgehobenen Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 27.01.2010 (4 AZR 587/08) und 21.04.2010 (4 AZR 735/08).

    Entsprechendes gilt für die angeführte Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 21.04.2010 (4 AZR 735/08).

    Die Beispiele dienen nach § 4 Ziff 4 des Entgelttarifvertrages lediglich "der Erläuterung", d.h. sie konkretisieren die allgemeinen Oberbegriffe (vgl. BAG 27.1.2010 - 4 AZR 567/08 - Rn 19, zitiert nach juris; BAG 21.4.2010 - 4 AZR 735/08 - Rn 23, zitiert nach juris).

  • BAG, 12.05.2004 - 4 AZR 371/03

    Eingruppierung einer Sachbearbeiterin im Sachgebiet wirtschaftliche

    Auszug aus LAG Hessen, 24.07.2014 - 5 Sa 1455/13
    aa) Da es sich bei der begehrten Bewertungsgruppe 6.1 des Entgelttarifvertrages um eine sogenannte "Aufbaufallgruppe" handelt, kommt es darauf an, ob der Arbeitnehmer die Anforderungen der allgemeinen und darauf jeweils nacheinander die der qualifizierenden Merkmale der höheren Vergütungsgruppe erfüllt (vgl. z.B. BAG 12.05.2004 - 4 AZR 371/03 - Rn 28, zitiert nach juris; BAG 19.8.2004 - 8 AZR 375/03 - 37, zitiert nach juris).

    Eine pauschale Überprüfung der niedrigeren Vergütungsgruppen reicht aus, soweit die Parteien die Tätigkeit als unstreitig ansehen und der Arbeitgeber selbst für die Tätigkeit des Arbeitnehmers die Merkmale als erfüllt erachtet (vgl. z.B. BAG 12.05.2004 - 4 AZR 371/03 - Rn 28, zitiert nach juris; BAG 19.8.2004 - 8 AZR 375/03 - Rn38, zitiert nach juris).

  • BAG, 27.01.2010 - 4 AZR 567/08

    Eingruppierung einer Gastronomie-Servicekraft

    Auszug aus LAG Hessen, 24.07.2014 - 5 Sa 1455/13
    Die Beispiele dienen nach § 4 Ziff 4 des Entgelttarifvertrages lediglich "der Erläuterung", d.h. sie konkretisieren die allgemeinen Oberbegriffe (vgl. BAG 27.1.2010 - 4 AZR 567/08 - Rn 19, zitiert nach juris; BAG 21.4.2010 - 4 AZR 735/08 - Rn 23, zitiert nach juris).
  • BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 47/93

    Eingruppierung: Weinkontrolleur

    Auszug aus LAG Hessen, 24.07.2014 - 5 Sa 1455/13
    Der Zulässigkeit steht auch nicht entgegen, dass sich die begehrte Feststellung zumindest teilweise auf einen in der Vergangenheit liegenden Vergütungszeitraum bezieht (vgl. dazu BAG 20.10.1993 - 4 AZR 47/93 - Rn 18, zitiert nach juris).
  • BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 382/08

    Anrechnung von Zeiten als Arzt/Ärztin im Praktikum (AiP) bei der Stufenzuordnung

    Auszug aus LAG Hessen, 24.07.2014 - 5 Sa 1455/13
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. nur BAG 23.09.2009 - 4 AZR 382/08 - Rn 14, zitiert nach juris m. w. N.; BAG 19.8.2004 - 8 AZR 361/03 - Rn 40, 41, zitiert nach juris).
  • BAG, 12.06.2003 - 8 AZR 288/02

    Eingruppierung eines approbierten Psychotherapeuten

    Auszug aus LAG Hessen, 24.07.2014 - 5 Sa 1455/13
    Es handelt sich um eine Eingruppierungsfeststellungsklage, die - auch im Bereich der Privatwirtschaft (z. B. BAG 12.06.2003 - 8 AZR 288/02 - Rn 26, zitiert nach juris) - anerkannt ist.
  • BAG, 16.11.2016 - 4 AZR 128/15

    Eingruppierung einer Servicekraft in der Gastronomie

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 24. Juli 2014 - 5 Sa 1455/13 - aufgehoben.
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