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   LAG Hessen, 25.02.1997 - 15 Sa 2153/96   

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LAG Hessen, 25.02.1997 - 15 Sa 2153/96 (https://dejure.org/1997,7160)
LAG Hessen, Entscheidung vom 25.02.1997 - 15 Sa 2153/96 (https://dejure.org/1997,7160)
LAG Hessen, Entscheidung vom 25. Februar 1997 - 15 Sa 2153/96 (https://dejure.org/1997,7160)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewilligung und Vergütung von Bildungsurlaub; Vorliegen einer Veranstaltung nach dem Hessischen Bildungsurlaubsgesetz (HBUG)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aus- und Weiterbildung: Kriterien nach dem HBUG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • LAG Hessen, 19.03.1996 - 15 Sa 1220/95

    Aus- und Weiterbildung: Begriff der politischen Bildung - Darlegungslast -

    Auszug aus LAG Hessen, 25.02.1997 - 15 Sa 2153/96
    Es wird hier auf eine Wiedergabe der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur politischen Bildung - auch speziell im Sinne des § 1 Absatz 3 HBUG (vgl. dazu BAG Urteil vom 09. Februar 1993 - 9 AZR 648/90 - EzA § 1 HBUG Nr. 2 = AP Nr. 1 zu § 9 BildungsurlaubsG Hessen) - , der die Kammer folgt (vgl. dazu ausführlich Kammerurteile vom 06. Oktober 1995 - 15 Sa 20/95 - NZA-RR 1996, 245 und vom 19. März 1996 - 15 Sa 1220/95 - NZA- RR 1996, 448) verzichtet.

    Diese Programmgestaltung belegt, daß die Veranstaltung nach ihrem didaktischen Konzept gerade nicht stehen geblieben ist beim bloßen Naturerlebnis oder bei rein meereskundlich/biologischen Fragestellungen und Themen (anders etwa der Fall, über den die Kammer im Urteil vom 19. März 1996 - 15 Sa 1220/95 - NZA-RR 1996, 448 entschieden hat).

    Wie bereits angesprochen dienten die natur- und landeskundlichen Themenbereiche nicht der Erweiterung der Allgemeinbildung als solcher (zu einer derartigen Konstellation etwa BAG Urteil vom 15. Juni 1993 - 9 AZR 411/89 - DB 1993, 2236; Kammerurteil vom 19. März 1996, a.a.O.), sondern sie hatten hier wie z.B. der Besuch eines Meeresaquariums die Funktion, das erforderliche Sachwissen für die Untersuchung der sozialen, wirtschaftlichen und politischen Zusammenhänge zu vermitteln (parallel etwa BAG Urteil vom 24. August 1993 - 9 AZR 240/90 - AP Nr. 9 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW).

    Soweit sich nach dem klägerischen Vortrag in der tatsächlichen Durchführung Abweichungen vom Programm ergeben haben, ergibt sich daraus nicht, daß der Veranstaltung nicht das gewürdigte didaktische Konzept, sondern in Wirklichkeit ein von vornherein geplantes anderes Programm - und damit ein anderes didaktisches Konzept! - zugrunde lag (anders der Fall, über den die Kammer mit Urteil vom 19. März 1996 - 15 Sa 1220/95 - NZA-RR 1996, 448 entschieden hat).

  • LAG Hessen, 06.10.1995 - 15 Sa 20/95

    Aus- und Weiterbildung: Sprachkurs als Veranstaltung der beruflichen

    Auszug aus LAG Hessen, 25.02.1997 - 15 Sa 2153/96
    Es wird hier auf eine Wiedergabe der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur politischen Bildung - auch speziell im Sinne des § 1 Absatz 3 HBUG (vgl. dazu BAG Urteil vom 09. Februar 1993 - 9 AZR 648/90 - EzA § 1 HBUG Nr. 2 = AP Nr. 1 zu § 9 BildungsurlaubsG Hessen) - , der die Kammer folgt (vgl. dazu ausführlich Kammerurteile vom 06. Oktober 1995 - 15 Sa 20/95 - NZA-RR 1996, 245 und vom 19. März 1996 - 15 Sa 1220/95 - NZA- RR 1996, 448) verzichtet.

    Schließlich ist hier nicht näher auf die Frage der Qualifikation der Seminarleiterin und der übrigen von Seiten des Veranstalters bei der Durchführung der Veranstaltung eingesetzten Personen einzugehen (vgl. entsprechend bereits Kammerurteil vom 06. Oktober 1995 - 15 Sa 20/95 - NZA-RR 1996, 245 ).

    Die vorstehenden Ausführungen ergeben zugleich, daß die auf der Veranstaltung vermittelten Kenntnisse und Befähigungen für die Beklagte das gebotene auch nur gering einzuschätzende Mindestmaß von greifbaren Vorteilen mit sich brachten (an diesem Erfordernis hält die Kammer fest; entsprechend bereits Kammerurteil vom 06. Oktober 1995 - 15 Sa 20/95 - NZA-RR 1996, 245 ).

  • BAG, 09.02.1993 - 9 AZR 648/90

    Bildungsurlaub nach dem Hessischen Bildungsurlaubsgesetz

    Auszug aus LAG Hessen, 25.02.1997 - 15 Sa 2153/96
    Es handelte sich bei der vom Kläger besuchten Veranstaltung jedoch um eine Veranstaltung politischer Bildung im Sinne des § 1 Absatz 3 HBUG was ungeachtet des § 9 Absatz 9 HBUG zu prüfen ist: Die Gerichte für Arbeitssachen haben stets zu klären, ob die fragliche Veranstaltung inhaltlich den jeweiligen (landes)gesetzlichen - hier also hessischen - Vorgaben entspricht (vgl. BVerfG Beschluß vom 15. Dezember 1987 - l BvR 563/85 - AP Nr. 62 zu Art. 12 GG BAG Urteil vom 09. Februar 1993 - 9 AZR 648/90 - AP Nr. 1 zu § 9 BildungsurlaubsG Hessen = EzA § 1 HBUG Nr. 2. Kammerurteil vom 04. Juni 1996 - 15 Sa 1302/95 -).

    Es wird hier auf eine Wiedergabe der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur politischen Bildung - auch speziell im Sinne des § 1 Absatz 3 HBUG (vgl. dazu BAG Urteil vom 09. Februar 1993 - 9 AZR 648/90 - EzA § 1 HBUG Nr. 2 = AP Nr. 1 zu § 9 BildungsurlaubsG Hessen) - , der die Kammer folgt (vgl. dazu ausführlich Kammerurteile vom 06. Oktober 1995 - 15 Sa 20/95 - NZA-RR 1996, 245 und vom 19. März 1996 - 15 Sa 1220/95 - NZA- RR 1996, 448) verzichtet.

    Dafür genügt wie vom Bundesarbeitsgericht zutreffend entschieden (BAG Urteil vom 09. Februar 1993 - 9 AZR 648/90 - AP Nr. 1 zu § 9 BildungsurlaubsG Hessen), daß Kenntnisse und Fähigkeiten in allgemeiner staatsbürgerlicher Hinsicht vermittelt werden, die den Arbeitnehmer in die Lage versetzen, auch betriebspolitische Entscheidungen nach ihrem Inhalt und ihrer Bedeutung besser beurteilen und bewerten, sie als zutreffend oder vertretbar erkennen oder allein oder im Rahmen von Interessenvertretung Änderungs- oder Ergänzungsvorschläge einbringen zu können.

  • BAG, 15.06.1993 - 9 AZR 411/89

    Arbeitnehmerweiterbildung im Nordrhein-Westfalen - Kurs: "Rund um den

    Auszug aus LAG Hessen, 25.02.1997 - 15 Sa 2153/96
    Wie bereits angesprochen dienten die natur- und landeskundlichen Themenbereiche nicht der Erweiterung der Allgemeinbildung als solcher (zu einer derartigen Konstellation etwa BAG Urteil vom 15. Juni 1993 - 9 AZR 411/89 - DB 1993, 2236; Kammerurteil vom 19. März 1996, a.a.O.), sondern sie hatten hier wie z.B. der Besuch eines Meeresaquariums die Funktion, das erforderliche Sachwissen für die Untersuchung der sozialen, wirtschaftlichen und politischen Zusammenhänge zu vermitteln (parallel etwa BAG Urteil vom 24. August 1993 - 9 AZR 240/90 - AP Nr. 9 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW).
  • LAG Hessen, 04.06.1996 - 15 Sa 1302/95

    Aus- und Weiterbildung: Anforderungen an eine Veranstaltung nach dem HBUG

    Auszug aus LAG Hessen, 25.02.1997 - 15 Sa 2153/96
    Es handelte sich bei der vom Kläger besuchten Veranstaltung jedoch um eine Veranstaltung politischer Bildung im Sinne des § 1 Absatz 3 HBUG was ungeachtet des § 9 Absatz 9 HBUG zu prüfen ist: Die Gerichte für Arbeitssachen haben stets zu klären, ob die fragliche Veranstaltung inhaltlich den jeweiligen (landes)gesetzlichen - hier also hessischen - Vorgaben entspricht (vgl. BVerfG Beschluß vom 15. Dezember 1987 - l BvR 563/85 - AP Nr. 62 zu Art. 12 GG BAG Urteil vom 09. Februar 1993 - 9 AZR 648/90 - AP Nr. 1 zu § 9 BildungsurlaubsG Hessen = EzA § 1 HBUG Nr. 2. Kammerurteil vom 04. Juni 1996 - 15 Sa 1302/95 -).
  • BAG, 09.05.1995 - 9 AZR 185/94

    AWbG - Mit dem Fahrrad auf Gesundheitskurs

    Auszug aus LAG Hessen, 25.02.1997 - 15 Sa 2153/96
    Abzustellen ist bei der gebotenen rechtlichen Beurteilung der in Frage stehenden Veranstaltung primär auf das vom Veranstalter erstellte Programm der Veranstaltung und die dazu abgegebenen Erläuterungen (BAG Urteil vom 09. Mai 1995 - 9 AZR 185/94 - NZA 1996, 256 ), d.h. auf die bereits im Tatbestand zitierten Unterlagen Blatt 26 bis 29 sowie Blatt 11 bis 16 d.A. Danach ist zu konstatieren, daß die in Rede stehende Veranstaltung unmittelbar d.h. in dem, was sie an Wissen, Erkenntnissen und Befähigungen vermitteln sollte und wollte, den Zielsetzungen im Sinne des § 1 Absatz 3 HBUG diente.
  • BAG, 24.08.1993 - 9 AZR 240/90

    AWbG NW - politische Weiterbildung

    Auszug aus LAG Hessen, 25.02.1997 - 15 Sa 2153/96
    Wie bereits angesprochen dienten die natur- und landeskundlichen Themenbereiche nicht der Erweiterung der Allgemeinbildung als solcher (zu einer derartigen Konstellation etwa BAG Urteil vom 15. Juni 1993 - 9 AZR 411/89 - DB 1993, 2236; Kammerurteil vom 19. März 1996, a.a.O.), sondern sie hatten hier wie z.B. der Besuch eines Meeresaquariums die Funktion, das erforderliche Sachwissen für die Untersuchung der sozialen, wirtschaftlichen und politischen Zusammenhänge zu vermitteln (parallel etwa BAG Urteil vom 24. August 1993 - 9 AZR 240/90 - AP Nr. 9 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW).
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