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   LAG Hessen, 26.05.2000 - 2 Sa 423/99   

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LAG Hessen, 26.05.2000 - 2 Sa 423/99 (https://dejure.org/2000,3792)
LAG Hessen, Entscheidung vom 26.05.2000 - 2 Sa 423/99 (https://dejure.org/2000,3792)
LAG Hessen, Entscheidung vom 26. Mai 2000 - 2 Sa 423/99 (https://dejure.org/2000,3792)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Scheidet vorübergehende konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung (§ 1 Abs. 3 Nr. 2 AÜG) mangels Rückkehrperspektive aus, führt dasÜberschreiten der 12monatigen Höchstüberlassungsdauer des§ 3 Abs. 1 Nr. 6 AÜG zu vermuteter Arbeitsvermittlung (§ 1 Abs. 2 AÜG). ; Hat der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versetzung: Unwirksamkeit infolge vermuteter Arbeitnehmerüberlassung nach Ablauf der Höchstüberlassungsdauer

  • rechtsportal.de

    Arbeitnehmerüberlassung: Konzern - Höchstüberlassungsdauer

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    AÜG §§ 1 Abs. 2, 3 Abs. 1 Nr. 6, BGB 134
    Konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung - Vermutung der Arbeitsvermittlung bei Überschreitung der Höchstüberlassungsdauer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2000, 1968
  • NZA-RR 2000, 572
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 21.03.1990 - 7 AZR 198/89

    Langfristige nichtgewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus LAG Hessen, 26.05.2000 - 2 Sa 423/99
    Der Begriff vorübergehend ist zwar weit auszulegen (BAG Urteil vom 21. März 1990 - 7 AZR 198/89 - EzA § 1 AÜG Nr. 2).

    Da die Höchstüberlassungsdauer von 12 Monaten bei weitem überschritten wurde, besteht gemäß § 1 Abs. 2 AÜG eine Vermutung für Arbeitsvermittlung (vgl. BAG Urteil vom 21. März 1990 - 7 AZR 198/89 - EzA § 1 AÜG Nr. 2).

  • BAG, 13.08.1986 - 4 ABR 2/86

    Verweisungstarifvertrag zum BAT - Forschungsgesellschaft - Kündigung der

    Auszug aus LAG Hessen, 26.05.2000 - 2 Sa 423/99
    Im Zweifel ist derjenigen Auslegung der Vorzug zu geben, die zu einer vernünftigen, gerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt (für Tarifverträge: BAG Urt. v. 13.8.1986 - 4 ABR 2/86 - EzA a.a.O., Nr. 16).
  • BGH, 24.06.1969 - VI ZR 48/67
    Auszug aus LAG Hessen, 26.05.2000 - 2 Sa 423/99
    In Rechtsprechung und Literatur, der die Kammer in dieser Frage folgt, wird hierzu angenommen, eine in der Sache abweisungsreife Feststellungsklage könne ohne Prüfung ihrer Zulässigkeit als unbegründet abgewiesen werden (BGH Urt. vom 24. Juni 1969 - VI ZR 48/67 - NJW 1969, 2014; OLG Bremen, Urt. vom 15. Mai 1986 - 2 U 3/86 - MDR 1986, 765; Zöller-Greger, ZPO 18. Aufl., § 256 Rdn. 7; a. A. Baumbach-Lauterbach-Hartmann, ZPO , 57. Aufl., § 256 Rdn. 4).
  • BAG, 19.03.1998 - 8 AZR 139/97

    Widerspruch bei Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Hessen, 26.05.2000 - 2 Sa 423/99
    Nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts (etwa Urteil vom 18. März 1999 - 8 AZR 190/98 - EzA § 1 KSchG Soziale Auswahl Nr. 40; Urteil vom 19. März 1998 - 8 AZR 139/97 - EzA § 613 a BGB Nr. 163) steht es dem von einem Betriebsübergang betroffenen Arbeitnehmer frei, dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses zu widersprechen.
  • OLG Bremen, 15.05.1986 - 2 U 3/86
    Auszug aus LAG Hessen, 26.05.2000 - 2 Sa 423/99
    In Rechtsprechung und Literatur, der die Kammer in dieser Frage folgt, wird hierzu angenommen, eine in der Sache abweisungsreife Feststellungsklage könne ohne Prüfung ihrer Zulässigkeit als unbegründet abgewiesen werden (BGH Urt. vom 24. Juni 1969 - VI ZR 48/67 - NJW 1969, 2014; OLG Bremen, Urt. vom 15. Mai 1986 - 2 U 3/86 - MDR 1986, 765; Zöller-Greger, ZPO 18. Aufl., § 256 Rdn. 7; a. A. Baumbach-Lauterbach-Hartmann, ZPO , 57. Aufl., § 256 Rdn. 4).
  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus LAG Hessen, 26.05.2000 - 2 Sa 423/99
    Hierzu ist auch auf den Gesamtzusammenhang abzustellen, der häufig schon deshalb mitberücksichtigt werden muß, weil nur daraus und nicht aus der einzelnen Norm auf den wirklichen Willen der Betriebspartner geschlossen und so nur bei Mitberücksichtigung des Gesamtzusammenhanges der Sinn und Zweck der Regelung zutreffend ermittelt werden kann (ebenso für die Auslegung von Tarifverträgen: BAG Urteil vom 12.9.1984 - 4 AZR 336/82 - EzA § 1 TVG Auslegung Nr. 14).
  • BAG, 03.12.1997 - 7 AZR 764/96

    Arbeitnehmerüberlassung im Konzern

    Auszug aus LAG Hessen, 26.05.2000 - 2 Sa 423/99
    Der Bestand des zwischen den Parteien seit 1989 bestehenden Arbeitsvertrages bleibt von einem Verstoß gegen § 291 SGB III unberührt (BAG Urteil vom 3. Dez. 1997 -. 7 AZR 764/96 - NZA 1998, 876).
  • BAG, 18.03.1999 - 8 AZR 190/98

    Betriebsteilübergang - Betriebsbedingte Kündigung nach Widerspruch des

    Auszug aus LAG Hessen, 26.05.2000 - 2 Sa 423/99
    Nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts (etwa Urteil vom 18. März 1999 - 8 AZR 190/98 - EzA § 1 KSchG Soziale Auswahl Nr. 40; Urteil vom 19. März 1998 - 8 AZR 139/97 - EzA § 613 a BGB Nr. 163) steht es dem von einem Betriebsübergang betroffenen Arbeitnehmer frei, dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses zu widersprechen.
  • BAG, 08.03.1972 - 5 AZR 378/70

    Rahmen-Vertrag - Gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung - Leiharbeitnehmer -

    Auszug aus LAG Hessen, 26.05.2000 - 2 Sa 423/99
    Im Urteil vom 8. März 1972 (- 5 AZR 378/70 - NJW 1972, 973) hat das BAG auch den Arbeitsvertrag zwischen dem Arbeitgeber, an den vermittelt wurde, und dem Arbeitnehmer für wirksam angesehen, es aber offengelassen - weil über einen Verstoß gegen § 37 Abs. 1 AVAVG nicht abschließend zu entscheiden war -, ob die dort abgeschlossenen Rahmenverträge zwischen Vermittler und Arbeitnehmer wegen unerlaubter Arbeitsvermittlung gemäß § 134 BGB nichtig waren.
  • LAG Niedersachsen, 16.02.2011 - 17 Sa 622/10

    Unter bestimmten Umständen ist eine betriebsbedingte Änderungskündigung zwecks

    Von der Anwendung des AÜG ausgenommen ist nur die endgültig geplante Arbeitnehmerüberlassung, nicht die langfristige (LAG Hessen vom 26.05.2000 - 2 Sa 423/99 - NZA-RR 572 ff.).

    Damit besteht im Streitfall eine Rückkehrperspektive und liegt nur vorübergehende konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung i. S. v. § 1 Abs. 3 Nr. 2 AÜG vor (ebenso LAG Frankfurt vom 26.05.2000 a.a.O.).

  • LAG Niedersachsen, 16.02.2011 - 17 Sa 570/10

    Änderungskündigung zwecks Abänderung des Beschäftigungsorts aus Kostengründen

    Von der Anwendung des AÜG ausgenommen ist nur die endgültig geplante Arbeitnehmerüberlassung, nicht die langfristige (LAG Hessen vom 26.05.2000 - 2 Sa 423/99 - NZA-RR 572 ff.).

    Damit besteht im Streitfall eine Rückkehrperspektive und liegt nur vorübergehende konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung i. S. v. § 1 Abs. 3 Nr. 2 AÜG vor (ebenso LAG Frankfurt vom 26.05.2000 a.a.O.).

  • BAG, 26.09.2002 - 6 AZR 523/00

    Wegfall des Feststellungsinteresses bei vergangenheitsbezogenen Anordnungen des

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 26. Mai 2000 - 2 Sa 423/99 - in der Kostenentscheidung und insoweit aufgehoben, als es der Klage stattgegeben hat.
  • LAG Hamm, 06.05.2011 - 7 Sa 1583/10

    Sachgrundlose Befristung des Arbeitsvertrages bei konzerninterner

    Voraussetzung ist jedoch, dass der überlassene Arbeitnehmer nach Beendigung seines Einsatzes seine Arbeitsleistung bei dem überlassenden Konzernunternehmen aufnehmen kann, also keine endgültig geplante Überlassung vorliegt (LAG Hessen 26.05.2000 - 2 Sa 423/99, NZA-RR 2000, 572; Schüren/Hamann-Hamann, AÜG, Kommentar, 4. Aufl. 2010, § 1 Rn 507; Ulber, AÜG, Kommentar, 3. Aufl. 2006 § 1 Rn 253).
  • LAG Schleswig-Holstein, 02.07.2008 - 6 TaBV 11/08

    Einstellung, Leiharbeitnehmer, Betriebsrat, Zustimmungsersetzung,

    Auch wenn das Merkmal "vorübergehend" nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG 05.05.1988 - 2 AZR 795/87 - AP AÜG § 1 Nr. 8) weit auszulegen ist, wird doch nur die langfristige, nicht aber die endgültig geplante Arbeitnehmerüberlassung von der Anwendung des AÜG ausgenommen (LAG Hessen 26.05.2000 - 2 Sa 423/99 - DB 2000, 1968).
  • LAG Hessen, 30.06.2011 - 9 TaBV 199/10

    Tarifliche Besetzungsregelung MTV Drückindustrie - Abweichung von der

    Im Zweifel ist die Tarifauslegung zu wählen, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt (BAG Beschluss vom 9. Febr. 1984 - 6 ABR 10/81 - EzA § 77 BetrVG 1972 Nr. 13; Hess. LAG Beschluss vom 25. Sept. 2008 - 9 TaBV 142/08 - n.v.; Hess. LAG Urteil vom 26. Mai 2000 - 2 Sa 423/99 - DB 2000, 1968).
  • ArbG Frankfurt/Main, 05.10.2011 - 17 BV 164/11
    Dahinstehen kann auch, ob eine zulässige Konzernüberlassung im Sinne des § 1 Abs. 3 Nr. 2 AUG vorliegt (vgl. zur Auslegung des Begriffes "vorübergehend" Hess. LAG, Urteil vom 26. Mai 2000 -2 Sa 423/99 - in Juris).
  • LAG Hessen, 12.05.2011 - 9 TaBV 208/10

    Auslegung einer Anlage über die Mindestbesetzung im Schichtdienst zu einer

    Hierzu ist auch auf den Gesamtzusammenhang abzustellen, der häufig schon deshalb mitberücksichtigt werden muss, weil nur daraus und nicht aus der einzelnen Norm auf den wirklichen Willen der Betriebspartner geschlossen und so nur bei Mitberücksichtigung des Gesamtzusammenhanges der Sinn und Zweck der Regelung zutreffend ermittelt werden kann (BAG Beschluss vom 9. Febr. 1984 - 6 ABR 10/81 - EzA § 77 BetrVG 1972 Nr. 13; Hess. LAG Urteil vom 26. Mai 2000 - 2 Sa 423/99 - DB 2000, 1968).
  • ArbG Düsseldorf, 11.08.2004 - 4 BV 90/04

    Antrag des Arbeitgebers auf Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur

    Von einer vorübergehenden Überlassung kann nur dann gesprochen werden, wenn Zeitpunkt des Beginns und Ende der Tätigkeit festgelegt ist, ggf. auch an bestimmte Ereignisse geknüpft ist (LAG Hessen, Urteil vom 26.05.2000, DB 2000, 1968).
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