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   LAG Hessen, 25.03.1996 - 16 Sa 1919/95   

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https://dejure.org/1996,11482
LAG Hessen, 25.03.1996 - 16 Sa 1919/95 (https://dejure.org/1996,11482)
LAG Hessen, Entscheidung vom 25.03.1996 - 16 Sa 1919/95 (https://dejure.org/1996,11482)
LAG Hessen, Entscheidung vom 25. März 1996 - 16 Sa 1919/95 (https://dejure.org/1996,11482)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuern und Sozialversicherung: Einbehaltung von Lohnsteuer wegen Arbeitnehmererfindung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • AOPA-Arbeitskreis der Fliegenden Juristen und Steuerberater PDF, S. 200 (Leitsatz)

    Anspruch de Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber auf Rückerstattung überhöht abgeführter Lohnsteuer - Abfindung als sozialversicherungspflichtiges Entgelt auf Rückerstattung überhöht abgeführter Lohnsteuer - Abfindung als sozialversicherungspflichtiges Entgelt

    Teil einer Urteilssammlung im PDF-Format

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 21.02.1990 - 12 RK 20/88

    Arbeitsentgelt - Entschädigung - Abfindung

    Auszug aus LAG Hessen, 25.03.1996 - 16 Sa 1919/95
    Dieser Arbeitsentgeltbegriff ist für alle Beiträge zur Sozialversicherung (Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung) maßgeblich (vgl. BAG vom 09.11.1988, AP Nr. 6 zu § 10 KSchG 1969; BSG vom 21.02.1990, BB 1990, 1350, 1351).

    Eine solche Abfindung, die als Entschädigung für den Wegfall künftiger Verdienstmöglichkeiten gezahlt wird, ist zeitlich nicht der früheren Beschäftigung zuzuordnen; ihre Beitragspflicht kann nicht auf die frühere, inzwischen weggefallene Versicherungspflicht gegründet werden (vgl. BAG vom 09.11.1988, aaO.; BSG vom 21.02.1990, aaO.).

    Denn der steuerrechtliche Begriff des Arbeitslohnes ist auf den eigenständig geregelten Begriff des Arbeitsentgelts in der Sozialversicherung nicht übertragbar und ist durch die Arbeitsentgeltverordnung hierauf auch nicht übertragen worden (vgl. BAG vom 09.11.1988, aaO.; BSG vom 21.02.1990, aaO.).

  • LAG Köln, 19.12.1986 - 9 Sa 1093/86

    Lohnsteuer; Erstattung; Abfindung; Abfindungsvergleich; Zwangsvollstreckung;

    Auszug aus LAG Hessen, 25.03.1996 - 16 Sa 1919/95
    Aus steuerrechtlichen Vorschriften folgt, dass die Beklagte rechtlich gehindert ist, die abgeführte Lohnsteuer an die Klägerin zu zahlen (ebenso im Ergebnis LAG Köln vom 09.12.1986, BB 1987, 763).
  • BGH, 19.12.1991 - IX ZR 96/91

    Prozeßhindernis der Rechtskraft bei vorausgegangener Zug-um-Zug-Verurteilung

    Auszug aus LAG Hessen, 25.03.1996 - 16 Sa 1919/95
    Bei einer Verurteilung Zug um Zug erwächst im Übrigen nur die Leistungspflicht des Beklagten, nicht die Pflicht des Klägers zur Gegenleistung in Rechtskraft (vgl. BGHZ 117, 1, 3 m.w.N.).
  • BSG, 27.01.1977 - 8 REh 1/75
    Auszug aus LAG Hessen, 25.03.1996 - 16 Sa 1919/95
    So geht denn auch das BSG ganz zwanglos davon aus, dass der Arbeitnehmer, bei dem Sozialversicherungsbeiträge zu Unrecht abgezogen worden sind, die Wahlmöglichkeit zwischen einer Klage auf Erstattung gegen die jeweiligen Träger der Versicherungszweige nach §§ 26 Abs. 2 SGB IV bzw. 185 a AFG und einer Klage gegen den Arbeitgeber auf Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen hat (vgl. BSGE 43, 148, 150).
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