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   LAG Hessen, 25.07.2014 - 14 Sa 168/13   

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LAG Hessen, 25.07.2014 - 14 Sa 168/13 (https://dejure.org/2014,53419)
LAG Hessen, Entscheidung vom 25.07.2014 - 14 Sa 168/13 (https://dejure.org/2014,53419)
LAG Hessen, Entscheidung vom 25. Juli 2014 - 14 Sa 168/13 (https://dejure.org/2014,53419)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 77 III BetrVG, § 29 BetrVG

  • IWW

    § 19 TVöD, §§ 8 Abs. 2, ... 64 Abs. 1, 2 b ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, 519, 520 Abs. 1, 3 ZPO, § 151 BGB, § 69 Abs. 2 ArbGG, § 77 Abs. 3 BetrVG, § 33 BetrVG, § 29 Abs. 2 Satz 3 BetrVG, § 25 Abs. 1 Satz 2 BetrVG, § 25 BetrVG, § 29 Abs. 2 Satz 2 BetrVG, § 97 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 77 Abs. 3; BetrVG § 29
    Anforderungen an die vorherige Bekanntmachung der Tagesordnung einer Betriebsratssitzung

  • rechtsportal.de

    BetrVG § 77 Abs. 3 ; BetrVG § 29
    Anforderungen an die vorherige Bekanntmachung der Tagesordnung einer Betriebsratssitzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 15.04.2014 - 1 ABR 2/13

    Fehlerhafte Ladung zu einer Betriebsratssitzung

    Auszug aus LAG Hessen, 25.07.2014 - 14 Sa 168/13
    Voraussetzung ist, dass die erschienenen Betriebsratsmitglieder einstimmig die Tagesordnung annehmen, es ist jedoch nicht erforderlich, dass alle Betriebsratsmitglieder erschienen sind (im Anschluss an BAG 15. April 2014 - 1 ABR 2/13 (b) - NZA 2014, 551).

    Die Beachtung dieser Vorschrift und die dort ausdrücklich angeordnete Ladung der Betriebsratsmitglieder einschließlich etwaiger Ersatzmitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung ist als wesentlich für die Wirksamkeit eines in der Sitzung gefassten Betriebsratsbeschlusses anzusehen ( ebenso BAG 22. Januar 2014 - 7 AS 6/13 - Juris; BAG 15. April 2014 - 1 ABR 2/13 - NZA 2014, 551 ).

    Entgegen der Auffassung des Klägers ist der Betriebsratsvorsitzende nicht verpflichtet, diesbezügliche Nachforschungen anzustellen, sondern es ist Aufgabe des verhinderten Betriebsratsmitglieds, dafür Sorge zu tragen, dass der Betriebsratsvorsitzende von seiner Verhinderung Kenntnis erhält ( etwa BAG, 15. April 2014 - 1 ABR 2/13 (B) - NZA 2014, 551) .

    Die rechtzeitige Ladung unter Übermittlung der Tagesordnung soll den Betriebsratsmitgliedern Gelegenheit geben, sich ein Bild über die zu treffenden Entscheidungen zu machen und ihm die Möglichkeit eröffnen, sich sachgerecht und ordnungsgemäß auf die Betriebsratssitzung vorbereiten zu können ( BAG, 24. Mai 2006 - 7 AZR 201/05 - Juris; BAG, 15. April 2014 - 1 ABR 2/13 (B) - NZA 2014, 551 ).

    Diese Rechtsprechung haben der Siebte und der Erste Senat jedoch aufgegeben ( BAG 15. April 2014 - 1 ABR 2/13 (B) - NZA 2014, 551; BAG, 22. Januar 2014 - 7 AS 6/13 - DB 2014, 726 ).

    Zu Recht führt der Erste Senat in der Entscheidung vom 15. April 2014 (1 ABR 2/13 (B) - NZA 2014, 551) aus, die Mitteilung der Tagesordnung bezwecke nicht, einem verhinderten originären Betriebsratsmitglied Gelegenheit zu geben, seine Betriebsratskollegen außerhalb der Sitzung über seine Auffassung zu unterrichten und sie hiervon zu überzeugen.

    Dem steht entgegen, dass im Betriebsverfassungsgesetz eine Differenzierung zwischen wichtigen und unwichtigen Betriebsratssitzungen bei der Prüfung einer Verhinderung durch das einzelne Betriebsratsmitglied nicht vorgesehen ist, da es auch keine wesentlichen oder unwesentlichen Beschlüsse des Betriebsrats gibt ( BAG, 15. April 2014 - 1 ABR 2/13 (B) - a. a. O. ).

    Fehlt das originäre Mitglied bei der Betriebsratssitzung ohne vorherige Mitteilung seiner Verhinderung, besteht der Zweck einer Tagesordnung nicht darin, die Willensbildung des pflichtwidrig abwesenden Betriebsratsmitglieds zu schützen (BAG 15. April 2014 - 1 ABR 2/13 (B) - a. a. O.) .

    Im Übrigen schützt das Erfordernis der Einstimmigkeit des Beschlusses der Tagesordnung das einzelne Betriebsratsmitglied ausreichend davor, über betriebsverfassungsrechtliche Angelegenheiten befinden zu müssen, mit denen es sich aus seiner Sicht noch nicht angemessen befasst hat und noch keine abschließende Meinung bilden konnte ( BAG, 15. April 2014 - 1 ABR 2/13 (B) a. a. O.; BAG 22. Januar 2014 - 7 AS 6/13 - a. a. O.).

  • BAG, 22.01.2014 - 7 AS 6/13

    Anspruch auf Zahlung der Erschwerniszulage - Unmittelbarkeit des Zusammenhangs

    Auszug aus LAG Hessen, 25.07.2014 - 14 Sa 168/13
    Die Beachtung dieser Vorschrift und die dort ausdrücklich angeordnete Ladung der Betriebsratsmitglieder einschließlich etwaiger Ersatzmitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung ist als wesentlich für die Wirksamkeit eines in der Sitzung gefassten Betriebsratsbeschlusses anzusehen ( ebenso BAG 22. Januar 2014 - 7 AS 6/13 - Juris; BAG 15. April 2014 - 1 ABR 2/13 - NZA 2014, 551 ).

    Diese Rechtsprechung haben der Siebte und der Erste Senat jedoch aufgegeben ( BAG 15. April 2014 - 1 ABR 2/13 (B) - NZA 2014, 551; BAG, 22. Januar 2014 - 7 AS 6/13 - DB 2014, 726 ).

    Einer entsprechenden Anfrage des Ersten Senats vom 9. Juli 2013 hat sich der Siebte Senat mit Beschluss vom 22. Januar 2014 (- 7 AS 6/13 - a. a. O.) unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung ausdrücklich angeschlossen.

    Im Übrigen weist der Siebte Senat zu Recht darauf hin, dass das Argument, ein Betriebsratsmitglied müsse unter Würdigung der Tagesordnung entscheiden können, ob es sich für verhindert erklärt, konsequenterweise dazu führen müsste, dass eine Ergänzung der Tagesordnung nur bei vollständiger Anwesenheit aller originären Betriebsratsmitglieder möglich wäre, bei der Heranziehung von Ersatzmitgliedern, also bei Fehlen auch nur eines originär gewählten Betriebsratsmitglieds aber als ausgeschlossen betrachtet werden müsste ( BAG, 22. Januar 2014 - 7 AS 6/13 - DB 2014, 726 ).

    Im Übrigen schützt das Erfordernis der Einstimmigkeit des Beschlusses der Tagesordnung das einzelne Betriebsratsmitglied ausreichend davor, über betriebsverfassungsrechtliche Angelegenheiten befinden zu müssen, mit denen es sich aus seiner Sicht noch nicht angemessen befasst hat und noch keine abschließende Meinung bilden konnte ( BAG, 15. April 2014 - 1 ABR 2/13 (B) a. a. O.; BAG 22. Januar 2014 - 7 AS 6/13 - a. a. O.).

  • LAG Hessen, 13.05.2011 - 3 Sa 1167/10

    Erschwerniszulage - Fäkalien- und Entsorgungsfahrer - Rückwirkung von

    Auszug aus LAG Hessen, 25.07.2014 - 14 Sa 168/13
    Ein Anspruch kann sich vielmehr nur aus einer entsprechenden Umsetzung durch bezirkliche tarifvertragliche Regelung ergeben ( BAG 16. September 1987 - 4 AZR 236/87 - Juris; Hessisches Landesarbeitsgericht 13. Mai 2011 - 3 Sa 1167/10 - Juris ).

    Das gilt auch, wenn wie hier durch die neue Betriebsvereinbarung Ansprüche verschlechtert werden ( BAG 15. November 2000 - 5 AZR 310/99 - AP Nr. 84 zu § 77 BetrVG 1972; Hessisches Landesarbeitsgericht 13. Mai 2011 - 3 Sa 1167/10 - Juris ).

    Die nachfolgend aufgeführten "Richtlinien für die Zuweisung zu den einzelnen Zuschlagsgruppen" machen deutlich, dass - im Rahmen dieser Richtlinien - ein weiter Spielraum der Betriebspartner für die Zuweisung der einzelnen Zuschlagsgruppen besteht (ebenso Hessisches Landesarbeitsgericht 13. Mai 2011 - 3 Sa 1167/10 - Juris ).

    Solange sich die Betriebspartner im Rahmen der im Landesbezirkstarifvertrag Nr. 184 vorgegebenen Richtlinien halten, bestehen gegen die Feststellung, dass zuschlagspflichtige Arbeiten im Betrieb der Beklagten nicht vorliegen, keine Bedenken (ebenso Hessisches Landesarbeitsgericht 13. Mai 2011 - 3 Sa 1167/10 - Juris; vgl. zur Festsetzung einer Jahresleistung auf Null durch Betriebsvereinbarung auf Grund einer Öffnungsklausel im Tarifvertrag, wonach Arbeitgeber und Betriebsrat die Höhe und den Auszahlungsgrund der Jahresleistung bestimmen können LAG Köln Urteil vom 6. September 2002 - 4 Sa 503/02 - Juris ).

  • BAG, 24.05.2006 - 7 AZR 201/05

    Betriebsrat - Beschluss - Tagesordnung - Verwirkung

    Auszug aus LAG Hessen, 25.07.2014 - 14 Sa 168/13
    Die rechtzeitige Ladung unter Übermittlung der Tagesordnung soll den Betriebsratsmitgliedern Gelegenheit geben, sich ein Bild über die zu treffenden Entscheidungen zu machen und ihm die Möglichkeit eröffnen, sich sachgerecht und ordnungsgemäß auf die Betriebsratssitzung vorbereiten zu können ( BAG, 24. Mai 2006 - 7 AZR 201/05 - Juris; BAG, 15. April 2014 - 1 ABR 2/13 (B) - NZA 2014, 551 ).

    Andernfalls sollte ein Beschluss des Betriebsrats zu einem nicht in der Tagesordnung aufgeführten Punkt nicht wirksam gefasst werden können ( BAG 24. Mai 2006 - 7 AZR 201/05 - Juris; 28. Oktober 1992 - 7 ABR 14/92 - Juris; 18. Februar 2003 - 1 ABR 17/02 - BAGE 105, 19 ).

  • LAG Hessen, 05.11.2012 - 21 Sa 593/10

    Anspruch auf behinderungsgerechte Beschäftigung

    Auszug aus LAG Hessen, 25.07.2014 - 14 Sa 168/13
    Seit dem wird der Kläger mit leichten Einzeltätigkeiten eines Flugzeugabfertigers leidensgerecht beschäftigt, zunächst etwa mit Kontrolltätigkeiten betreffend die Sauberkeit des gesamten Positionsbereichs, seit dem 1. Januar 2013 infolge eines Urteils des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 5. November 2011 (21 Sa 593/10) allerdings ausschließlich als Personalfahrer.

    Sie sieht nach wie vor keinen individual- rechtlichen Anspruch des Klägers und behauptet, dass man dem Kläger nach seinem leidensgerechten Einsatz den streitigen Dauerzuschlag aus Kulanz sowie deswegen nicht entzogen habe, weil sie in dem vor dem Hessischen Landesarbeitsgerichts geführten Verfahren 21 Sa 593/10 habe verhindern wollen, zur Beschäftigung des Klägers ausschließlich als Personalfahrer verurteilt zu werden.

  • LAG Köln, 06.09.2002 - 4 Sa 503/02

    Tariföffnungsklausel/Jahresleistung

    Auszug aus LAG Hessen, 25.07.2014 - 14 Sa 168/13
    Solange sich die Betriebspartner im Rahmen der im Landesbezirkstarifvertrag Nr. 184 vorgegebenen Richtlinien halten, bestehen gegen die Feststellung, dass zuschlagspflichtige Arbeiten im Betrieb der Beklagten nicht vorliegen, keine Bedenken (ebenso Hessisches Landesarbeitsgericht 13. Mai 2011 - 3 Sa 1167/10 - Juris; vgl. zur Festsetzung einer Jahresleistung auf Null durch Betriebsvereinbarung auf Grund einer Öffnungsklausel im Tarifvertrag, wonach Arbeitgeber und Betriebsrat die Höhe und den Auszahlungsgrund der Jahresleistung bestimmen können LAG Köln Urteil vom 6. September 2002 - 4 Sa 503/02 - Juris ).
  • BAG, 18.02.2003 - 1 ABR 17/02

    Beschlußverfahren zur Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Hessen, 25.07.2014 - 14 Sa 168/13
    Andernfalls sollte ein Beschluss des Betriebsrats zu einem nicht in der Tagesordnung aufgeführten Punkt nicht wirksam gefasst werden können ( BAG 24. Mai 2006 - 7 AZR 201/05 - Juris; 28. Oktober 1992 - 7 ABR 14/92 - Juris; 18. Februar 2003 - 1 ABR 17/02 - BAGE 105, 19 ).
  • BAG, 09.05.2007 - 4 AZR 319/06

    Bezugnahmeklausel - Ausschluss einzelner Tarifverträge

    Auszug aus LAG Hessen, 25.07.2014 - 14 Sa 168/13
    Die Verweisungsklausel im Arbeitsvertrag hält die Beklagte für wirksam und verweist insofern auf die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 9. November 2005 (- 5 AZR 128/05 - BAGE 116, 85) und vom 9. Mai 2007 (4 AZR 319/06).
  • BAG, 16.09.1987 - 4 AZR 236/87

    Durchführung einer Betriebsvereinbarung über Gleitzeit

    Auszug aus LAG Hessen, 25.07.2014 - 14 Sa 168/13
    Ein Anspruch kann sich vielmehr nur aus einer entsprechenden Umsetzung durch bezirkliche tarifvertragliche Regelung ergeben ( BAG 16. September 1987 - 4 AZR 236/87 - Juris; Hessisches Landesarbeitsgericht 13. Mai 2011 - 3 Sa 1167/10 - Juris ).
  • BAG, 29.04.2004 - 1 ABR 30/02

    Abändernde Betriebsvereinbarung über Entgeltfortzahlung

    Auszug aus LAG Hessen, 25.07.2014 - 14 Sa 168/13
    Dazu muss der Betriebsrat beschlussfähig im Sinne des § 33 BetrVG sein und sich auf einer Betriebsratssitzung auf Grund einer mit den Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes in Einklang stehenden Ladung mit dem jeweiligen Sachverhalt befasst und durch Abstimmung eine einheitliche Willensbildung herbeigeführt haben ( BAG 29. April 2004 - 1 ABR 30/02 - BAGE 110 zu 152 ).
  • BAG, 15.11.2000 - 5 AZR 310/99

    Ladung der Betriebsratsmitglieder mit dem Tagesordnungspunkt "Verschiedenes"

  • BAG, 28.10.1992 - 7 ABR 14/92

    AGB-Kontrolle - Dynamische Verweisung auf Tarifvertrag

  • BAG, 09.11.2005 - 5 AZR 128/05
  • LAG Hessen, 25.07.2014 - 14 Sa 167/13

    Beschlussfassung des Betriebsrats - Änderung oder Ergänzung der Tagesordnung

  • LAG Hessen, 25.07.2014 - 14 Sa 167/13

    Anforderungen an die vorherige Bekanntmachung der Tagesordnung einer

    Von dieser Liste ist allein er in den Betriebsrat gewählt worden, Ersatzmitglied ist Herr E, Kläger im Parallelverfahren (14 Sa 168/13).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Berufungsvorbringens wird auf den vorgetragenen Inhalt der Berufungsschriftsätze und den Inhalt der Sitzungsniederschrift vom 22. November 2013 (Bl. 492, 493 d.A.), auf die in der Sitzung in Bezug genommene Sitzungsniederschrift vom 22. November 2013 im Parallelverfahren 14 Sa 168/13 (Bl. 494, 495 d.A.) sowie die Sitzungsniederschriften vom 21. Februar 2014 (Bl. 538 d.A.), vom 14. März 2014 (Bl. 547 d.A.) und vom 25. Juli 2014 (Bl. 626, 627) verwiesen.

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