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   LAG Hessen, 26.01.2005 - 8 Sa 945/04   

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https://dejure.org/2005,7870
LAG Hessen, 26.01.2005 - 8 Sa 945/04 (https://dejure.org/2005,7870)
LAG Hessen, Entscheidung vom 26.01.2005 - 8 Sa 945/04 (https://dejure.org/2005,7870)
LAG Hessen, Entscheidung vom 26. Januar 2005 - 8 Sa 945/04 (https://dejure.org/2005,7870)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Änderung einer Regelung der betrieblichen Altersversorgung; Voraussetzung der betrieblichen Übung

  • Judicialis

    BGB § 315; ; BetrVG § 87 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 315; BetrVG § 87 Abs. 1
    Mitbestimmungspflichtige Abänderung betrieblicher Übung zur Alterversorgung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • LAG Hessen, 02.06.2004 - 8 Sa 1771/03

    Betriebliche Altersversorgung; betriebliche Übung; Mitbestimmung; billiges

    Auszug aus LAG Hessen, 26.01.2005 - 8 Sa 945/04
    Die Abänderung einer Regelung der betrieblichen Altersversorgung, die durch betriebliche Übung entstanden ist, bedarf grundsätzlich der Mitbestimmung des Betriebsrats (Aufgabe der Auffassung des Urteils der Kammer vom 02.06.2004 - 8 Sa 1771/03).

    Die Kammer hält nicht mehr an der Auffassung fest, dass es nicht der Mitbestimmung des Betriebsrats bedarf, wenn eine Regelung der betrieblichen Altersversorgung, die durch betriebliche Übung entstand, in gleicher Weise abgeändert werden kann (Hess. LAG, Urteil vom 02.06.2004 - 8 Sa 1771/03).

  • BAG, 04.09.1985 - 7 AZR 262/83

    Gehaltserhöhungsanspruch aus betrieblicher Übung

    Auszug aus LAG Hessen, 26.01.2005 - 8 Sa 945/04
    Aufgrund dieser Überlegungen hat das Bundesarbeitsgericht mehrfach entschieden, dass es nicht zu einer betrieblichen Übung führt, wenn ein Arbeitgeber Gehälter außertariflicher Angestellter in der Vergangenheit in Anlehnung an die Tarifentwicklung im Vorjahr erhöht hatte (BAG vom 16.09.1998 - 5 AZR 598/97 - AP Nr. 54 zu § 242 BGB Betriebliche Übung; vom 11.12.1991 - 5 AZR 94/91; vom 07.10.1987 - 5 AZR 339/86; vom 04.09.1985 - 7 AZR 262/83 - AP Nr. 22 zu § 242 BGB Betriebliche Übung).
  • BAG, 07.10.1987 - 5 AZR 339/86

    Voraussetzungen der betrieblichen Übung - Voraussetzung für die begründung

    Auszug aus LAG Hessen, 26.01.2005 - 8 Sa 945/04
    Aufgrund dieser Überlegungen hat das Bundesarbeitsgericht mehrfach entschieden, dass es nicht zu einer betrieblichen Übung führt, wenn ein Arbeitgeber Gehälter außertariflicher Angestellter in der Vergangenheit in Anlehnung an die Tarifentwicklung im Vorjahr erhöht hatte (BAG vom 16.09.1998 - 5 AZR 598/97 - AP Nr. 54 zu § 242 BGB Betriebliche Übung; vom 11.12.1991 - 5 AZR 94/91; vom 07.10.1987 - 5 AZR 339/86; vom 04.09.1985 - 7 AZR 262/83 - AP Nr. 22 zu § 242 BGB Betriebliche Übung).
  • BAG, 16.09.1998 - 5 AZR 598/97

    Anspruch auf Gehaltserhöhung aus betrieblicher Übung

    Auszug aus LAG Hessen, 26.01.2005 - 8 Sa 945/04
    Aufgrund dieser Überlegungen hat das Bundesarbeitsgericht mehrfach entschieden, dass es nicht zu einer betrieblichen Übung führt, wenn ein Arbeitgeber Gehälter außertariflicher Angestellter in der Vergangenheit in Anlehnung an die Tarifentwicklung im Vorjahr erhöht hatte (BAG vom 16.09.1998 - 5 AZR 598/97 - AP Nr. 54 zu § 242 BGB Betriebliche Übung; vom 11.12.1991 - 5 AZR 94/91; vom 07.10.1987 - 5 AZR 339/86; vom 04.09.1985 - 7 AZR 262/83 - AP Nr. 22 zu § 242 BGB Betriebliche Übung).
  • BAG, 11.12.1991 - 5 AZR 94/91

    Anspruch auf Gehaltserhöhung - Vorliegen einer schriftlichen oder mündlichen

    Auszug aus LAG Hessen, 26.01.2005 - 8 Sa 945/04
    Aufgrund dieser Überlegungen hat das Bundesarbeitsgericht mehrfach entschieden, dass es nicht zu einer betrieblichen Übung führt, wenn ein Arbeitgeber Gehälter außertariflicher Angestellter in der Vergangenheit in Anlehnung an die Tarifentwicklung im Vorjahr erhöht hatte (BAG vom 16.09.1998 - 5 AZR 598/97 - AP Nr. 54 zu § 242 BGB Betriebliche Übung; vom 11.12.1991 - 5 AZR 94/91; vom 07.10.1987 - 5 AZR 339/86; vom 04.09.1985 - 7 AZR 262/83 - AP Nr. 22 zu § 242 BGB Betriebliche Übung).
  • BAG, 04.05.1999 - 10 AZR 290/98

    Änderung einer betrieblichen Übung

    Auszug aus LAG Hessen, 26.01.2005 - 8 Sa 945/04
    Die Arbeitnehmer können nur dann auf einen Bindungswillen des Arbeitgebers schließen, wenn dessen Verhalten eine gewisse Gleichförmigkeit aufweist und den Eindruck einer Gesetzmäßigkeit erweckt (BAG vom 30.04.1991 - 3 AZR 394/90 - zu III. 2.; vom 04.05.1999 - 10 AZR 290/98 - AP Nr. 55 zu § 242 BGB Betriebliche Übung, zu II. 1. d.Gr.).
  • BAG, 30.04.1991 - 3 AZR 394/90

    Berechnung einer Betriebsrente - Anrechnung der Rente aus der gesetzlichen

    Auszug aus LAG Hessen, 26.01.2005 - 8 Sa 945/04
    Die Arbeitnehmer können nur dann auf einen Bindungswillen des Arbeitgebers schließen, wenn dessen Verhalten eine gewisse Gleichförmigkeit aufweist und den Eindruck einer Gesetzmäßigkeit erweckt (BAG vom 30.04.1991 - 3 AZR 394/90 - zu III. 2.; vom 04.05.1999 - 10 AZR 290/98 - AP Nr. 55 zu § 242 BGB Betriebliche Übung, zu II. 1. d.Gr.).
  • BAG, 27.06.2006 - 3 AZR 151/05

    Anpassung eines "Pensionshöchstbetrages

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 26. Januar 2005 - 8 Sa 945/04 - wird zurückgewiesen.

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 26. Januar 2005 - 8 Sa 945/04 - aufgehoben, soweit es die Berufung zurückgewiesen hat.

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