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   LAG Hessen, 26.10.2009 - 16/8 Sa 477/09   

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LAG Hessen, 26.10.2009 - 16/8 Sa 477/09 (https://dejure.org/2009,19013)
LAG Hessen, Entscheidung vom 26.10.2009 - 16/8 Sa 477/09 (https://dejure.org/2009,19013)
LAG Hessen, Entscheidung vom 26. Oktober 2009 - 16/8 Sa 477/09 (https://dejure.org/2009,19013)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (24)

  • BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 652/05

    Bezugnahmeklausel - Auslegung - Vertrauensschutz

    Auszug aus LAG Hessen, 26.10.2009 - 8 Sa 477/09
    Dies gilt auch für dynamische Verweisungsklauseln (BAG, Urteil vom 18. April 2007 - 4 AZR 652/05 - AP Nr. 53 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag; BAG, Urteil vom 22. Oktober 2008 - 4 AZR 784/07 - NZA 2009, 151) .

    Eine einzelvertraglich vereinbarte dynamische Bezugnahme auf einen bestimmten Tarifvertrag, die durch den Verweis auf die Betriebsvereinbarung vom 21. Juli 2004 erfolgt ist, ist jedenfalls dann, wenn eine Tarifgebundenheit des Arbeitgebers an den in Bezug genommenen Tarifvertrag nicht in einer für den Arbeitnehmer erkennbaren Weise zur auflösenden Bedingung der Vereinbarung gemacht worden ist, eine konstitutive Verweisungsklausel, die durch einen Verbandsaustritt des Arbeitgebers oder einen sonstigen Wegfall seiner Tarifgebundenheit nicht berührt wird (BAG, Urteil vom 18. April 2007 - 4 AZR 652/05 - a. a. O.) .

    Nach zwischenzeitlich erfolgter Rechtsprechungsänderung (BAG, Urteil vom 18. April 2007 - 4 AZR 652/05 - a. a. O.), die bereits im Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 14. Dezember 2005 (- 4 AZR 536/04 - AP Nr. 39 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag) angekündigt worden war und der die Kammer sich anschließt, ist die Auslegung von vom Arbeitgeber gestellten Verweisungsklauseln in Arbeitsverträgen, wie im Streitfall, die nach dem In-Kraft-Treten der Schuldrechtsreform vom 01. Januar 2002 abgeschlossen worden sind, aber in erster Linie am Wortlaut der Verweisungsklausel zu orientieren.

    Lediglich wenn von den Parteien weitere Tatsachen vorgetragen werden oder sonst ersichtlich sind, die Zweifel an der wortgetreuen Auslegung der Vertragsklausel begründen können, weil sie für beide Seiten erkennbar den Inhalt der jeweils abgegebenen Willenserklärung in einer sich im Wortlaut nicht niederschlagenden Weise beeinflusst hat, besteht Anlass, die Wortauslegung in Frage zu stellen (BAG, Urteil vom 18. April 2007 - 4 AZR 652/05 - a. a. O.) .

    Es besteht deshalb auch keine Obliegenheit des Arbeitnehmers, die Reichweite seiner eigenen Willenserklärung durch eine Nachfrage beim Arbeitgeber hinsichtlich dessen Tarifgebundenheit zu ermitteln (BAG, Urteil vom 18. April 2007 - 4 AZR 652/05 - a. a. O.) .

    Seit dem 01. Januar 2002 ist die AGB-Kontrolle für Arbeitsverträge und damit auch für arbeitsvertragliche Verweisungsklauseln ausdrücklich gesetzlich angeordnet, sodass seitdem von Arbeitgebern verlangt werden kann, in von ihnen gestellten Bezugnahmeklauseln das von ihnen Gewollte hinreichend deutlich zum Ausdruck zu bringen (BAG, Urteil vom 18. April 2007 - 4 AZR 652/05 - a. a. O.) .

    Unter Berücksichtigung der gegenläufigen und nunmehr ab dem 01. Januar 2002 weiter gestärkten berechtigten Interessen der Arbeitnehmer ist es für die Arbeitgeber ab In-Kraft-Treten der Schuldrechtsreform nicht mehr als unzumutbare Härte anzusehen, wenn sie die Rechtsfolgen der von ihnen selbst nach diesem Zeitpunkt hervorgebrachten Differenz zwischen dem Erklärten und Gewollten auch selbst zu tragen haben (BAG, Urteil vom 18. April 2007 - 4 AZR 652/05 - a. a. O.) .

  • BAG, 22.10.2008 - 4 AZR 784/07

    Vertragliche Inbezugnahme eines Tarifvertrags

    Auszug aus LAG Hessen, 26.10.2009 - 8 Sa 477/09
    Eine Feststellungsklage kann sich auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken - sog. Elementenfeststellungsklage (BAG, Urteil vom 15. März 2006 - 4 AZR 75/05 - AP Nr. 38 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag; BAG, Urteil vom 25. Oktober 2001 - 6 AZR 718/00 - AP Nr. 1 zu § 6 BMTG II = NZA 2002, 1052; BAG, Urteil vom 22. Oktober 2008 - 4 AZR 784/07 - NZA 2009, 151 jeweils m. w. N.) .

    Auch die Anwendbarkeit eines bestimmten Tarifvertrages oder Tarifwerkes auf ein Arbeitsverhältnis kann Gegenstand einer Feststellungsklage sein, obwohl es sich dabei nicht um das Rechtsverhältnis der Parteien insgesamt, sondern nur um einen Teil dieses Rechtsverhältnisses handelt (BAG, Urteil vom 15. März 2006 - 4 AZR 75/05 - a. a. O.;; BAG, Urteil vom 28. März 1996 - 6 AZR 501/95 - BAGE 82, 344; BAG, Urteil vom 17. Oktober 2001 - 4 AZR 641/00 - NZA 2002, 1000; BAG, Urteil vom 22. Oktober 2008 - 4 AZR 784/07 - a. a. O.) .

    Dies gilt auch für dynamische Verweisungsklauseln (BAG, Urteil vom 18. April 2007 - 4 AZR 652/05 - AP Nr. 53 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag; BAG, Urteil vom 22. Oktober 2008 - 4 AZR 784/07 - NZA 2009, 151) .

    Die Bezugnahme auf das Tarifwerk einer bestimmten Branche kann über ihren Wortlaut hinaus nur dann als große dynamische Verweisung, d. h. als Bezugnahme auf den jeweils für den Betrieb fachlich bzw. betrieblich geltenden Tarifvertrag ausgelegt werden, wenn sich dies aus besonderen Umständen ergibt (BAG, Urteil vom 29. August 2007 - 4 AZR 767/06 - AP Nr. 61 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag; BAG, Urteil vom 22. Oktober 2008 - 4 AZR 784/07 - NZA 2009, 151, m. w. N.) .

    Der Gleichstellungszweck, den die Bezugnahme im Arbeitsvertrag verfolgt, rechtfertigt keine solche Auslegung (BAG, Urteil vom 22. Oktober 2008 - 4 AZR 784/07 - a. a. O.) .

  • BAG, 29.01.2008 - 3 AZR 426/06

    Nachwirkender Tarifvertrag - dynamische Verweisung

    Auszug aus LAG Hessen, 26.10.2009 - 8 Sa 477/09
    Zutreffenderweise weist die Beklagte zwar darauf hin, dass dann, wenn ein Tarifvertrag der dynamisch auf einen anderen Tarifvertrag verweist, in das Stadium der Nachwirkung nach § 4 Abs. 5 TVG eintritt, die Dynamik endet und aus der dynamischen Verweisung eine statische Verweisung auf den anderen Tarifvertrag in der Fassung wird, die der in Bezug genommene Tarifvertrag bei Ablauf des verweisenden Tarifvertrages hatte (BAG, Urteil vom 29. Januar 2008 - 3 AZR 426/06 - NZA 2008, 541, m. w. N.) .

    Daher führt die Nachwirkung dazu, dass der in Bezug genommene Tarifvertrag ebenso wie der bezugnehmende lediglich so weiter gilt, wie dieser bei seinem Ablauf galt (BAG, Urteil vom 10. März 2004 - 4 AZR 140/03 - EzA TVG § 4 Nachwirkung Nr. 36; BAG, Urteil vom 29. Januar 2008 - 3 AZR 426/06 - a. a. O.) .

    Bei einer Aufhebung des in Bezug genommenen Tarifvertrages besteht keine ausfüllungsbedürftige Lücke (BAG, Urteil vom 29. Januar 2008 - 3 AZR 426/06 - a. a. O., m. w. N.) .

    Eine solche Möglichkeit hat das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 29. Januar 2008 (- 3 AZR 426/06 - a. a. O.) ausdrücklich offen gelassen.

  • BAG, 15.04.2008 - 9 AZR 159/07

    Altersteilzeit - Konkurrenz von Firmen- und Verbandstarifvertrag - Bezugnahme auf

    Auszug aus LAG Hessen, 26.10.2009 - 8 Sa 477/09
    Die ausfüllungsbedürftigen Regelungen entsprechen als Inhaltsnormen im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 1 TVG den Grundsätzen der tariflichen Normsetzung (BAG, Urteil vom 15. April 2008 - 9 AZR 159/07 - AP Nr. 38 zu § 1 TVG Altersteilzeit) .

    Die Rechtsetzungsbefugnis der Tarifvertragsparteien umfasst grundsätzlich auch das Recht, auf jeweils andere tarifliche Vorschriften zu verweisen, sofern deren Geltungsbereich mit dem Geltungsbereich der verweisenden Tarifnorm wie im Streitfall in einem engen sachlichen Zusammenhang steht (BAG, Urteil vom 29. August 2001 - 4 AZR 332/00 - BAGE 99, 10; BAG, Urteil vom 20. Juni 2001 - 4 AZR 295/00 - AP Nr. 18 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag; BAG, Urteil vom 15. April 2008 - 9 AZR 159/07 - a. a. O.) .

  • BAG, 26.09.2001 - 4 AZR 544/00

    Bezugnahmeklausel bei Verbandsaustritt des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Hessen, 26.10.2009 - 8 Sa 477/09
    Zur Ermittlung des wirklichen Willens der Parteien sind aber auch außerhalb der Vereinbarung liegende Umstände einzubeziehen, soweit sie einen Schluss auf den Sinngehalt der Erklärung zulassen (BAG, Urteil vom 26. September 2001 - 4 AZR 544/00 - AP Nr. 21 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag = NZA 2002, 634) .

    Der Gleichstellungszweck der Klausel konnte gegenüber den nicht tarifgebundenen Arbeitnehmern nur dann erfüllt werden, wenn auch für diese die Normen des im Vertrag in Bezug genommenen Tarifvertrages nur statisch weiter galten (BAG, Urteil vom 01. Dezember 2004 - 4 AZR 50/04 - BAGE 113, 40, 42 f.; BAG, Urteil vom 25. September 2002 - 4 AZR 294/01 - BAGE 103, 9, 14; BAG, Urteil vom 21. August 2002 - 4 AZR 263/01 - BAGE 102, 275, 278 ff.; BAG, Urteil vom 26. September 2001 - 4 AZR 544/00 - BAGE 99, 120, 125; BAG, Urteil vom 30. August 2000 - 4 AZR 581/99 - BAGE 95, 296, 299 ff. jeweils m. w. N.) .

  • BAG, 15.03.2006 - 4 AZR 75/05

    Bezugnahme auf Tarifvertrag

    Auszug aus LAG Hessen, 26.10.2009 - 8 Sa 477/09
    Eine Feststellungsklage kann sich auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken - sog. Elementenfeststellungsklage (BAG, Urteil vom 15. März 2006 - 4 AZR 75/05 - AP Nr. 38 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag; BAG, Urteil vom 25. Oktober 2001 - 6 AZR 718/00 - AP Nr. 1 zu § 6 BMTG II = NZA 2002, 1052; BAG, Urteil vom 22. Oktober 2008 - 4 AZR 784/07 - NZA 2009, 151 jeweils m. w. N.) .

    Auch die Anwendbarkeit eines bestimmten Tarifvertrages oder Tarifwerkes auf ein Arbeitsverhältnis kann Gegenstand einer Feststellungsklage sein, obwohl es sich dabei nicht um das Rechtsverhältnis der Parteien insgesamt, sondern nur um einen Teil dieses Rechtsverhältnisses handelt (BAG, Urteil vom 15. März 2006 - 4 AZR 75/05 - a. a. O.;; BAG, Urteil vom 28. März 1996 - 6 AZR 501/95 - BAGE 82, 344; BAG, Urteil vom 17. Oktober 2001 - 4 AZR 641/00 - NZA 2002, 1000; BAG, Urteil vom 22. Oktober 2008 - 4 AZR 784/07 - a. a. O.) .

  • BAG, 29.08.2001 - 4 AZR 332/00

    Dynamische Verweisung in Firmentarifvertrag auf Flächentarifverträge nach

    Auszug aus LAG Hessen, 26.10.2009 - 8 Sa 477/09
    Die Rechtsetzungsbefugnis der Tarifvertragsparteien umfasst grundsätzlich auch das Recht, auf jeweils andere tarifliche Vorschriften zu verweisen, sofern deren Geltungsbereich mit dem Geltungsbereich der verweisenden Tarifnorm wie im Streitfall in einem engen sachlichen Zusammenhang steht (BAG, Urteil vom 29. August 2001 - 4 AZR 332/00 - BAGE 99, 10; BAG, Urteil vom 20. Juni 2001 - 4 AZR 295/00 - AP Nr. 18 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag; BAG, Urteil vom 15. April 2008 - 9 AZR 159/07 - a. a. O.) .
  • BAG, 20.06.2001 - 4 AZR 295/00

    Dynamische tarifliche Verweisung bei Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Hessen, 26.10.2009 - 8 Sa 477/09
    Die Rechtsetzungsbefugnis der Tarifvertragsparteien umfasst grundsätzlich auch das Recht, auf jeweils andere tarifliche Vorschriften zu verweisen, sofern deren Geltungsbereich mit dem Geltungsbereich der verweisenden Tarifnorm wie im Streitfall in einem engen sachlichen Zusammenhang steht (BAG, Urteil vom 29. August 2001 - 4 AZR 332/00 - BAGE 99, 10; BAG, Urteil vom 20. Juni 2001 - 4 AZR 295/00 - AP Nr. 18 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag; BAG, Urteil vom 15. April 2008 - 9 AZR 159/07 - a. a. O.) .
  • BAG, 25.11.1987 - 4 AZR 361/87

    Mischbetrieb - Inzidentfeststellungsklage

    Auszug aus LAG Hessen, 26.10.2009 - 8 Sa 477/09
    Die Rechtsetzungsbefugnis der Tarifvertragsparteien umfasst grundsätzlich auch das Recht, auf jeweils andere tarifliche Vorschriften zu verweisen, sofern deren Geltungsbereich mit dem Geltungsbereich der verweisenden Tarifnorm wie im Streitfall in einem engen sachlichen Zusammenhang steht (BAG, Urteil vom 29. August 2001 - 4 AZR 332/00 - BAGE 99, 10; BAG, Urteil vom 20. Juni 2001 - 4 AZR 295/00 - AP Nr. 18 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag; BAG, Urteil vom 15. April 2008 - 9 AZR 159/07 - a. a. O.) .
  • BAG, 30.08.2000 - 4 AZR 581/99

    Bezugnahme auf Tarifvertrag und Branchenwechsel

    Auszug aus LAG Hessen, 26.10.2009 - 8 Sa 477/09
    Der Gleichstellungszweck der Klausel konnte gegenüber den nicht tarifgebundenen Arbeitnehmern nur dann erfüllt werden, wenn auch für diese die Normen des im Vertrag in Bezug genommenen Tarifvertrages nur statisch weiter galten (BAG, Urteil vom 01. Dezember 2004 - 4 AZR 50/04 - BAGE 113, 40, 42 f.; BAG, Urteil vom 25. September 2002 - 4 AZR 294/01 - BAGE 103, 9, 14; BAG, Urteil vom 21. August 2002 - 4 AZR 263/01 - BAGE 102, 275, 278 ff.; BAG, Urteil vom 26. September 2001 - 4 AZR 544/00 - BAGE 99, 120, 125; BAG, Urteil vom 30. August 2000 - 4 AZR 581/99 - BAGE 95, 296, 299 ff. jeweils m. w. N.) .
  • BAG, 01.12.2004 - 4 AZR 50/04

    Gleichstellungsabrede - Merkmale

  • BAG, 04.09.1996 - 4 AZR 135/95

    Arbeitsvertragliche Verweisung auf Tarifvertrag

  • BAG, 10.03.2004 - 4 AZR 140/03

    Dynamische tarifliche Blankettverweisung im Nachwirkungszeitraum - Tarifauslegung

  • BAG, 21.08.2002 - 4 AZR 263/01

    Gleichstellungsabrede im tarifgebietsübergreifenden Unternehmen

  • BAG, 25.09.2002 - 4 AZR 294/01

    Betriebsübergang - Tarifwechsel

  • BAG, 14.12.2005 - 4 AZR 536/04

    Auslegungsregel zur Gleichstellungsabrede - Ankündigung einer

  • BAG, 17.05.2000 - 4 AZR 363/99

    Tarifangleichung Ost-West vor und nach Verbandsaustritt

  • BAG, 29.08.2007 - 4 AZR 767/06

    Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang - Branchenwechsel

  • BAG, 28.03.1996 - 6 AZR 501/95

    Der Ausschluß teilzeitbeschäftigter Studenten von tariflichen Leistungen ist

  • BAG, 16.12.2008 - 9 AZR 985/07

    Benachteiligung - Schwerbehinderung - Vorruhestand

  • BAG, 07.11.1995 - 3 AZR 952/94

    Anspruch auf tarifvertragliche Anpassungen der Gagen

  • LAG Hessen, 06.12.2005 - 4 Sa 617/05

    Sozialplanleistung - Vorruhestandsgeld - Geschlechtsdiskriminierung

  • BAG, 17.10.2001 - 4 AZR 641/00

    Zulässigkeit vom Feststellungsantrag

  • BAG, 25.10.2001 - 6 AZR 718/00

    Beschäftigungszeit - Befristete Rente

  • BAG, 14.12.2011 - 4 AZR 29/10

    Auslegung einer Verweisungsklausel in einem Altersteilzeitarbeitsvertrag

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 26. Oktober 2009 - 16/8 Sa 477/09 - wird zurückgewiesen.
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