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   LAG Hessen, 25.07.2011 - 17 Sa 1738/10   

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LAG Hessen, 25.07.2011 - 17 Sa 1738/10 (https://dejure.org/2011,13019)
LAG Hessen, Entscheidung vom 25.07.2011 - 17 Sa 1738/10 (https://dejure.org/2011,13019)
LAG Hessen, Entscheidung vom 25. Juli 2011 - 17 Sa 1738/10 (https://dejure.org/2011,13019)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 626 BGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Private Nutzung des Diensthandys zum Versand von SMS stellt einen nicht gleich schweren Pflichtverstoß dar wie der Vorwurf der privaten Nutzung für Auslandstelefonate; Abmahnungserfordernis bei Störung des Vertrauensbereichs durch Eigentums- oder Vermögensdelikte; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abmahnungserfordernis bei Störung des Vertrauensbereichs durch Eigentums- oder Vermögensdelikte; unwirksame außerordentliche Verdachtskündigung wegen privater Nutzung eines Diensthandys bei Versendung von SMS-Mitteilungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener

    Auszug aus LAG Hessen, 25.07.2011 - 17 Sa 1738/10
    Soweit ein steuerbares Verhalten betroffen ist, muss der Kündigung grundsätzlich eine erfolglose Abmahnung vorausgehen, es sei denn, sie ist nicht erfolgversprechend oder es handelt sich um eine schwere Pflichtverletzung, bei der dem Arbeitnehmer die Rechtswidrigkeit seines Handelns ohne Weiteres ebenso erkennbar ist wie der Umstand, dass eine Hinnahme seines Verhaltens durch den Arbeitgeber offensichtlich ausgeschlossen ist (BAG 17. Juni 2003 - 2 AZR 62/02 - EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 59; BAG 12. Januar 2006 - 2 AZR 179/05 - aaO; BAG 19. April 2007 - 2 AZR 180/06 - AP BGB § 174 Nr. 20; BAG 31. Mai 2007 - 2 AZR 200/07 - aaO; BAG 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - EzA BGB 2002 § 626 Nr. 32 ["Emmely"]) .

    Eine entsprechende negative Prognose für die Zukunft kann auch ohne Abmahnung bestehen, wenn eine Verhaltensänderung in Zukunft selbst nach Abmahnung ohnehin nicht zu erwarten steht oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass eine Hinnahme offensichtlich ausgeschlossen ist (BAG 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - aaO) .

    Diese Grundsätze gelten auch bei Straftaten oder vorsätzlichen Vertragspflichtverletzungen, die sich gegen Eigentum oder Vermögen des Arbeitgebers richten, so dass auch hier die Prüfung nicht entbehrlich ist, ob nicht die Prognose gerechtfertigt ist, der Arbeitnehmer werde sich jedenfalls nach einer Abmahnung künftig wieder vertragstreu verhalten, wobei diese Frage von einem objektiven Standpunkt aus zu beantworten ist, dementsprechend ein objektiver Maßstab entscheidend ist und es nicht auf die subjektive Einschätzung des Arbeitgebers oder bestimmter für ihn handelnder Personen ankommt (BAG 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - aaO) .

    Es bedarf besonderer Anhaltspunkte, um unzutreffenden Vortrag als gezielte Irreführung des Gerichts oder der Gegenpartei auszuweisen (BAG 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - aaO) .

  • ArbG Frankfurt/Main, 24.09.2010 - 24 Ca 1697/10

    Missbräuchliche Nutzung des Diensthandys - Erforderlichkeit einer Abmahnung

    Auszug aus LAG Hessen, 25.07.2011 - 17 Sa 1738/10
    Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hat der Klage durch am 24. September 2010 verkündetes Urteil, 24 Ca 1697/10, stattgegeben.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 24. September 2010, 24 Ca 1697/10, abzuändern und die Klage abzuweisen; hilfsweise, das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung, die zwölf Bruttomonatsgehälter nicht übersteigen sollte, zum 30. September 2010 aufzulösen.

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 24. September 2010, 24 Ca 1697/10, ist gemäß §§ 8 Abs. 2, 64 Abs. 2 lit. c ArbGG statthaft und auch im Übrigen zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt und begründet worden, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, 519, 520 Abs. 1 und 3 ZPO.

  • BAG, 19.04.2007 - 2 AZR 180/06

    Außerordentliche Kündigung - Personalrat

    Auszug aus LAG Hessen, 25.07.2011 - 17 Sa 1738/10
    Soweit ein steuerbares Verhalten betroffen ist, muss der Kündigung grundsätzlich eine erfolglose Abmahnung vorausgehen, es sei denn, sie ist nicht erfolgversprechend oder es handelt sich um eine schwere Pflichtverletzung, bei der dem Arbeitnehmer die Rechtswidrigkeit seines Handelns ohne Weiteres ebenso erkennbar ist wie der Umstand, dass eine Hinnahme seines Verhaltens durch den Arbeitgeber offensichtlich ausgeschlossen ist (BAG 17. Juni 2003 - 2 AZR 62/02 - EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 59; BAG 12. Januar 2006 - 2 AZR 179/05 - aaO; BAG 19. April 2007 - 2 AZR 180/06 - AP BGB § 174 Nr. 20; BAG 31. Mai 2007 - 2 AZR 200/07 - aaO; BAG 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - EzA BGB 2002 § 626 Nr. 32 ["Emmely"]) .

    Diese Grundsätze gelten gleichermaßen im Bereich der auf verhaltensbedingte Gründe gestützten außerordentlichen Kündigung (BAG 19. April 2007 - 2 AZR 180/06 - aaO; BAG 26. Juni 2008 - 2 AZR 190/07 - AP BGB § 626 Nr. 213) .

  • BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 179/05

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen privater Internetnutzung

    Auszug aus LAG Hessen, 25.07.2011 - 17 Sa 1738/10
    Die Abmahnung ist insoweit notwendiger Bestandteil bei der Anwendung des Prognoseprinzips (BAG 12. Januar 2006 - 2 AZR 179/05 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 54; BAG 31. Mai 2007 - 2 AZR 200/06 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 57) .

    Soweit ein steuerbares Verhalten betroffen ist, muss der Kündigung grundsätzlich eine erfolglose Abmahnung vorausgehen, es sei denn, sie ist nicht erfolgversprechend oder es handelt sich um eine schwere Pflichtverletzung, bei der dem Arbeitnehmer die Rechtswidrigkeit seines Handelns ohne Weiteres ebenso erkennbar ist wie der Umstand, dass eine Hinnahme seines Verhaltens durch den Arbeitgeber offensichtlich ausgeschlossen ist (BAG 17. Juni 2003 - 2 AZR 62/02 - EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 59; BAG 12. Januar 2006 - 2 AZR 179/05 - aaO; BAG 19. April 2007 - 2 AZR 180/06 - AP BGB § 174 Nr. 20; BAG 31. Mai 2007 - 2 AZR 200/07 - aaO; BAG 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - EzA BGB 2002 § 626 Nr. 32 ["Emmely"]) .

  • LAG Hessen, 16.03.2010 - 4 Sa 1616/09

    Auflösungsantrag, Leistungsbedingte Kündigung, Weiterbeschäftigung

    Auszug aus LAG Hessen, 25.07.2011 - 17 Sa 1738/10
    Es kann damit offen bleiben, ob der Auffassung zu folgen ist, wonach der Weiterbeschäftigungsanspruch bereits durch Stellung eines Auflösungsantrags entfällt (vgl. hierzu LAG Hessen 16. März2010 - 4 Sa 1616/09 - AuR 2011, 128, Volltext juris) .
  • BAG, 17.06.2003 - 2 AZR 62/02

    Kündigung - verhaltensbedingt - Pflegekraft - Geschenkannahme

    Auszug aus LAG Hessen, 25.07.2011 - 17 Sa 1738/10
    Soweit ein steuerbares Verhalten betroffen ist, muss der Kündigung grundsätzlich eine erfolglose Abmahnung vorausgehen, es sei denn, sie ist nicht erfolgversprechend oder es handelt sich um eine schwere Pflichtverletzung, bei der dem Arbeitnehmer die Rechtswidrigkeit seines Handelns ohne Weiteres ebenso erkennbar ist wie der Umstand, dass eine Hinnahme seines Verhaltens durch den Arbeitgeber offensichtlich ausgeschlossen ist (BAG 17. Juni 2003 - 2 AZR 62/02 - EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 59; BAG 12. Januar 2006 - 2 AZR 179/05 - aaO; BAG 19. April 2007 - 2 AZR 180/06 - AP BGB § 174 Nr. 20; BAG 31. Mai 2007 - 2 AZR 200/07 - aaO; BAG 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - EzA BGB 2002 § 626 Nr. 32 ["Emmely"]) .
  • BAG, 16.11.1995 - 8 AZR 864/93

    Kündigung eines Hochschullehrers nach Einigungsvertrag

    Auszug aus LAG Hessen, 25.07.2011 - 17 Sa 1738/10
    Zutreffend ist, dass die aus einem Auflösungsantrag folgende Ungewissheit über den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses derjenigen entsprechen kann, die vor der Verkündung eines erstinstanzlichen Urteil in einem Kündigungsschutzrechtsstreit besteht und deswegen das schutzwürdige Interesse des Arbeitgebers an einer Nichtbeschäftigung begründen kann (BAG 16. November 1995 - 8 AZR 864/93 - AP Einigungsvertrag Anl. I Kap. XIX Nr. 54) .
  • BSG, 10.12.1974 - GS 1/74

    Rechtsmittelgegner - Beigeladener - Sprungrevision

    Auszug aus LAG Hessen, 25.07.2011 - 17 Sa 1738/10
    Ist das Arbeitsverhältnis der Parteien damit weder durch die Kündigung vom 04. März 2010 und 09. März 2010 beendet noch aufgrund Auflösungsantrags der Beklagten aufzulösen, steht dem Kläger auch der allgemeine Weiterbeschäftigungsanspruch bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzrechtsstreits zu (BAG 27. Februar 1985 - GS 1/74 - AP BGB § 611 Beschäftigungspflicht Nr. 14) .
  • BAG, 10.07.2008 - 2 AZR 1111/06

    Kündigung - Anforderungsprofil - Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Hessen, 25.07.2011 - 17 Sa 1738/10
    Liegt ein Grund vor, der an sich zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses geeignet erscheint, so muss in einem zweiten Schritt geprüft werden, ob in Anbetracht der konkreten betrieblichen Umstände noch eine den Betriebszwecken dienliche Zusammenarbeit möglich ist (BAG 23. Juni 2005 - 2 AZR 256/04 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 52; BAG 10. Juli 2008 - 2 AZR 1111/06 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 181) .
  • BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 256/04

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Hessen, 25.07.2011 - 17 Sa 1738/10
    Liegt ein Grund vor, der an sich zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses geeignet erscheint, so muss in einem zweiten Schritt geprüft werden, ob in Anbetracht der konkreten betrieblichen Umstände noch eine den Betriebszwecken dienliche Zusammenarbeit möglich ist (BAG 23. Juni 2005 - 2 AZR 256/04 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 52; BAG 10. Juli 2008 - 2 AZR 1111/06 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 181) .
  • BAG, 02.06.2005 - 2 AZR 234/04

    Auflösungsantrag - Arbeitgeber

  • BAG, 26.06.2008 - 2 AZR 190/07

    Außerordentliche Kündigung - Wettbewerb - Ausschlussfrist

  • LAG Hessen, 25.07.2011 - 17 Sa 1818/10

    Außerordentliche verhaltensbedingte Kündigung wegen vertragswidriger privater

  • BAG, 27.11.2003 - 2 AZR 692/02

    Außerordentliche Kündigung - Klageschrift - Auslegung

  • BAG, 31.05.2007 - 2 AZR 200/06

    Surfen am Arbeitsplatz - Zur verhaltenbedingten Kündigung wegen privater

  • BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 103/08

    Verhaltensbedingte Kündigung

  • LAG Hessen, 29.01.2014 - 2 Sa 897/13

    Schadensersatz eines Steuerschadens wegen verspäteter Lohnzahlung

    Die hiergegen gerichtete Berufung der Beklagten wurde mit am 25. Juli 2011 verkündetem Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts - Az. 17 Sa 1738/10 - zurückgewiesen.

    Die Akten des Kündigungsschutzverfahrens zwischen den Parteien vor dem Arbeitsgericht Frankfurt am Main - Az. 24 Ca 2309/10 - und vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht - Az. 17 Sa 1738/10 - waren zu Informationszwecken beigezogen und Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

    Das Hessische Landesarbeitsgericht bestätigte in seiner Berufungsentscheidung vom 25. Juli 2011 - Az. 17 Sa 1738/10 - diese Auffassung des Arbeitsgerichts.

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