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   LAG Hessen, 27.01.2017 - 14 Sa 95/16   

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https://dejure.org/2017,25717
LAG Hessen, 27.01.2017 - 14 Sa 95/16 (https://dejure.org/2017,25717)
LAG Hessen, Entscheidung vom 27.01.2017 - 14 Sa 95/16 (https://dejure.org/2017,25717)
LAG Hessen, Entscheidung vom 27. Januar 2017 - 14 Sa 95/16 (https://dejure.org/2017,25717)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 37 IV BetrVG, § 362 Abs. 1 BGB, § 37 IV BetrVG, § 362 Abs. 1 BGB
    Eine zur Abwendung der Zwangsvollstreckung erfolgte Auskunftserteilung hat wegen der fehlenden Rückabwicklungsmöglichkeit Erfüllungswirkung nach § 362 Abs. 1 BGB, wenn sie den Anforderungen der die titulierte Auskunftspflicht entspricht.Auf die Frage, ob mit ...

  • IWW

    § 37 Abs. 4 BetrVG, § ... 242 BGB, § 37 Abs. 4 Satz 1 und 2 BetrVG, § 888 ZPO, § 37 Abs. 4 Satz 1 BetrVG, §§ 8 Abs. 2 ArbGG, 511 Abs. 1 ZPO, 64 Abs. 2b ArbGG, §§ 66 Abs. 1 ArbGG, 517, 519, 520 ZPO, § 362 Abs. 1 BGB, § 362 Abs. 2 BGB, § 259 Abs. 2 BGB, § 259 Abs. 1 BGB, § 264 Nr. 2 ZPO, § 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG, § 533 ZPO, § 529 ZPO, § 529 Abs. 1 Nr. 2 ZPO, §§ 530 ff ZPO, § 67 ArbGG, § 67 Abs. 2 ArbGG, §§ 98, 97, 91 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1, 2 ArbGG, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 37 IV; BGB § 362 Abs. 1
    Auskunft; Betriebsratsmitglied; Erfüllung; Zwangsvollstreckung

  • rechtsportal.de

    BetrVG § 37 IV; BGB § 362 Abs. 1
    Rechtsfolgen der Auskunftserteilung zur Abwendung der Zwangsvollstreckung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG Köln, 10.02.2010 - 2 U 64/09

    Auslegung eines Testaments

    Auszug aus LAG Hessen, 27.01.2017 - 14 Sa 95/16
    b) Dem Erfüllungseinwand steht nicht entgegen, dass die Beklagte die Auskunft ausdrücklich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht nur zur Abwendung der Zwangsvollstreckung geleistet hat (vgl. OLG Köln, 10. Februar 2010 - 2 U 64/09 - Juris).

    Wird der erstinstanzliche Klageantrag in der Berufungsinstanz trotz Auskunftserteilung in dieser Situation nicht für erledigt erklärt, sondern aufrechterhalten, ist die Klage als unbegründet abzuweisen (OLG Köln, 10. Februar 2010 - 2 U 64/09 - a. a. O.; a. A. OLG Karlsruhe, 9. Dezember 2014 - 8 U 187/13 - Juris; BGH, 8. Mai 1985 - IV A ZR 138/83 - NJW 1985, 2405 [BGH 08.05.1985 - IVa ZR 138/83] ).

    Für die Erfüllungswirkung nach § 362 Abs. 2 BGB ist nicht von Bedeutung, ob der Schuldner einen Anspruch des Gläubigers auf Auskunftserteilung in Abrede stellt und deswegen die Auskunft nicht mit Erfüllungswillen erteilt hat (ebenso OLG Karlsruhe, 29. Juni 2016 - 15 U 20/16 - Juris; OLG Köln, 10. Februar 2010 - 2 U 64/09 - Juris).

  • OLG Karlsruhe, 09.12.2014 - 8 U 187/13

    Pflichtteilsrecht: Voraussetzungen eines Auskunftsanspruchs bezüglich eines

    Auszug aus LAG Hessen, 27.01.2017 - 14 Sa 95/16
    Wird der erstinstanzliche Klageantrag in der Berufungsinstanz trotz Auskunftserteilung in dieser Situation nicht für erledigt erklärt, sondern aufrechterhalten, ist die Klage als unbegründet abzuweisen (OLG Köln, 10. Februar 2010 - 2 U 64/09 - a. a. O.; a. A. OLG Karlsruhe, 9. Dezember 2014 - 8 U 187/13 - Juris; BGH, 8. Mai 1985 - IV A ZR 138/83 - NJW 1985, 2405 [BGH 08.05.1985 - IVa ZR 138/83] ).

    Auch die Argumentation des OLG Karlsruhe (9. Dezember 2014 - 8 U 187/13 - Juris), der Gläubiger eines Auskunftsanspruchs habe auch nach Erhalt der Auskunft noch ein schutzwürdiges Interesse an einer rechtskräftigen Entscheidung über das Bestehen seines Auskunftsanspruchs, weil der Schuldner des Auskunftsanspruchs ohne eine solche rechtskräftige Entscheidung die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung verweigern könne, vermag nicht zu überzeugen.

  • OLG Hamburg, 26.05.2005 - 3 U 91/04
    Auszug aus LAG Hessen, 27.01.2017 - 14 Sa 95/16
    Die Erfüllung tritt als objektive Tatbestandsfolge der Leistung ein, ein subjektives Merkmal gehört nicht zu ihrem Tatbestand (Hanseatisches OLG Hamburg, 26. Mai 2005 - 3 U 91/04 - Juris).

    Nur dann kommt es auf die ursprüngliche Begründetheit des Klageantrags an (Hanseatisches OLG Hamburg, 26. Mai 2005 - 3 U 91/04 - Juris).

  • BGH, 08.05.1985 - IVa ZR 138/83

    Wirksamkeit eines Vertrages über die Vermittlung eines Regierungsauftrags in

    Auszug aus LAG Hessen, 27.01.2017 - 14 Sa 95/16
    Wird der erstinstanzliche Klageantrag in der Berufungsinstanz trotz Auskunftserteilung in dieser Situation nicht für erledigt erklärt, sondern aufrechterhalten, ist die Klage als unbegründet abzuweisen (OLG Köln, 10. Februar 2010 - 2 U 64/09 - a. a. O.; a. A. OLG Karlsruhe, 9. Dezember 2014 - 8 U 187/13 - Juris; BGH, 8. Mai 1985 - IV A ZR 138/83 - NJW 1985, 2405 [BGH 08.05.1985 - IVa ZR 138/83] ).

    Zum einen ist die Rechtsfrage, ob eine Auskunftserteilung zur Abwendung der Zwangsvollstreckung zwischen den Instanzen Erfüllungswirkung hat, von grundsätzlicher Bedeutung, zum anderen weicht das vorliegende Urteil von einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH 8. Mai 1985 -IV a ZR 138/83 - NJW 1985, 2405 [BGH 08.05.1985 - IVa ZR 138/83] ) ab.

  • BAG, 14.12.2011 - 10 AZR 283/10

    Geschäftsunterlagen - Herausgabeanspruch des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Hessen, 27.01.2017 - 14 Sa 95/16
    Dies unterscheidet die Situation von derjenigen bei einer Zahlung oder Herausgabe eines Gegenstands zur Abwendung der Zwangsvollstreckung, die aus diesem Grund nicht erfüllungstauglich sind ( vgl. BAG 14. Dezember 2011 - 10 AZR 283/10 - Juris: hier wurde die Erfüllungswir> kung einer Herausgabe zur Abwendung der Zwangsvollstreckung ausdrück> lich wegen der bestehenden Rückabwicklungsgefahr verneint ).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.05.2012 - 3 Sa 654/11

    Schadenersatzanspruch wegen Inventurdifferenzen - Erledigung einer negativen

    Auszug aus LAG Hessen, 27.01.2017 - 14 Sa 95/16
    Eine einseitige Erledigung - die eine gemäß § 264 Nr. 2 ZPO privilegierte Klageänderung darstellt und mithin ohne Einlegung einer Anschlussberufung möglich gewesen wäre - hat der Kläger hier nicht erklärt (vgl. LAG Rheinland>Pfalz, 8. Mai 2012 - 3 Sa 654/11 - Juris; BGH, 19. Juni 2008 - IX ZR 94/07 - NJW 2008, 2580 [BGH 19.06.2008 - IX ZR 84/07] ).
  • LAG Hamm, 18.02.2014 - 14 Sa 806/13

    Klageänderung durch Klagehäufung in Berufung

    Auszug aus LAG Hessen, 27.01.2017 - 14 Sa 95/16
    Letzteres richtet sich im arbeitsgerichtlichen Berufungsverfahren jedoch nicht nach §§ 530 ff ZPO, sondern nach § 67 ArbGG (BAG, 15. Februar 2005 - 9 AZN 892/04 - NZA 2005, 884; LAG Hamm, 18. Februar 2014 - 14 Sa 806/13 - Juris).
  • BGH, 19.06.2008 - IX ZR 84/07

    Inanspruchnahme des Insolvenzverwalters auf Herausgabe einer durch den Schuldner

    Auszug aus LAG Hessen, 27.01.2017 - 14 Sa 95/16
    Eine einseitige Erledigung - die eine gemäß § 264 Nr. 2 ZPO privilegierte Klageänderung darstellt und mithin ohne Einlegung einer Anschlussberufung möglich gewesen wäre - hat der Kläger hier nicht erklärt (vgl. LAG Rheinland>Pfalz, 8. Mai 2012 - 3 Sa 654/11 - Juris; BGH, 19. Juni 2008 - IX ZR 94/07 - NJW 2008, 2580 [BGH 19.06.2008 - IX ZR 84/07] ).
  • BAG, 17.05.1977 - 1 AZR 458/74

    Arbeitsentgelt eines freigestellten Betriebsratsmitglieds - Durchschnittslohn

    Auszug aus LAG Hessen, 27.01.2017 - 14 Sa 95/16
    Entgegen der Auffassung des Klägers ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 17. Mai 1977 (1 AZR 458/74 - Juris) dass es unerheblich ist, wenn die Arbeitnehmer, auf deren Vergleichbarkeit sich der Amtsträger beruft, zum Zeitpunkt seiner Amtsübernahme nicht oder nicht in der fraglichen Position beim Arbeitgeber beschäftigt waren.
  • BAG, 15.02.2005 - 9 AZN 892/04

    Nichtzulassungsbeschwerde; Berufungsverfahren

    Auszug aus LAG Hessen, 27.01.2017 - 14 Sa 95/16
    Letzteres richtet sich im arbeitsgerichtlichen Berufungsverfahren jedoch nicht nach §§ 530 ff ZPO, sondern nach § 67 ArbGG (BAG, 15. Februar 2005 - 9 AZN 892/04 - NZA 2005, 884; LAG Hamm, 18. Februar 2014 - 14 Sa 806/13 - Juris).
  • BAG, 19.01.2005 - 7 AZR 208/04

    Betriebsratsmitglied - Auskunftsanspruch über Gehaltsentwicklung vergleichbarer

  • BAG, 26.04.2005 - 1 ABR 1/04

    Mitbestimmung bei Ausgleich für Nachtarbeit

  • OLG Karlsruhe, 29.06.2016 - 15 U 20/16
  • OLG Köln, 30.09.1985 - 2 W 117/85
  • BAG, 25.01.2005 - 9 AZR 44/04

    Urlaubskassenverfahren des Baugewerbes - betrieblicher Geltungsbereich

  • LAG Hessen, 06.07.2016 - 10 Ta 266/16

    1. Der Einwand der Unmöglichkeit ist im Rahmen der Zwangsvollstreckung nach § 888

    Mit Beschluss vom 6. Mai 2016 - 14 Sa 95/16 - hat das Hess. LAG den Antrag zurückgewiesen.
  • LAG Hessen, 31.08.2018 - 14 Sa 88/17
    Eine zur Abwendung der Zwangsvollstreckung erfolgte Auskunftserteilung hat wegen der fehlenden Rückabwicklungsmöglichkeit Erfüllungswirkung nach § 362 Abs. 1 BGB, wenn sie den Anforderungen der titulierten Auskunftspflicht entspricht ( LAG Hessen 27. Januar 2017 - 14 Sa 95/16 - Juris) .
  • LAG Hessen, 16.10.2020 - 14 Sa 204/20

    1. Die Erhebung einer Stufenklage und damit die Zulassung eines unbestimmten

    Eine zur Abwendung der Zwangsvollstreckung erfolgte Auskunftserteilung hat wegen der fehlenden Rückabwicklungsmöglichkeit Erfüllungswirkung nach § 362 Abs. 1 BGB, wenn sie den Anforderungen der titulierten Auskunftspflicht entspricht ( LAG Hessen 27. Januar 2017 - 14 Sa 95/16 - Juris; LAG Hessen 31. August 2018 - 14 Sa 88/17 - Juris) .
  • LAG Hessen, 16.10.2020 - 14 Sa 206/20

    1. Die Erhebung einer Stufenklage und damit die Zulassung eines unbestimmten

    Eine zur Abwendung der Zwangsvollstreckung erfolgte Auskunftserteilung hat wegen der fehlenden Rückabwicklungsmöglichkeit Erfüllungswirkung nach § 362 Abs. 1 BGB, wenn sie den Anforderungen der titulierten Auskunftspflicht entspricht ( LAG Hessen 27. Januar 2017 - 14 Sa 95/16 - Juris; LAG Hessen 31. August 2018 - 14 Sa 88/17 - Juris) .
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