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   LAG Hessen, 27.02.2015 - 10 Sa 1038/14   

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LAG Hessen, 27.02.2015 - 10 Sa 1038/14 (https://dejure.org/2015,12363)
LAG Hessen, Entscheidung vom 27.02.2015 - 10 Sa 1038/14 (https://dejure.org/2015,12363)
LAG Hessen, Entscheidung vom 27. Februar 2015 - 10 Sa 1038/14 (https://dejure.org/2015,12363)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1 Abs. 2 Abschnitt V Nr. 29 VTV
    Entsorgungs- und Recyclingarbeiten können als bauliche Zusammenhangstätigkeiten anzusehen sein, wenn sie im Anschluss an eigene Abbrucharbeiten erbracht werden.Es ist für die Annahme einer Zusammenhangstätigkeit nicht erforderlich, dass auf diese Vor-, Nach- oder ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zu den Sozialkassen des Baugewerbes; Einordnung von Entsorgungs- und Recyclingarbeiten als bauliche Zusammenhangstätigkeiten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VTV § 1 Abs. 2 Abschnitt V Nr. 29
    Entsorgungs- und Recyclingarbeiten als bauliche Zusammenhangsarbeiten

  • rechtsportal.de

    VTV § 1 Abs. 2 Abschnitt V Nr. 29
    Teilnahme eines Abbruchunternehmens am Sozialkassenverfahren im Baugewerbe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 15.01.2014 - 10 AZR 669/13

    Baugewerbe - Betrieblicher Geltungsbereich - Gussasphaltkocher

    Auszug aus LAG Hessen, 27.02.2015 - 10 Sa 1038/14
    Auf wirtschaftliche Gesichtspunkte wie Umsatz und Verdienst und auch handels- oder gewerberechtliche Kriterien kommt es dabei nicht an (st. Rspr, vgl. BAG 15. Januar 2014 - 10 AZR 669/13 - Rn. 12, NZA 2014, 791 [BAG 15.01.2014 - 10 AZR 669/13] ).

    Nur wenn in dem Betrieb arbeitszeitlich überwiegend nicht die in den Abschnitten IV und V genannten Beispielstätigkeiten ausgeführt werden, muss darüber hinaus geprüft werden, ob die ausgeführten Tätigkeiten die allgemeinen Merkmale der Abschnitte I bis III erfüllen (vgl. BAG 15. Januar 2014 -10 AZR 669/13 - Rn. 13, NZA 2014, 791 [BAG 15.01.2014 - 10 AZR 669/13] ).

    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts können sog. Vor-, Neben-, Nach- und Hilfsarbeiten den eigentlichen baulichen Haupttätigkeiten dienen und ihnen deshalb grundsätzlich zugeordnet werden, sofern sie im Zusammenhang mit den baulichen Arbeiten erbracht werden (vgl. BAG 15. Januar 2014 - 10 AZR 669/13 - Rn. 19, NZA 2014, 791 [BAG 15.01.2014 - 10 AZR 669/13] ).

    Voraussetzung für ein "Zusammenrechnen" ist grundsätzlich ein Zusammenhang mit einer eigenen baulichen Haupttätigkeit (vgl. BAG 15. Januar 2014 - 10 AZR 669/13 - Rn. 20, NZA 2014, 791 [BAG 15.01.2014 - 10 AZR 669/13] ).

    Dies gilt ebenso für sonstige Fahrdienstleistungen, das Einrichten oder das Reinigen sowie das Aufräumen von Baustellen (vgl. BAG 15. Januar 2014 - 10 AZR 669/13 - Rn. 19, NZA 2014, 791 [BAG 15.01.2014 - 10 AZR 669/13] ).

    Auch bei Reinigungsleistungen hängt die Zuordnung zu den baulichen Leistungen davon ab, ob es sich um "eigenständige bzw. isolierte" Reinigungsarbeiten oder nur um solche handelt, die im Zusammenhang mit einer sonstigen baulichen Leistung des Betriebs stehen (vgl. BAG 15. Januar 2014 - 10 AZR 669/13 - Rn. 19, NZA 2014, 791 [BAG 15.01.2014 - 10 AZR 669/13] ).

  • BAG, 10.09.2014 - 10 AZR 959/13
    Auszug aus LAG Hessen, 27.02.2015 - 10 Sa 1038/14
    Ihm obliegt regelmäßig die Last des substantiierten Bestreitens, weil die Sozialkasse außerhalb des Geschehensablaufs steht und keine näheren Kenntnisse der maßgebenden Tatsachen hat, während der Arbeitgeber sie kennt und ihm die entsprechenden Angaben zuzumuten sind (vgl. BAG 10. September 2014 - 10 AZR 959/13 - Rn. 30, NZA 2014, 1282 [BAG 10.09.2014 - 10 AZR 959/13] ).

    Bereits nach bisheriger ständiger Rechtsprechung ist die Wirksamkeit der AVE eines Tarifvertrags durch die Gerichte für Arbeitssachen grundsätzlich von Amts wegen zu prüfen, soweit es entscheidungserheblich auf diese ankommt (vgl. BAG 10. September 2014 - 10 AZR 959/13 - Rn. 20, NZA 2014, 1282 [BAG 10.09.2014 - 10 AZR 959/13] ).

    Der erste Anschein spricht deshalb für die Rechtmäßigkeit einer AVE (vgl. BAG 10. September 2014 - 10 AZR 959/13 - Rn. 21, NZA 2014, 1282 [BAG 10.09.2014 - 10 AZR 959/13] ; BAG 7. Januar 2015 - 10 AZB 109/14 - Rn. 19, [...]).

  • BAG, 07.01.2015 - 10 AZB 109/14

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung - Aussetzung

    Auszug aus LAG Hessen, 27.02.2015 - 10 Sa 1038/14
    Der erste Anschein spricht deshalb für die Rechtmäßigkeit einer AVE (vgl. BAG 10. September 2014 - 10 AZR 959/13 - Rn. 21, NZA 2014, 1282 [BAG 10.09.2014 - 10 AZR 959/13] ; BAG 7. Januar 2015 - 10 AZB 109/14 - Rn. 19, [...]).

    Es müssen "ernsthafte" Zweifel am Vorliegen der Voraussetzungen nach § 5 Abs. 1 TVG gegeben sein (vgl. BAG 7. Januar 2015 - 10 AZB 109/14 - Rn. 19, [...]).

  • VG Ansbach, 22.06.2006 - AN 11 K 05.01428

    Sozialkassen - Beitragspflicht - Darlegungslast

    Auszug aus LAG Hessen, 27.02.2015 - 10 Sa 1038/14
    Dem Abfallbesitzer droht ggf. bereits dann eine Entsorgungsanordnung, wenn bloß der Anschein nicht ausreichenden Sortierens gegeben ist (vgl. VG Ansbach 22. Juni 2006 -AN 11 K 05.01428 - [...]).

    Spätestens aber mit Übergabe zum Transport an den Bauunternehmer ist auch dieser Verantwortlicher i.S.d. Abfallrechts (vgl. VG Ansbach 22. Juni 2006 - AN 11 K 05.01428 - [...]).

  • BAG, 20.03.2002 - 10 AZR 458/01

    Sozialkassenverfahren im Baugewerbe - VTV, Transportleistungen als Nebenarbeiten

    Auszug aus LAG Hessen, 27.02.2015 - 10 Sa 1038/14
    Bei dem Abtransport von Abraum oder Bauschutt wird danach differenziert, ob es sich um selbst produziertes Material handelt oder ob der Transport für Dritte durchgeführt wird (vgl. BAG 20. März 2002 7 10 AZR 458/01 7 zu II 3 a der Gründe, AP Nr. 253 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    (1) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist es für die Annahme einer Zusammenhangstätigkeit grundsätzlich nicht erforderlich, dass auf die eigentlichen baulichen Tätigkeiten arbeitszeitlich betrachtet ein höherer Anteil entfiel als auf die Vor-, Nach- und Nebenarbeiten (vgl. für Transportarbeiten BAG 20. März 2002 7 10 AZR 458/01 7 AP Nr. 253 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

  • LAG Hessen, 27.02.2015 - 10 Sa 1037/14

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung - Aussetzung

    Auszug aus LAG Hessen, 27.02.2015 - 10 Sa 1038/14
    Parallelentscheidung zu LAG Hessen - 27.02.2014 - AZ: 10 Sa 1037/14.

    Gegen die B. hat der Kläger in einem gesonderten Rechtsstreit Ansprüche geltend gemacht (10 Sa 1037/14).

  • BAG, 18.01.2012 - 10 AZR 722/10

    Beitragspflicht, Sozialkassen des Baugewerbes, Mischbetrieb, Darlegungslast

    Auszug aus LAG Hessen, 27.02.2015 - 10 Sa 1038/14
    Die Tarifbeispiele des § 1 Abs. 2 Abschnitt IV und V VTV erfassen nicht nur den eigentlichen Kern der jeweiligen baugewerblichen Tätigkeit, sondern darüber hinaus auch alle Arbeiten, die branchenüblich und zur sachgerechten Ausführung der baulichen Tätigkeiten notwendig sind und deswegen regelmäßig nach der Verkehrssitte als Nebenarbeiten von den Betrieben des Baugewerbes miterledigt werden, wobei auch die Umstände des Einzelfalls mit zu berücksichtigen sind (vgl. BAG 18. Januar 2012 - 10 AZR 722/10 - Rn. 13, AP Nr. 339 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG 25. Februar 1987 - 4 AZR 240/86 - zu AP Nr. 81 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Nach der allgemein verwendeten Definition ist es für eine Zusammenhangstätigkeit konstitutiv, dass diese Arbeiten zur sachgerechten Ausführung der baulichen Tätigkeiten notwendig sind und deswegen branchenüblich als Nebenarbeiten von den Betrieben des Baugewerbes miterledigt werden, wobei auch die Umstände des Einzelfalls mit zu berücksichtigen sind (vgl. BAG 18. Januar 2012 - 10 AZR 722/10 - Rn. 13, AP Nr. 339 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG 25. Februar 1987 - 4 AZR 240/86 - zu AP Nr. 81 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

  • BAG, 16.06.2010 - 4 AZR 934/08

    Mischbetrieb - Tarifvertrag - Darlegungslast - Zeugenvernehmung

    Auszug aus LAG Hessen, 27.02.2015 - 10 Sa 1038/14
    Erbringt ein Betrieb ausschließlich "Nebenarbeiten", ohne zugleich baugewerbliche Tätigkeiten und Arbeiten auszuführen, unterfällt er nicht dem VTV (vgl. BAG 16. Juni 2010 7 4 AZR 934/08 7 Rn. 32, AP Nr. 324 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    In diesem Sinne ist es in der Rechtsprechung anerkannt, dass der Transport von Baumaterialien zu Baustellen als eine für eine sachgerechte Ausführung baulicher Leistungen notwendige Nebenarbeit qualifiziert werden kann (vgl. BAG 16. Juni 2010 7 4 AZR 934/08 7 Rn. 31, AP Nr. 324 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

  • BAG, 25.02.1987 - 4 AZR 240/86

    Baugewerbliche Tätigkeit - Arbeitszeit des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Hessen, 27.02.2015 - 10 Sa 1038/14
    Die Tarifbeispiele des § 1 Abs. 2 Abschnitt IV und V VTV erfassen nicht nur den eigentlichen Kern der jeweiligen baugewerblichen Tätigkeit, sondern darüber hinaus auch alle Arbeiten, die branchenüblich und zur sachgerechten Ausführung der baulichen Tätigkeiten notwendig sind und deswegen regelmäßig nach der Verkehrssitte als Nebenarbeiten von den Betrieben des Baugewerbes miterledigt werden, wobei auch die Umstände des Einzelfalls mit zu berücksichtigen sind (vgl. BAG 18. Januar 2012 - 10 AZR 722/10 - Rn. 13, AP Nr. 339 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG 25. Februar 1987 - 4 AZR 240/86 - zu AP Nr. 81 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Nach der allgemein verwendeten Definition ist es für eine Zusammenhangstätigkeit konstitutiv, dass diese Arbeiten zur sachgerechten Ausführung der baulichen Tätigkeiten notwendig sind und deswegen branchenüblich als Nebenarbeiten von den Betrieben des Baugewerbes miterledigt werden, wobei auch die Umstände des Einzelfalls mit zu berücksichtigen sind (vgl. BAG 18. Januar 2012 - 10 AZR 722/10 - Rn. 13, AP Nr. 339 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG 25. Februar 1987 - 4 AZR 240/86 - zu AP Nr. 81 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

  • BAG, 13.11.2013 - 10 AZR 842/12

    Beitragsansprüche zur Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes - bauliche

    Auszug aus LAG Hessen, 27.02.2015 - 10 Sa 1038/14
    Denn der Katalog der Baubetriebe-Verordnung ist für die Auslegung des VTV nach st. Rspr. nicht relevant (vgl. BAG 13. November 2013 - 10 AZR 842/12 - Rn. 12, EzA § 4 TVG.
  • BAG, 18.05.2011 - 10 AZR 190/10

    Baugewerbe - Nebenarbeiten für Subunternehmer - Einschränkung der

  • BAG, 20.03.2002 - 10 AZR 507/01

    Sozialkassenverfahren - Asbestsanierungsarbeiten

  • BAG, 15.01.2014 - 10 AZR 415/13

    Bautenschutzarbeiten - Inspektion von Kabelschächten

  • BAG, 24.08.1994 - 10 AZR 980/93

    Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie (Tarifautonomiestärkungsgesetz)

  • LAG Hessen, 27.02.2015 - 10 Sa 1037/14

    Entsorgungs- und Recyclingarbeiten können als bauliche Zusammenhangstätigkeiten

    Parallelentscheidung zu Hess. LAG 27. Februar 2014 - 10 Sa 1038/14.

    Neben der A., die Beklagte im hiesigen Prozess, bestand jedenfalls bis zum 31. Dezember 2009 die B. in der C. Gegen die B. hat der Kläger in einem gesonderten Rechtsstreit Ansprüche geltend gemacht (10 Sa 1038/14).

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