Rechtsprechung
LAG Hessen, 27.02.2017 - 16 TaBV 76/16 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 43 Absatz 1 und 2 BetrVG, § 43 Abs. 1 und 2 BetrVG
Dem Arbeitgeber steht während der regelmäßigen Betriebsversammlungen des § 43 Absatz 1 und 2 BetrVG ein Teilnahmerecht zu. - IWW
§ 43 Abs. 1 BetrVG, §§ ... 43, 44 BetrVG, § 43 Abs. 2 S. 1 u. 2 BetrVG, § 43 Abs. 3 BetrVG, § 44 Abs. 1 BetrVG, § 43 BetrVG, § 42 Abs. 1 S. 1 BetrVG, § 43 Abs. 1 S. 1 u. 2 BetrVG, § 43 Abs. 1 S. 1 BetrVG, § 87 Abs. 7 ArbGG, § 87 Abs. 2 S. 1, 66 Abs. 1 S. 1, 89 Abs. 1, 2 ArbGG, § 594 ZPO, § 43 Abs. 1, 2 BetrVG, § 43 Abs. 2 BetrVG, §§ 92, 72 Abs. 2 ArbGG
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrVG § 43 Abs. 1 und 2
Teilnahmerecht des Arbeitgebers an Betriebsversammlungen gem. § 43 Abs. 1 u. 2 BetrVG - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 13.01.2016 - 7 BV 473/15
- LAG Hessen, 27.02.2017 - 16 TaBV 76/16
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 27.06.1989 - 1 ABR 28/88
Mitarbeiterversammlung: Zulässigkeit der Information der Belegschaft durch den …
Auszug aus LAG Hessen, 27.02.2017 - 16 TaBV 76/16
Mit "regelmäßigen Betriebsversammlungen" sind die ordentlichen Betriebsversammlungen des § 43 Abs. 1 u. 2 BetrVG gemeint, im Gegensatz zu den sonstigen i. S. v. § 44 Abs. 2 S. 1 bzw. diejenigen des § 43 Abs. 3 BetrVG, die auf Wunsch von einem Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer abgehalten werden (zur Differenzierung zwischen ordentlichen und außerordentlichen Betriebsversammlungen siehe auch: BAG 27. Juni 1989 - 1 ABR 28/88 - NZA 1990, 113 zu B II 2 a, bb der Gründe).Diese Differenzierung beruht darauf, dass dem Arbeitgeber auf den ordentlichen oder von ihm initiierten außerordentlichen Betriebsversammlungen die Möglichkeit der unmittelbaren Informationen gegeben werden soll, damit die Belegschaft neben der Darstellung des Betriebsrats auch die Sicht der Unternehmensleitung erfährt (BAG 27. Juni 1989 - 1 ABR 28/88 aaO).
- ArbG Elmshorn, 23.08.2023 - 3 BV 31 e/23
Eine Vielzahl von Pflichtverstößen kann zur gerichtlichen Auflösung des …
Dem Arbeitgeber steht während der regelmäßigen Betriebsversammlungen des § 43 Abs. 1 u. 2 BetrVG von Beginn bis Ende ein Teilnahmerecht zu (vgl. Hessisches Landesarbeitsgericht, Beschl. v. 27.02 2017 - 16 TaBV 76/16).