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   LAG Hessen, 26.05.2009 - 13 Sa 2111/08   

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https://dejure.org/2009,10002
LAG Hessen, 26.05.2009 - 13 Sa 2111/08 (https://dejure.org/2009,10002)
LAG Hessen, Entscheidung vom 26.05.2009 - 13 Sa 2111/08 (https://dejure.org/2009,10002)
LAG Hessen, Entscheidung vom 26. Mai 2009 - 13 Sa 2111/08 (https://dejure.org/2009,10002)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1 TVG, § 1 Abs 2 S 2 Nr 2 Buchst b KSchG
    Betriebsbedingte Kündigung eines Zivilbeschäftigten bei den US-Streitkräften - Unterbringungsanspruch aus § 4 des Tarifvertrags über den Rationalisierungs-, Kündigungs- und Einkommensschutz (SchutzTV) vom 02. Juli 1997

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betriebsbedingte Kündigung bei den US-Streitkräften; Gesetzlicher Weiterbeschäftigungsanspruch bei Erweiterung des Einzugsbereichs durch Schutztarifvertrag

  • Judicialis

    KSchG § 1 Abs. 2; ; BUKG § 3 Abs. 1 Nr. 1c

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsbedingte Kündigung bei den US-Streitkräften; gesetzlicher Weiterbeschäftigungsanspruch bei Erweiterung des Einzugsbereichs durch Schutztarifvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 22.09.2005 - 2 AZR 544/04

    Kündigung; Stationierungsstreitkräfte

    Auszug aus LAG Hessen, 26.05.2009 - 13 Sa 2111/08
    Einzugsgebiet ist danach das Gebiet, das auf einer üblicherweise befahrenen Strecke nicht mehr als 30 km vom Dienstort entfernt ist, § 3 Abs. 1 Nr. 1 c Bundesumzugskostengesetz (BAG vom 22. September 2005 - 2 AZR 544/04 - AP Nr. 59 zu § 15 KSchG 1969).

    Dem SchutzTV fehlt als niederrangiger Rechtsquelle die Kompetenz, den Einzugsbereich, auf den das Gesetz abstellt, zu erweitern (offen gelassen noch BAG vom 22. September 2005, a. a. O.).

  • BAG, 24.11.2005 - 2 AZR 514/04

    Krankheitsbedingte Kündigung - Weiterbeschäftigung auf freiem Arbeitsplatz

    Auszug aus LAG Hessen, 26.05.2009 - 13 Sa 2111/08
    Die objektiv anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit erstreckt sich nur auf vergleichbare, d.h. hierarchisch auf der bisherigen Beschäftigungsebene liegende sowie verfügbare, also freie Arbeitsplätze (BAG vom 24. November 2005, NZA 2006, 665; BAG vom 24. Juni 2004, EzA Nr. 132 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung).
  • BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 230/04

    Beschäftigungsanspruch - Schwerbehinderung - Darlegung

    Auszug aus LAG Hessen, 26.05.2009 - 13 Sa 2111/08
    Klagen der zivilen Arbeitskräfte sind gegen die Bundesrepublik Deutschland zu richten, die für den Entsendestaat in Prozessstandschaft auftritt (BAG vom 29. Januar 1986, BAGE 51, 104; BAG vom 21. Januar 1993, AP Nr. 53 zu § 615 BGB; BAG vom 10. Mai 2005, NZA 2006, 155).
  • BAG, 27.02.1997 - 2 AZR 160/96

    Wiedereinstellungsanspruch

    Auszug aus LAG Hessen, 26.05.2009 - 13 Sa 2111/08
    Versäumt der Arbeitgeber, dem Arbeitnehmer einen später verfügbaren Arbeitsplatz anzubieten, muss der Arbeitnehmer dies mit einem Wiedereinstellungsanspruch verfolgen (BAG vom 13. November 1997 - 8 AZR 295/95 - AP Nr. 169 zu § 613 a BGB; BAG vom 06. August 1997 - 7 AZR 557/97 - NZA 1998, 254; BAG vom 17. Februar 1997 - 2 AZR 160/96 - DB 1997, 1414).
  • LAG Hamm, 09.01.1995 - 17 Sa 623/94

    Stationierungsstreitkräfte: Auflösung der Beschäftigungsdienststelle - dringende

    Auszug aus LAG Hessen, 26.05.2009 - 13 Sa 2111/08
    Kommt es zum Wegfall des bisherigen Arbeitsplatzes und bietet der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine freie oder frei werdende Stelle nicht an, für die er geeignet ist und welche dieser nach den Zumutbarkeitskriterien annehmen müsste, führt dieses Unterlassen zur Unwirksamkeit der Beendigungskündigung, wenn der Arbeitnehmer sich im Kündigungsschutzprozess auf die nicht angebotene Stelle beruft (vgl. LAG Hamm, Urteil vom 09. Januar 1995 - 17 Sa 623/94 - juris, ergangen zum Anhang O des TV AL II).
  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 479/84

    Zeugnis - Stationierungsstreitkräfte - Prozeßstandschaft - Bundesrepublik

    Auszug aus LAG Hessen, 26.05.2009 - 13 Sa 2111/08
    Klagen der zivilen Arbeitskräfte sind gegen die Bundesrepublik Deutschland zu richten, die für den Entsendestaat in Prozessstandschaft auftritt (BAG vom 29. Januar 1986, BAGE 51, 104; BAG vom 21. Januar 1993, AP Nr. 53 zu § 615 BGB; BAG vom 10. Mai 2005, NZA 2006, 155).
  • BAG, 06.08.1997 - 7 AZR 557/96

    Kein Wiedereinstellungsanspruch bei Entstehen einer anderweitigen

    Auszug aus LAG Hessen, 26.05.2009 - 13 Sa 2111/08
    Versäumt der Arbeitgeber, dem Arbeitnehmer einen später verfügbaren Arbeitsplatz anzubieten, muss der Arbeitnehmer dies mit einem Wiedereinstellungsanspruch verfolgen (BAG vom 13. November 1997 - 8 AZR 295/95 - AP Nr. 169 zu § 613 a BGB; BAG vom 06. August 1997 - 7 AZR 557/97 - NZA 1998, 254; BAG vom 17. Februar 1997 - 2 AZR 160/96 - DB 1997, 1414).
  • BAG, 13.11.1997 - 8 AZR 295/95

    Betriebsübergang bei erneuter Fremdvergabe eines Reinigungsauftrags

    Auszug aus LAG Hessen, 26.05.2009 - 13 Sa 2111/08
    Versäumt der Arbeitgeber, dem Arbeitnehmer einen später verfügbaren Arbeitsplatz anzubieten, muss der Arbeitnehmer dies mit einem Wiedereinstellungsanspruch verfolgen (BAG vom 13. November 1997 - 8 AZR 295/95 - AP Nr. 169 zu § 613 a BGB; BAG vom 06. August 1997 - 7 AZR 557/97 - NZA 1998, 254; BAG vom 17. Februar 1997 - 2 AZR 160/96 - DB 1997, 1414).
  • LAG Düsseldorf, 10.05.2011 - 16 Sa 113/11

    Betriebsbedingte Kündigung bei den Stationierungsstreitkräften; unbegründete

    Die tarifliche Erweiterung des Einzugsbereichs durch § 4 Ziffer 4d Schutz TV betrifft nur den tariflichen Unterbringungsanspruch, nicht aber den gesetzlich beschriebenen Weiterbeschäftigungsanspruch (Hess. LAG v. 26.05.2009 - 13 Sa 2111/08 - n.v., juris).

    Kommt es zum Wegfall des bisherigen Arbeitsplatzes und bietet der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine freie oder frei werdende Stelle nicht an, für die er geeignet ist und welche er nach den tariflichen Zumutbarkeitskriterien annehmen müsste, führt dieses Unterlassen zur Unwirksamkeit der Beendigungskündigung, wenn der Arbeitnehmer sich im Kündigungszeitpunkt auf die nicht angebotene Stelle beruft (Hess. LAG v. 26.05.2009 - 13 Sa 2111/08 - n.v., juris).

    Es bestehen keine Anhaltspunkte, dass die Tarifvertragsparteien den Willen hatten, den gesetzlichen Kündigungsschutz auszuweiten (Hess. LAG v. 26.05.2009 - 13 Sa 2111/08 - a.a.O.).

  • LAG Düsseldorf, 20.02.2013 - 7 Sa 1211/12

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung bei Arbeitnehmern der britischen

    Versäumt der Arbeitgeber, dem Arbeitnehmer einen später verfügbaren Arbeitsplatz anzubieten, muss der Arbeitnehmer dies mit einem Wiedereinstellungsanspruch verfolgen (vgl. LAG Hessen, Urteil vom 26.05.2009, 13 Sa 2111/08, zitiert nach juris).
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