Rechtsprechung
   LAG Hessen, 25.11.2019 - 16 TaBVGa 133/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,50718
LAG Hessen, 25.11.2019 - 16 TaBVGa 133/19 (https://dejure.org/2019,50718)
LAG Hessen, Entscheidung vom 25.11.2019 - 16 TaBVGa 133/19 (https://dejure.org/2019,50718)
LAG Hessen, Entscheidung vom 25. November 2019 - 16 TaBVGa 133/19 (https://dejure.org/2019,50718)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,50718) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • IWW

    § 26 BBiG, § ... 87 Abs. 1 ArbGG, § 87 Abs. 2 S. 1, § 66 Abs. 1 S. 1, § 89 Abs. 1, 2 ArbGG, § 594 ZPO, §§ 935, 940 ZPO, §§ 85 Abs. 2 ArbGG, 935, § 117 Abs. 2 BetrVG, § 5 Abs. 1 BetrVG, § 1 Abs. 3 BBiG, § 5 Absatz 1 BetrVG, § 1 Abs. 2 MTV, §§ 61 Absatz 1, 60 Absatz 1 BetrVG, §§ 92 Absatz 1 Satz 3, 85 Absatz 2 ArbGG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    (Kein) Abbruch der Wahl einer Jugend- und Auszubildendenvertretung

  • rechtsportal.de

    ArbGG § 85 Abs. 2 ; ZPO § 935 ; ZPO § 940
    Verfügungsgrund zum Abbruch einer Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 06.11.2013 - 7 ABR 76/11

    Auszubildende - betriebsverfassungsrechtliche Arbeitnehmereigenschaft

    Auszug aus LAG Hessen, 25.11.2019 - 16 TaBVGa 133/19
    Ferner muss der Auszubildende in einen Betrieb des Ausbildenden eingegliedert sein (Bundesarbeitsgericht 6. November 2013 -7 ABR 76/11- Rn. 26 ff.).

    Hierfür reicht es aus, wenn sich die Beschäftigung betrieblich Auszubildender typischerweise und regelmäßig -wie von anderen Arbeitnehmern- im Rahmen seiner Eingliederung in den Betrieb zur Verwirklichung eines bestimmten arbeitstechnischen Betriebszwecks vollzieht (Bundesarbeitsgericht 6. November 2013 -7 ABR 76/11- Rn. 30).

    Vielmehr kann es sogar die Eingliederung in den arbeitstechnischen Betriebszweck unterstreichen, wenn Schüler während der praktischen Ausbildung nicht selbstständig arbeiten, sondern unter ständiger Aufsicht agieren (BAG 6. November 2013 -7 ABR 76/11- Rn. 37).

  • BAG, 17.07.2007 - 9 AZR 1031/06

    Anderes Vertragsverhältnis iSv. § 19 BBiG aF

    Auszug aus LAG Hessen, 25.11.2019 - 16 TaBVGa 133/19
    Soweit der Arbeitgeber auf § 26 BBiG und die dazu ergangene Rechtsprechung (BAG 17. Juli 2007 -9 AZR 1031/06-) abstellt verkennt er, dass der Begriff der Berufsbildung in § 5 Absatz 1 BetrVG (für den des § 5 Absatz 1 TV PV gilt nichts anderes) weitergehend als der des BBiG ist (Fitting, BetrVG, 29. Auflage, § 5 Rn. 290; GK-BetrVG-Raab, 11. Auflage, § 5 Rn. 57).

    Hierin besteht der Unterschied zu dem der Entscheidung des BAG vom 17. Juli 2007 -9 AZR 1031/06- zugrunde liegenden Sachverhalt.

  • BAG, 13.03.2013 - 7 ABR 70/11

    Tarifvertrag nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG

    Auszug aus LAG Hessen, 25.11.2019 - 16 TaBVGa 133/19
    Ferner ist die weitere Durchführung der Wahl zu unterlassen, wenn das Gremium, das sich als Wahlvorstand geriert, in dieser Funktion überhaupt nicht bestellt wurde oder seine Bestellung nichtig ist (Bundesarbeitsgericht 13. März 2013 -7 ABR 70/11- Rn. 36).

    Eine Betriebsratswahl kann nichtig sein, wenn von Anfang an die gesetzlichen Voraussetzungen für deren Durchführung fehlen (Bundesarbeitsgericht 13. März 2013 -7 ABR 70/11- Rn. 17).

  • ArbG Frankfurt/Main, 05.09.2019 - 19 BVGa 397/19
    Auszug aus LAG Hessen, 25.11.2019 - 16 TaBVGa 133/19
    Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 05. September 2019 - 19 BVGa 397/19 - wird zurückgewiesen.

    den Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 5. September 2019 -19 BVGa 397/19- abzuändern und.

  • BAG, 27.07.2011 - 7 ABR 61/10

    Abbruch einer Betriebsratswahl

    Auszug aus LAG Hessen, 25.11.2019 - 16 TaBVGa 133/19
    Der gerichtliche Abbruch einer Betriebsratswahl aufgrund von Mängeln des Wahlverfahrens kommt nur in Betracht, wenn die Wahl voraussichtlich nichtig wäre (Bundesarbeitsgericht 27. Juli 2011 -7 ABR 61/10- Rn. 25).
  • BAG, 23.07.2014 - 7 ABR 23/12

    Wahlanfechtung - Widerruf einer Kandidatur

    Auszug aus LAG Hessen, 25.11.2019 - 16 TaBVGa 133/19
    Die Wahl muss "den Stempel der Nichtigkeit auf der Stirn tragen" (Bundesarbeitsgericht 25. Oktober 2017 -7 ABR 2/16- Rn. 15; 23. Juli 2014 -7 ABR 23/12- Rn. 41).
  • LAG Hessen, 14.01.2010 - 9 TaBVGa 229/09

    Erforderlichkeit einer Schulung der Vertrauensperson der

    Auszug aus LAG Hessen, 25.11.2019 - 16 TaBVGa 133/19
    Entscheidend für die Zulässigkeit einer Befriedigungsverfügung ist in den Fällen der Dringlichkeit wegen der Gefahr eines irreversiblen Rechtsverlusts eine Abwägung der Interessen der Beteiligten im jeweils gegebenen Einzelfall (Hessisches Landesarbeitsgericht 14. Januar 2010 -9 TaBVGa 229/09- Rn. 6).
  • LAG Hessen, 03.09.2018 - 16 TaBVGa 86/18

    Ein Anspruch des Arbeitgebers darauf, die von einem Wahlvorstand eingeleitete

    Auszug aus LAG Hessen, 25.11.2019 - 16 TaBVGa 133/19
    Der Hauptantrag ist als Gestaltungsantrag zulässig, weil ein Unterlassungsantrag gegenüber dem Wahlvorstand wegen dessen Vermögenslosigkeit nicht vollstreckbar wäre (siehe hierzu Hessisches Landesarbeitsgericht 3. September 2018 - 16 TaBVGa 86/18; Bundesarbeitsgericht 28. Mai 2014 -7 ABR 36/12- Rn. 17 ff.).
  • BAG, 25.10.2017 - 7 ABR 2/16

    Wirksamkeit der Wahl der Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen -

    Auszug aus LAG Hessen, 25.11.2019 - 16 TaBVGa 133/19
    Die Wahl muss "den Stempel der Nichtigkeit auf der Stirn tragen" (Bundesarbeitsgericht 25. Oktober 2017 -7 ABR 2/16- Rn. 15; 23. Juli 2014 -7 ABR 23/12- Rn. 41).
  • BAG, 28.05.2014 - 7 ABR 36/12

    Benennung von Beisitzern der Einigungsstelle

    Auszug aus LAG Hessen, 25.11.2019 - 16 TaBVGa 133/19
    Der Hauptantrag ist als Gestaltungsantrag zulässig, weil ein Unterlassungsantrag gegenüber dem Wahlvorstand wegen dessen Vermögenslosigkeit nicht vollstreckbar wäre (siehe hierzu Hessisches Landesarbeitsgericht 3. September 2018 - 16 TaBVGa 86/18; Bundesarbeitsgericht 28. Mai 2014 -7 ABR 36/12- Rn. 17 ff.).
  • BAG, 19.11.2003 - 7 ABR 25/03

    Betriebsratswahl - Nichtigkeit - Verkennung des Betriebsbegriffs

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht