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   LAG Hessen, 25.04.2013 - 9 Sa 561/12   

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LAG Hessen, 25.04.2013 - 9 Sa 561/12 (https://dejure.org/2013,8068)
LAG Hessen, Entscheidung vom 25.04.2013 - 9 Sa 561/12 (https://dejure.org/2013,8068)
LAG Hessen, Entscheidung vom 25. April 2013 - 9 Sa 561/12 (https://dejure.org/2013,8068)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 9 Abs 3 GG, § 826 BGB, 823 I BGB, § 280 Abs 1 BGB, § 328 BGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzansprüche durch Unterstützungsarbeitskampf drittbetroffener Fluggesellschaften unter den Gesichtspunkten der Eigentumsverletzung

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Fluglotsen-Streik - Keine Schadensersatzansprüche der Fluggesellschaften gegen Gewerkschaft

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Fluglotsen-Streik - Keine Schadensersatzansprüche der Fluggesellschaften gegen Gewerkschaft

  • hensche.de

    Sympathiestreik, Streik, Arbeitskampf, Schadensersatz, Fluglotsen, Gewerkschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Schadenersatz bei Unterstützerstreik

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Keine Schadensersatzansprüche von Fluggesellschaften gegen die Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) wegen eines Unterstützungsstreiks der Fluglotsen des Stuttgarter Towers

  • Jurion (Kurzinformation)

    Luftfahrtunternehmen kann keinen Schadenersatz wegen Fluglotsenstreiks verlangen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Schadensersatzansprüche von Fluggesellschaften gegen die Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Keine Schadensersatzansprüche von Fluggesellschaften gegen die Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) wegen eines Unterstützungsstreiks der Fluglotsen des Stuttgarter Towers

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (32)

  • ArbG Frankfurt/Main, 27.03.2012 - 10 Ca 3468/11

    Gewerkschaften vor Schadensersatz geschützt

    Auszug aus LAG Hessen, 25.04.2013 - 9 Sa 561/12
    Die Berufungen der Klägerinnen gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 27. März 2012 - 10 Ca 3468/11 - werden auf ihre Kosten zurückgewiesen.

    Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hat die Klage durch Urteil vom 27. März 2012 - 10 Ca 3468/11 - abgewiesen.

    unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Frankfurt vom 27. März 2012 - 10 Ca 3468/11 - den Beklagten zu verurteilen, 1. an die Klägerin zu 1) EUR 12.050,13, an die Klägerin zu 2) EUR 88,-, an die Klägerin zu 3) EUR 11.993,- und an die Klägerin zu 4) EUR 8.446,54 jeweils zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gem. § 247 BGB seit dem 14. Juni 2011 zu zahlen; 2. festzustellen, dass der Beklagte gegenüber den Klägerinnen verpflichtet war, die gegen die A GmbH am 6. April 2009 durchgeführten Arbeitskampfmaßnahmen mit dem Ziel einer Durchsetzung von Vergütungsforderungen, die der Beklagte für die Arbeitnehmer der Abteilung Vorfeldkontrolle / Verkehrszentrale gegen die B GmbH erhoben hat, zu unterlassen, soweit sie zu Störungen des Flugbetriebs der Klägerinnen führten, hilfsweise zu Ziff. 2, festzustellen, dass der Beklagte verpflichtet ist, den Klägerinnen den Schaden zu ersetzen, der ihnen aus den gegen die A GmbH am 6. April 2009 durchgeführten Arbeitskampfmaßnahmen des Beklagten entstanden ist.

    unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Frankfurt vom 27. März 2012 - 10 Ca 3468/11 - 1. den Beklagten zu verurteilen, an die Klägerin zu 1) EUR 12.050,13 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gem. § 247 BGB seit dem 14. Juni 2011 zu zahlen; 2. festzustellen, dass der Beklagte gegenüber der Klägerin zu 1) verpflichtet war, die gegen die A GmbH am 6. April 2009 durchgeführten Arbeitskampfmaßnahmen mit dem Ziel einer Durchsetzung von Vergütungsforderungen, die der Beklagte für die Arbeitnehmer der Abteilung Vorfeldkontrolle / Verkehrszentrale gegen die B GmbH erhoben hat, zu unterlassen, soweit sie zu Störungen des Flugbetriebs der Klägerin zu 1) führten, hilfsweise zu Ziff. 2, festzustellen, dass der Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin zu 1) den Schaden zu ersetzen, der ihr aus den gegen die A GmbH am 6. April 2009 durchgeführten Arbeitskampfmaßnahmen des Beklagten entstanden ist.

    unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Frankfurt vom 27. März 2012 - 10 Ca 3468/11 - 1. den Beklagten zu verurteilen, an die Klägerin zu 2) EUR 88,- nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gem. § 247 BGB seit dem 14. Juni 2011 zu zahlen; 2. festzustellen, dass der Beklagte gegenüber der Klägerin zu 2) verpflichtet war, die gegen die A GmbH am 6. April 2009 durchgeführten Arbeitskampfmaßnahmen mit dem Ziel einer Durchsetzung von Vergütungsforderungen, die der Beklagte für die Arbeitnehmer der Abteilung Vorfeldkontrolle / Verkehrszentrale gegen die B GmbH erhoben hat, zu unterlassen, soweit sie zu Störungen des Flugbetriebs der Klägerin zu 2) führten, hilfsweise zu Ziff. 2, festzustellen, dass der Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin zu 2) den Schaden zu ersetzen, der ihr aus den gegen die A GmbH am 6. April 2009 durchgeführten Arbeitskampfmaßnahmen des Beklagten entstanden ist.

    unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Frankfurt vom 27. März 2012 - 10 Ca 3468/11 - 1. den Beklagten zu verurteilen, an die Klägerin zu 3) EUR 11.993,- nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gem. § 247 BGB seit dem 14. Juni 2011 zu zahlen; 2. festzustellen, dass der Beklagte gegenüber der Klägerin zu 3) verpflichtet war, die gegen die A GmbH am 6. April 2009 durchgeführten Arbeitskampfmaßnahmen mit dem Ziel einer Durchsetzung von Vergütungsforderungen, die der Beklagte für die Arbeitnehmer der Abteilung Vorfeldkontrolle / Verkehrszentrale gegen die B GmbH erhoben hat, zu unterlassen, soweit sie zu Störungen des Flugbetriebs der Klägerin zu 3) führten, hilfsweise zu Ziff. 2, festzustellen, dass der Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin zu 3) den Schaden zu ersetzen, der ihr aus den gegen die A GmbH am 6. April 2009 durchgeführten Arbeitskampfmaßnahmen des Beklagten entstanden ist.

    unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Frankfurt vom 27. März 2012 - 10 Ca 3468/11 - 1. den Beklagten zu verurteilen, an die Klägerin zu 4) EUR 8.446,54 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gem. § 247 BGB seit dem 14. Juni 2011 zu zahlen; 2. festzustellen, dass der Beklagte gegenüber der Klägerin zu 4) verpflichtet war, die gegen die A GmbH am 6. April 2009 durchgeführten Arbeitskampfmaßnahmen mit dem Ziel einer Durchsetzung von Vergütungsforderungen, die der Beklagte für die Arbeitnehmer der Abteilung Vorfeldkontrolle / Verkehrszentrale gegen die B GmbH erhoben hat, zu unterlassen, soweit sie zu Störungen des Flugbetriebs der Klägerin zu1) führten, hilfsweise zu Ziff. 2, festzustellen, dass der Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin zu 4) den Schaden zu ersetzen, der ihr aus den gegen die A GmbH am 6. April 2009 durchgeführten Arbeitskampfmaßnahmen des Beklagten entstanden ist.

  • BAG, 22.09.2009 - 1 AZR 972/08

    Streikbegleitende "Flashmob-Aktion" im Einzelhandel - Recht am eingerichteten und

    Auszug aus LAG Hessen, 25.04.2013 - 9 Sa 561/12
    Der Eingriff muss seiner objektiven Stoßrichtung nach gegen den betrieblichen Organismus oder die unternehmerische Entscheidungsfreiheit gerichtet sein (BAG Urteil vom 22. Sept. 2009 - 1 AZR 972/08 - BAGE 132, 140 = AP Nr. 174 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; BAG Urteil vom 20. Jan. 2009 - 1 AZR 515/08 - AP Nr. 137 zu Art. 9 GG = EzA Art. 9 GG Nr. 96 = Juris).

    Auch in sog. Flashmob-Aktionen hat das Bundesarbeitsgericht (BAG Urteil vom 22. Sept. 2009 - 1 AZR 972/08 - BAGE 132, 140 = AP Nr. 174 zu Art. 9 GG Arbeitskampf) keinen rechtswidrigen Eingriff in das Recht des Betriebsinhabers am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb gesehen, weil die streikbegleitenden Flashmob-Aktionen eine koalitionsspezifische Betätigung seien.

    Auch in der Blockade des Kassenbereichs eines Kaufhauses durch das koordinierte Einkaufen von Artikeln von geringem Wert hat das BAG (Urteil vom 22. Sept. 2009 - 1 AZR 972/08 - BAGE 132, 140 = AP Nr. 174 zu Art. 9 GG Arbeitskampf) keine Betriebsblockade gesehen, weil die Einzelhandelsfilialen nicht gegenüber Kunden und Lieferanten abgesperrt würden.

    Ein Streik ist aufgrund seiner verfassungsrechtlichen Verankerung in Art. 9 Abs. 3 GG nämlich nur sittenwidrig, wenn er evident unverhältnismäßig ist oder Zwecke verfolgt werden, die offenkundig nicht dem Kompetenzbereich der Tarifvertragsparteien unterfallen (BAG Urteil vom 22. Sept. 2009 - 1 AZR 972/08 - AP Nr. 174 zu Art. 9 GG Arbeitskampf = Juris).

  • LAG Baden-Württemberg, 31.03.2009 - 2 SaGa 1/09

    Sympathiestreik - Unterstützungsstreik - Arbeitskampf im Flugsicherungsbereich

    Auszug aus LAG Hessen, 25.04.2013 - 9 Sa 561/12
    Einen Antrag der A GmbH auf Untersagung des Unterstützungsstreiks blieb sowohl vor dem Arbeitsgericht Stuttgart (Beschluss vom 2. März 2009 - 12 Ga 4/09 - Bl. 359 ff. d. A.) wie auch vor dem Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (Urteil vom 31. März 2009 - 2 SaGa 1/09 - LAGE Nr. 84 zu Art. 9 Arbeitskampf = Juris, Bl. 372 ff. d. A.) mangels Verfügungsanspruches erfolglos.

    Es entspricht allgemeiner Auffassung, dass Arbeitskämpfe im Bereich des Luftverkehrs nicht von vornherein ausgeschlossen sind (Hess. LAG Urteil vom 22. Juli 2004 - 9 SaGa 593/04 -AP Nr. 168 zu Art. 9 GG Arbeitskampf = Juris; LAG Baden-Württemberg Urteil vom 31. März 2009 - 2 SaGa 1/09 - LAGE Nr. 84 zu Art. 9 Arbeitskampf = Juris, Bl. 372 ff. d. A.; ArbG Stuttgart Beschluss vom 2.März 2009 - 12 Ga 4/09 - Bl. 359 ff. d. A.; Löwisch, ZfA 1988, 137, Rieble, Gutachten Flugsicherung S. 8) Obwohl eine besondere Eingriffsempfindlichkeit des Luftverkehrs besteht (vgl. Heinze, FS 50 Jahre BAG, 493 ff.; Rüthers, ZfA 1987, 1, 39, 42 ff.), hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 88, 103, 114) angenommen, die Koalitionsfreiheit sei auch den Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst gewährleistet, und zwar unabhängig davon, ob sie hoheitliche oder andere Aufgaben erfüllten.

    Zum einen hat das Berufungsgericht aufgrund der sich aus der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 31. März 2009 (- 2 SaGa 1/09 LAGE Nr. 84 zu Art. 9 Arbeitskampf = Juris, Bl. 372 ff. d. A.) ergebenden Bindungswirkung davon auszugehen, dass der Beklagte den am 6. April 2009 von ihm organisierten Streik im Tower des C. Flughafens durchführen durfte.

    Der Beklagte konnte sich auf die Entscheidung des LAG Baden-Württemberg vom 31. März 2009 - 2 SaGa 1/09 - LAGE Nr. 84 zu Art. 9 Arbeitskampf = Juris, Bl. 372 ff. d. A.) stützen.

  • ArbG Frankfurt/Main, 16.08.2012 - 12 Ca 8341/11

    Zu angedrohtem Fluglotsen-Streik - Airlines bleiben auf Millionenverlusten sitzen

    Auszug aus LAG Hessen, 25.04.2013 - 9 Sa 561/12
    Dies stellt keine Besonderheit im Betrieb der A GmbH dar (ArbG Frankfurt/M. Urteil vom 16. Aug. 2012 - 12 Ca 8341/11 - Juris).

    Entsprechende Konstellationen sind anzutreffen, wenn eng an den Hersteller angebundene Zulieferfirmen im Rahmen einer Just-in-time-Produktion bestreikt werden (ebenso ArbG Frankfurt/M. Urteil vom 16. Aug. 2012 - 12 Ca 8341/11 - Juris).

    Schadensersatzansprüche der Klägerinnen aus § 280 Abs. 1 BGB wegen Verletzung der Friedenspflicht bestehen - wie das Arbeitsgericht zutreffend entschieden hat und auf dessen Begründung ergänzend verwiesen wird (ebenso ArbG Frankfurt/M. Urteil vom 25. März 2013 - 9 Ca 5558/12 - Juris; ArbG Frankfurt am Main Urteil vom 16. Aug. 2012 - 12 Ca 8341/11 - Juris) - schon deshalb nicht, weil die relative Friedenspflicht vom Schutzbereich her nicht die Klägerinnen erfasst.

  • LAG Hessen, 22.07.2004 - 9 SaGa 593/04

    Tariffähigkeit

    Auszug aus LAG Hessen, 25.04.2013 - 9 Sa 561/12
    Es entspricht allgemeiner Auffassung, dass Arbeitskämpfe im Bereich des Luftverkehrs nicht von vornherein ausgeschlossen sind (Hess. LAG Urteil vom 22. Juli 2004 - 9 SaGa 593/04 -AP Nr. 168 zu Art. 9 GG Arbeitskampf = Juris; LAG Baden-Württemberg Urteil vom 31. März 2009 - 2 SaGa 1/09 - LAGE Nr. 84 zu Art. 9 Arbeitskampf = Juris, Bl. 372 ff. d. A.; ArbG Stuttgart Beschluss vom 2.März 2009 - 12 Ga 4/09 - Bl. 359 ff. d. A.; Löwisch, ZfA 1988, 137, Rieble, Gutachten Flugsicherung S. 8) Obwohl eine besondere Eingriffsempfindlichkeit des Luftverkehrs besteht (vgl. Heinze, FS 50 Jahre BAG, 493 ff.; Rüthers, ZfA 1987, 1, 39, 42 ff.), hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 88, 103, 114) angenommen, die Koalitionsfreiheit sei auch den Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst gewährleistet, und zwar unabhängig davon, ob sie hoheitliche oder andere Aufgaben erfüllten.

    Streiks in der Luftfahrt sind weder unter dem Gesichtspunkt des Verbots des Vernichtungsstreiks noch dem des Verbots von Gemeinwohlschädigungen von vornherein unverhältnismäßig (Hess. LAG Urteil vom 22. Juli 2004 - 9 SaGa 593/04 - AP Nr. 168 zu Art. 9 GG Arbeitskampf = Juris; Löwisch, ZfA 1988, 1, 148, 155).

    Es fand zwar kein Verfahren nach § 97 Abs. 1 ArbGG statt, aber nur, weil sich im einstweiligen Verfügungsverfahren mit Rücksicht auf den Eilcharakter des einstweiligen Verfügungsverfahrens eine Aussetzung verbietet (Hess. LAG Urteil vom 22. Juli 2004 - 9 SaGa 593/04 - Juris; LAG Hamm Urteil vom 31. Jan.

  • BGH, 11.01.2005 - VI ZR 34/04

    Umfang der Haftung durch die Beschädigung einer Eisenbahnstrecke

    Auszug aus LAG Hessen, 25.04.2013 - 9 Sa 561/12
    Diese kann zwar auch durch eine sonstige die Eigentümerbefugnisse betreffende tatsächliche Einwirkung auf die Sache erfolgen, etwa wenn ein Fahrzeug jede Bewegungsmöglichkeit verliert und seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch entzogen wird (BGH Urteil vom 11. Jan. 2005 - VI ZR 34/04 - NJW-RR 2005, 673 = Juris - Oberleitungsschaden).

    Der Bundesgerichtshof betont in ständiger Rechtsprechung (Urteil vom 10. Dez. 2002 - VI ZR 171/02 - NJW 2003, 1040 = Juris; BGH Urteil vom 11. Jan. 2005 - VI ZR 34/04 - NJW-RR 2005, 673 = Juris - Oberleitungsschaden), der von der Rechtsprechung erarbeitete Deliktsschutz des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs dürfe nicht in einen allgemeinen Vermögensschutz für Gewerbetreibende ausufern, die dem deutschen Rechtssystem der in kasuistischer Art geregelten Deliktstatbestände zuwider laufen würde.

    Ebenso hat der BGH dies für die Befahrbarkeit von Gleisen hinsichtlich des Gewerbebetriebs eines Eisenbahnverkehrsbetriebes beurteilt (BGH Urteil vom 11, Jan. 2005 - VI ZR 34/04 - NJW-RR 2005, 673 = Juris).

  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 1213/85

    Streikeinsatz von Beamten

    Auszug aus LAG Hessen, 25.04.2013 - 9 Sa 561/12
    Es entspricht allgemeiner Auffassung, dass Arbeitskämpfe im Bereich des Luftverkehrs nicht von vornherein ausgeschlossen sind (Hess. LAG Urteil vom 22. Juli 2004 - 9 SaGa 593/04 -AP Nr. 168 zu Art. 9 GG Arbeitskampf = Juris; LAG Baden-Württemberg Urteil vom 31. März 2009 - 2 SaGa 1/09 - LAGE Nr. 84 zu Art. 9 Arbeitskampf = Juris, Bl. 372 ff. d. A.; ArbG Stuttgart Beschluss vom 2.März 2009 - 12 Ga 4/09 - Bl. 359 ff. d. A.; Löwisch, ZfA 1988, 137, Rieble, Gutachten Flugsicherung S. 8) Obwohl eine besondere Eingriffsempfindlichkeit des Luftverkehrs besteht (vgl. Heinze, FS 50 Jahre BAG, 493 ff.; Rüthers, ZfA 1987, 1, 39, 42 ff.), hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 88, 103, 114) angenommen, die Koalitionsfreiheit sei auch den Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst gewährleistet, und zwar unabhängig davon, ob sie hoheitliche oder andere Aufgaben erfüllten.

    Das BVerfG (Beschluss vom 2. März 1993 - 1 BvR 1213/85 - BVerfGE 88, 103) hat im Bereich der Post, als sie noch nicht privatisiert war, nicht einmal den Einsatz von Beamten auf bestreikten Arbeitsplätzen gebilligt.

  • ArbG Frankfurt/Main, 25.03.2013 - 9 Ca 5558/12

    Klageabweisendes Urteil im Schadensersatzverfahren Deutsche Lufthansa AG, Air

    Auszug aus LAG Hessen, 25.04.2013 - 9 Sa 561/12
    Es ist nicht ersichtlich, welche Schäden den Klägerinnen daraus noch erwachsen können (ebenso ArbG Frankfurt/M. Urteil vom 25. März 2013 - 9 Ca 5558/12 - Juris).

    Schadensersatzansprüche der Klägerinnen aus § 280 Abs. 1 BGB wegen Verletzung der Friedenspflicht bestehen - wie das Arbeitsgericht zutreffend entschieden hat und auf dessen Begründung ergänzend verwiesen wird (ebenso ArbG Frankfurt/M. Urteil vom 25. März 2013 - 9 Ca 5558/12 - Juris; ArbG Frankfurt am Main Urteil vom 16. Aug. 2012 - 12 Ca 8341/11 - Juris) - schon deshalb nicht, weil die relative Friedenspflicht vom Schutzbereich her nicht die Klägerinnen erfasst.

  • BGH, 10.12.2002 - VI ZR 171/02

    Schadensersatz für die Verletzung eines Partners eines Eiskunstlaufpaares

    Auszug aus LAG Hessen, 25.04.2013 - 9 Sa 561/12
    Der Bundesgerichtshof betont in ständiger Rechtsprechung (Urteil vom 10. Dez. 2002 - VI ZR 171/02 - NJW 2003, 1040 = Juris; BGH Urteil vom 11. Jan. 2005 - VI ZR 34/04 - NJW-RR 2005, 673 = Juris - Oberleitungsschaden), der von der Rechtsprechung erarbeitete Deliktsschutz des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs dürfe nicht in einen allgemeinen Vermögensschutz für Gewerbetreibende ausufern, die dem deutschen Rechtssystem der in kasuistischer Art geregelten Deliktstatbestände zuwider laufen würde.

    Der Bundesgerichtshof (Urteil vom 10. Dez. 2002 - VI ZR 171/02 - NJW 2003, 1040 = Juris) verlangt zu Recht eine sachgerechte Eingrenzung dieses Haftungstatbestandes, nämlich, dass der Eingriff sich irgendwie gegen den Betrieb als solchen richte, also betriebsbezogen sei, und nicht vom Gewerbebetrieb ablösbare Rechte betreffe.

  • BGH, 04.11.1997 - VI ZR 348/96

    Zu den Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs wegen Behinderung des

    Auszug aus LAG Hessen, 25.04.2013 - 9 Sa 561/12
    Erst die gezielte zweitägige Blockade von Baumaschinen durch eine Protestdemonstration, um den geplanten Beginn von Erschließungsarbeiten zu verhindern, sah der Bundesgerichtshof (Urteil vom 4. Nov. 1997 - VI ZR 348/96 - NJW 1998, 377 = Juris) als zielgerichtete Anwendung unmittelbaren und sei es auch nur psychischen Zwanges, die den bestimmungsgemäßen Gebrauch von Baumaschinen verhindern sollte, und damit als mögliche Eigentumsverletzung.

    Der BGH (Urteil vom 4. Nov. 1997 - VI ZR 348/96 - BGHZ 137, 89 = Juris) hat zwar in der zweitägigen Blockade des Einsatzes von Baumaschinen durch eine Protestdemonstration gegen Erschließungsmaßnahmen einen schuldhaften Eingriff in den berechtigten Besitz des Bauunternehmens an den Baumaschinen gesehen.

  • BAG, 08.11.1988 - 1 AZR 417/86

    Betriebsblockade im Zusammenhang mit einem Streik

  • BGH, 09.12.1958 - VI ZR 199/57

    Eingriff in einen eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch

  • OLG Frankfurt, 29.01.1987 - 16 U 132/85
  • BAG, 19.06.2007 - 1 AZR 396/06

    Rechtmäßigkeit eines Unterstützungsstreiks

  • BGH, 16.06.1977 - III ZR 179/75

    Fluglotsenstreik I - § 839 BGB, 'go sick, go slow', eingerichteter und ausgeübter

  • BAG, 20.01.2009 - 1 AZR 515/08

    Gewerkschaftswerbung per E-Mail

  • BAG, 20.11.2012 - 1 AZR 611/11

    Arbeitskampf in kirchlichen Einrichtungen - Zweiter Weg

  • BAG, 21.03.1978 - 1 AZR 11/76

    Gewerkschaftlicher Streik zur Durchsetzung eines tariflich nicht regelbaren

  • LAG Hamm, 31.01.1991 - 16 Sa 119/91

    Arbeitskampf: Untersagung eines Streiks - einstweiliger Rechtsschutz -

  • LAG Hamm, 12.06.1975 - 8 TaBV 37/75

    Gewerkschaftseigenschaft; Einstweilige Verfügung; Zugang zu Betriebsversammlungen

  • BAG, 22.12.1980 - 1 ABR 2/79

    Verteilung des Arbeitskampfrisikos bei Fernwirkungen eines Streiks

  • BAG, 19.06.2012 - 1 AZR 775/10

    Arbeitskampf - Wechsel in OT-Mitgliedschaft vor Warnstreik - Schadensersatz

  • BAG, 19.11.1985 - 1 ABR 37/83

    Tarifzuständigkeit einer Gewerkschaft

  • BAG, 15.03.1977 - 1 ABR 16/75

    Mindestanforderungen an die Tariffähigkeit einer Koalition

  • BAG, 12.09.1984 - 1 AZR 342/83

    Warnstreiks und ultima-ratio-Prinzip

  • BAG, 19.12.2012 - 1 AZB 72/12

    DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit ist tariffähig

  • BGH, 08.01.1981 - III ZR 125/79

    Zuführung von Grubenwasser an die Kanalisation - Rücknahme einer

  • LAG München, 28.03.1983 - 3 Ta 58/83
  • BGH, 28.02.1980 - III ZR 131/77

    Fluglotsenstreik II - § 7 RBHaftG; Enteignungsgleicher Eingriff, eingerichteter

  • BAG, 29.11.1967 - GS 1/67

    Diffrerenzierung zwischen gewerkschaftlich organisierten und anders oder nicht

  • BGH, 21.12.1970 - II ZR 133/68

    Verkehrssicherungspflicht des Unterhaltspflichten für ein Gewässer

  • BAG, 24.07.2012 - 1 AZB 47/11

    Tariffähigkeit - Tarifzuständigkeit - Aussetzung

  • LAG Hessen, 05.12.2013 - 9 Sa 592/13

    Fluglotsenstreik - Drittbetroffenheit - kein Schadensersatzanspruch der

    1 a. Auf eine Eigentumsverletzung im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB infolge der Streiks und des angekündigten Unterstützungsstreiks (dazu Urteil des Hess. LAG vom 25. April 2013 - 9 Sa 561/12 - Juris; ebenso Czerny / Frieling Anm. zu LAGE Art. 9 GG Arbeitskampf Nr. 92 a, S. 28, 29) berufen sich die Klägerinnen nicht.

    2009 - 1 AZR 515/08 - AP Nr. 137 zu Art. 9 GG = EzA Art. 9 GG Nr. 96 = Juris; Hess. LAG Urteil vom 27. Juni 2013 - 9 Sa 1387/12 - Juris, Revision eingelegt unter dem Az. 1 AZR 875/13; Hess. LAG Urteil vom 25. April 2013 - 9 Sa 561/12 - Juris, Revision eingelegt unter dem Az. 1 AZR 754/13).

    Die notwendige unmittelbare Verbindung des Verhaltens des Beklagten zu den Auswirkungen für die klägerischen Flugbetriebe wird nicht durch die bloße Kenntnis des Beklagten hergestellt, dass die Klägerinnen zu 1) und 2) zum Starten und Landen auf die Durchführung der Vorfeldkontrolle, Vorfeldaufsicht und Verkehrszentrale angewiesen sind (vgl. BGH Urteil vom 8. Jan. 1981 a.a.O.; Hess. LAG Urteil vom 27. Juni 2013 - 9 Sa 1387/12 - Revision eingelegt unter dem Az. 1 AZR 875/13; Hess. LAG Urteil vom 25. April 2013 - 9 Sa 561/12 - Revision eingelegt unter dem Az. 1 AZR 754/13).

    Dies stellt keine Besonderheit im Betrieb der Klägerin zu 3) und der F GmbH dar (Hess. LAG Urteil vom 27. Juni 2013 - 9 Sa 1387/12 - Revision eingelegt unter dem Az. 1 AZR 875/13; Hess. LAG Urteil vom 25. April 2013 - 9 Sa 561/12 - Revision eingelegt unter dem Az. 1 AZR 754/13).

    Entsprechende Konstellationen sind anzutreffen, wenn eng an den Hersteller angebundene Zulieferfirmen im Rahmen einer Just-in-time-Produktion bestreikt werden (ebenso Hess. LAG Urteil vom 27. Juni 2013 - 9 Sa 1387/12 - Revision eingelegt unter dem Az. 1 AZR 875/13; Hess. LAG Urteil vom 25. April 2013 - 9 Sa 561/12 - Revision eingelegt unter dem Az. 1 AZR 754/13 - Juris).

    Hinzu kommt folgendes: Bedeutete ein Arbeitskampf gegen die F GmbH immer auch einen unmittelbaren betriebsbezogenen Eingriff in deren Gewerbebetrieb, würde jede geringste Fahrlässigkeit einer Gewerkschaft - das Führen von Arbeitskämpfen ist bei mehreren komplexen Regelungswerken in einer Branche ohnehin gefahrengeneigt - zum existenziellen Ende dieser Gewerkschaft führen und eine Gefährdung der Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie darstellen (Hess. LAG Urteil vom 27. Juni 2013 - 9 Sa 1387/13 - Juris; Revision eingelegt unter dem Az. 1 AZR 875/13; Hess. LAG Urteil vom 25. April 2013 - 9 Sa 561/12 - Revision eingelegt unter dem Az. 1 AZR 754/13).

    Es entspricht allgemeiner Auffassung, dass Arbeitskämpfe im Bereich des Luftverkehrs nicht von vornherein ausgeschlossen sind (Hess. LAG Urteil vom 27. Juni 2013 - 9 Sa 1387/13 - Juris, Revision eingelegt unter dem Az. 1 AZR 875/13; Hess. LAG Urteil vom 25. April 2013 - 9 Sa 561/12 - Revision eingelegt unter dem Az. 1 AZR 754/13; Hess. LAG Urteil vom 22. Juli 2004 - 9 SaGa 593/04 -AP Nr. 168 zu Art. 9 GG Arbeitskampf = Juris; LAG Baden-Württemberg Urteil vom 31. März 2009 - 2 SaGa 1/09 - LAGE Nr. 84 zu Art. 9 Arbeitskampf = Juris, Bl. 372 ff. d. A.; ArbG Stuttgart Beschluss vom 2. März 2009 - 12 Ga 4/09- Bl. 359 ff. d. A.; Löwisch, ZfA 1988, 137, Rieble, Gutachten Flugsicherung S. 8).

    Streiks in der Luftfahrt sind weder unter dem Gesichtspunkt des Verbots des Vernichtungsstreiks noch dem des Verbots von Gemeinwohlschädigungen von vornherein unverhältnismäßig (Hess. LAG Urteil vom 27. Juni 2013 - 9 Sa 1387/13 - Juris, Revision eingelegt unter dem Az. 1 AZR 875/13; Hess. LAG Urteil vom 25. April 2013 - 9 Sa 561/12 - Revision eingelegt unter dem Az. 1 AZR 754/13; Hess. LAG Urteil vom 22. Juli 2004 - 9 SaGa 593/04 -AP Nr. 168 zu Art. 9 GG Arbeitskampf = Juris; Löwisch, ZfA 1988, 1, 148, 155).

    Ein Streik ist aufgrund seiner verfassungsrechtlichen Verankerung in Art. 9 Abs. 3 GG nämlich nur sittenwidrig, wenn er evident unverhältnismäßig ist oder Zwecke verfolgt werden, die offenkundig nicht dem Kompetenzbereich der Tarifvertragsparteien unterfallen (BAG Urteil vom 22. Sept. 2009 - 1 AZR 972/08 - AP Nr. 174 zu Art. 9 GG Arbeitskampf = Juris; Hess. LAG Urteil vom 27. Juni 2013 - 9 Sa 1387/13 - Juris, Revision eingelegt unter dem Az. 1 AZR 875/13; Hess. LAG Urteil vom 25. April 2013 - 9 Sa 561/12 - Revision eingelegt unter dem Az. 1 AZR 754/13).

    143 3. Schadensersatzansprüche der Klägerinnen zu 1) und 2) aus § 280 Abs. 1 BGB wegen Verletzung der Friedenspflicht bestehen - wie das Arbeitsgericht zutreffend entschieden hat und auf dessen Begründung ergänzend verwiesen wird (ebenso Hess. Hess. LAG Urteil vom 27. Juni 2013 - 9 Sa 1387/13 - Juris, Revision eingelegt unter dem Az. 1 AZR 875/13; LAG Urteil vom 25. April 2013 - 9 Sa 561/12 - Revision eingelegt unter dem Az. 1 AZR 754/13; Czerny / Frieling Anm. zu LAGE Art. 9 GG Arbeitskampf Nr. 92 a, Seite 48) - schon deshalb nicht, weil die relative Friedenspflicht vom Schutzbereich her nicht die Klägerinnen zu 1) und 2) erfasst.

  • BAG, 25.08.2015 - 1 AZR 754/13

    Streik - Schadensersatzanspruch Drittbetroffener

    Auf die Revisionen der Klägerinnen wird festgestellt, dass das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 25. April 2013 - 9 Sa 561/12 - insoweit gegenstandslos ist, als die Klagen wegen auf § 280 Abs. 1 BGB gestützter Schadensersatzansprüche abgewiesen worden sind.
  • LAG Hessen, 27.06.2013 - 9 Sa 1387/12

    Betriebsblockade - Eingriff in den Gewerbebetrieb - Flugsicherung -

    Eine Eigentumsverletzung (dazu Urteil des Hess. LAG vom 25. April 2013 - 9 Sa 561/12 - ) lag schon deshalb nicht vor, weil eine die Eigentümerbefugnisse betreffende tatsächliche Einwirkung auf die Flugzeuge nicht erfolgt ist.

    Der Eingriff muss seiner objektiven Stoßrichtung nach gegen den betrieblichen Organismus oder die unternehmerische Entscheidungsfreiheit gerichtet sein (BAG Urteil vom 22. Sept. 2009 - 1 AZR 972/08 - BAGE 132, 140 = AP Nr. 174 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; BAG Urteil vom 20. Jan. 2009 - 1 AZR 515/08 - AP Nr. 137 zu Art. 9 GG = EzA Art. 9 GG Nr. 96 = Juris; Hess. LAG Urteil vom 25. April 2013 - 9 Sa 561/12 - Revision eingelegt unter dem Az. 1 AZR 754/13).

    Die notwendige unmittelbare Verbindung des Verhaltens des Beklagten zu den Auswirkungen für die klägerischen Flugbetriebe wird auch nicht durch die bloße Kenntnis des Beklagten hergestellt, dass die Klägerinnen zum Starten und Landen auf die Durchführung der Flugsicherung angewiesen sind (vgl. BGH Urteil vom 8. Jan. 1981 a.a.O.; Hess. LAG Urteil vom 25. April 2013 - 9 Sa 561/12 - Revision eingelegt unter dem Az. 1 AZR 754/13).

    Dies stellt keine Besonderheit im Betrieb der A GmbH dar (Hess. LAG Urteil vom 25. April 2013 - 9 Sa 561/12 - Revision eingelegt unter dem Az. 1 AZR 754/13).

    Bedeutete ein Arbeitskampf gegen die A GmbH immer auch einen unmittelbaren betriebsbezogenen Eingriff in deren Gewerbebetrieb, würde jedes kleinste Verschulden einer Gewerkschaft, das den Bereich der Fahrlässigkeit erreicht - das Führen von Arbeitskämpfen ist bei mehreren komplexen Regelungswerken in einer Branche ohnehin gefahrengeneigt - zum existenziellen Ende dieser Gewerkschaft führen und eine Gefährdung der Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie darstellen (Hess. LAG Urteil vom 25. April 2013 - 9 Sa 561/12 - Revision eingelegt unter dem Az. 1 AZR 754/13).

    Es entspricht allgemeiner Auffassung, dass Arbeitskämpfe im Bereich des Luftverkehrs nicht von vornherein ausgeschlossen sind (Hess. LAG Urteil vom 25. April 2013 - 9 Sa 561/12 - Revision eingelegt unter dem Az. 1 AZR 754/13; Hess. LAG Urteil vom 22. Juli 2004 - 9 SaGa 593/04 -AP Nr. 168 zu Art. 9 GG Arbeitskampf = Juris; LAG Baden-Württemberg Urteil vom 31. März 2009 - 2 SaGa 1/09 - LAGE Nr. 84 zu Art. 9 Arbeitskampf = Juris, Bl. 372 ff. d. A.; ArbG Stuttgart Beschluss vom 2.März 2009 - 12 Ga 4/09 - Bl. 359 ff. d. A.; Löwisch, ZfA 1988, 137, Rieble, Gutachten Flugsicherung S. 8) Obwohl eine besondere Eingriffsempfindlichkeit des Luftverkehrs besteht (vgl. Heinze, FS 50 Jahre BAG, 493 ff.; Rüthers, ZfA 1987, 1, 39, 42 ff.), hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 88, 103, 114) angenommen, die Koalitionsfreiheit sei auch den Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst gewährleistet, und zwar unabhängig davon, ob sie hoheitliche oder andere Aufgaben erfüllten.

    Streiks in der Luftfahrt sind weder unter dem Gesichtspunkt des Verbots des Vernichtungsstreiks noch dem des Verbots von Gemeinwohlschädigungen von vornherein unverhältnismäßig (Hess. LAG Urteil vom 25. April 2013 - 9 Sa 561/12 - Revision eingelegt unter dem Az. 1 AZR 754/13; Hess. LAG Urteil vom 22. Juli 2004 - 9 SaGa 593/04 -AP Nr. 168 zu Art. 9 GG Arbeitskampf = Juris; Löwisch, ZfA 1988, 1, 148, 155).

    Ein Streik ist aufgrund seiner verfassungsrechtlichen Verankerung in Art. 9 Abs. 3 GG nämlich nur sittenwidrig, wenn er evident unverhältnismäßig ist oder Zwecke verfolgt werden, die offenkundig nicht dem Kompetenzbereich der Tarifvertragsparteien unterfallen (BAG Urteil vom 22. Sept. 2009 - 1 AZR 972/08 - AP Nr. 174 zu Art. 9 GG Arbeitskampf = Juris; Hess. LAG Urteil vom 25. April 2013 - 9 Sa 561/12 - Revision eingelegt unter dem Az. 1 AZR 754/13).

    Schadensersatzansprüche der Klägerinnen aus § 280 Abs. 1 BGB wegen Verletzung der Friedenspflicht bestehen - wie das Arbeitsgericht zutreffend entschieden hat und auf dessen Begründung ergänzend verwiesen wird (ebenso Hess. LAG Urteil vom 25. April 2013 - 9 Sa 561/12 - Revision eingelegt unter dem Az. 1 AZR 754/13; ArbG Frankfurt/M. Urteil vom 25. März 2013 - 9 Ca 5558/12 - Juris) - schon deshalb nicht, weil die relative Friedenpflicht vom Schutzbereich her nicht die Klägerinnen erfasst.

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