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   LAG Hessen, 25.07.2011 - 17 Sa 123/11   

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LAG Hessen, 25.07.2011 - 17 Sa 123/11 (https://dejure.org/2011,6036)
LAG Hessen, Entscheidung vom 25.07.2011 - 17 Sa 123/11 (https://dejure.org/2011,6036)
LAG Hessen, Entscheidung vom 25. Juli 2011 - 17 Sa 123/11 (https://dejure.org/2011,6036)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1 KSchG, § 17 KSchG, § 18 KSchG, § 174 BGB, § 177 BGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fehlerhafte Massenentlassungsanzeige führt nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung bei Bestätigung der Wirksamkeit der Massenentlassungsanzeige durch Verwaltungsakt der Arbeitsverwaltung; Betriebsbedingte Kündigung durch Sonderliquidator eines griechischen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsbedingte Kündigung durch Sonderliquidator eines griechischen Luftfahrtunternehmens bei Bestätigung fehlerhafter Massenentlassungsanzeige durch bestandkräftigen Verwaltungsakt der Arbeitsverwaltung; wirksame Betriebsratsanhörung bei fehlendem Nachweis der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (60)

  • LAG Düsseldorf, 10.11.2010 - 12 Sa 1321/10

    Unwirksame betriebsbedingte Kündigung bei unzureichender Massenentlassungsanzeige

    Auszug aus LAG Hessen, 25.07.2011 - 17 Sa 123/11
    Das unionsrechtliche und grundrechtliche Effektivitätsprinzip hindert nicht die Bindung der Arbeitsgerichte an eine inzidente Feststellung der Wirksamkeit der Massenentlassungsanzeige durch die Arbeitsverwaltung (gegen LAG Düsseldorf 15. September 2010 - 12 Sa 627/10 und LAG Düsseldorf 10. November 2010 - 12 Sa 1321/10).

    (3) Umstritten ist, ob hieran auch im Anschluss an die durch die Entscheidung des EuGH vom 27. Januar 2005 hervorgerufene Rechtsprechungsänderung festzuhalten ist (bejahend - jedenfalls bei Einhaltung der Zweiwochenfrist - LAG Rheinland-Pfalz 15. Januar 2008 - 3 Sa 634/07 - ZinsO 2008, 1392; Volltext juris; bejahend auch: APS/Moll, 3. Aufl., KSchG, § 17 Rn 136; SPV/Vossen, 10. Aufl., Rn 1654; Küttner/Kreitner, Personalbuch 2011, 300 "Massenentlassung", Rn 24; wohl auch Krieger/Ludwig, NZA 2010, 919 [921]; einschränkend ErfK/Kiel, 11. Aufl., KSchG, § 20 Rn 6; KR/Weigand, 9 Aufl., KSchG; § 20 Rn 72 und 73; v.Hoyningen-Huene/Linck, KSchG, 14. Aufl., § 18 Rn 17 und § 20 Rn 26; verneinend LAG Düsseldorf 15. September 2010 - 12 Sa 627/10 - ZinsO 2011, 1167; LAG Düsseldorf 10. November 2010 - 12 Sa 1321/10 - ZinsO 2011, 871; Reinhard, RdA 2007, 207 [214]; Niklas/Koehler, NZA 2010, 913 [918]) .

    (4) Die Kammer folgt nicht der Auffassung, wonach das unionsrechtliche und grundrechtliche Effektivitätsprinzip die Bindung der Arbeitsgerichte an eine inzidente Feststellung der Wirksamkeit der Massenentlassungsanzeige durch die Arbeitsverwaltung hindert (so LAG Düsseldorf 15. September 2010 - 12 Sa 627/10 - aaO; LAG Düsseldorf 10. November 2010 - 12 Sa 1321/10 - aaO) .

    Außerdem weicht die vorliegende Entscheidung insoweit in entscheidungserheblicher Weise von der Entscheidung des LAG Baden-Württemberg vom 11. März 2011 (7 Sa 109/10) und den Entscheidungen des LAG Düsseldorf vom 15. September 2010 (12 Sa 627/10) und vom 10. November 2010 (12 Sa 1321/10) ab, § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG.

  • LAG Baden-Württemberg, 11.03.2011 - 7 Sa 109/10

    Betriebsbedingte Kündigung in einem Sonderliquidationsverfahren nach griechischem

    Auszug aus LAG Hessen, 25.07.2011 - 17 Sa 123/11
    § 174 BGB findet auf die Betriebsratsanhörung nach § 102 BetrVG keine Anwendung (gegen LAG Baden-Württemberg 11. März 2011 - 7 Sa 109/10).

    Vielmehr hat der griechische Gesetzgeber dadurch, dass er das bestehende Gesetz Nr. 3429/2005 um einen Art. 14 A ergänzt hat, zum Ausdruck gebracht, dass er dies als Ergänzung des Systems des bereits bestehenden Sonderliquidationsverfahrens ansieht, nimmt er in Art. 14 A Abs. 14 des Gesetzes Nr. 3429/2005 auf Regelungen der EuInsVO Bezug und hat der europäische Gesetzgeber durch einschränkungslose Nennung der Sonderliquidation und des Sonderliquidators in den Anhängen A und C der EuInsVO auch nach der letzten Änderung und in Kenntnis des neu eingefügten Art. 14 A des Gesetzes Nr. 3429/2005 zum Ausdruck gebracht, dass die Anhänge keinen statischen Verweis auf ausschließlich im Zeitpunkt des Inkrafttretens der EuInsVO bereits bestehende Insolvenzverfahren darstellen (vgl. LAG Baden-Württemberg 21. Dezember 2010 - 21 Sa 91/09 - nv.; LAG Baden-Württemberg 11. März 2011 - 7 Sa 109/10 - ArbR 2011, 283, Volltext: juris; LAG München 12. April 2011 - 9 Sa 1234/10 - nv.) .

    Denn § 174 BGB findet, wie vom Arbeitsgericht ebenfalls zutreffend entschieden, auf die Betriebsratsanhörung keine Anwendung (aA LAG Baden-Württemberg 11. März 2011 - 7 Sa 109/10 - aaO; HaKo/Nägele, 3. Aufl., BetrVG; § 102 Rn 52; vgl. auch LAG Baden-Württemberg 25. März 2011 - 7 Sa 8/11 - nv., juris) .

    Außerdem weicht die vorliegende Entscheidung insoweit in entscheidungserheblicher Weise von der Entscheidung des LAG Baden-Württemberg vom 11. März 2011 (7 Sa 109/10) und den Entscheidungen des LAG Düsseldorf vom 15. September 2010 (12 Sa 627/10) und vom 10. November 2010 (12 Sa 1321/10) ab, § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG.

  • LAG Düsseldorf, 15.09.2010 - 12 Sa 627/10

    Fehlerhafte Massenentlassungsanzeige

    Auszug aus LAG Hessen, 25.07.2011 - 17 Sa 123/11
    Das unionsrechtliche und grundrechtliche Effektivitätsprinzip hindert nicht die Bindung der Arbeitsgerichte an eine inzidente Feststellung der Wirksamkeit der Massenentlassungsanzeige durch die Arbeitsverwaltung (gegen LAG Düsseldorf 15. September 2010 - 12 Sa 627/10 und LAG Düsseldorf 10. November 2010 - 12 Sa 1321/10).

    (3) Umstritten ist, ob hieran auch im Anschluss an die durch die Entscheidung des EuGH vom 27. Januar 2005 hervorgerufene Rechtsprechungsänderung festzuhalten ist (bejahend - jedenfalls bei Einhaltung der Zweiwochenfrist - LAG Rheinland-Pfalz 15. Januar 2008 - 3 Sa 634/07 - ZinsO 2008, 1392; Volltext juris; bejahend auch: APS/Moll, 3. Aufl., KSchG, § 17 Rn 136; SPV/Vossen, 10. Aufl., Rn 1654; Küttner/Kreitner, Personalbuch 2011, 300 "Massenentlassung", Rn 24; wohl auch Krieger/Ludwig, NZA 2010, 919 [921]; einschränkend ErfK/Kiel, 11. Aufl., KSchG, § 20 Rn 6; KR/Weigand, 9 Aufl., KSchG; § 20 Rn 72 und 73; v.Hoyningen-Huene/Linck, KSchG, 14. Aufl., § 18 Rn 17 und § 20 Rn 26; verneinend LAG Düsseldorf 15. September 2010 - 12 Sa 627/10 - ZinsO 2011, 1167; LAG Düsseldorf 10. November 2010 - 12 Sa 1321/10 - ZinsO 2011, 871; Reinhard, RdA 2007, 207 [214]; Niklas/Koehler, NZA 2010, 913 [918]) .

    (4) Die Kammer folgt nicht der Auffassung, wonach das unionsrechtliche und grundrechtliche Effektivitätsprinzip die Bindung der Arbeitsgerichte an eine inzidente Feststellung der Wirksamkeit der Massenentlassungsanzeige durch die Arbeitsverwaltung hindert (so LAG Düsseldorf 15. September 2010 - 12 Sa 627/10 - aaO; LAG Düsseldorf 10. November 2010 - 12 Sa 1321/10 - aaO) .

    Außerdem weicht die vorliegende Entscheidung insoweit in entscheidungserheblicher Weise von der Entscheidung des LAG Baden-Württemberg vom 11. März 2011 (7 Sa 109/10) und den Entscheidungen des LAG Düsseldorf vom 15. September 2010 (12 Sa 627/10) und vom 10. November 2010 (12 Sa 1321/10) ab, § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG.

  • BAG, 13.12.2012 - 6 AZR 348/11

    Keine Zurückweisung der Betriebsratsanhörung

    Der Betriebsrat ist auch in einem solchen Fall nicht gehindert, seine Auffassung zu der Kündigung zu äußern und Einfluss auf den Willensbildungsprozess des Arbeitgebers zu nehmen (vgl. Hessisches LAG 25. Juli 2011 - 17 Sa 123/11 - zu B II 1 d bb (2) (v) der Gründe) .
  • BAG, 25.04.2013 - 6 AZR 49/12

    Sonderliquidationsverfahren für öffentliche Unternehmen nach griechischem Recht -

    Der Betriebsrat ist auch in einem solchen Fall nicht gehindert, seine Auffassung zu der Kündigung zu äußern und Einfluss auf den Willensbildungsprozess des Arbeitgebers zu nehmen (vgl. Hessisches LAG 25. Juli 2011 - 17 Sa 123/11 - zu B II 1 d bb (2) (v) der Gründe) .
  • BAG, 13.12.2012 - 6 AZR 608/11

    Sonderliquidationsverfahren für öffentliche Unternehmen nach griechischem Recht -

    Der Betriebsrat ist auch in einem solchen Fall nicht gehindert, seine Auffassung zu der Kündigung zu äußern und Einfluss auf den Willensbildungsprozess des Arbeitgebers zu nehmen (vgl. Hessisches LAG 25. Juli 2011 - 17 Sa 123/11 - zu B II 1 d bb (2) (v) der Gründe) .
  • LAG Köln, 17.01.2012 - 12 Sa 580/11

    Auslegung der Standortsicherungsvereinbarung; Wirksamkeit der Kündigung trotz

    Fehlerhafte Massenentlassungsanzeige führt nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung (Anschluss an Hessisches LAG, Urteil vom 25.07.2011, 17 Sa 123/11; abweichend von LAG Düsseldorf, Urteil vom 15.09.2010, 12 Sa 627/10 und vom 10.11.2010, 12 Sa 1321/10).

    Die erkennende Kammer schließt sich jedoch insoweit den ausführlichen und überzeugenden Ausführungen des Hessischen Landesarbeitsgerichts (Urteil vom 25.07.2011, 17 Sa 123/11, juris) an, wonach die fehlerhafte Massenentlassungsanzeige jedenfalls bei Vorliegen eines bestandskräftigen Bescheids der Bundesagentur für Arbeit nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung führt.

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