Rechtsprechung
LAG Hessen, 26.07.2016 - 15 Sa 1130/15 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- IWW
§ 6262 Abs. 2 BGB, § 69 Abs. 2 A... rbGG, § 626 Abs. 2 BGB, § 102 BetrVG, §§ 64 Abs. 2, 8 Abs. 2 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, 66 Abs. 1 ArbGG, §§ 64 Abs. 6, 524 Abs. 2, 3 ZPO, § 313 Abs. 3 ZPO, § 1 Abs. 2 KSchG, §§ 4, 7 KSchG, § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG, § 241 Abs. 2 BGB, §626 Abs. 1 BGB, § 323 Abs. 2 BGB, § 286 Abs. 1 ZPO, § 92 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KSchG § 1 Abs. 2
Unterschlagung eines Nachnahmebetrages - rechtsportal.de
KSchG § 1 Abs. 2
Wirksamkeit der ordentlichen verhaltensbedingten Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Paketzustellers wegen Nichtabführens von vereinnahmten Nachnahme-Beträgen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Wiesbaden, 15.07.2015 - 3 Ca 2165/14
- LAG Hessen, 26.07.2016 - 15 Sa 1130/15
- BAG - 2 AZN 1024/16 (anhängig)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BAG, 03.11.2011 - 2 AZR 748/10
Verhaltensbedingte Kündigung - Vorwerfbarkeit der Pflichtverletzung - …
Auszug aus LAG Hessen, 26.07.2016 - 15 Sa 1130/15
Auch eine erhebliche Verletzung der den Arbeitnehmer gemäß § 241 Abs. 2 BGB treffenden Pflicht zur Rücksichtnahme auf die Interessen des Arbeitgebers kann eine Kündigung rechtfertigen (BAG 3. November 2011 - 2 AZR 748/10 - Rn. 20;… zu § 626 Abs. 1 BGB vgl.: BAG 24. März 2011 - 2 AZR 282/10 - Rn. 12;… 12. Mai 2010 - 2 AZR 845/08 - Rn. 20).Eine Kündigung scheidet dagegen aus, wenn schon mildere Mittel und Reaktionen von Seiten des Arbeitgebers - wie etwa eine Abmahnung - geeignet gewesen wären, beim Arbeitnehmer künftige Vertragstreue zu bewirken (…BAG 31. Juli 2014 - 2 AZR 434/13 - Rn. 19; 3. November 2011 - 2 AZR 748/10 - aaO mwN).
- BAG, 31.07.2014 - 2 AZR 434/13
Ordentliche Kündigung - Auflösungsantrag des Arbeitgebers
Auszug aus LAG Hessen, 26.07.2016 - 15 Sa 1130/15
Eine Kündigung scheidet dagegen aus, wenn schon mildere Mittel und Reaktionen von Seiten des Arbeitgebers - wie etwa eine Abmahnung - geeignet gewesen wären, beim Arbeitnehmer künftige Vertragstreue zu bewirken (BAG 31. Juli 2014 - 2 AZR 434/13 - Rn. 19;… 3. November 2011 - 2 AZR 748/10 - aaO mwN).Einer Abmahnung bedarf es nach Maßgabe des auch in § 314 Abs. 2 iVm. § 323 Abs. 2 BGB zum Ausdruck kommenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur dann nicht, wenn bereits ex ante erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung auch nach Ausspruch einer Abmahnung nicht zu erwarten ist, oder die Pflichtverletzung so schwerwiegend ist, dass selbst deren erstmalige Hinnahme durch den Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und offensichtlich (auch für den Arbeitnehmer erkennbar) ausgeschlossen ist (…BAG 20. November 2014 - 2 AZR 651/13 - Rn. 22; 31. Juli 2014 - 2 AZR 434/13 - Rn. 39).
- BAG, 25.10.2012 - 2 AZR 495/11
Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - Abmahnungserfordernis
Auszug aus LAG Hessen, 26.07.2016 - 15 Sa 1130/15
Einer solchen bedarf es nach Maßgabe des auch in § 314 Abs. 2 iVm. § 323 Abs. 2 BGB zum Ausdruck kommenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur dann nicht, wenn bereits ex ante erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung in Zukunft auch nach Abmahnung nicht zu erwarten steht, oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass selbst deren erstmalige Hinnahme dem Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und damit offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (…BAG 23. Oktober 2014 - 2 AZR 865/13 - Rn. 47; 25. Oktober 2012 - 2 AZR 495/11 - Rn. 16).
- BAG, 23.10.2014 - 2 AZR 865/13
Außerordentliche Kündigung - angestellter Lehrer - sexueller Missbrauch
Auszug aus LAG Hessen, 26.07.2016 - 15 Sa 1130/15
Einer solchen bedarf es nach Maßgabe des auch in § 314 Abs. 2 iVm. § 323 Abs. 2 BGB zum Ausdruck kommenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur dann nicht, wenn bereits ex ante erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung in Zukunft auch nach Abmahnung nicht zu erwarten steht, oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass selbst deren erstmalige Hinnahme dem Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und damit offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (BAG 23. Oktober 2014 - 2 AZR 865/13 - Rn. 47;… 25. Oktober 2012 - 2 AZR 495/11 - Rn. 16). - BAG, 12.05.2010 - 2 AZR 845/08
Außerordentliche Kündigung - Umdeutung
Auszug aus LAG Hessen, 26.07.2016 - 15 Sa 1130/15
Auch eine erhebliche Verletzung der den Arbeitnehmer gemäß § 241 Abs. 2 BGB treffenden Pflicht zur Rücksichtnahme auf die Interessen des Arbeitgebers kann eine Kündigung rechtfertigen (…BAG 3. November 2011 - 2 AZR 748/10 - Rn. 20;… zu § 626 Abs. 1 BGB vgl.: BAG 24. März 2011 - 2 AZR 282/10 - Rn. 12; 12. Mai 2010 - 2 AZR 845/08 - Rn. 20). - BAG, 24.03.2011 - 2 AZR 282/10
Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - Abmahnung
Auszug aus LAG Hessen, 26.07.2016 - 15 Sa 1130/15
Auch eine erhebliche Verletzung der den Arbeitnehmer gemäß § 241 Abs. 2 BGB treffenden Pflicht zur Rücksichtnahme auf die Interessen des Arbeitgebers kann eine Kündigung rechtfertigen (…BAG 3. November 2011 - 2 AZR 748/10 - Rn. 20; zu § 626 Abs. 1 BGB vgl.: BAG 24. März 2011 - 2 AZR 282/10 - Rn. 12;… 12. Mai 2010 - 2 AZR 845/08 - Rn. 20). - BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 651/13
Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung
Auszug aus LAG Hessen, 26.07.2016 - 15 Sa 1130/15
Einer Abmahnung bedarf es nach Maßgabe des auch in § 314 Abs. 2 iVm. § 323 Abs. 2 BGB zum Ausdruck kommenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur dann nicht, wenn bereits ex ante erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung auch nach Ausspruch einer Abmahnung nicht zu erwarten ist, oder die Pflichtverletzung so schwerwiegend ist, dass selbst deren erstmalige Hinnahme durch den Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und offensichtlich (auch für den Arbeitnehmer erkennbar) ausgeschlossen ist (BAG 20. November 2014 - 2 AZR 651/13 - Rn. 22;… 31. Juli 2014 - 2 AZR 434/13 - Rn. 39).