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   LAG Hessen, 25.06.2014 - 18 Sa 1031/13   

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https://dejure.org/2014,32881
LAG Hessen, 25.06.2014 - 18 Sa 1031/13 (https://dejure.org/2014,32881)
LAG Hessen, Entscheidung vom 25.06.2014 - 18 Sa 1031/13 (https://dejure.org/2014,32881)
LAG Hessen, Entscheidung vom 25. Juni 2014 - 18 Sa 1031/13 (https://dejure.org/2014,32881)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1 Abs 2 Abs 6 Unterabs 1 S 3 VTV

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zugehörigkeit eines in Tschechien ansässigen Unternehmens zum Sozialkassenverfahren im Baugewerbe; Begriff der selbständigen Betriebsabteilung i.S. von § 1 Abs. 2 Abschn. VI Unterabs. 1 S. 3 VTV

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VTV § 1 Abs. 2 Abschn. 6 Unterabs. 1 S. 3
    Fiktion einer Selbständigen Betriebsabteilung; neg. Tatbestandsmerkmal "keine Zusammenhangtätigkeit"

  • rechtsportal.de

    VTV § 1 Abs. 2 Abschn. 6 Unterabs. 1 S. 3
    Zugehörigkeit eines in Tschechien ansässigen Unternehmens zum Sozialkassenverfahren im Baugewerbe

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    VTV § 1 Abs. 2 Abschn. 6 Unterabs. 1 S. 3
    Zugehörigkeit eines in Tschechien ansässigen Unternehmens zum Sozialkassenverfahren im Baugewerbe; Begriff der selbständigen Betriebsabteilung i.S. von § 1 Abs. 2 Abschn. VI Unterabs. 1 S. 3 VTV

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • LAG Hessen, 19.02.2014 - 18 Sa 462/13

    Urlaubskassensystem der Bauwirtschaft

    Auszug aus LAG Hessen, 25.06.2014 - 18 Sa 1031/13
    So schon Urteil vom 19.02.2014 - 18 Sa 462/13, Revision zum BAG unter - 10 AZR 257/14.

    Die Revision ist nach § 72 Abs. 2 ArbGG wegen der Auslegung des Begriffs der selbständigen Betriebsabteilung iSd. § 1 Abs. 2 Abschn. VI. Unterabs. 1 S. 3 VTV zuzulassen (vgl. Hess. LAG Urteil vom 19. Februar 2014 - 18 Sa 462/13, nunmehr BAG - 10 AZR 257/14 ).

  • BAG, 17.06.2015 - 10 AZR 257/14

    Selbständige Betriebsabteilung iSd. § 1 Abs. 2 Abschn. VI Unterabs. 1 Satz 3 VTV

    Auszug aus LAG Hessen, 25.06.2014 - 18 Sa 1031/13
    So schon Urteil vom 19.02.2014 - 18 Sa 462/13, Revision zum BAG unter - 10 AZR 257/14.

    Die Revision ist nach § 72 Abs. 2 ArbGG wegen der Auslegung des Begriffs der selbständigen Betriebsabteilung iSd. § 1 Abs. 2 Abschn. VI. Unterabs. 1 S. 3 VTV zuzulassen (vgl. Hess. LAG Urteil vom 19. Februar 2014 - 18 Sa 462/13, nunmehr BAG - 10 AZR 257/14 ).

  • BAG, 21.11.2007 - 10 AZR 782/06

    Arbeitnehmerentsendung - selbständige Betriebsabteilung

    Auszug aus LAG Hessen, 25.06.2014 - 18 Sa 1031/13
    Eine selbständige Betriebsabteilung iSd. Satzes 2 liegt aber z.B. vor, wenn der ausländische Arbeitgeber in Deutschland eine Niederlassung unterhält, von der aus er den Einsatz der von ihm entsandten Arbeitnehmer koordiniert ( BAG Urteil vom 19. November 2008 - 10 AZR 864/07 - veröffentlicht in juris; BAG Urteil vom 21. November 2007 - 10 AZR 782/06 - NZA-RR 2008, 253 ).

    Ab dem 01. Januar 2004 ist die unzulässige Differenzierung zwischen inländischen und ausländischen Arbeitgebern dadurch beseitigt worden, dass im AEntG, wie ausgeführt, auf einen eigenständigen Betriebsbegriff verzichtet und stattdessen auf die tarifliche Definitionen des Betriebes und der Betriebsabteilung verwiesen wurde (vgl. BAG Urteil vom 17. November 2010 - 10 AZR 845/09 - veröffentlicht in juris; BAG Urteil vom 21. November 2007 - 10 AZR 782/06 - NZA-RR 2008, 253 ).

  • BAG, 17.11.2010 - 10 AZR 845/09

    Bauliche Leistungen - Rohrleitungsbau

    Auszug aus LAG Hessen, 25.06.2014 - 18 Sa 1031/13
    Das AEntG gibt keinen eigenständigen Betriebsbegriff vor, sondern verweist stattdessen auf die tarifliche Definition des Betriebes und der Betriebsabteilung (vgl. BAG Urteil vom 17. November 2010 - 10 AZR 845/09 - veröffentlicht in juris ).

    Ab dem 01. Januar 2004 ist die unzulässige Differenzierung zwischen inländischen und ausländischen Arbeitgebern dadurch beseitigt worden, dass im AEntG, wie ausgeführt, auf einen eigenständigen Betriebsbegriff verzichtet und stattdessen auf die tarifliche Definitionen des Betriebes und der Betriebsabteilung verwiesen wurde (vgl. BAG Urteil vom 17. November 2010 - 10 AZR 845/09 - veröffentlicht in juris; BAG Urteil vom 21. November 2007 - 10 AZR 782/06 - NZA-RR 2008, 253 ).

  • BAG, 17.10.2012 - 10 AZR 500/11

    Betrieblicher Geltungsbereich - Fassadenbau - Einschränkung der

    Auszug aus LAG Hessen, 25.06.2014 - 18 Sa 1031/13
    Die gesetzliche Erstreckung von tarifvertraglichen Normen, die aufgrund einer AVE für inländische Arbeitgeber und Arbeitnehmer gelten, auf Arbeitgeber mit Sitz im Ausland und ihre im räumlichen Geltungsbereich des Tarifvertrags beschäftigten Arbeitnehmer darf nur für solche ausländischen Arbeitgeber mit Sitz im Ausland gelten, deren Betrieb bzw. deren Betriebsabteilung von einem für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag des Baugewerbes erfasst wird ( BAG Urteil vom 17. Oktober 2012 -10 AZR 500/11 - NZA-RR 2013, 365 ).

    Typischerweise kann eine solche Gesamtheit iSd. § 1 Abs. 2 Abschn. VI. Unterabs. 1 S. 3 VTV angenommen werden, wenn ein ausländischer Arbeitgeber seine Arbeitnehmer auf eine oder mehrere Baustellen nach Deutschland entsendet, diese nicht nur wenige Tage in Deutschland arbeiten und ihr Einsatz auf den Auftragsbaustellen zentral (vom Unternehmenssitz oder auch aus dem Inland) gesteuert und koordiniert wird (vgl. Sachverhalt in: BAG Urteil vom 17. Oktober 2012 - 10 AZR 500/11 - NZA-RR 2013, 365 ).

  • BAG, 18.05.2011 - 10 AZR 190/10

    Beitragspflicht, Sozialkassen des Baugewerbes, Mischbetrieb, Darlegungslast

    Auszug aus LAG Hessen, 25.06.2014 - 18 Sa 1031/13
    Allerdings dürfen die Zusammenhangstätigkeiten nicht zeitlich überwiegen, weil andernfalls z.B. der Einbau von Montageteilen, welche durch denselben Arbeitgeber gefertigt wurden nicht mehr den Tätigkeitsschwerpunkt bilden (vgl. BAG Urteil vom 18. Mai 2011 - 10 AZR 190/10 - AP Nr. 332 zu § 1 Tarifverträge: Bau ).
  • BAG, 18.01.2012 - 10 AZR 722/10

    Beitragsansprüche zur Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes - bauliche

    Auszug aus LAG Hessen, 25.06.2014 - 18 Sa 1031/13
    Eine Zusammenhangstätigkeit im Tarifsinne wird angenommen, wenn Vor-, Neben-, Nach- oder Hilfstätigkeiten zur sachgerechten Ausführung baulicher Leistungen notwendig sind und deshalb mit ihnen in Zusammenhang stehen, auch sie gelten als baulich ( BAG Urteil vom 18. Januar 2012 - 10 AZR 722/10 - NZA-RR 2012, 422 ).
  • BAG, 25.01.2005 - 9 AZR 154/04

    Bauwirtschaft - Urlaubskassenverfahren - Betrieblicher Geltungsbereich

    Auszug aus LAG Hessen, 25.06.2014 - 18 Sa 1031/13
    Diese Regelung bildete jedoch eine gemeinschaftsrechtlich unzulässige Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit und war daher auch für Zeiträume vor dem 01. Januar 2004, bevor das Gesetz geändert wurde, nicht anzuwenden ( BAG Urteil vom 25. Januar 2005 - 9 AZR 154/04 - AiB 2005, 697; EuGH Urteil vom 25. Oktober 2001 - Rs C-49/98 u.a. - Finalarte u.a. - AP Nr. 8 zu § 1 AEntG ).
  • BAG, 19.11.2008 - 10 AZR 864/07

    Baugewerbe - selbständige Betriebsabteilung

    Auszug aus LAG Hessen, 25.06.2014 - 18 Sa 1031/13
    Eine selbständige Betriebsabteilung iSd. Satzes 2 liegt aber z.B. vor, wenn der ausländische Arbeitgeber in Deutschland eine Niederlassung unterhält, von der aus er den Einsatz der von ihm entsandten Arbeitnehmer koordiniert ( BAG Urteil vom 19. November 2008 - 10 AZR 864/07 - veröffentlicht in juris; BAG Urteil vom 21. November 2007 - 10 AZR 782/06 - NZA-RR 2008, 253 ).
  • EuGH, 25.10.2001 - C-49/98

    EIN MITGLIEDSTAAT KANN UNTER BESTIMMTEN VORAUSSETZUNGEN EIN UNTERNEHMEN DES

    Auszug aus LAG Hessen, 25.06.2014 - 18 Sa 1031/13
    Diese Regelung bildete jedoch eine gemeinschaftsrechtlich unzulässige Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit und war daher auch für Zeiträume vor dem 01. Januar 2004, bevor das Gesetz geändert wurde, nicht anzuwenden ( BAG Urteil vom 25. Januar 2005 - 9 AZR 154/04 - AiB 2005, 697; EuGH Urteil vom 25. Oktober 2001 - Rs C-49/98 u.a. - Finalarte u.a. - AP Nr. 8 zu § 1 AEntG ).
  • LAG Hessen, 08.01.2001 - 16 Sa 80/00

    Zahlungsverpflichtungen nach den Sozialkassentarifverträgen des Baugewerbes

  • LAG Hessen, 02.07.2014 - 18 Sa 619/13

    Überprüfung AVE

    Richtigerweise dürften nur solche Betriebsabteilungen nach § 1 Abs. 2 Abschn. VI Unterabs. 1 Satz 2 und 3 VTV und deren Arbeitnehmer erfasst werden, bei denen im Sinne eines negativen Tatbestandsmerkmals verneint werden kann, dass diese Zusammenhangstätigkeiten zu baufremden Tätigkeiten ausüben und die Arbeitnehmer im Regelfall nicht zwischen Tätigkeiten für die Betriebsabteilung und Tätigkeiten für den Betrieb im Übrigen wechseln (vgl. Hess. LAG Urteil vom 08. Mai 2013 - 12 Sa 1170/12 - veröffentlicht in juris, Revision eingelegt unter - 10 AZR 787/13; Hess. LAG Urteil vom 19. Februar 2014 - 18 Sa 462/13 - veröffentlicht in juris, Revision eingelegt unter - 10 AZR 257/14; Hess. LAG Urteil vom 25. Juni 2014 - 18 Sa 1031/13 - Revision zugelassen ).
  • BAG, 07.07.2015 - 10 AZR 548/14

    Selbständige Betriebsabteilung iSd. § 1 Abs. 2 Abschn. VI Unterabs. 1 Satz 3 VTV

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 25. Juni 2014 - 18 Sa 1031/13 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Hessen, 18.09.2015 - 10 Sa 1780/14

    Für die Frage, wie groß die personelle Fluktuation innerhalb einer "Gesamtheit

    Anders mag dies für Fälle zu entscheiden sein, in denen die Arbeitnehmer innerhalb eines Tages zwischen einer Arbeit innerhalb der stationären Betriebsstätte und einer Tätigkeit auf einer Baustelle wechseln oder wenn es sich um ganz kurzfristige Außeneinsätze handelt, wie z.B. bei einer Tagesbaustelle (vgl. auch Hess. LAG 25. Juni 2014 - 18 Sa 1031/13 - Juris; der Fall war aber dadurch gekennzeichnet, dass die auswärtige Tätigkeit immer nur sehr kurz andauerte und die Arbeitnehmer prägend innerhalb der Produktionsstätte eingesetzt waren).
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