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   LAG Hessen, 26.10.2015 - 8 Ta 301/15   

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https://dejure.org/2015,40332
LAG Hessen, 26.10.2015 - 8 Ta 301/15 (https://dejure.org/2015,40332)
LAG Hessen, Entscheidung vom 26.10.2015 - 8 Ta 301/15 (https://dejure.org/2015,40332)
LAG Hessen, Entscheidung vom 26. Oktober 2015 - 8 Ta 301/15 (https://dejure.org/2015,40332)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Hessen

    Existenz und damit die Parteifähigkeit jeder an einem Rechtsstreit beteiligten Partei gehört zu den Prozessvoraussetzungen, deren Mangel das Gericht von Amts wegen zu berücksichtigen hat und ohne die ein Sachurteil nicht ergehen darf. Das Gericht ist deshalb auch im ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 51
    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich Existenz und Parteifähigkeit einer am Rechtsstreit beteiligten Partei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 17.09.2014 - 10 AZB 4/14

    Rechtsweg - Insolvenzanfechtung von Lohn- und Annexsteuern

    Auszug aus LAG Hessen, 26.10.2015 - 8 Ta 301/15
    Der Zurückverweisung an das Arbeitsgericht im Rechtswegbestimmungsverfahren steht die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu § 572 Abs. 3 ZPO nicht entgegen, wenn es an der Parteifähigkeit des Beklagten fehlt (Abgrenzung zu BAG 17. September 2014 - 10 AZB 4/14 - AP ArbGG 1979 § 2 Nr. 100) .

    Das Hauptsacheverfahren dürfe nicht bereits im Rechtswegbestimmungsverfahren durch Zurückverweisungen von zweiter zu erster Instanz verzögert werden (vgl. BAG 17. September 2014 - 10 AZB 4/14 - AP ArbGG 1979 § 2 Nr. 100).

  • BAG, 07.10.1981 - 4 AZR 173/81

    Örtliche Zuständigkeit - Arbeitsgericht - Rückzahlungsansprüche gegenüber Erben -

    Auszug aus LAG Hessen, 26.10.2015 - 8 Ta 301/15
    Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner Entscheidung vom 7. Oktober 1981 (- 4 AZR 173/81 - NJW 1983, 839) unter der Geltung von § 281 ZPO aF lediglich den Vorrang der Rechtswegzuständigkeit vor der örtlichen Zuständigkeit bejaht, wenn für die örtliche Zuständigkeit eine tarifliche Regelung in Betracht kommt.

    Aus dem Fehlen einer gesetzlichen Vorgabe für die Prüfungsreihenfolge kann aber nicht geschlossen werden, dass die Prüfungsreihenfolge in das Belieben des Gerichts gestellt ist (BAG 7. Oktober 1981 - 4 AZR 173/81 - NJW 1983, 839).

  • BGH, 04.05.1994 - XII ARZ 36/93

    Bestimmung des zuständigen Gerichts nach Verneinung der Bindungswirkung einer

    Auszug aus LAG Hessen, 26.10.2015 - 8 Ta 301/15
    Es hat daher den jedenfalls zum Zeitpunkt der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts vorliegenden Mangel der Parteifähigkeit bei der ihm übertragenen erneuten Behandlung und Entscheidung der Sache zu beachten (vgl. zur Bindungswirkung BGH 4. Mai 1994 -XII ARZ 36/93 - NJW 1994, 2956 ff.).
  • BGH, 30.09.2003 - X ZR 41/02

    Anforderungen an den Nachweis der vereinfachten Zustellung gegen

    Auszug aus LAG Hessen, 26.10.2015 - 8 Ta 301/15
    Die Anforderungen an die richterliche Überzeugungsbildung werden im Freibeweisverfahren nicht herabgesenkt (vgl. BGH 30. September 2003 - X ZR 41/02 -BGHReport 2003, 1431 f.).
  • BGH, 09.01.1996 - VI ZR 94/95

    Pflicht des Klägers zum Nachweis der Prozeßfähigkeit

    Auszug aus LAG Hessen, 26.10.2015 - 8 Ta 301/15
    Das Gericht ist deshalb gehalten, alle in Frage kommenden Beweise zu erheben, wobei es nicht an die förmlichen Beweismittel des Zivilprozesses gebunden ist, weil - auch im Rechtsmittelverfahren - der Grundsatz des Freibeweises gilt, so dass der Beweis mit allen möglichen Mitteln erhoben werden kann (vgl. BGH 29. September 2010 - XII ZR 41/09 - NJW 2011, 778 ff.; BGH 9. Januar 1996 - VI ZR 34/95 - NJW 1996, 1059 f. [BGH 09.01.1996 - VI ZR 94/95] ; vgl. auch BAG 5. Juni 2014-6 AZN 267/14 - NZA 2014, 799 ff.).
  • LAG Hessen, 15.05.2008 - 20 Ta 80/08

    Keine Zurückweisung der Rechtswegbeschwerde bei Zweifeln an der Partei- und

    Auszug aus LAG Hessen, 26.10.2015 - 8 Ta 301/15
    Eine Verweisung an das Amtsgericht ist nicht zulässig, solange die parteibezogenen Prozessvoraussetzungen nicht bejaht werden können (aA bei GmbH i. G. HessLAG 15. Mai 2008 - 20 Ta 80/08 - nv. juris).
  • OLG Koblenz, 20.05.1976 - 9 U 836/75
    Auszug aus LAG Hessen, 26.10.2015 - 8 Ta 301/15
    Für die vorrangige Prüfung der Partei- und Prozessfähigkeit spricht ferner, dass ihr Mangel vom Gesetz als besonders schwerwiegend bewertet wird, wie sich aus der in § 579 Abs. 1 Nr. 4 ZPO geregelten Nichtigkeitsklage ergibt (Stein/Jonas/Brehm 22. Aufl. vor § 1 ZPO Rn. 263; OLG Koblenz 20. Mai 1976 - 9 U 836/75 - NJW 1977, 55 ff.).
  • BGH, 29.09.2010 - XII ZR 41/09

    Zivilprozess: Klärung der Existenz einer Prozesspartei

    Auszug aus LAG Hessen, 26.10.2015 - 8 Ta 301/15
    Das Gericht ist deshalb gehalten, alle in Frage kommenden Beweise zu erheben, wobei es nicht an die förmlichen Beweismittel des Zivilprozesses gebunden ist, weil - auch im Rechtsmittelverfahren - der Grundsatz des Freibeweises gilt, so dass der Beweis mit allen möglichen Mitteln erhoben werden kann (vgl. BGH 29. September 2010 - XII ZR 41/09 - NJW 2011, 778 ff.; BGH 9. Januar 1996 - VI ZR 34/95 - NJW 1996, 1059 f. [BGH 09.01.1996 - VI ZR 94/95] ; vgl. auch BAG 5. Juni 2014-6 AZN 267/14 - NZA 2014, 799 ff.).
  • BAG, 05.06.2014 - 6 AZN 267/14

    Absoluter Revisionsgrund des § 547 Nr. 1 ZPO - analoge Anwendung von § 72a Abs. 7

    Auszug aus LAG Hessen, 26.10.2015 - 8 Ta 301/15
    Das Gericht ist deshalb gehalten, alle in Frage kommenden Beweise zu erheben, wobei es nicht an die förmlichen Beweismittel des Zivilprozesses gebunden ist, weil - auch im Rechtsmittelverfahren - der Grundsatz des Freibeweises gilt, so dass der Beweis mit allen möglichen Mitteln erhoben werden kann (vgl. BGH 29. September 2010 - XII ZR 41/09 - NJW 2011, 778 ff.; BGH 9. Januar 1996 - VI ZR 34/95 - NJW 1996, 1059 f. [BGH 09.01.1996 - VI ZR 94/95] ; vgl. auch BAG 5. Juni 2014-6 AZN 267/14 - NZA 2014, 799 ff.).
  • OLG Braunschweig, 10.06.2020 - 3 W 6/18

    Schadensersatzansprüche wegen angeblich pflichtwidrig unterlassener

    Es wird vielmehr allgemein für zulässig oder geboten gehalten, ein abweisendes Prozessurteil auf den am leichtesten oder schnellsten feststellbaren Verfahrensmangel zu stützen (OLG Koblenz, Urteil vom 20. Mai 1976 - 9 U 836/75 -, NJW 1977, S. 55 [57] = juris, Rn. 33; Hess. LAG, Beschluss vom 26. Oktober 2015 - 8 Ta 301/15 -, juris, Rn. 31; Becker-Eberhard, in: MüKo ZPO, 5. Auflage 2016, vor § 253, Rn. 18; Assmann, in: Wieczorek/Schütze, ZPO, Bd. 4, 4. Auflage 2013, vor § 253, Rn. 171; Greger, in: Zöller, ZPO, 33. Auflage 2020, vor § 253, Rn. 11; Hartmann, in: Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 78. Auflage 2020, Grundzüge I § 253, Rn. 22; Prütting, in: Prütting/Gehrlein, ZPO, 11. Auflage 2019, Einleitung, Rn. 13; Seiler, in: Thomas/Putzo, ZPO, 40. Auflage 2019, vor § 253, Rn. 14).
  • OLG Braunschweig, 20.02.2020 - 3 W 22/19

    Teil-Aussetzung von Verfahren nach § 8 KapMuG im Hinblick auf Feststellungsziele

    Es wird vielmehr allgemein für zulässig oder geboten gehalten, ein abweisendes Prozessurteil auf den am leichtesten oder schnellsten feststellbaren Verfahrensmangel zu stützen (OLG Koblenz, Urteil vom 20. Mai 1976 - 9 U 836/75 -, NJW 1977, S. 55 [57] = juris, Rn. 33; Hess. LAG, Beschluss vom 26. Oktober 2015 - 8 Ta 301/15 -, juris, Rn. 31; Becker-Eberhard, in: MüKo ZPO, 5. Auflage 216, vor § 253, Rn. 6 f.; Assmann , in: Wieczorek/Schütze, ZPO, Bd. 4, 4. Auflage 2013, vor § 253, Rn. 171; Greger , in: Zöller, ZPO, 33. Auflage 2020, vor § 253, Rn. 11; Hartmann , in: Baumbach/‌Lauterbach/‌Albers/‌Hartmann, ZPO, 78. Auflage 2020, Grundzüge § 253, Rn. 22; Prütting , in: Prütting/‌Gehrlein, ZPO, 11. Auflage 2019, Einleitung, Rn. 13; Seiler , in: Thomas/‌Putzo, ZPO, 40. Auflage 2019, vor § 253, Rn. 14).
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