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   LAG Hessen, 26.11.2008 - 18 Sa 1194/07   

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LAG Hessen, 26.11.2008 - 18 Sa 1194/07 (https://dejure.org/2008,16367)
LAG Hessen, Entscheidung vom 26.11.2008 - 18 Sa 1194/07 (https://dejure.org/2008,16367)
LAG Hessen, Entscheidung vom 26. November 2008 - 18 Sa 1194/07 (https://dejure.org/2008,16367)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (33)

  • BAG, 29.03.2007 - 2 AZR 31/06

    Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Hessen, 26.11.2008 - 18 Sa 1194/07
    Der Wegfall eines Beschäftigungsbedürfnisses zu den bisherigen Bedingungen kann auf einer unternehmerischen Entscheidung zur Umstrukturierung des gesamten oder von Teilen eines Betriebes oder einzelner Arbeitsplätze beruhen, von der auch das Anforderungsprofil der im Betrieb nach Umstrukturierung verbleibenden Arbeitsplätze erfasst werden kann (BAG Urteil vom 29. März 2007 - 2 AZR 31/06 - NZA 2007, 855; BAG Urteil vom 23. Juni 2005 - 2 AZR 642/04 - NZA 2006, 92) .

    Eine Änderungskündigung ist u.a. durch dringende betriebliche Erfordernisse i. S. v. § 1 Abs. 2 KSchG bedingt, wenn sich der Arbeitgeber zu einer organisatorischen Maßnahme entschließt, bei deren innerbetrieblicher Umsetzung das Bedürfnis für die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers in diesem Betrieb überhaupt oder unter Zugrundelegung des Vertragsinhalts zu den bisherigen Arbeitsbedingungen entfällt (BAG Urteil vom 29. März 2007 - 2 AZR 31/06 - NZA 2007, 855; BAG Urteil vom 21. Februar 2002 - 2 AZR 556/00 - DB 2006, 2276) .

    Dies gilt auch, wenn der Arbeitgeber die unternehmerische Organisationsentscheidung getroffen hat, bestimmte Arbeiten an ein anderes Unternehmen zur selbstständigen Erledigung zu vergeben (BAG Urteil vom 29. März 2007 - 2 AZR 31/06 - NZA 2007, 855; BAG Urteil vom 26. September 1996 - 2 AZR 200/96 - NZA 1997, 202) .

    Sie ist lediglich dahingehend zu überprüfen, ob sie offenbar unvernünftig oder willkürlich ist und ob sie ursächlich für den vom Arbeitgeber geltend gemachten Änderungsbedarf ist (BAG Urteil vom 29. März 2007 - 2 AZR 31/06 - NZA 2007, 855; BAG Urteil vom 23. Juni 2005 - 2 AZR 642/04 - NZA 2006, 92) .

    In Übereinstimmung mit der Begründung des BAG in seinem Urteil vom 29. März 2007 (- 2 AZR 31/06 - NZA 2007, 855) kann nicht festgestellt werden, dass der Ausgliederung der Frachtabteilung durch die Beklagte ein Fall zu Grunde liegt, der mit dem Ausgangsfall der Entscheidung des BAG vom 26. September 2002 (- 2 AZR 36/01 - NZA 2003, 549) übereinstimmt.

    Das BAG hat anlässlich der bereits angeführten Überprüfung einer gegenüber einem Kollegen des Klägers erklärte Änderungskündigung wegen der Ausgliederung der Frachtabteilung die Anwendung der zu einer Entgeltkürzungen im Wege der Änderungskündigung anzuwendenden Rechtsprechung verneint (BAG Urteil vom 29. März 2007 - 2 AZR 31/06 - NZA 2007, 855) .

  • BAG, 17.10.2007 - 4 AZR 812/06

    Rückwirkende Einschränkung des tariflichen Sonderkündigungsschutzes

    Auszug aus LAG Hessen, 26.11.2008 - 18 Sa 1194/07
    Sie beruft sich insoweit auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 17. Oktober 2007 (- 4 AZR 812/06 - BB 2008, 1121) , durch welche das Urteil des Hess. Landesarbeitsgerichts vom 16. Mai 2006 (- 15/2 Sa 1840/05 -) aufgehoben und die materielle Rechtmäßigkeit der TVb Nr. 741 bestätigt wurde.

    Die Kammer folgt insoweit der Begründung des Bundesarbeitsgerichts in seinem Urteil vom 17. Oktober 2007 (- 4 AZR 812/06 - BB 2006, 1121, das Urteil des Hess. Landesarbeitsgerichts vom 16. Mai 2006 - 15/2 Sa 1840/05 - aufhebend) zur Auslegung einer identischen Klausel in einem Arbeitsvertrag eines Kollegen des Klägers.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgericht ist eine Bezugnahme auf einen nicht näher individualisierten Tarifvertrag auch ohne ausdrückliche Regelung in der Regel dahingehend zu verstehen, dass der Tarifvertrag in der jeweils geltenden Fassung, d.h. zeitlich dynamisch Anwendung finden soll, es sei denn, es gibt Anhaltspunkte für einen anderweitigen Regelungswillen, z.B. durch die begrenzte Verweisung auf einen Tarifvertrag in einer bestimmten Fassung (BAG Urteil vom 13. November 2002 - 4 AZR 351/01 - DB 2003, 1001; BAG Urteil vom 19. September 2007 - 4 AZR 710/06 - AP BGB § 133 Nr. 54; BAG Urteil vom 17. Oktober 2007 - 4 AZR 812/06 - BB 2008, 1121) .

    Die Kammer macht sich auch bei dieser Prüfung die Erwägungen des Bundesarbeitsgerichts in seiner Entscheidung vom 17. Oktober 2007 zu Eigen (BAG Urteil vom 17. Oktober 2007 - 4 AZR 812/06 - BB 2008, 1121) .

    Solche Änderungen der tarifvertraglichen Regelungen über die ordentliche Unkündbarkeit verstoßen regelmäßig nicht gegen Vertrauensschutzgesichtspunkte und liegen deshalb in der Regelungsmacht der Tarifvertragsparteien (BAG Urteil vom 17. Oktober 2007 - 4 AZR 812/06 - BB 2008, 1121; BAG Urteil vom BAG 02. Februar 2006 - 2 AZR 58/05 - NZA 2006, 101) .

  • BAG, 29.03.1990 - 2 AZR 369/89

    Grenzen der Versetzungspflicht und der sozialen Auswahl

    Auszug aus LAG Hessen, 26.11.2008 - 18 Sa 1194/07
    Es ist dann Sache des Arbeitgebers darzulegen und zu beweisen, dass eine solche Beschäftigungsmöglichkeit nicht zur Verfügung stand (BAG Urteil vom 29. März 1990 - 2 AZR 369/89 - NZA 1991, 181) .

    Vielmehr ist die Kündigung trotz des Vorliegens eines solchen Erfordernisses sozial ungerechtfertigt (BAG Urteil vom 29. März 1990 - 2 AZR 169/89 - NZA 1991, 181) .

    Trägt der Arbeitgeber nachträglich im Kündigungsrechtsstreit zum fiktiven Ergebnis einer von ihm tatsächlich nicht durchgeführten Sozialauswahl vor, liegt darin damit auch kein Nachschieben eines Kündigungsgrundes, sondern eine Konkretisierung des Kündigungssachverhaltes, welcher auf Einwendungen des Arbeitnehmers vorzunehmen ist (vgl. BAG Urteil vom 29. März 1990 - 2 AZR 369/89 - NZA 1991, 181; HaKo-Nägele, KSchG, 3. Aufl., § 102 BetrVG Rz 112) .

  • BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 642/04

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Hessen, 26.11.2008 - 18 Sa 1194/07
    Der Wegfall eines Beschäftigungsbedürfnisses zu den bisherigen Bedingungen kann auf einer unternehmerischen Entscheidung zur Umstrukturierung des gesamten oder von Teilen eines Betriebes oder einzelner Arbeitsplätze beruhen, von der auch das Anforderungsprofil der im Betrieb nach Umstrukturierung verbleibenden Arbeitsplätze erfasst werden kann (BAG Urteil vom 29. März 2007 - 2 AZR 31/06 - NZA 2007, 855; BAG Urteil vom 23. Juni 2005 - 2 AZR 642/04 - NZA 2006, 92) .

    Sie ist lediglich dahingehend zu überprüfen, ob sie offenbar unvernünftig oder willkürlich ist und ob sie ursächlich für den vom Arbeitgeber geltend gemachten Änderungsbedarf ist (BAG Urteil vom 29. März 2007 - 2 AZR 31/06 - NZA 2007, 855; BAG Urteil vom 23. Juni 2005 - 2 AZR 642/04 - NZA 2006, 92) .

    Eine gesonderte Rechtfertigung der Vergütungsänderung ist nur dann entbehrlich, wenn sich die geänderte Vergütung aus einem im Betrieb angewandten Vergütungssystem ergibt ("Tarifautomatik", vgl. BAG Urteil vom 23. Juni 2005 - 2 AZR 642/04 - NZA 2006, 92) .

  • LAG Hessen, 16.05.2006 - 2 Sa 1840/05

    Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf Tarifverträge

    Auszug aus LAG Hessen, 26.11.2008 - 18 Sa 1194/07
    Unter Bezugnahme auf das Urteil des Hess. Landesarbeitsgerichts vom 16. Mai 2006 (- 15/2 Sa 1840/05 -) in einem Rechtsstreit eines Kollegen des Klägers mit einer wortgleichen Vertragsklausel hat das Arbeitsgericht ausgeführt, dass die Geltung der TVb Nr. 741 mit dem Kläger nicht wirksam vereinbart worden sei.

    Sie beruft sich insoweit auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 17. Oktober 2007 (- 4 AZR 812/06 - BB 2008, 1121) , durch welche das Urteil des Hess. Landesarbeitsgerichts vom 16. Mai 2006 (- 15/2 Sa 1840/05 -) aufgehoben und die materielle Rechtmäßigkeit der TVb Nr. 741 bestätigt wurde.

    Die Kammer folgt insoweit der Begründung des Bundesarbeitsgerichts in seinem Urteil vom 17. Oktober 2007 (- 4 AZR 812/06 - BB 2006, 1121, das Urteil des Hess. Landesarbeitsgerichts vom 16. Mai 2006 - 15/2 Sa 1840/05 - aufhebend) zur Auslegung einer identischen Klausel in einem Arbeitsvertrag eines Kollegen des Klägers.

  • LAG Baden-Württemberg, 05.01.2007 - 7 Sa 93/06

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - Sozialauswahl - unvollständige

    Auszug aus LAG Hessen, 26.11.2008 - 18 Sa 1194/07
    Die Austauschbarkeit muss sich also auch auf den mit der Änderungskündigung angebotenen Arbeitsplatz beziehen (BAG Urteil vom 18. Januar 2007 - 2 AZR 796/05 - DB 2007, 2097; LAG Baden-Württemberg Urteil vom 05. Januar 2007 - 7 Sa 93/06 - NZA-RR 2007, 406) .

    Ein Arbeitgeber ist danach nicht mit dem Vortrag gemäß § 102 BetrVG präkludiert, eine von ihm nicht durchgeführte Sozialauswahl hätte an der sozialen Rechtfertigung der ausgesprochenen Kündigung nichts geändert (anders: LAG Baden-Württemberg Urteil vom 05. Januar 2007 - 7 Sa 93/06 - NZA-RR 2007, 406).

  • BAG, 09.08.1995 - 6 AZR 1047/94

    Wirksamwerden eines Tarifvertrags - Ermittlung durch Gericht

    Auszug aus LAG Hessen, 26.11.2008 - 18 Sa 1194/07
    Dazu gehört auch die Frage, ob ein Tarifvertrag wirksam geworden ist und er somit auf die Rechtsbeziehungen der Parteien einwirken konnte (BAG Urteil vom 19. August 1995 - 6 AZR 1047/94 - NZA 1996, 994; BAG Urteil vom 08. November 2006 - 4 AZR 590/05 - NZA 2007, 576) .

    Eine subjektive Beweislast besteht im Anwendungsbereich des § 293 ZPO nicht (BAG Urteil vom 19. August 1995 aaO.; Zöller-Geimer, ZPO, 26. Aufl. § 293 Rz 16 f.) .

  • BAG, 18.12.1996 - 4 AZR 129/96

    Außerordentliche Kündigung eines Anerkennungstarifvertrages

    Auszug aus LAG Hessen, 26.11.2008 - 18 Sa 1194/07
    Selbst wenn bei Tarifabschluss am 19. Dezember 2003 noch keine Vollmacht vorgelegen haben sollte, wäre eine Genehmigung des Tarifvertragsabschlusses durch die nunmehr erfolgte Bestätigung (Bl. 334 d.A.) sowie seit Dezember 2003 erfolgte Anwendung des Tarifvertrags anzunehmen (vgl. BAG Urteil vom 12. Dezember 2007 - 4 AZR 996/06 - NZA 2008, 893; BAG Urteil vom 18. Dezember 1996 - 4 AZR 129/96 - NZA 1997, 830) .

    Besteht die dringende Notwendigkeit der Anpassung eines Tarifvertrags während seiner Laufzeit, trifft die Tarifpartner sogar eine Nachverhandlungsobliegenheit (bevor eine außerordentliche Kündigung in Betracht kommen kann, s. BAG Urteil vom 18. Dezember 1998 - 4 AZR 129/96 - NZA 1997, 830) .

  • BAG, 23.11.2004 - 2 AZR 38/04

    Betriebsbedingte Kündigung im öffentlichen Dienst - Sozialauswahl

    Auszug aus LAG Hessen, 26.11.2008 - 18 Sa 1194/07
    Deshalb kommen für eine Sozialauswahl im Streitfall zumindest nur solche Arbeitnehmer in Betracht, die wie der Kläger eine Vergütung nach der Vergütungsgruppe BAT IV b erhalten (vgl. BAG Urteil vom 23. November 2004 - 2 AZR 38/04 - NZA 2005, 986) .
  • BAG, 17.05.1984 - 2 AZR 161/83

    Wirksamkeit einer außerordentlichen Änderungskündigung - Unkündbarkeit eines

    Auszug aus LAG Hessen, 26.11.2008 - 18 Sa 1194/07
    Dies rechtfertigt es auch, dass über die Regelungssystematik des § 55 Abs. 2 BAT hinaus nicht nur eine außerordentliche Änderungskündigung mit Kündigungsfrist (vgl. BAG Urteil vom 17. Mai 1984 - 2 AZR 161/83 - AP BAT § 55, Nr. 3) , sondern eine ordentliche Änderungskündigung gestattet wird.
  • BAG, 10.11.1993 - 4 AZR 184/93

    Tariflicher Abfindungsanspruch bei Entlassung

  • BAG, 18.01.2007 - 2 AZR 796/05

    Änderungskündigung - Sozialauswahl

  • LAG Hessen, 27.08.2008 - 18 Sa 1197/07

    Änderungskündigung - rückwirkende Einschränkung des tariflichen

  • BAG, 12.12.2007 - 4 AZR 996/06

    Tarifvertrag - Stellvertretung - Teilnichtigkeit

  • BAG, 12.02.1997 - 4 AZR 419/95

    Stellvertretung beim Abschluß eines Tarifvertrages

  • BAG, 02.06.2005 - 2 AZR 480/04

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl

  • BAG, 26.09.1996 - 2 AZR 200/96

    Betriebsbedingte Kündigung zur Besetzung des Arbeitsplatzes eines Kapitäns durch

  • BAG, 15.06.1989 - 2 AZR 580/88

    Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen - Bedeutung von

  • BAG, 19.09.2007 - 4 AZR 710/06

    Vertragsauslegung - Statische oder dynamische Verweisung auf Tarifvertrag

  • BAG, 31.05.2007 - 2 AZR 276/06

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl - Widerspruch nach § 613a BGB

  • BAG, 09.11.2005 - 5 AZR 128/05

    AGB-Kontrolle - Dynamische Verweisung auf Tarifvertrag

  • BAG, 08.11.2006 - 4 AZR 590/05

    Allgemeinverbindlichkeit - Ende - mehrgliedriger Tarifvertrag

  • BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 536/02

    Kündigung - Sozialauswahl - Betriebsratsanhörung

  • BAG, 21.09.2000 - 2 AZR 385/99

    Betriebsbedingte Kündigung

  • BAG, 05.02.1998 - 2 AZR 227/97

    Außerordentliche Kündigung wegen Wegfalls der Beschäftigungsmöglichkeit bei

  • BAG, 17.03.2005 - 2 AZR 245/04

    Außerordentliche Kündigung - Ausschlussfrist

  • BAG, 02.02.2006 - 2 AZR 58/05

    Ordentliche Unkündbarkeit

  • BAG, 21.02.2002 - 2 AZR 556/00

    Betriebsbedingte Änderungskündigung nach betrieblicher Organisationsänderung

  • BAG, 09.05.2007 - 4 AZR 319/06

    Bezugnahmeklausel - Ausschluss einzelner Tarifverträge

  • BAG, 13.11.2002 - 4 AZR 351/01

    Vertragsauslegung

  • LAG Hessen, 27.08.2008 - 18 Sa 1188/07

    Änderungskündigung - rückwirkende Einschränkung des tariflichen

  • BAG, 26.09.2002 - 2 AZR 636/01

    Betriebsbedingte Kündigung - Kündigungsschutz - Unternehmerentscheidung

  • BAG, 21.09.2006 - 2 AZR 120/06

    Änderungskündigung

  • LAG Hessen, 29.04.2009 - 18 Sa 1196/07

    Änderungskündigung - rückwirkende Einschränkung des tariflichen

    Die Inhalte des Beschlusses der Kammer vom 20. Mai 2008 und der Auskunft sind den Parteien bekannt und sind ihnen durch den Hinweisbeschluss der Kammer über den Ausgang der Rechtstreite - 18 Sa 1188/07 - und -18 Sa 1194/07 - und deren Veröffentlichung mitgeteilt worden (Beschluss vom 28. August 2008, Bl. 208 d.A.).
  • BAG, 09.09.2010 - 2 AZR 1045/08

    Änderungskündigung

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 26. November 2008 - 18 Sa 1194/07 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
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